Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 539

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539); Neue Justiz 12/79 539 Für bedeutsam halte, ich die weitere Qualifizierung unserer Kader und die Erhöhung des Niveaus ihrer Tätigkeit. Wir haben deshalb für die Mitarbeiter aus allen Justizorganen eine Schule für deren Aus- und Weiterbildung eingerichtet. Bedeutsam ist auch die Aufgabe, unsere Zusammenarbeit mit anderen Organen enger zu gestalten und insgesamt das Vertrauensverhältnis zu den Bürgern zu festigen. Zu diesem Zweck halten die Staatsanwälte regelmäßig Sprechstunden ab. Ich selbst empfange jeden Donnerstag Besucher aus allen Landesteilen. Der Andrang ist stets groß, und die Palette der Probleme ist vielfältig. Nicht immer geht die Überprüfung im Sinne der Antragsteller und Besucher aus. Aber immer beachten wir den Grundsatz, daß jeder Bürger ausführlich belehrt wird, daß er erfährt, wie die Rechtslage ist. Das ist sehr wichtig, denn wir brauchen, wie gesagt, das Vertrauen der Bürger auch in die Rechtspolitik unserer Partei und unseres Staates. So tragen wir zugleich zur Popularisierung unseres neuen Rechts und unserer Demokratie bei und mobilisieren die Bürger zur Wahmahme ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Peter A. Steiniger Die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates der Friedrich-Schiller-Universität Jena verlieh am 7. November 1979 Prof. em. Dr. sc. Peter Alfons Steiniger, Mitglied des Weltfriedensrates und Präsident der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber. Mit dieser Ehrung Peter A. Steinigers, der am 4. Dezember seinen 75. Geburtstag beging, wurden seine herausragenden Verdienste als kämpferischer sozialistischer Hochschullehrer und Forscher auf dem Gebiet des Völkerrechts und in anderen staats- und rechtswissenschaftlichen Disziplinen, sein wissenschaftliches und politisches Wirken sowie seine umfangreiche publizistische Tätigkeit im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Staaten und Völker anerkannt. Aus dem Prozeß, in dem sich die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR herausgebildet und entwickelt hat, ist die Leistung Peter A. Steinigers nicht wegzudenken. Er hat das internationalistische Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts frühzeitig erkannt. Deshalb wurden die Große Sozialistische Oktoberrevolution und der von ihr angetriebene revolutionäre Weltprozeß zum Ausgangspunkt und Ziel seines wissenschaftlichen Lebens. Die Spannweite seines theoretischen Werkes reicht von aktuellen staats- und verwaltungsrechtlichen Fragen des antifaschistisch-demokratischen Neubeginns bis hin zu den großen völkerrechtstheoretischen Problemstellungen unserer Epoche. Alle seine Arbeiten sind Ausdruck einer wissenschaftlichen Parteilichkeit, die die objektiven Entwicklungsgesetze der Gesellschaft zur Grundlage wissenschaftlicher Beweisführung und Wertung nimmt. Peter A. Steiniger hat den revolutionären Entwicklungsprozeß in unserem Lande nicht nur dargestellt, sondern ihn auch seit den ersten Tagen der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus aktiv mitgestaltet. Als Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht gehörte er dem Verfassungsausschuß des damaligen Deutschen Volksrates an, vor dem er im Mai 1948 zum Thema „Hat das deutsche Volk ein Recht auf Selbstbestimmung seiner Verfassung?“ referierte (vgl. NJ 1979, Heft 9, S. 3851). Besondere Beachtung aus den Jahren des Neubeginns verdient der Beitrag „Eine realistische Verfassung“ (NJ 1948, Heft 12, S. 241 ff.), in dem Peter A. Steiniger aus der sowjetischen Unionsverfassung von 1936 Lehren für die Verfassungsgesetzgebung unseres Landes zog. Was heute verfassungstheoretisches Allgemeingut ist, war damals in der marxistisch-leninistischen Staatswissenschaft keineswegs klar und unbestritten: daß diese Verfassung gerade deshalb eine realistische Verfassung war, weil sie mit dem verfassungsrechtlichen Fixieren des in der Gesellschaft Erreichten zugleich in die Zukunft wies. Wenn Peter A. Steiniger formulierte, daß eine Verfassung nur dann realistisch und wahrhaftig ist, „wenn sie neben der Fixierung des grundsätzlich Erreichten dem Prozeß Richtung und Form gibt, in dem sich das Erreichte weiter entwickeln soll“, bekannte er sich in einer sehr modernen Weise zur Leninschen Verfassungskonzeption. Zu den herausragenden wissenschaftlichen