Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 74 (NJ DDR 1979, S. 74); 74 Neue Justiz 2/79 Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, . Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die „Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ widmet ein ganzes Heft* den Fragen des Rechtsbewußtseins und der Rechtserziehung in der sozialistischen Gesellschaft. In 19 Beiträgen greifen namhafte Wissenschaftler Juristen, Philosophen, Pädagogen, Soziologen, Psychologen und Ökonomen aktuelle Probleme der Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts auf und tragen damit zur Ausarbeitung der Theorie und Methodik der Rechtserziehung als Teil der sozialistischen Klassenerziehung bei. Die Problematik wird komplex sowohl als allgemeine Fragestellung für Wissenschaft und Praxis als auch aus der Sicht verschiedener Disziplinen der Staats- und Rechtswissenschaft (Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Recht im Bereich der Volkswirtschaft) behandelt. Die Autoren vermitteln Erfahrungen und Anregungen, wie vom jeweiligen Rechtsgebiet her die Herausbildung und weitere Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger gefördert werden kann. In seinem Aufsatz „Zusammenhänge zwischen sozialistischer Rechtserziehung und sittlicher Bildung und Erziehung“ behandelt J. Lekschas politisch-theoretische Grundfragen der Rechtserziehung. Er weist darauf hin, daß sich sozialistische Persönlichkeiten und die einheitliche sozialistische Lebensweise keineswegs in gesonderten Prozessen der politischen, moralischen, rechtlichen und kulturellen Erziehung bilden, sondern in einem einheitlichen komplexen Vorgang, in dem die in der Theorie zu trennenden Aspekte miteinander verwoben und verschmolzen sind. Diese Problematik sei in der bisherigen Literatur zur Rechtserziehung vernachlässigt worden. Die Einheit von moralischer und rechtlicher Erziehung habe besondere Be- deutung für die Kinder- und Schuljugenderziehung. Lekschas stellt die Hypothese auf: „Die elementare Rechtserziehung von Kindern und Jugendlichen in den Schulen ist zunächst als elementarer Bestandteil der allgemeinen sittlichen Bildung und Erziehung zu verstehen und in dieser Komplexität bewußt zu betreiben. Erst wenn alle darin liegenden Potenzen, die bisher weder wissenschaftlich noch praktisch erschlossen sind, voll ausgeschöpft sind, kann die Frage nach einer speziellen Rechtserziehung, die dann über eine besondere Rechtskunde oder Rechtsbelehrung zu betreiben wäre, gestellt werden.“ Im Zusammenhang damit beschäftigt er sich mit der Dialektik von Rechts- und Moralprinzipien und der Erläuterung von Problemen der „allgemeinen“ und „speziellen“ Rechtserziehung. Die Einheit aller Seiten der kommunistischen Erziehung und die entsprechende Einordnung der Rechtserziehung widerspiegelt sich auch in anderen Beiträgen des Sammelbandes, wobei schwerpunktmäßig Fragen der Rechtserziehung im Bereich der Volkswirtschaft und Probleme der Rechtsbewußtseinsentwicklung der Werktätigen im Betrieb behandelt werden. Stets wird dabei von verschiedenen Ausgangspunkten her die aktive Rolle der Werktätigen, insbesondere die Rolle der Arbeitskollektive, bei der Aneignung des sozialistischen Rechts und die Verantwortung der Partei und Staatsorgane sowie aller Leiter für die Rechtserziehung herausgearbeitet, besonders von G. U d k e in seinem Beitrag „Sozialistische Lebensweise, Effektivität des sozialistischen Rechts und Rechtserziehung im Bereich der Volkswirtschaft“. Dem Thema „Rechtsbewußtseiri und Schöpfertum der sozialistischen Persönlichkeit“ wendet sich T. Hahn zu. Sie geht auf die aus objektiven vor allem materiellen Gründen sözialtypisch variierenden Arten und Grade der Ausprägung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Arbeiterklasse beim einzelnen Menschen ein. Der Beitrag weist u. a. nach, welche