Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 539

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539); Neue Justiz 12/79 539 Für bedeutsam halte, ich die weitere Qualifizierung unserer Kader und die Erhöhung des Niveaus ihrer Tätigkeit. Wir haben deshalb für die Mitarbeiter aus allen Justizorganen eine Schule für deren Aus- und Weiterbildung eingerichtet. Bedeutsam ist auch die Aufgabe, unsere Zusammenarbeit mit anderen Organen enger zu gestalten und insgesamt das Vertrauensverhältnis zu den Bürgern zu festigen. Zu diesem Zweck halten die Staatsanwälte regelmäßig Sprechstunden ab. Ich selbst empfange jeden Donnerstag Besucher aus allen Landesteilen. Der Andrang ist stets groß, und die Palette der Probleme ist vielfältig. Nicht immer geht die Überprüfung im Sinne der Antragsteller und Besucher aus. Aber immer beachten wir den Grundsatz, daß jeder Bürger ausführlich belehrt wird, daß er erfährt, wie die Rechtslage ist. Das ist sehr wichtig, denn wir brauchen, wie gesagt, das Vertrauen der Bürger auch in die Rechtspolitik unserer Partei und unseres Staates. So tragen wir zugleich zur Popularisierung unseres neuen Rechts und unserer Demokratie bei und mobilisieren die Bürger zur Wahmahme ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Peter A. Steiniger Die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates der Friedrich-Schiller-Universität Jena verlieh am 7. November 1979 Prof. em. Dr. sc. Peter Alfons Steiniger, Mitglied des Weltfriedensrates und Präsident der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber. Mit dieser Ehrung Peter A. Steinigers, der am 4. Dezember seinen 75. Geburtstag beging, wurden seine herausragenden Verdienste als kämpferischer sozialistischer Hochschullehrer und Forscher auf dem Gebiet des Völkerrechts und in anderen staats- und rechtswissenschaftlichen Disziplinen, sein wissenschaftliches und politisches Wirken sowie seine umfangreiche publizistische Tätigkeit im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Staaten und Völker anerkannt. Aus dem Prozeß, in dem sich die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR herausgebildet und entwickelt hat, ist die Leistung Peter A. Steinigers nicht wegzudenken. Er hat das internationalistische Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts frühzeitig erkannt. Deshalb wurden die Große Sozialistische Oktoberrevolution und der von ihr angetriebene revolutionäre Weltprozeß zum Ausgangspunkt und Ziel seines wissenschaftlichen Lebens. Die Spannweite seines theoretischen Werkes reicht von aktuellen staats- und verwaltungsrechtlichen Fragen des antifaschistisch-demokratischen Neubeginns bis hin zu den großen völkerrechtstheoretischen Problemstellungen unserer Epoche. Alle seine Arbeiten sind Ausdruck einer wissenschaftlichen Parteilichkeit, die die objektiven Entwicklungsgesetze der Gesellschaft zur Grundlage wissenschaftlicher Beweisführung und Wertung nimmt. Peter A. Steiniger hat den revolutionären Entwicklungsprozeß in unserem Lande nicht nur dargestellt, sondern ihn auch seit den ersten Tagen der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus aktiv mitgestaltet. Als Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht gehörte er dem Verfassungsausschuß des damaligen Deutschen Volksrates an, vor dem er im Mai 1948 zum Thema „Hat das deutsche Volk ein Recht auf Selbstbestimmung seiner Verfassung?“ referierte (vgl. NJ 1979, Heft 9, S. 3851). Besondere Beachtung aus den Jahren des Neubeginns verdient der Beitrag „Eine realistische Verfassung“ (NJ 1948, Heft 12, S. 241 ff.), in dem Peter A. Steiniger aus der sowjetischen Unionsverfassung von 1936 Lehren für die Verfassungsgesetzgebung unseres Landes zog. Was heute verfassungstheoretisches Allgemeingut ist, war damals in der marxistisch-leninistischen Staatswissenschaft keineswegs klar und unbestritten: daß diese Verfassung gerade deshalb eine realistische Verfassung war, weil sie mit dem verfassungsrechtlichen Fixieren des in der Gesellschaft Erreichten zugleich in die Zukunft wies. Wenn Peter A. Steiniger formulierte, daß eine Verfassung nur dann realistisch und wahrhaftig ist, „wenn sie neben der Fixierung des grundsätzlich Erreichten dem Prozeß Richtung und Form