Leistungen Peter A. Steiniger gehört sein Buch „Oktoberrevolution und Völkerrecht“ (Berlin 1967), in dem sich wissenschaftliche Erkenntnisse und politisch-weltanschauliches Bekenntnis vereinigen. Hier wird der Souveränitätsbegriff in seiner zentralen Bedeutung für das Völkerrecht und die zwischenstaatlichen Beziehungen, insbesondere für die Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, herausgearbeitet. Das „Recht auf Revolution“, das Karl Marx als das einzige wirklich historische Recht bezeichnet hatte, und die strikte Achtung der Souveränität der Staaten als Voraussetzung für den friedlichen Wettstreit der gesellschaftlichen Systeme werden in ihrer dialektischen Einheit erfaßt. Es gehört zu den Vorzügen dieses Buches, daß es den komplizierten Rechtsbildungsprozeß im allgemeinen Völkerrecht der Gegenwart begreifbar und faßlich macht. So erschließt es die Einsicht in die Dialektik von Völkerwille und Völkerrecht, von objektiven Geschichtsprozessen und zwischenstaatlichen Kompromißentscheidungen. Generell kennzeichnet es Peter A. Steinigers Arbeiten, daß er die Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Völkerrechtstheorie immer in der streitbaren Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Theorie und imperialistischen Praxis vollzieht. In der Einleitung zu der von ihm herausgegebenen Auswahl von Dokumenten über den Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher (Der Nürnberger Prozeß, Berlin 1957, 2 Bände) hat er für die Völkerrechtstheorie und darüber hinaus Maßstäbe gesetzt. Man spürt allenthalben das leidenschaftliche antifaschistische Engagement des Verfassers, der es gerade wegen der neuerlichen imperialistischen Legendenbildungen mit der Lückenlosigkeit und Schlüssigkeit seiner Argumentation in besonderem Maße ernst nimmt. Der Kampf gegen Krieg und Kriegsverbrecher, für den Frieden zwischen den Staaten und Völkern als Resultat des revolutionären Weltprozesses ist zum Lebensthema Peter A. Steinigers geworden. Bei keiner seiner völkerrechtlichen Arbeiten hat er es aus dem Auge gelassen. Es ist imponierend, wie er das von ihm später immer wieder aufgegriffene Thema der Menschenrechte bereits im Jahre 1952 vor der „Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht“ in Hamburg vor den dort versammelten Völkerrechtlern der BRD auf den Grundnenner brachte: „Die größte reale Bedrohung aller Menschenrechte ist der Krieg, die wichtigste reale Voraussetzung einer Konvention ist der friedliche Wettstreit der beiden großen sozialökonomischen Systeme in der Welt“ (vgl. NJ 1952, Heft 5, S. 212 ff.). Auch Peter A. Steinigers zahlreiche Arbeiten zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit (so u. a. in der gemeinsam mit Bernhard Graefrath und Edith Oeser verfaßten Monographie „Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten“, Berlin 1977) gehen von diesem Anliegen aus und sind darauf gerichtet, realistische konkrete Schritte im Ringen um die Durchsetzung der Verantwortlichkeit gegenüber Friedensbrechem und anderen Verletzungen der Grundprinzipien des allgemein-demokratischen Völkerrechts zu erleichtern. In einer Fülle von theoretischen und populärwissenschaftlichen Arbeiten hat Peter A. Steiniger die Entwicklung der Vereinten Nationen und die UNO-Politik der DDR analysiert und erläutert. Nachdrücklich tritt er auch hier immer wieder für eine exakte historische Betrachtungsweise ein, wendet er sich gegen formales Rechtsdenken ebenso wie gegen jedes Wunschdenken, das „den Völkerwillen heute bereits zur unmittelbaren Quelle des Völkerrechts“ erklären will. Auch zu dieser Kernfrage des Völkerrechts unserer Epoche, nämlich der Dialektik von Völkerwille und Völkerrecht, hat er Wesentliches geleistet. Was an Peter A. Steiniger immer wieder fasziniert, ist der kämpferische Elan, der ihn trotz Alters und Krankheit jung erhalten hat und ihn zu einem Vorbild für alle seine Schüler und die studentische Jugend werden ließ.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 539 (NJ DDR 1979, S. 539)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern ziehungswe inz ehränLeen. Die Grundanforderung umfaßt die Durchsetzung der Prinzipien der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit in ihrem Handeln zu gewährleisten. Das ist das Ziel und zugleich der Maßstab für Aufwand und Ergebnis der Erziehung und Befähigung der.

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