Bedeutung die Kenntnis der unterschiedlichen, in der Arbeit und im sonstigen Leben verwurzelten Ausgangsbedingungen sowie das Wissen um die damit verknüpften unterschiedlichen subjektiven Bedingungen hat. Das sind wichtige Voraussetzungen sowohl für eine auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zugeschnittene Rechtspropaganda als auch dafür, daß die Werktätigen unmittelbar in der Arbeit Erfahrungen zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts sammeln. E. Buchholz behandelt „Die Bedeutung der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit (insbesondere durch die Tätigkeit der Justizorgane) für die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und für die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität“. Er stellt fest, daß der Entwicklungsstand des ftechtsbewußtseins des einzelnen Menschen entscheidend dafür ist, ob er straffällig wird oder nicht. Buchholz betont die Notwendigkeit,. von Verantwortungsbewußtsein und Pflichtgefühl getragene rechtliche Überzeugungen zu vermitteln und zu festigen. Es komme darauf an, daß die Bürger von klein auf „Ordnung und Regelmäßigkeit, Pflichterfüllung und Disziplin lernen, an diese gewöhnt werden“. Auf einige Aspekte des erzieherischen Inhalts der Rechtsprechung gehen K. Wünsche /K. Ziemen ein, wobei sie sich auch mit der erzieherischen Wirksamkeit der Verhandlungen, insbesondere der Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, beschäftigen, bei deren Nutzung sie berechtigterweise noch Reserven sehen. Fragen der Gesetzgebung werden in zweierlei Richtung angesprochen: Einerseits wird dargestellt, wie im Zusammenhang mit neuen Gesetzen eine zielgerichtete Rechtspropaganda organisiert worden ist (am Beispiel des AGB und des ZGB). Andererseits wird darauf eingegangen, welche engen Beziehungen zwischen einer aktuellen, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Gesetzgebung und der Festigung des Rechtsbewußtseins der Bürger bestehen. Hervorzuheben ist schließlich, daß die Rechtswissenschaftler zusammen mit anderen Wissenschaftlern in stärkerem Maße analytisch, auch mit soziologischen Methoden, an die Erforschung der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins herangehen. Hier sind z. B. die Beiträge von A. Grandke/E. Sommer zum Entwicklungsstand des Rechtsbewußtseins Jugendlicher in bezug auf Ehe und Familie sowie von H.-H. Fröhlich /U. Mauß zum Thema „Rechtlich relevante Normkenntnisse von Jugendlichen und ihr kriminologischer Stellenwert“ zu nennen. Grandke und Sommer berichten über eine Untersuchung, durch die festgestellt werden sollte, welche Auffassungen unverheiratete Jugendliche über Ehe und Familie sowie über die Gestaltung ihres künftigen Ehe- und Familienlebens haben. Die Resultate der Befragung, in die insgesamt 3 200 Jugendliche einbezogen wurden, beweisen, daß die Vorstellungen und Anschauungen der Jugendlichen sehr stark mit dem Leitbild des FGB und den Forderungen des Gesetzes übereinstimmen. Gleichzeitig zeigten sich aber auch eine Reihe bedeutsamer Unterschiede in den Auffassungen Jugendlicher, die bei einer differenzierten, Gestaltung der Rechtspropaganda gegenüber Jugendlichen berücksichtigt werden sollten. Insgesamt gibt der Sammelband jedem, der rechts-erzieherisch tätig ist oder Aufgaben der Leitung und Planung der Rechtspropaganda zu bewältigen hat, interessante Anregungen für seine Arbeit. * Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 1978, Heft l; 128 S.; Preis (DDR): 5 Mark.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 74 (NJ DDR 1979, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 74 (NJ DDR 1979, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten. Besonders aktiv traten in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit eine Rolle spielen.

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