Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 64 (NJ DDR 1979, S. 64); 64 Neue Justiz 2/79 außerdem die feierliche Verpflichtung, ehrlich und gewissenhaft zu arbeiten, sich in der Familie, im täglichen Leben und in der Öffentlichkeit vorbildlich zu verhalten, die in der Brigade entwickelten Traditionen zu wahren und zu mehren. Große Aufmerksamkeit muß den Jugendlichen geschenkt werden, die nach Abschluß der Lehre in das Arbeitskollektiv kommen. Die Verhaltensgewohnheiten, die sich hier bei ihnen entwickeln, können entscheidenden Einfluß auf die Herausbildung ihrer Rechtsauffassungen haben. Ein ungünstiges Mikromilieu kann negative Einstellungen der Persönlichkeit hervorrufen oder festigen. Eine wichtige Richtung der Tätigkeit des Grundkollektivs ist die unmittelbare Einwirkung auf das Bewußtsein und das Verhalten seiner Mitglieder. Diese Funktion erfüllt vor allem die Brigade- oder Schichtversammlung. Als ein sehr effektives Erziehungsmittel erweist sich das Reagieren auf Disziplin- und Rechtsverletzungen, die von Kollektivmitgliedern begangen werden.? Die Versammlungen verfügen nicht über besondere juristische Sanktionen zur Einwirkung auf rechtswidriges Verhalten; ihre Hauptkraft ist die kollektive Meinung. Die Rolle der Versammlungen darf aber nicht auf die moralische Verurteilung rechtswidriger Handlungen reduziert werden. Nicht geringere Bedeutung hat die Erziehung der übrigen Kollektivmitglieder anhand der Beispiele konkreter Disziplin- und Rechtsverletzungen. Nichts hat so tiefen Einfluß auf die Psyche des Menschen wie eine Information über das Recht anhand einer konkreten Tatsache, die dem Betreffenden nicht gleichgültig ist, von ihm erlebt und erfaßt wird. Hier entsteht eine unmittelbare Verbindung zwischen der Beurteilung der Handlung durch den Staat, die in der Rechtsnorm enthalten ist, und den empirischen Alltagsvorstellungen und -gefühlen. Jedes kollektive Reagieren auf Disziplin- und Rechtsver-letzüngen muß zum Anlaß genommen werden, richtige Auffassungen von Gesetzlichem und Ungesetzlichem, Rechtmäßigem und Nichtrechtmäßigem in das Bewußtsein der Werktätigen hineinzu tragen. Die Effektivität der Versammlungen hängt insbesondere davon ab, wie vollständig und zuverlässig über das rechtswidrige Verhalten informiert wird. Eine oberflächliche oder nicht objektive Information hemmt die adäquate Widerspiegelung der staatlich-rechtlichen Praxis im Bewußtsein der Menschen, kann Unverständnis oder Unzufriedenheit mit der Arbeit der gesellschaftlichen Organisationen, der Betriebsleitung und der rechtsschützenden Staatsorgane hervorrufen. Auch genügt es nicht, auf der Versammlung nur eine Information über das Verhalten des betreffenden Werktätigen zu geben. Das jeweilige Vergehen muß den gesetzlichen Bestimmungen, die in dem betreffenden Bereich gesellschaftlicher Beziehungen gelten, gegenübergestellt werden. Eine richtige Auffassung über die Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens und ihre sachkundige Einschätzung sind zwei untrennbar miteinander verbundene Elemente der Erziehung zum Rechtsbewußtsein. Sie erhöhen die soziale Aktivität der Werktätigen, insbesondere in den Versammlungen selbst, entwickeln ihre Fähigkeit, sich selbständig bei der Rechtsverwirklichung zu orientieren, festigen ihre Überzeugung von der Richtigkeit der Rechtsnormen. Eine unbedingte Voraussetzung für den rechtserzieherischen Erfolg der Versammlung sind feinfühliges Verhalten gegenüber Initiativen der Werktätigen, ihren Vorschlägen und kritischen Bemerkungen sowie die Nutzung der Lebens- und Rechtserfahrungen der Menschen bei kollektiven Entscheidungen. Ebenso wichtig ist es, daß dann die Meinung der Versammlung bei den Beschlüssen der Betriebsleitung und der gesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt wird. Für die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins sind auch die in den Kollektiven geführten individuellen Gespräche mit den Werktätigen sowie die Berichte der Arbeiter und Angestellten auf den Versamm- lungen über die Erfüllung der Produktionsaufgaben und über die Einhaltung der Arbeitsdisziplin sowie über das Verhalten im täglichen Leben und in der Öffentlichkeit von Nutzen. Die individuelle Erziehung verlangt viel Takt und ein aufmerksames Herangehen an jede Persönlichkeit. Häufig wird noch die Kontrolle über einen Rechtsverletzer von vielen, miteinander nicht in Verbindung stehenden