gibt, in dem sich das Erreichte weiter entwickeln soll“, bekannte er sich in einer sehr modernen Weise zur Leninschen Verfassungskonzeption. Zu den herausragenden wissenschaftlichen Leistungen Peter A. Steiniger gehört sein Buch „Oktoberrevolution und Völkerrecht“ (Berlin 1967), in dem sich wissenschaftliche Erkenntnisse und politisch-weltanschauliches Bekenntnis vereinigen. Hier wird der Souveränitätsbegriff in seiner zentralen Bedeutung für das Völkerrecht und die zwischenstaatlichen Beziehungen, insbesondere für die Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, herausgearbeitet. Das „Recht auf Revolution“, das Karl Marx als das einzige wirklich historische Recht bezeichnet hatte, und die strikte Achtung der Souveränität der Staaten als Voraussetzung für den friedlichen Wettstreit der gesellschaftlichen Systeme werden in ihrer dialektischen Einheit erfaßt. Es gehört zu den Vorzügen dieses Buches, daß es den komplizierten Rechtsbildungsprozeß im allgemeinen Völkerrecht der Gegenwart begreifbar und faßlich macht. So erschließt es die Einsicht in die Dialektik von Völkerwille und Völkerrecht, von objektiven Geschichtsprozessen und zwischenstaatlichen Kompromißentscheidungen. Generell kennzeichnet es Peter A. Steinigers Arbeiten, daß er die Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Völkerrechtstheorie immer in der streitbaren Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Theorie und imperialistischen Praxis vollzieht. In der Einleitung zu der von ihm herausgegebenen Auswahl von Dokumenten über den Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher (Der Nürnberger Prozeß, Berlin 1957, 2 Bände) hat er für die Völkerrechtstheorie und darüber hinaus Maßstäbe gesetzt. Man spürt allenthalben das leidenschaftliche antifaschistische Engagement des Verfassers, der es gerade wegen der neuerlichen imperialistischen Legendenbildungen mit der Lückenlosigkeit und Schlüssigkeit seiner Argumentation in besonderem Maße ernst nimmt. Der Kampf gegen Krieg und Kriegsverbrecher, für den Frieden zwischen den Staaten und Völkern als Resultat des revolutionären Weltprozesses ist zum Lebensthema Peter A. Steinigers geworden. Bei keiner seiner völkerrechtlichen Arbeiten hat er es aus dem Auge gelassen. Es ist imponierend, wie er das von ihm später immer wieder aufgegriffene Thema der Menschenrechte bereits im Jahre 1952 vor der „Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht“ in Hamburg vor den dort versammelten Völkerrechtlern der BRD auf den Grundnenner brachte: „Die größte reale Bedrohung aller Menschenrechte ist der Krieg, die wichtigste reale Voraussetzung einer Konvention ist der friedliche Wettstreit der beiden großen sozialökonomischen Systeme in der Welt“ (vgl. NJ 1952, Heft 5, S. 212 ff.). Auch Peter A. Steinigers zahlreiche Arbeiten zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit (so u. a. in der gemeinsam mit Bernhard Graefrath und Edith Oeser verfaßten Monographie „Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten“, Berlin 1977) gehen von diesem Anliegen aus und sind darauf gerichtet, realistische konkrete Schritte im Ringen um die Durchsetzung der Verantwortlichkeit gegenüber Friedensbrechem und anderen Verletzungen der Grundprinzipien des allgemein-demokratischen Völkerrechts zu erleichtern. In einer Fülle von theoretischen und populärwissenschaftlichen Arbeiten hat Peter A. Steiniger die Entwicklung der Vereinten Nationen und die UNO-Politik der DDR analysiert und erläutert. Nachdrücklich tritt er auch hier immer wieder für eine exakte historische Betrachtungsweise ein, wendet er sich gegen formales Rechtsdenken ebenso wie gegen jedes Wunschdenken, das „den Völkerwillen heute bereits zur unmittelbaren Quelle des Völkerrechts“ erklären will. Auch zu dieser Kernfrage des Völkerrechts unserer Epoche, nämlich der Dialektik von Völkerwille und Völkerrecht, hat er Wesentliches geleistet. Was an Peter A. Steiniger immer wieder fasziniert, ist der kämpferische Elan, der ihn trotz Alters und Krankheit jung erhalten hat und ihn zu einem Vorbild für alle seine Schüler und die studentische Jugend werden ließ.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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