Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 547

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 547 (NJ DDR 1979, S. 547); Neue Justiz 12/79 547 Was pun für den richterlichen Gutachter-Gehilfen auf zivilrechtlicher Ebene rechtens ist, sollte eigentlich für den Richter selbst auf strafrechtlicher Ebene billig sein. So müßten ginge es nach rechtsstaatlichen Prinzipien auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts die Strafverfolgungsbehörden der BRD nun die Möglichkeit sehen, der Schande der Straflosigkeit von Nazi-Blutrichtern für die Folgen ihrer Terrorurteile ein Ende zu bereiten. 1 Vgl. BGHSt Bd. 10 S. 294 H. 2 Der durch Art. 19 Zifl. 188 des Einführungsgesetzes zum Straf-i gesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) geänderte § 336 StGB der BRD läßt letzt auch bedingten Vorsatz zu. 3 BGHSt Bd. 10 S. 298. 4 Juristenzeitung (Tübingen) 1974, Heft 17, S. 550 (Hervorhebung im Zitat von mir - F. K. K.). 5 Juristenzeitung 1979, Heft 1, S. 60 ff. Prozeß in der BRD gegen Verantwortliche für die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich Dr. WINFRIED MATTHÄUS, Rechtsanwalt in Berlin Vor der 15. Großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Köln (BRD) begann am 23. Oktober 1979 die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannfüh-rer Kurt L i s c h k a, den ehemaligen SS-Sturmbannfüh-rer Herbert Hagen und den ehemaligen SS-Unterschar-führer Ernst Heinrichsohn. Die Angeklagten sind Hauptverantwortliche für die Deportation von mehr als 73 000 jüdischen Bürgern in die nazistischen Vernichtungslager, insbesondere nach Auschwitz. Die Angeklageschrift legt ihnen zur Last, in der Zeit von März 1942 bis Mai 1944 in Frankreich zu der vorsätzlich und rechtswidrig, grausam, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Tötung von Menschen (§§ 211, 27, 52 StGB der BRD) vorsätzlich Hilfe geleistet zu haben. Lischka war von November 1940 bis September/Oktober 1943 Stellvertreter des Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) in Frankreich und gleichzeitig Leiter der Abteilung II dieser Dienststelle, die am 20. Mai 1942 in „Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Paris“ (BdS) umbenannt wurde. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel die Deportation jüdischer Bürger aus dem unter nazistischer Besetzung bzw. Kontrolle stehenden Frankreich. Eine der Staatsanwaltschaft vorliegende Liste der Transporte des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) von Frankreich in das KZ Auschwitz-Birkenau weist aus, daß Lischka für 57 Transporte mit insgesamt 56 341 jüdischen Bürgern verantwortlich ist. Von November 1943 bis Mai 1945 war Lischka im RSHA eingesetzt. Hier gehörte er u. a. der mit besonderen Vollmachten ausgerüsteten „Sonderkommission 20. Juli 1944“ an, die gegen die Beteiligten des Attentats auf Hitler ermittelte. Hagen war von Juni 1942 bis Oktober 1944 Persönlicher Referent des Höheren SS- und Polizeiführers für Frankreich und leitete zugleich bis Juli 1943 die Abteilung VI (Nachrichtendienst) beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei. Zu seinem Aufgabenbereich gehörten die Planung und Durchführung der Judendeportationen aus Frankreich. Unter seiner verantwortlichen Mitwirkung wurden insgesamt 73 176 jüdische Bürger mit 72 Eisenbahntransporten nach Auschwitz-Birkenau verbracht. Heinrichsohn war von Herbst 1940 bis März 1943 im Judenreferat des Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (später BdS) in Frankreich tätig. Er war mit Transportangelegenheiten befaßt, und während