Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 71 (NJ DDR 1979, S. 71); Neue Justiz 2/79 71 einer gerechten Bestrafung zu entziehen, wenn sich ihre Tat gegen die DDR und ihre Grundlagen richtete. Auch hier spielt die Berufung auf den Begriff „Deutscher“ i. S. des Art. 116 des BRD-Grundgesetzes eine zentrale Rolle. Die Verfahren vor BRD-Gerichten (Landgericht Essen, 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs und Landgericht Hagen) gegen den Terroristen Weinhold, der als Bürger der DDR auf dem Territorium der DDR zwei DDR-Bürger ermordete und anschließend in die BRD flüchtete, bestätigen dies anschaulich. Es ist in dieser Zeitschrift bereits ausführlich nachgewiesen worden22, daß der von der BRD-Justiz erhobeiie Anspruch auf strafrechtliche Verfolgung von DDR-Bürgern, die in der DDR gegen DDR-Staatsbürger gerichtete Straftaten begangen haben, sowohl den für das Strafanwendungsrecht eines jeden Staates maßgeblichen völkerrechtlichen Prinzipien als auch den in der BRD geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften widerspricht. Vielmehr ist in derartigen Fällen die Auslieferung des Täters an die DDR die einzig völkerrechtsgemäße Alternative. * ‘ Die in der BRD unternommenen Anstrengungen, die völkerrechtswidrige Staatsangehörigkeitsdoktrin im Hinblick auf den Grundlagenvertrag zwischen der DDR und der BRD juristisch neu zu interpretieren, und die praktisch-politischen Konsequenzen der interventionistischen Position der BRD-Staatsorgane in der Staatsangehörigkeitsfrage machen nur eines deutlich: Den entspannungsfeindlichen Kräften in der BRD wird die Möglichkeit geboten, sich in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen und der Durchsetzung der friedlichen Koexistenz in Europa entgegenzuwirken. Das ist um so ernster zu bewerten, als „in der BRD Kräfte an Boden gewinnen, denen normale Beziehungen nicht ins Konzept passen, sondern die .großdeutschen Träumereien' nachhängen“ .23 Sofern die Staatsbürgerschaft in ihren internationalen Aspekten juristisch zu erfassen und rechtswissenschaftlich zu analysieren ist, kommt der staatlichen Souveränität eine entscheidende Ausgangsposition zu. Zugleich ist sie unerläßliches Beurteilungskriterium.24 Durch sie bestimmt sich die Weite der Regelungsbefugnis, die internationale Wirksamkeit des Staatsbürgerschaftsrechts und dessen Be-achtlichkeit durch andere Staaten. Das folgt mit Notwendigkeit aus der souveränen Gleichheit der Staaten, deren Anerkennung das demokratische Völkerrecht prägt So ist die Beachtung des Souveränitätsprinzips in der Staatenpraxis wie auf jedem Gebiet auch auf dem der Staatsbürgerschaft für die Gestaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen unumgänglich.25 1 VgL die Dokumentensammlung „Für Entspannung und dauerhaften Flieden ln Europa“, Berlin 1976, insb. S. 13 ff., 17 f., 99 ff. 2 Vgl. z. B. die Erklärung der BRD-Bundesregierung, ln: BRD-Bundestag, Sitzung vom 10. Februar 1977, Stenographischer Bericht, S. 667 B. Zur Fiktion von der „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ und zu ihrer völkerrechtlichen Bewertung vgl. G. Riege, „Staatliche Souveränität und StaatsbürgerschaftsreCht“, NJ 1978, Heft 3, S. 98 ff. 3 Von den hier zur Diskussion stehenden Positionen sind jene Arbeiten einiger Staats- Und Rechtswissenschaftler der BRD deutlich abzuheben, in denen mit durchaus nicht einheitlicher Begründung - eine realistische, dem demokratischen Völkerrecht verpflichtete juristische Analyse und Wertung der Staatsbürgerschaftsproblematik erfolgt. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf H. Ridder, „Die .deutsche Staatsangehörigkeit' und die beiden deutschen Staaten“, in: Gedächtnisschrift für Friedrich Klein, München 1977, S. 437 fl.; U. Mende, „Das Relikt der .gesamtdeutschen' Staatsangehörigkeit“, Demokratie und Recht (Köln) 1978, Heft 1, S. 23 fl. 4 K. Doehring, Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main 1976, S. 94. Vgl. auch K. M. Meessen, „Das Problem der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Grundvertrag“, Europa-Archiv (Bonn) 1973, Heft 15, S. 515. 5 Zu dieser Argumentation vgl. G. Riege, a. a. O., S. 100. 6 Das Bundesverfassungsgericht der BRD hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Für die Frage, ob die Anerkennung der Grenze zwischen den beiden Staaten als Staatsgrenze mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist entscheidend die Qualifizierung als staatsrechtliche Grenze zwischen zwei Staaten, deren .Besonderheit' ist, daß sie auf dem Fundament des noch existierenden Staates .Deutschland als Ganzes' existieren, daß es sich also um eine staatsrechtliche Grenze handelt ähnlich denen, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen.“ (Juristenzeitung [Tübingen] 1973, Heft 18, S. 592). 7 Vgl. BRD-Bundestag, Sitzung vom 20. Februar 1975, Stenographischer Bericht, S. 10334 C. 8 K. M. Meessen, a. a. O., s. 516. 