gesellschaftlichen Kräften ausgeübt. Die Erfahrungen zeigen, daß das wenig effektiv ist. In vielen Kollektiven werden Bestarbeiter als Mentoren für Jugendliche tätig oder übernehmen die Patenschaft für Personen, die zu Rechtsverletzungen neigen. Die Mentoren und Paten stehen „mit ihren Schützlingen in der Produktion und im täglichen Leben in ständiger Verbindung, haben die Möglichkeit, ihre Neigungen, ihre positiven und negativen Seiten allseitig zu studieren und ihre Interessen kennenzulernen. Das ermöglicht es, negative Verhaltensweisen dieser Kollektivmitglieder rechtzeitig festzustellen und darauf zu reagieren. In einem Ishewsker Industriebetrieb konnte so eine stabile Senkung der Rechts- und Disziplinverletzungen gesichert werden. * Die dargelegten Formen und Methoden der Erziehung zum Rechtsbewußtsein in den Arbeitskollektiven sind nicht voneinander isoliert. Sie stehen in einem dialektischen Zusammenhang und durchdringen sich gegenseitig. Die Weiterentwicklung der Funktionen der Kollektive auf dem Gebiet der Rechtserziehung eröffnet neue Möglichkeiten für die wissenschaftliche Leitung des Verhaltens der Menschen und trägt dazu bei, den offensiven Kampf gegen die Überreste der Vergangenheit zu führen und die Kraft der öffentlichen Meinung dafür zu mobilisieren. (Redaktionell gekürzt aus: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1978, Heft 2, S. 12 ff.; Übersetzung von Ilse Zimmermann und Renate Frommert, Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR) 1 Vgl. Prawda vom 12. Juni 1976. 2 Vgl. Rechtskultur und Fragen der Rechtserziehung, Moskau 1977, S. 88 f. (russ.). 3 Vgl. hierzu K. Bakradse, „Die Wirkung strenger Maßstfibe“, Prawda vom 14. Mai 1977. 4 L. X. Breshnew, Rede auf dem XVI. Gewerkschaftskongreß der UdSSR, Neues Deutschland vom 22. März 1977, S. 3. 5 Vgl. Handbuch des Parteifunktionärs, Ausg. 3, Moskau 1961, S. 55 (russ.). 6 Vgl. N. A. Schtschelokow, „Der Aufbau des Kommunismus und die Festigung der Rechtsordnung“, Kommunist 1972, Nr. 8, S. 57. 7 Nach Meinung der Arbeiter, die durch soziologische Untersuchungen festgestellt wurde, ist die Auseinandersetzung mit Vergehen in den Brigadeversammlungen eines der stärksten Mittel zur Erziehung der Schuldigen (vgl. I. F. Bolotowa, Der Einfluß des Systems von Lob und Strafe auf das Funktionieren des Grundkollektivs in der Produktion, Autorenreferat zur Kandidatendissertation, Moskau 1976, S. 14). Die Forschungsergebnisse zeigen auch, daß die Werktätigen in Arbeitsbesprechungen am meisten Vorschläge machen, die auf die Festigung der Arbeitsdisziplin gerichtet sind (17,4 Prozent der Gesamtzahl der Vorschläge; vgl. A. M. Swita, Die Produktionsdemokratie als Erscheinungsform der führenden Rolle der Arbeiterklasse in der Gesellschaft des entwickelten Sozialismus, Autorenreferat zur Kandidatendissertation, Lwow 1977, S. 12). Im Staatsverlag ist erschienen: Marko Markow: Theorie der sozialen Leitung Berlin 1978; 384 Seiten; EVP: 17 Mark Diese Arbeit wendet sich vor allem an die Leiter In Staat und Wirtschaft. Der bekannte bulgarische Wissenschaftler schließt damit für die DDR eine Lücke der bisher erschienenen leitungswissenschaftlichen Literatur. Erstmalig wird der Gegenstand einer neuen, sich entwickelnden Wissenschaftsdisziplin der Theorie der sozialen Leitung bestimmt und das Verhältnis zwischen ihr und den anderen Leitungswissenschaften allseitig analysiert. Durch eine komplexe theoretische Durchdringung des Problemkreises der sozialen Leitung auf festem politischem Fundament und die Darstellung ihrer Theorie als sich entwickelnde Einzelwissenschaft sowie ihrer Methoden und Resultate wird überzeugend die sich ständig neu beweisende Lebensfähigkeit und Kraft des dialektischen und historischen Materialimus als Weltanschauung der Arbeiterklasse bewiesen. Große Aufmerksamkeit wendet der Verfasser u. a. den Fragen der Vervollkommnung der leitungsmäßigen komplexen Lösung großer sozialer Probleme und der Programm-Ziel-und-Komplexmethode in der sozialen Leitung zu.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 64 (NJ DDR 1979, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 64 (NJ DDR 1979, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten müssen eine solche Qualität haben, daß sie eine wesentliche Hilfe bei der Festlegung der Personen-kreise sind, die in den Klärungsprozeß Wer ist wer? einzubeziehen sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X