Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 545 (NJ DDR 1979, S. 545); Neue Justiz 12/79 545 zielle Erklärung in der BRD, man wolle „gegen Radikale im öffentlichen Dienst“ Vorgehen, verfolgt ausschließlich das Ziel, Kommunisten und andere Demokraten mit Neofaschisten gleichzusetzen und damit öffentlich zu diskreditieren. Abgesehen davon, daß diese Gleichsetzung unhaltbar ist, wird in Wirklichkeit auch nur gegen progressive Kräfte vorgegangen. So führt z. B. die Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Karlsruhe im Urteil vom 12. August 1977 DS 20/76 31 aus: „Zwar spricht die Tatsache, daß ein Beamter eine verfassungsfeindliche Partei für verfassungsmäßig hält, nicht für, sondern gegen den Beamten. Dies kann aber nicht gelten, wenn es sich um die NPD handelt. Der genannte Grundsatz wurde bei linksradikalen Parteien entwickelt.“ Deren Verfassungsfeindlichkeit, so heißt es weiter, sei gerichtsnotorisch. Noch deutlicher wird die Stoßrichtung in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Unter ausdrücklicher Berufung auf den o. g. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 stellt er in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1976 IV 911/74 32 fest, daß die DKP eine Partei mit „verfassungsfeindlicher Zielsetzung“ sei, und verbindet damit die Konsequenz, daß allein die „Mitgliedschaft in der DKP die Ablehnung der Einstellung“ zur Folge haben müsse. In seinem Urteil vom 7. Mai 1977 IV 211/77 33 bestätigt der Verwaltungsgerichtshof diese Aussage, indem er den Eintritt sowie die Mitgliedschaft in der DKP als „Dienstvergehen“ bezeichnet, das „ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem öffentlichen Dienst“ nach sich ziehen könne. Das gleiche Gericht lehnt jedoch in einem Urteil vom 14. Februar 1978 IV 539/77 34 Berufsverbote für NPD-Mitglieder ab: Es sei „nicht erwiesen, daß die NPD verfassungsfeindliche Ziele im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt Allein die Mitgliedschaft in der NPD ist nicht geeignet, die Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers in Frage zu stellen“. Den Tatsachen zuwider behauptet der Verwaltungsgerichtshof, daß von dieser neofaschistischen Partei „keine Gefahr für die Grundordnung der BRD“ ausgehe und daß insbesondere im Rassismus, im Revanchismus und im Antisemitismus „keine durchschlagenden Merkmale einer verfassungswidrigen Zielsetzung der NPD“ zu erblicken seien. Schließlich bestätigt der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg die Demagogie der offiziellen Erklärung, daß die Berufsverbote zum Schutze gegen „Radikale im öffentlichen Dienst“ bestimmt seien. In seinem Urteil vom 29. Oktober 1975 2 BVE 1/75 35 hebt er ausdrücklich hervor, daß gegen Mitglieder und Anhänger der NPD „keine rechtlichen Sanktionen für parteioffizielle, erlaubte Tätigkeiten“ verhängt werden können, solange nicht das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei rechtskräftig festgestellt hat. Diese Urteile zeigen, daß die Gerichte in der BRD die Umtriebe neofaschistischer Kräfte nicht bloß tolerieren, sondern diese Kräfte hinsichtlich der Positionen, die sie im öffentlichen Dienst einnehmen oder einzunehmen gedenken, sogar offen begünstigen. * Der politische Kampf für die ersatzlose Aufhebung der Berufsverbote gegenüber den demokratischen Kräften in der BRD ist heute notwendiger denn je. Er ist zugleich ein Kampf gegen eine reaktionäre Rechtslehre und gegen eine sich immer mehr ausbreitende Gesinnungsjustiz sowie für die Einhaltung demokratischer Verfassungsgrundsätze. Die Ausgangspositionen dafür haben sich dank einer stärker gewordenen demokratischen Bewegung und auch dank der internationalen Solidarität zweifellos verbessert. 1 Hier seien lediglich folgende staatlich-rechtliche Aspekte untersuchende Veröffentlichungen aus der DDR genannt: M. Premß-ler/G. Tautz, „Der Berufsverbotserlaß in der BRD - Antikom-anunismus im Mantel des Beamtenrechts“, Staat und Recht 1974, Heft 3, S. 441 ff.; E. Gottschling, „Berufsverbote gegen Demokraten in der BRD“, NJ 1975, Heft 15, S. 456 ff.; E. Werner, „Zur antidemokratischen Politik der .inneren Sicherheit' in der BRD“, IPW-Berichte 1975, Heft 7, S. 32 ff.; V. Schmidt, „BRD-Berufsverbotspraxis modifiziert - antidemokratischer Charakter bleibt“, NJ 1979, Heft 5, S. 219 ff.; A. Ondrusch/M. Premßler, „Zum gegenwärtigen Stand der Berufsverbotspraxis in der BRD“, Staat und Recht 1979, Heft 7, S. 606 ff. 2 Vgl. H. Stein, „Die Berufsverbote müssen weg!“, Marxistische Blätter (Frankfurt am Main) 1979, Heft 3, S. 36 ff. 3 Es sind nur wenige Einzelfälle bekannt, in denen BRD-Behör-den nicht umhin konnten, gegen Neonazis und profaschistische Kräfte mit Berufsverboten vorzugehen; diese Entscheidungen wurden jedoch ln ihrer Mehrzahl von Verwaltungsgerichten aufgehoben. 