9 BRD-Bundestag, Sitzung vom 17. Juni 1977, Stenographischer Bericht, S. 2457 B-C. 10 M. Löwisch („Eine praktische Frage der Neuregelung der Staats-' angehörigkeit im geteilten Deutschland“, Juristenzeitung 1973, Heft 4, S. 117) schreibt: „Die Paßbehörden der Bundesrepublik Deutschland stellen in zahlreichen Fällen für Besuchsreisende aus der DDR Pässe der Bundesrepublik Deutschland aus, um ihnen die Reise in das westliche Ausland zu ermöglichen Rechtsgrundlage der Verwaltungspraxis der deutschen Paßbehörden ist die Annahme, daß die Besuchsreisenden aus der DDR deutsche Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind.“ 11 BRD-Bundestag, Sitzung vom 20. Februar 1974, Stenographischer Bericht, S. 5325 f. . . 12 Vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1977, Neue JüHstische Wochenschrift (München/Berlin [West]/Frankfurt am Main) 1977, Heft 51, S. 2356. Vgl. dazu auch: „Oberstes Gericht der DDR: Mißbrauch der Transitwege völkerrechtswidrig“, ND vom 10. November 1977, S. 2. 13 BRD-Bundestag, Sitzung vom 7. Oktober 1977, Stenographischer Bericht, Anlage 105, S. 3721 D. 14 Vgl. BRD-Bundestag, Sitzung vom 19. Februar 1973, Stenographischer Bericht, S. 3377. Interessant ist in diesem Zusammenhang die schon 1962 geäußerte Haltung der USA, daß ein solches allgemeines Schutzrecht nicht anerkannt werden kann. Vgl. Schreiben des Department of State vom 23. Mai 1962 in: American Journal of international Law, Bd. 57 (1963), S. 410. 15 BRD-Bundestag, Sitzung vom 5. Juni 1974, Stenographischer Bericht, Anlage 8, S. 7062 A. So auch K. Hoflmann/H. Glietsch, Konsularrecht, Loseblatt-Textsammlung mit Kommentar zum Konsulargesetz, Percha und Kempfenhausen am Starnberger See 1978, Anm. 2.6.I.I. zu § 1 Konsulargesetz. 16 Vgl. Dokumentensammlung „Für Entspannung und dauerhaften Frieden in Europa“, a. a. O., S. 17 f. 17 Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bonn) 1972, S. 53. 18 ND vom 7. Februar 1975. 19 BRD-Bundestag, Sitzung vom 20. Februar 1975, Stenographischer Bericht, S. 10333 C. 20 Ebenda, S. 10337 B. 21 Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1975, S. 233. 22 Vgl. E. Buchholz/G. Wieland, „Der Fall Weinhold eine Kette von Rechtsbrüchen der BRD-Justiz“, NJ 1977, Heftl, S. 22 ff.; G. Wieland, „Rechtswidrige Anmaßung der Strafhoheit durch BRD-Gerichte (Nochmals zum Fall Weinhold)“, NJ 1977, Heft 16, S. 545 fl. 23 J. Herrmann, Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1978, S. 16. 24 Vgl. hierzu G. Riege, a. a. O., S. 98. 25 Darauf zielt H. Ridders' Satz ab, daß alle Versuche, „ln der .deutschen Staatsangehörigkeit' mehr und/oder etwas anderes zu sehen als die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, also auf einer Duplizierung der Bundesrepublik (beruhen), imaginär sind“ (a. a. O., S. 442). Im Staatsverlag ist erschienen: Autorenkollektiv unter der Leitung von Prof. Dr. R. Arlt: Recht für die Landwirtschaftspraxis 176 Seiten; EVP: 7 M Mit dem Buch wird den Leitungskadern der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ein Ratgeber bei der Anwendung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts zur Verfügung gestellt. Nach grundsätzlichen Aussagen zum sozialistischen Staat und Recht wird das System der staatlichen Leitung der Landwirtschaft dargestellt und der Platz der rechtlichen Regelung der Beziehungen In der Landwirtschaft Im gesamten Rechtssystem verdeutlicht. Auf der Grundlage dieser notwendigen Einordnung werden die Rechtsstellung der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, das sozialistische Eigentumsrecht in der Landwirtschaft und das landwirtschaftliche Bodennutzungsrecht behandelt. Im Abschnitt über die Arbeits- und Mitgliedschaftsverhältnisse in sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben werden die Arbeitsrechtsverhältnisse in VEGs und ln LPGs sowie die Arbeitsverhältnisse in kooperativen Einrichtungen und die Mitgliedschaftsverhältnisse In LPGs dargestellt, wobei auch die Gestaltung der Rechtsbeziehungen bei der Delegierung von LPG-Mitgliedern in kooperative Einrichtungen erläutert wird. Es schließen sich Abschnitte über die Planungs- und Vertragsbeziehungen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, zum Versicherungsrecht in der Landwirtschaft sowie zur Neuererbewegung und zur sozialistischen Schutzrechtspolitik an. Mit diesem Buch werden den Verantwortlichen In der Landwirtschaft die ihre Arbeit betreffenden rechtlichen Bestimmungen vermittelt. Durch die Angabe von Zusatzliteratur und anschauliche Grafiken erhöht sich der Informationsgehalt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 71 (NJ DDR 1979, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 71 (NJ DDR 1979, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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