Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73); Neue Justiz 2/79 Bei anderen gelesen 73 Erfahrungen einer FDJ-Grundorganisation bei der Betreuung Jugendlicher durch Patenschaften LISA GREBNER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Stollberg HANNELORE TANNEBERGER, 2. Sekretär der Kreisleitung der FDJ Stollberg Der sozialistische Jugendverband orientiert in seinen Beschlüssen darauf, den Einfluß auf Jugendliche, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, zu verstärken. Entscheidendes Kettenglied sind dabei die Grundorganisationen der FDJ. Die Erziehung solcher Jugendlicher muß in erster Linie von politisch und organisatorisch gefestigten FDJ-Kollektiven übernommen werden. Damit sind auch wesentliche Prinzipien für die Verwirklichung der Aufgabe Umrissen, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit den gesellschaftlichen Aktivitäten der FDJ zu verbinden. Analytische Untersuchungen des Staatsanwalts des Kreises ergaben, daß gehäuft Straftaten durch junge Bürger begangen wurden, die im VEB R. beschäftigt sind. Dies veranlaßte den Staatsanwalt und die Kreisleitung der FDJ, die Gesamtproblematik mit dem Sekretär der Grundorganisation der FDJ des Betriebes zu beraten. Die analytischen Ergebnisse wurden in der FDJ-Leitung ausgewertet. Es wurde darüber Klarheit geschaffen, daß die Zielstellung, alle jungen Menschen zur bewußten Disziplin und zur Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen zu erziehen, nicht nur die gezielte Rechtspropaganda unter den Jugendlichen verlangt, sondern es gleichermaßen wichtig ist', die individuelle erzieherische Arbeit mit zurückgebliebenen Jugendlichen zu entwickeln. Die rechtspropagandistische Aktivität, die die Grundorganisation der FDJ im Rahmen ihrer politisch-ideologischen Arbeit entfaltet hatte, mußte durch die stärkere Nutzung der erzieherischen Möglichkeiten der Jugendkollektive ergänzt werden. Eine erfolgversprechende Methode zur Erziehung dieser Jugendlichen sah das Leitungskollektiv in der Einzelbetreuung durch Patenschaften. Diese nicht leichte Aufgabe löste die FDJ in Zusammenarbeit mit dem *Kreisstaatsanwalt. Er unterstützte die FDJ-Leitung dabei, gemeinsam mit den staatlichen Erziehungsträgern im Betrieb einzuschätzen, welchen Jugendlichen wirksame Hilfe zu geben ist. Zugleich wurde in den einzelnen FDJ-Gruppen ein Überblick geschaffen, welcher Jugendliche als Betreuer geeignet sein könnte. Die Gruppensekretäre führten die Gespräche mit ihnen und erläuterten die Problematik der Aufgabenstellung. Dabei wurden sie von der Grundorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung in vorbildlicher Weise unterstützt. Diese Gespräche trugen auch dazu bei, die Arbeitskollektive verstärkt auf die Erhöhung ihres erzieherischen Einflusses zu orientieren. Die Leitung der FDJ-Grundorganisation machte die gewonnenen Betreuer mit den Aufgaben eingehend vertraut. Sie erhielten ergänzende Informationen über die zu betreuenden Jugendlichen sowie methodische Hinweise für das Herangehen an eine solche Aufgabe. Auch darin wurde sie vom Kreisstaatsanwalt wirkungsvoll unterstützt. Zwischen den Betreuern und der FDJ-Leitung besteht ein ständiger Kontakt und Informationsaustausch. Die FDJ-Leitung wertet die Ergebnisse der Betreuertätigkeit halbjährlich aus und verbindet diese Auswertung mit einem Erfahrungsaustausch der Betreuer. Wir können nach einem Jahr einschätzen, daß die ein- Volbfremdheit der Justiz in der BRD -V -'v.'c ' V* ‘ In Heft 12 Dezember 1976 bringt die „Deutsche Richterzeitung0 in der BRD unter der bezeichnenden Überschrift „Justizfremdheit“ Ergebnisse einer Umfrage des BRD-Instituts für angewandte Sozialwissenschaften (Infas), die der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 27. September 1978 entnommen worden sind. Darin heißt es U. a. -: ; Die Justiz erscheint den meisten der Bürger als ein unzuverlässiger, unverständlicher, arroganter Apparat, der wegen seines Personalaufwandes viel zu teuer ist. Allenfalls noch die Beamten sowie diejenigen, die das Abitur gemacht oder studiert haben, fühlen sich ihm gewachsen. Bei den anderen sind Unbehagen und Mißtrauen groß. Nicht einmal finanzielle Erleichterungen könnten diese Hemmungen abbauen. Das einzige, was hier helfen könnte, sind bessere Informationen über das Rechtswesen in Schule und Fern-sehen. Geht man der Frage nach, wo nun wirklich die Hemmnisse liegen, dann stößt man auf bedenkenswerte Antworten. Fast jeder zweite der Befragten meint, vor Gericht werde man immer noch von oben herab behandelt, die Gerechtigkeit komme oft zu kurz, Menschen aus den unteren Gesellschaftsschichten schnitten schlechter ab als andere („Klassenjustiz"). Dabei sind die Unterschiede zwischen den Angehörigen der verschiedenen Schichten groß: Von „Oberheblichkeit“ sprechen 46 Prozent der Ungelernten, aber nur 23 Prozent der Befragten mit Abitur oder Studium: bei „keine Gerechtigkeit" sind es 53 und 34 Prozent, bei „Klassenjustiz" 53 und 35 Prozent. In allen Schichten sehr viel weiter verbreitet sind dagegen die Meinungen, die Atmosphäre in den Gerichten wirke häufig einschüchternd (insgesamt 70 Prozent), man sei sich nie sicher, wie ein Prozeß ausgehe (74 Prozent), die Prozesse dauerten in der Regel zu lange (80 Prozent). Eine besondere, Rolle nimmt die Sprache der Juristen ein. 73 Prozent aller Befragten halten sie für so unverständlich, daß man häufig gar nicht wisse, was vor sich gehe. Auch'hier sind - begreiflicherweise - die Unterschiede zwischen den Bildungsschichten groß. Vor dem staatlichen Justizapparat also hat der Bürger Angst, er mißtraut ihm. geleiteten Betreuungsmaßnahmen bereits zu sichtbaren Erfolgen geführt haben. Bei einem Teil dieser Jugendlichen wurde erreicht, daß sie ihre Arbeitsmoral verbesserten und sich zu geachteten Mitgliedern ihrer Kollektive entwickelten. Bei einem weiteren Teil zeigen sich Änderungen des Verhaltens in ihrer aktiven Beteiligung an der FDJ-Arbeit und der Übernahme bestimmter Aufgaben. Dieses Herangehen der FDJ-Leitung des VEB R. beweist, daß bei kontinuierlicher und zielgerichteter Arbeit mit zurückgebliebenen Jugendlichen Erfolge in deren Persönlichkeitsentwicklung erreicht werden können. Natürlich gab es auch Rückschläge. Das ändert jedoch nichts daran, daß die Betreuung durch Patenschaften in dieser FDJ-Grundorganisation sich als der bisher beste Weg bei der Erziehung gefährdeter und straffällig gewordener Jugendlicher erwiesen hat und auch künftig fester Bestandteil der Erziehungsarbeit der FDJ sein wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 73 (NJ DDR 1979, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt abzuwenden. Es wird bei Anwendung von dem Grundsatz ausgegangen, daß zunächst immer die weniger schwerwiegende Disziplinarmaßnahme anzuwenden ist.

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