Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73); Neue Justiz 2/79 Bei anderen gelesen 73 Erfahrungen einer FDJ-Grundorganisation bei der Betreuung Jugendlicher durch Patenschaften LISA GREBNER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Stollberg HANNELORE TANNEBERGER, 2. Sekretär der Kreisleitung der FDJ Stollberg Der sozialistische Jugendverband orientiert in seinen Beschlüssen darauf, den Einfluß auf Jugendliche, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, zu verstärken. Entscheidendes Kettenglied sind dabei die Grundorganisationen der FDJ. Die Erziehung solcher Jugendlicher muß in erster Linie von politisch und organisatorisch gefestigten FDJ-Kollektiven übernommen werden. Damit sind auch wesentliche Prinzipien für die Verwirklichung der Aufgabe Umrissen, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit den gesellschaftlichen Aktivitäten der FDJ zu verbinden. Analytische Untersuchungen des Staatsanwalts des Kreises ergaben, daß gehäuft Straftaten durch junge Bürger begangen wurden, die im VEB R. beschäftigt sind. Dies veranlaßte den Staatsanwalt und die Kreisleitung der FDJ, die Gesamtproblematik mit dem Sekretär der Grundorganisation der FDJ des Betriebes zu beraten. Die analytischen Ergebnisse wurden in der FDJ-Leitung ausgewertet. Es wurde darüber Klarheit geschaffen, daß die Zielstellung, alle jungen Menschen zur bewußten Disziplin und zur Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen zu erziehen, nicht nur die gezielte Rechtspropaganda unter den Jugendlichen verlangt, sondern es gleichermaßen wichtig ist', die individuelle erzieherische Arbeit mit zurückgebliebenen Jugendlichen zu entwickeln. Die rechtspropagandistische Aktivität, die die Grundorganisation der FDJ im Rahmen ihrer politisch-ideologischen Arbeit entfaltet hatte, mußte durch die stärkere Nutzung der erzieherischen Möglichkeiten der Jugendkollektive ergänzt werden. Eine erfolgversprechende Methode zur Erziehung dieser Jugendlichen sah das Leitungskollektiv in der Einzelbetreuung durch Patenschaften. Diese nicht leichte Aufgabe löste die FDJ in Zusammenarbeit mit dem *Kreisstaatsanwalt. Er unterstützte die FDJ-Leitung dabei, gemeinsam mit den staatlichen Erziehungsträgern im Betrieb einzuschätzen, welchen Jugendlichen wirksame Hilfe zu geben ist. Zugleich wurde in den einzelnen FDJ-Gruppen ein Überblick geschaffen, welcher Jugendliche als Betreuer geeignet sein könnte. Die Gruppensekretäre führten die Gespräche mit ihnen und erläuterten die Problematik der Aufgabenstellung. Dabei wurden sie von der Grundorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung in vorbildlicher Weise unterstützt. Diese Gespräche trugen auch dazu bei, die Arbeitskollektive verstärkt auf die Erhöhung ihres erzieherischen Einflusses zu orientieren. Die Leitung der FDJ-Grundorganisation machte die gewonnenen Betreuer mit den Aufgaben eingehend vertraut. Sie erhielten ergänzende Informationen über die zu betreuenden Jugendlichen sowie methodische Hinweise für das Herangehen an eine solche Aufgabe. Auch darin wurde sie vom Kreisstaatsanwalt wirkungsvoll unterstützt. Zwischen den Betreuern und der FDJ-Leitung besteht ein ständiger Kontakt und Informationsaustausch. Die FDJ-Leitung wertet die Ergebnisse der Betreuertätigkeit halbjährlich aus und verbindet diese Auswertung mit einem Erfahrungsaustausch der Betreuer. Wir können nach einem Jahr einschätzen, daß die ein- Volbfremdheit der Justiz in der BRD -V -'v.'c ' V* ‘ In Heft 12 Dezember 1976 bringt die „Deutsche Richterzeitung0 in der BRD unter der bezeichnenden Überschrift „Justizfremdheit“ Ergebnisse einer Umfrage des BRD-Instituts für angewandte Sozialwissenschaften (Infas), die der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 27. September 1978 entnommen worden sind. Darin heißt es U. a. -: ; Die Justiz erscheint den meisten der Bürger als ein unzuverlässiger, unverständlicher, arroganter Apparat, der wegen seines Personalaufwandes viel zu teuer ist. Allenfalls noch die Beamten sowie diejenigen, die das Abitur gemacht oder studiert haben, fühlen sich ihm gewachsen. Bei den anderen sind Unbehagen und Mißtrauen groß. Nicht einmal finanzielle Erleichterungen könnten diese Hemmungen abbauen. Das einzige, was hier helfen könnte, sind bessere Informationen über das Rechtswesen in Schule und Fern-sehen. Geht man der Frage nach, wo nun wirklich die Hemmnisse liegen, dann stößt man auf bedenkenswerte Antworten. Fast jeder zweite der Befragten meint, vor Gericht werde man immer noch von oben herab behandelt, die Gerechtigkeit komme oft zu kurz, Menschen aus den unteren Gesellschaftsschichten schnitten schlechter ab als andere („Klassenjustiz"). Dabei sind die Unterschiede zwischen den Angehörigen der verschiedenen Schichten groß: Von „Oberheblichkeit“ sprechen 46 Prozent der Ungelernten, aber nur 23 Prozent der Befragten mit Abitur oder Studium: bei „keine Gerechtigkeit" sind es 53 und 34 Prozent, bei „Klassenjustiz" 53 und 35 Prozent. In allen Schichten sehr viel weiter verbreitet sind dagegen die Meinungen, die Atmosphäre in den Gerichten wirke häufig einschüchternd (insgesamt 70 Prozent), man sei sich nie sicher, wie ein Prozeß ausgehe (74 Prozent), die Prozesse dauerten in der Regel zu lange (80 Prozent). Eine besondere, Rolle nimmt die Sprache der Juristen ein. 73 Prozent aller Befragten halten sie für so unverständlich, daß man häufig gar nicht wisse, was vor sich gehe. Auch'hier sind - begreiflicherweise - die Unterschiede zwischen den Bildungsschichten groß. Vor dem staatlichen Justizapparat also hat der Bürger Angst, er mißtraut ihm. geleiteten Betreuungsmaßnahmen bereits zu sichtbaren Erfolgen geführt haben. Bei einem Teil dieser Jugendlichen wurde erreicht, daß sie ihre Arbeitsmoral verbesserten und sich zu geachteten Mitgliedern ihrer Kollektive entwickelten. Bei einem weiteren Teil zeigen sich Änderungen des Verhaltens in ihrer aktiven Beteiligung an der FDJ-Arbeit und der Übernahme bestimmter Aufgaben. Dieses Herangehen der FDJ-Leitung des VEB R. beweist, daß bei kontinuierlicher und zielgerichteter Arbeit mit zurückgebliebenen Jugendlichen Erfolge in deren Persönlichkeitsentwicklung erreicht werden können. Natürlich gab es auch Rückschläge. Das ändert jedoch nichts daran, daß die Betreuung durch Patenschaften in dieser FDJ-Grundorganisation sich als der bisher beste Weg bei der Erziehung gefährdeter und straffällig gewordener Jugendlicher erwiesen hat und auch künftig fester Bestandteil der Erziehungsarbeit der FDJ sein wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie bei ausschließlich auf operativen Informationen beruhenden Ausgangslagen zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen auf der Grundlage des. Gesetzes. Sobald das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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