Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67); Neue Justiz 2/79 67 solche Bereiche zu konzentrieren, die für die Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft entscheidend sind. Neue wissenschaftlich-technische Ergebnisse müssen mit dem Ziel der Beschleunigung des Reproduktionsprozesses und der Verkürzung des Reproduktionszyklus schnellstens eingeführt werden. Es sind solche Aufgaben für wissenschaftlich-technische Leistungen zu stellen, deren Ergebnisse den fortgeschrittenen internationalen Stand zum Zeitpunkt der Produktionswirksamkeit repräsentieren und eine hohe Exportrentabilität sichern. Die Kombinate als moderne Form der Leitung der sozialistischen Industrie sind als Bestandteil des Systems der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erfassen. Zielstrebig und planmäßig ist die Grundlagenforschung zu entwickeln, um neue Erkenntnisse über grundlegende gesetzmäßige Zusammenhänge in Natur und Gesellschaft zu gewinnen und wissenschaftlichen Vorlauf zu schaffen, damit rechtzeitig wichtige volkswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden können. Im weiteren behandelte M. Benjamin die Rolle des Staatsplans Wissenschaft und Technik, die weitere Ausgestaltung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag entsprechend den spezifischen Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie Probleme der Koordinierung der Tätigkeit der staatlichen Organe zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Der letzte Teil des Referats war der Rolle und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts als Instrument der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewidmet.1 2 In der Diskussion unterstrich Prof. Dr. W. Weichelt, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, daß die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts eine völlig neue Qualität der staatlichen Leitung und Planung erfordert. Dabei ist vor allem die Stimulierung wissenschaftlich-technischer schöpferischer Tätigkeit und die Festlegung konkreter Rechte und Pflichten auf diesem Gebiet eine entscheidende Aufgabe des sozialistischen Rechts. Große Bedeutung gewinnt auch die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Auf die Notwendigkeit, den wissenschaf tlich-technischen Fortschritt in seiner Gesamtheit zu erfassen und ihn als gesellschaftlichen Prozeß- auch entscheidend über das Recht voranzutreiben, ging Prof. Dr. R. Osterland, Sektion Sozialistische Betriebswirtschaft der Technischen Universität Dresden, ein. Der Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf die einzelnen Rechtszweige ist unterschiedlich. Das verlangt, hinsichtlich der mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt verbundenen rechtlichen Probleme den erforderlichen wissenschaftlichen Vorlauf zu schaffen. Prof. Dr. G. Feige, Sektion II der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, bezeichnete es als Aufgabe der Wissenschaftler aller Rechtszweige, den Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf jene gesellschaftlichen Verhältnisse exakt zu erfassen, die Gegenstand des spezifischen Rechtszweigs sind. In diesem Zuammenhang gewinnt die Analyse der gesellschaftlichen Wirksamkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften erhöhte Bedeutung. Mit der Wirksamkeit wirtschaftsrechtlicher Regelungen befaßte sich Dozent Dr. R. Streich, Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leusch-ner“, Berlin. Anhand praktischer Beispiele verdeutlichte er die Notwendigkeit, durchsetzbare Rechte und Pflichten zu normieren, um bei allen für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt Verantwortlichen positive ideologische Einstellungen und Haltungen zu erzeugen. Probleme der interdisziplinären Forschung auf dem Gebiet der staatlich-rechtlichen Leitung des wissenschaft- lich-technischen Fortschritts erörterte Prof. Dr. H. Spil-ler, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Uni versität Halle. Er forderte hierzu, die in anderen RGW-Mitgliedsländern gesammelten Erfahrungen stärker zu nutzen. Ferner ging Spiller auf Probleme der Außenwirtschaftseffektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ein, insbesondere auf die entsprechende Stimulierung der Produktionsbetriebe. Prof. Dr. W. Schönrath, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig, behandelte Fragen der praktischen Durchsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 2. März 1978 zur Förderung der Erfindertätigkeit. Untersuchungen haben ergeben, daß der konkreten Festlegung von Schwerpunkten, auf die sich die erfinderische Tätigkeit konzentrieren soll, der exakten Beurteilung von Erfindungen, der schnellen Entscheidung über die Erfindervergütung sowie der nachhaltigen Stimulierung erfinderischen Schöpfertums noch stärkere Aufmerksamkeit zugewendet werden muß. Über Erfahrungen bei der Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion berichtete R. Miels, Direktor für Absatz des VEB Robotron Elektronik, Dresden. Die vom Kombinat entwickelten leitungsorganisatorischen Maßnahmen (z. B. Überleitungsordnung, Projektleiterordnung, Verteidigungsordnung) geben verbindliche Leitprinzipien für die Kombinatsbetriebe und orientieren bei der Entscheidung von Grundfragen auf die Eigenverantwortung der Betriebe, die durch einen Überleitungsprozeß, miteinander verflochten sind. Der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, hob in seinen Abschlußbemerkungen folgende Punkte hervor: 1. Aufgabe der Staats- und Rechtswissenschaftler aller Disziplinen ist es, gemeinsam mit der sozialistischen Staatsund Rechtspraxis Vorschläge zur qualifizierten staatlichrechtlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu entwickeln. 2. Die Staats- und Rechtswissenschaftler müssen dazu beitragen, daß aus den realen Problemen und Widersprüchen, die bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auftreten, Schlußfolgerungen für den Rechtsverwirklichungs- und Rechtsschöpfungsprozeß gezogen werden. Das Gesamtsystem rechtlicher Einflußnahme muß auf das Hervorbringen neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik sowie ihre schnelle und effektive Überleitung in die Produktion gerichtet sein. 3. Die Planung der staats- und rechts wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere für den Zeitraum 1981 bis 1985, muß sichern, daß theoretische Grundprobleme der staatlichrechtlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zielstrebig weiterbearbeitet werden. Dazu ist die Gemeinschaftsarbeit mit anderen Wissenschaftsdisziplinen einschließlich der naturwissenschaftlichen Disziplinen sowie das Zusammenwirken des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit anderen wissenschaftlichen Räten zu intensivieren. 1 Vgl. hierzu M. Benjamin/U.-J. Heuer/D. Seidel/E. Winklbauer in Staat und Recht 1979, Heft 2, S. 116 ££. 2 Vgl. hierzu M. Benjamin/U.-J. Heuer/D. Seidel/E. Winklbauer in NJ 1979, Heft 1, S. 13 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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