Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 542

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 542 (NJ DDR 1979, S. 542); 542 Neue Justiz 12/79 Staat und Recht im Imperialismus Berufsverbot und Entlassung aus „politischen Gründen" im Spiegel der Rechtslehre und Rechtsprechung in der BRD AR1BERT ONDRXJSCH, wiss. Assistent, und Prof. Dr. sc. MANFRED PREMSSLER, Institut für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig Die von demokratischen Kräften in der ganzen Welt geführte Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis der Berufsverbote in der BRD hat folgende wesentliche Erkenntnisse erbracht1: 1. Die Berufsverbote sind ein zentrales politisches Kampffeld in der BRD. Einerseits sind sie Teil einer neuen Phase im Ausbau und im Einsatz des staatlichen Repressivapparates. Andererseits sind sie Anlaß, daß sich eine breite Front des Widerstandes und des Einstehens für demokratische Verfassungsgrundsätze herausgebildet hat, die internationale Solidarität findet. 2. Die Berufsverbote verwehren seit nunmehr acht Jahren Bürgern den Zugang zum öffentlichen Dienst, nur weil diese Bürger die in der Verfassung enthaltenen Rechte und Freiheiten für eine demokratische Alternative zum gegenwärtigen imperialistischen System der BRD ausschöpfen wollen. Dabei nehmen von Jahr zu Jahr die Berufsverbote zahlenmäßig zu, und ihre Anwendung verschärft sich. 3. Die Berufsverbote sind Praktiken eines Polizeistaates und einer von der Verfassung her verbotenen Gesinnungsjustiz. Sie stehen im Widerspruch zur Rechtsordnung der BRD, höhlen das Grundgesetz aus, verletzen entscheidende Grundrechte der Bürger und verstoßen gegen Verpflichtungen der BRD aus internationalen Abkommen. 4. In Fortführung von Praktiken des faschistischen deutschen Staates sind die Berufsverbote das Ergebnis allgemeiner Bestrebungen der herrschenden Kräfte der BRD, den Antikommunismus verstärkt in staatliche Unterdrückungspraxis umzuwandeln.2 Deswegen richten sich die Berufsverbote ausschließlich gegen Kommunisten und andere Demokraten.3 5. Die Berufsverbotspraxis ist entgegen der Behauptung der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien durch die am 17. Januar 1979 beschlossenen und am 1. April 1979 für den Bund und für die SPD/FDP-regierten Länder in Kraft getretenen „Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst“4 nicht liberalisiert worden. Die Modifizierung der Berufsverbotspraxis ist vielmehr ein Versuch, deren Substanz zu bewahren. Seit der Verkündung der „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ vom 28. Januar 19725 hat die Bundesregierung viele Anstrengungen unternommen, der Berufsverbotspraxis entweder durch eine parlamentarische Legitimierung oder durch Beschneidung besonders gravierender Handhabungen einen demokratischen Anstrich zu geben. Dieses Ziel hat sie nicht erreicht. Um so mehr bemühen sich die bürgerliche Rechtslehre und zumeist mit ihr zusammen die Rechtsprechung der BRD, die Berufsverbotspraxis im nachhinein als mit der Rechtsordnung der BRD übereinstimmend zu erklären und ihre VerfassungsWidrigkeit zu verneinen. Versuche der bürgerlichen Rechtslehre, die Verfassungsmäßigkeit der Beruf sverbotspraxis zu begründen Bei dem Versuch, die Verfassungsmäßigkeit der Berufsverbotspraxis konzeptionell-theoretisch zu begründen, gibt es unter den Befürwortern der Berufsverbote in der BRD keine gravierenden Unterschiede; lediglich in einzelnen Argumentationslinien und bei der praktisch-politischen Durchsetzung der Berufsverbote sind unterschiedliche Wege zu bemerken. In der Literatur der BRD finden sich im wesentlichen die folgenden Thesen und Konstruktionen: 1. Die vom Grundgesetz der BRD zwingend geschützte Tätigkeit für eine legale Partei oder Organisation wird dann als nicht schutzwürdig angesehen, wenn sie von Angehörigen oder Bewerbern des öffentlichen Dienstes ausgeübt wird. Um diese These rechtfertigen zu können, wird dem Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG, wonach über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet, entweder eine extensive oder eine eingeengte Schutzwirkung zugesprochen, je nachdem, ob die antragsberechtigten Staatsorgane verpflichtet seien, über eine von ihnen für verfassungswidrig gehaltene Partei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, oder ob ihnen bei der Antragstellung ein politischer Ermessensspielraum zustehe. Ist das letztere der Fall, dann könne sich die materiell-rechtliche Schutzwirkung des Art. 21 GG nur auf parteienspezifische Tätigkeiten erstrecken, nicht aber auf den Zugang der Parteimitglieder zum öffentlichen Dienst, denn dieser sei nicht Bestandteil der angeblich parteienspezifischen Schutzzone des Parteienprivilegs.6 Bei dieser Konstruktion wird nicht auf eine bestimmte Partei Bezug genommen, sondern eine vordergründige Abstraktheit gewahrt. Zugleich wird auf die Möglichkeit verwiesen, daß der abgewiesene Bewerber für den öffentlichen Dienst oder der entlassene Beamte ja Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten begehren könne.7 Angesichts der allgemein bekannten Tatsache, daß diese Konstruktion auschließlich und zielgerichtet gegen Mitglieder der DKP angewendet wird und die Verwaltungsgerichte ihr auch fast immer folgen, ist die vorgegebene politische Neutralität der Verfechter dieser Konstruktion in Wirklichkeit eine Rechtfertigung zur Illegalisierung der DKP. 2. Der rechtlichen Formalisierung der Verfassungswidrigkeit von Parteien und Organisationen wird große Beachtung geschenkt. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Forderung, die Organisationszugehörigkeit zum entscheidenden Kriterium für die Berufsverbote zu machen und dabei die DKP zu treffen. Bereits 1975 vertrat M. Kriele, einer der Hauptapologeten der Berufsverbote, die Auffassung, daß geeignete Organe unterhalb der Schwelle der Verfassungsgerichtsbarkeit, wie etwa der Bundesinnenminister oder die Innenminister der Bundesländer, die Verfassungsfeindlichkeit von Parteien und Organisationen feststellen sollten, weil man damit auf eine den Subjektivismus begünstigende Gesinnungsprüfung verzichten könne. Die Einstellungsbehörden hätten dann nur noch das Vorliegen der Mitgliedschaft in einer solchen Partei oder Organisation zu prüfen und bei positivem Ergebnis den Bewerber abzulehnen. Ausdrücklich nannte Kriele die DKP als eigentlichen Zielpunkt seiner Überlegungen und hob hervor, daß die von ihm empfohlene Praxis auch ohne Verbot der DKP die gewünschten Auswirkungen haben werde.8 Zwei Jahre später bezog Kriele kritisch Position zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 542 (NJ DDR 1979, S. 542) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 542 (NJ DDR 1979, S. 542)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X