seiner Dienstzeit wurden 45 834 jüdische Bürger in 37 Eisenbahntransporten nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Bei anderen gelesen Rausdigiftkriminalität.r=ifeK”; steigt weiter Im Jahre 1978 wurden in der BRD 42 878 bekannt gewordene Rauschgiftdelikte registriert (vgl. NJ 1979, Heft 9, S. 409). Zu diesem Teilgebiet der die bundesdeutsche Öffentlichkeit insgesamt beunruhigenden Verbrechensentwicklung äußerte sich in der BRD-Fachzeit-schrift „Kriminalistik“ Heft 9/79, S. 403 ff. der baden-württembergische Landespolizeipräsident Dr. Alfred Stümper. Wir veröffentlichen nachstehend Auszüge seiner Feststellungen. D. Red. Die Rauschgiftkriminalität, die seit einigen Jahren die stark veränderte Sicherheitslage bestimmt, wird geprägt durch ein systematisches Planen der Hintermänner und ein immer raffinierter und brutaler werdendes Vorgehen in der unmittelbaren Händlerszene. Insgesamt hat die Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen: 1968 1975 1977 1 891 Fälle, 29 805 Fälle, 39 089 Fälle It (ab 1976 sind die Fälle der Bundeszollverwaltung statistisch miterfaßt) Die Rauschgiftkriminalität ist wegen ihrer hohen Gefährlichkeit von großer kriminalpolitischer und allgemeiner Bedeutung. So ist zunächst das sprunghafte Ansteigen der (bekanntgewordenen) Todesopfer schon erschreckend: 1970 1975 1476 1977 1978 195, 344, 390, 5.- 400, Januar-April 1979 181. Die Zahl der Fixer in der Bundesrepublik muß heute zwischen 50 000 und 60 000 angenommen werden. Vor allem werden junge Menschen (unter 25 Jahren) von dieser Seuche ergriffen. Die Rauschgiftkriminalität, ihr „Gesicht“ und ihre Virulenz wirken ferner in mehrfacher Hinsicht in die allgemeinen Kriminalitätsbereiche hinein: Es ist nicht nur die Beschaffungskriminalität (Straftaten zur Erlangung des Stoffs - zur Zeit relativ stagnierend ~ oder mittelbar zur Erlangung des Geldes zum Kauf des Stoffs - nicht stagnierend -), auch nicht nur die Folgekriminalität (Straftaten im Rauschzustand), sondern vor allem das Hineinwachsen der Rauschgiftkriminalität und ihres gesamten Randbereichs in die allgemeine Kriminalität (Eigentums-, Erpressungs-, Kör-perverletzungs-, Waffenkriminalität; Prostitution, Zuhälterei u, a.), ihre dortige Verfestigung und zunehmende Veranke-run9- In den letzten 10-15 Jahren hat sich im Kriminalitätsbereich weitgehend ein Umbruch vollzogen. Nicht nur die Verdoppelung der Kriminalität und ihre strukturelle Verschiebung auf Gewalt-, Kinder- und Jugenddelinquenz hin, sondern vor allem auch das Erstarken von Banden, das Eindringen internationaler und weithin auch organisierter Kriminalität und die dabei angewandten konspirativen Arbeitsweisen prägen die schwere Kriminalität und damit auch entscheidend das Sicherheitsbild. M. Das Rauschgiftproblem ist ein äußerst ernstes Problem. Und äußerst ernste Probleme kann man nur mit großem Ernst lösen. Dies bedeutet, daß hier jede Halbherzigkeit und Verzögerung nicht zu verantworten ist. Wenn wir nicht entschlossen sind, die notwendigen Voraussetzungen zu einer wirksamen Bekämpfung, sei es auf organisatorischem, funktionellem, ousbildungsmäßigem, ausrüstungsmäßigem und auch insbesondere gesetzgebungsmäßigem Gebiet, zu schaffen, handeln wir unverantwortlich all den jungen Menschen gegenüber, die dieser Kriminalität zum Opfer fallen werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 547 (NJ DDR 1979, S. 547) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 547 (NJ DDR 1979, S. 547)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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