Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67); Neue Justiz 2/79 67 solche Bereiche zu konzentrieren, die für die Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft entscheidend sind. Neue wissenschaftlich-technische Ergebnisse müssen mit dem Ziel der Beschleunigung des Reproduktionsprozesses und der Verkürzung des Reproduktionszyklus schnellstens eingeführt werden. Es sind solche Aufgaben für wissenschaftlich-technische Leistungen zu stellen, deren Ergebnisse den fortgeschrittenen internationalen Stand zum Zeitpunkt der Produktionswirksamkeit repräsentieren und eine hohe Exportrentabilität sichern. Die Kombinate als moderne Form der Leitung der sozialistischen Industrie sind als Bestandteil des Systems der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erfassen. Zielstrebig und planmäßig ist die Grundlagenforschung zu entwickeln, um neue Erkenntnisse über grundlegende gesetzmäßige Zusammenhänge in Natur und Gesellschaft zu gewinnen und wissenschaftlichen Vorlauf zu schaffen, damit rechtzeitig wichtige volkswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden können. Im weiteren behandelte M. Benjamin die Rolle des Staatsplans Wissenschaft und Technik, die weitere Ausgestaltung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag entsprechend den spezifischen Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie Probleme der Koordinierung der Tätigkeit der staatlichen Organe zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Der letzte Teil des Referats war der Rolle und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts als Instrument der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewidmet.1 2 In der Diskussion unterstrich Prof. Dr. W. Weichelt, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, daß die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts eine völlig neue Qualität der staatlichen Leitung und Planung erfordert. Dabei ist vor allem die Stimulierung wissenschaftlich-technischer schöpferischer Tätigkeit und die Festlegung konkreter Rechte und Pflichten auf diesem Gebiet eine entscheidende Aufgabe des sozialistischen Rechts. Große Bedeutung gewinnt auch die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Auf die Notwendigkeit, den wissenschaf tlich-technischen Fortschritt in seiner Gesamtheit zu erfassen und ihn als gesellschaftlichen Prozeß- auch entscheidend über das Recht voranzutreiben, ging Prof. Dr. R. Osterland, Sektion Sozialistische Betriebswirtschaft der Technischen Universität Dresden, ein. Der Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf die einzelnen Rechtszweige ist unterschiedlich. Das verlangt, hinsichtlich der mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt verbundenen rechtlichen Probleme den erforderlichen wissenschaftlichen Vorlauf zu schaffen. Prof. Dr. G. Feige, Sektion II der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, bezeichnete es als Aufgabe der Wissenschaftler aller Rechtszweige, den Einfluß des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf jene gesellschaftlichen Verhältnisse exakt zu erfassen, die Gegenstand des spezifischen Rechtszweigs sind. In diesem Zuammenhang gewinnt die Analyse der gesellschaftlichen Wirksamkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften erhöhte Bedeutung. Mit der Wirksamkeit wirtschaftsrechtlicher Regelungen befaßte sich Dozent Dr. R. Streich, Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leusch-ner“, Berlin. Anhand praktischer Beispiele verdeutlichte er die Notwendigkeit, durchsetzbare Rechte und Pflichten zu normieren, um bei allen für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt Verantwortlichen positive ideologische Einstellungen und Haltungen zu erzeugen. Probleme der interdisziplinären Forschung auf dem Gebiet der staatlich-rechtlichen Leitung des wissenschaft- lich-technischen Fortschritts erörterte Prof. Dr. H. Spil-ler, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Uni versität Halle. Er forderte hierzu, die in anderen RGW-Mitgliedsländern gesammelten Erfahrungen stärker zu nutzen. Ferner ging Spiller auf Probleme der Außenwirtschaftseffektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ein, insbesondere auf die entsprechende Stimulierung der Produktionsbetriebe. Prof. Dr. W. Schönrath, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig, behandelte Fragen der praktischen Durchsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 2. März 1978 zur Förderung der Erfindertätigkeit. Untersuchungen haben ergeben, daß der konkreten Festlegung von Schwerpunkten, auf die sich die erfinderische Tätigkeit konzentrieren soll, der exakten Beurteilung von Erfindungen, der schnellen Entscheidung über die Erfindervergütung sowie der nachhaltigen Stimulierung erfinderischen Schöpfertums noch stärkere Aufmerksamkeit zugewendet werden muß. Über Erfahrungen bei der Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion berichtete R. Miels, Direktor für Absatz des VEB Robotron Elektronik, Dresden. Die vom Kombinat entwickelten leitungsorganisatorischen Maßnahmen (z. B. Überleitungsordnung, Projektleiterordnung, Verteidigungsordnung) geben verbindliche Leitprinzipien für die Kombinatsbetriebe und orientieren bei der Entscheidung von Grundfragen auf die Eigenverantwortung der Betriebe, die durch einen Überleitungsprozeß, miteinander verflochten sind. Der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, hob in seinen Abschlußbemerkungen folgende Punkte hervor: 1. Aufgabe der Staats- und Rechtswissenschaftler aller Disziplinen ist es, gemeinsam mit der sozialistischen Staatsund Rechtspraxis Vorschläge zur qualifizierten staatlichrechtlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu entwickeln. 2. Die Staats- und Rechtswissenschaftler müssen dazu beitragen, daß aus den realen Problemen und Widersprüchen, die bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auftreten, Schlußfolgerungen für den Rechtsverwirklichungs- und Rechtsschöpfungsprozeß gezogen werden. Das Gesamtsystem rechtlicher Einflußnahme muß auf das Hervorbringen neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik sowie ihre schnelle und effektive Überleitung in die Produktion gerichtet sein. 3. Die Planung der staats- und rechts wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere für den Zeitraum 1981 bis 1985, muß sichern, daß theoretische Grundprobleme der staatlichrechtlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zielstrebig weiterbearbeitet werden. Dazu ist die Gemeinschaftsarbeit mit anderen Wissenschaftsdisziplinen einschließlich der naturwissenschaftlichen Disziplinen sowie das Zusammenwirken des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit anderen wissenschaftlichen Räten zu intensivieren. 1 Vgl. hierzu M. Benjamin/U.-J. Heuer/D. Seidel/E. Winklbauer in Staat und Recht 1979, Heft 2, S. 116 ££. 2 Vgl. hierzu M. Benjamin/U.-J. Heuer/D. Seidel/E. Winklbauer in NJ 1979, Heft 1, S. 13 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 67 (NJ DDR 1979, S. 67)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X