4 Vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bonn) 1979, S. 44 ff. 5 Vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1972, S. 142 ff. 8 So W. Schmidt, „Das Parteienprivileg zwischen Legalität und Opportunität“, Die öffentliche Verwaltung (Stuttgart) 1978, Heft 13/14, S. 468 ff. 7 Vgl. W. Schmidt, a. a. O., S. 472. 8 Vgl. M. Kriele, „Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit von Parteien ohne Verbot“, Zeitschrift für Rechtspolitik (München/ Frankfurt am Main) 1975, Heft 9, S. 201 ff. 9 Vgl. M. Kriele, Legitimitätsprobleme in der Bundesrepublik, München 1977, S. 151 f. 10 M. Kriele, Legitimitätsprobleme , a. a. O-, S. 154. 11 Vgl. z. B.: Das Parlament (Bonn) vom 8. November 1975. 12 Vgl. M. Kriele, „Die Gewähr der Verfassungstreue“, Frankfurter Allgemeine (Frankfurt am Main) vom 25. Oktober 1978. 13 Vgl. M. Kriele, „Der rechtliche Spielraum einer Liberalisierung der Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst“, Neue Juristische Wochenschrift (München/Frankfurt am Main) 1979, Heft 1/2, S. 1 ff. 14 Vgl. E.-W. Böckenförde, „Verhaltensgewähr oder Gesinnungstreue“, Frankfurter Allgemeine vom 8. Dezember 1978. 15 K. Stern, „Zur Verfassungstreue der Beamten“, in: Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre, Bd. 12, München 1974, S. 51 f. 16 Vgl. H. Lecheier, „Die .hergebrachten Grundsätze des Berufs-beamtentums' in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts“, Archiv des öffentlichen Rechts (Tübingen) 1978, Heft 3, S. 349 ff. (376). 17 Vgl. G. Roellecke, „Verfassungstreue und Schutz der Verfassung“, Die öffentliche Verwaltung 1978, Heft 13A4, S. 462 f. 18 Vgl. U. Matz, „Extremisten im öffentlichen Dienst“, Die öffentliche Verwaltung 1978, Heft 13A4, S. 468. 19 Vgl. J. Isensee, „Wehrhafte Demokratie“, Das Parlament 1976, Nr. 3, S. 1. 20 Vgl. M. Kriele, Die Menschenrechte zwischen Ost und West, Köln 1977, S. 37. - Es wird niemand überraschen, daß aus dieser Arbeit ein besonders primitiver Antikommunismus spricht. 21 BVerfGE Bd. 39, S. 334 ff. 22 Neue Juristische Wochenschrift 1978, Heft 1/2, S. 37. 23 BVerwGE Bd. 47, S. 330 ff. 24 Demokratie und Recht (Köln) 1978, Heft 1, S. 73 ff. 25 Demokratie und Recht 1978, Heft 1, S. 85 ff. 26 Vgl. „Der Fall Charlotte Nieß“, NJ 1976, Heft 2, S. 53. 27 Arbeitsrechtliche Praxis (München) 1956, Bl. 181 ff. 28 Neue Juristische Wochenschrift 1973, Heft 1/2, S. 77. 29 Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 83 zu § 1 Kündigungsschutzgesetz. 30 Neue Juristische Wochenschrift 1976, Heft 37, S. 1708 ff. 31 Demokratie und Recht 1978, Heft 1, S. 96 ff. 32 Zeitschrift für Beamtenrecht (Stuttgart) 1976, S. 251. 33 Zitiert nach: N. Paech, „Gesinnungsjustiz“, Blätter für deutsche und internationale Politik (Köln) 1978, Heft 6, S. 705. 34 Die öffentliche Verwaltung 1978, Heft 13A4, S. 523 ff. 35 Zitiert nach: N. Paech, a. a. O. Neuererscheinung im Staatsverlag der DDR Dr. Rudolf Boer/Dr. Günter Ullrich: Sich versichern - warum und wie? Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 24 139 Seiten; EVP (DDR): 2,25 M Mit dieser Broschüre informieren die Autoren, zwei leitende Mitarbeiter der Hauptverwaltung der Staatlichen Versicherung der DDR, über die wichtigsten Versicherungsformen: die Sach-, die Haftpflicht- und Personenversicherung. (Nicht berührt werden Fragen der Sozialversicherung; vgl. hierzu die Hefte 14 und 17 dieser Schriftenreihe.) Im Abschnitt .Personenversicherungen" werden Versicherungsschutz und Leistungen bei der Lebensversicherung, der Kombinierten Personenversicherung für Berufstätige, der Kombinierten Kinderversicherung und Kinder-Unfallversicherung, der Kombinierten Unfall- und Krankentagegeldversicherung sowie der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung behandelt. Aus dem Abschnitt .Sachversicherungen" sind die ausführlichen Darlegungen zur Haushaltversicherung hervorzuheben, insbesondere zu den einzelnen Ereignissen, bei deren Eintritt Versicherungsschutz besteht. Wissenswertes vermittelt auch der Abschnitt über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (einschließlich Versicherung bei Auslandsfahrten): Es wird u. a. geklärt, für welche Schäden kein Ersatz geleistet wird und wann Regreß beim Schadensverursacher erfolgt. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit den zivilrechtlichen Bestimmungen, die bei Haftpflichtansprüchen zu beachten sind, sowie mit den Rechten und Pflichten, die sich aus allen Versicherungsverträgen ergeben. Zahlreiche Tarifbeispiele veranschaulichen die Darlegungen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 545 (NJ DDR 1979, S. 545) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 545 (NJ DDR 1979, S. 545)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage verse tzen, bei Einsätzen im Operationsgebiet die vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung glaubwürdig darzustellen; die operative Aufgabenstellung im Vorgang in konkrete Maßnahmen zur Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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