Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 59

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 59 (NJ DDR 1979, S. 59); Neue Justiz 2/79 59 minderung und Strafmilderung ggf. bedeutsame Hinweise. Deshalb ist es wichtig, wenn der Gutachter den Menschen auch in seiner Fehlentwicklung weder in einer vereinfachten noch in einer differenzierten Sicht nur als Produkt der auf ihn einwirkenden Bedingungen ansieht. Es gilt also, die eigene Entwicklungs- und Entscheidungsfähigkeit des Menschen ebenfalls in den Mittelpunkt der Untersuchungen zu stellen. Wie ein Mensch in der Fehlentwicklung sich selbst erlebt, wie er handelt, empfindet und denkt, ist Produkt seiner ständigen Auseinandersetzung auf Grund seiner Einstellung, seiner Motiviertheit als Triebkräfte seines Verhaltens nicht nur zur, sondern auch in der Fehlentwicklung. Fehlentwicklung bedeutet also nicht Selbstlauf, Schicksalhaftigkeit Es besteht vielmehr eine jeweils unterschiedliche Fähigkeit der Selbstgestaltung des Lebens innerhalb der Entwicklung, in der Bildung von Motiven, der Fähigkeit der Gestaltung der Gruppen- oder Konfliktverhältnisse. Zur Einbeziehung von Psychologen Das Strafrechtslehrbuch, Allgemeiner Teil (Berlin 1976, S. 346), hat erneut die Frage aufgeworfen, ob in jedem Fall der psychiatrischen Begutachtung ein Psychologe als weiterer Gutachter' einzubeziehen ist. Es wird hierzu gesagt: „Während das Vorliegen einer .krankhaften Störung Rechtsgeschichte heute Vom 30. Oktober bis 2. November 1978 fand in Berlin, Hanptstadt der DDR, eine Internationale Konferenz für Rechtsgeschichtswissenschaft statt, an der mehr als 100 Juristen, Historiker und Ökonomen aus allen sozialistischen Ländern Europas teilnahmen. Uber Anliegen und Ergebnisse der Konferenz sowie über damit zusammenhängende Fragen sprachen wir mit dem Leiter des Bereichs Staatsund Rechtsgeschichte an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. sc. Horst Schröder. Genosse Professor, Rechtshistoriker-Konferenzen haben eine gewisse Tradition. Um welche Fragen ging es auf früheren Beratungen, und mit welchem Thema hat sich speziell die Berliner Konferenz befaßt? Die Rechtshistoriker der sozialistischen Länder finden sich seit rund einem Jahrzehnt jährlich zu einer Konferenz zusammen. In den vergangenen Jahren haben wir in Pecs, Budapest, Bratislava, Krakow und Prag über wichtige Forschungsthemen zur vorsozialistischen und zur sozialistischen Staats- und Rechtsgeschichte beraten. So haben wir uns beispielsweise 1975 mit der Herausbildung und Entwicklung des sozialistischen Rechts und 1973 mit der Entwicklungsgeschichte des Strafrechts in Mitteleuropa beschäftigt. Auf der diesjährigen Konferenz, die erstmalig in der DDR stattfand, standen inhaltliche und methodische Probleme des juristischen Studiums im Vordergrund. Das Thema lautete „Die rechtsgeschichtliche Lehre als theoretisch-politische Grundlage für die Ausbildung sozialistischer Juristen“. Referate und Diskussionsbeiträge konzentrierten sich auf folgende Schwerpunkte: die aktuelle Bedeutung der Staats- und Rechtsgeschichte für die rechtswissenschaftliche und rechtspraktische Ausbildung; der Wert der Rechtsgeschichte für die Vermittlung allgemeiner politischer, historischer und juristischer Grundlagenerkenntnisse, für die Vermittlung revolutionärer politischer Traditionen sowie für die Darstel- der Geistestätigkeit’ oder einer .Bewußtseinsstörung’ von einem psychiatrischen Sachverständigen festgestellt werden kann, erfordert die Beurteilung der psycho-sozialen Auswirkung dieser biologischen Faktoren die Hinzuziehung eines Psychologen als weiteren Sachverständigen.“ Diese generelle Forderung nach einem Psychologen als weiteren Sachverständigen steht im Gegensatz zur Praxis der Justizorgane. Aus bisherigen Erfahrungen ergeben sich auch keine Hinweise darauf, daß die Beiziehung weiterer psychologischer Gutachter zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit notwendig ist. Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts über die Voraussetzungen für die Beiziehung von forensischen Gutachten zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit (§§ 15, 16 StGB) und der Schuldfähigkeit (§ 66 StGB) von Tätern vom 30. Oktober 1972 (NJ-Beilage 4/72 zu Heft 22) orientiert nur bei der Prüfung der Schuldfähigkeit auf eine psychologische bzw. Kollektivbegutachtung. Eine andere Frage ist, daß im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung ein Diplompsychologe in der testpsychologischen Diagnostik mitwirkt bzw. ein vom Psychologen aufgestelltes und für die jeweilige Straftatengruppe variierendes Testprogramm von einer psychologisch-technischen Assistentin absolviert wird. Die Verantwortung für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit liegt ausschließlich beim Psychiater, die Verantwortung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit beim Psychologen. lung des Verhältnisses von Institutionen und politischen Theorien; die spezifische Rolle der einzelnen rechtsgeschichtlichen Teilgebiete für die allgemeine rechtswissenschaftliche Ausbildung. Neben den Länderberichten zum Konferenzthema möchte ich hier beispielhaft nennen die sehr anregenden Diskussionsbeiträge von Prof. Dr. Hilde Benjamin über Karl Liebknecht zum Wesen und zu Erscheinungen der Klassenjustiz, von Dozent Dr. E. Koljuschin (UdSSR) über die Wahrung der historischen Kontinuität in der neuen Verfassung der UdSSR, von Prof. Dr. A. Csizmadia (Ungarische Volksrepublik) über fortschrittliche Traditionen in der ungarischen Rechtsgeschichte, von Prof. Dr. J. Dzugas (CSSR) über die Rolle revolutionärer Traditionen in der Geschichte des tschechoslowakischen Staates und Rechts sowie von Frau Prof. Dr. I. Kwiatkowska (VR Polen) über;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 59 (NJ DDR 1979, S. 59) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 59 (NJ DDR 1979, S. 59)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und der gesamten Tätigkeit der sozialistischen Staatsmacht gilt es im Prozeß der Untersuchungsarbeit ausgehend von den wachsenden Anforderungen der er Jahre zu verwirklichen.

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