Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 527

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 527 (NJ DDR 1979, S. 527); Neue Justiz 12/79 527 Verantwortlichkeit imperialistischer Staaten für Kollaboration mit dem Apartheidregime Schließlich zog die UN-Vollversammlung aus der illegalen Aufrechterhaltung kolonialer oder rassistischer Herrschaft sowie aus den Aggressionsakten Südafrikas gegen Namibia die Schlußfolgerung, daß den betroffenen Völkern ein Reparationsanspruch für die entstandenen Schäden zusteht (Res. 3336,3281 [XXIX], 33/182 A und 33/23). In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, daß die Vollversammlung immer klarer die Verantwortlichkeit der imperialistischen Mächte für Kollaboration mit den rassistischen Regimes und für Komplizenschaft mit den unmenschlichen Praktiken des Apartheidregimes feststellt (Res. 33/44, 33/38 B, 33/183 M, 33/23, 33/40 und 33/183 H).8 , Sowohl die Bestätigung des Reparationsanspruchs an sich als auch die Feststellung der Verantwortlichkeit für Kollaboration mit den rassistischen Regimes können im weiteren Verlauf des Befreiungskampfes noch große praktische Bedeutung erlangen. Zwei Aspekte seien hervorgehoben : Erstens sind in entsprechendem Umfang Maßnahmen gerechtfertigt, die darauf abzielen, die Einstellung der völkerrechtswidrigen Kollaboration zu erzwingen. So gibt es z. B. die Erfahrung mit dem Öl-Embargo der arabischen Länder, das 1973 als eine wirksame Sanktion gegenüber jenen Staaten eingesetzt wurde, die Israels Aggressionspolitik aktiv unterstützt haben. Eine solche Aktion wäre auch gegenüber denjenigen Ländern denkbar, die mit dem Apartheidregime kollaborieren. Zweitens haben die im Süden Afrikas kämpfenden Völker damit eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf das im eigenen Territorium sowie in anderen Ländern befindliche Kapital derjenigen Staaten und Monopolunternehmen, die noch immer mit Südafrika und Südrhodesien kollaborieren. Wie die UN-Vollversammlung eindeutig Eestgestellt hat, tragen diese Staaten und Monopole die Verantwortung dafür, daß die Regimes in Südafrika und Südrhodesien noch immer bestehen und ihre verbrecherische Politik fortsetzen können (Res. 33/44, 33/182 A, 33/183 H, 33/183 L, 33/183 M, 33/23, 33/24, 33/38 A-B, 33/40, 33/41 und 32/35). Die kollaborierenden Staaten können sich ihrer Verantwortlichkeit nicht mit dem Argument entziehen, daß die ökonomische oder finanzielle Hilfe an Südafrika durch private Unternehmen gewährt wird, auf die sie keinen Einfluß haben. Es kann heute keinen Zweifel mehr geben: Die Staaten sind dafür verantwortlich, daß von ihrem Territorium keine Beeinträchtigung fremder Souveränität ausgeht und keine Hilfe für die Fortdauer des Kolonialismus sowie für die Unterdrückung des Selbstbestimmungsrechts der Kolonialvölker geleistet wird. Ausdrücklich hat die UN-Vollversammlung im Jahre 1977 in ihrer Resolution 32/35 noch einmal alle in Frage kommenden Regierungen aufgerufen, „gegenüber ihren Staatsbürgern und Körperschaften, die sich unter ihrer Hoheit befinden und Unternehmen in Kolonialländem besitzen oder betreiben, die sich nachteilig auf die Interessen der Einwohner dieser Gebiete auswirken, entsp.e-: chende gesetzgeberische, administrative und andere Maßnahmen zu treffen, um die Tätigkeit dieser Unternehmen zu beenden und neue Investitionen, die den Interessen der Einwohner dieser Gebiete zuwiderlaufen, zu verhindern“. Diese Resolution ist nicht einfach eine unverbindliche Empfehlung der Vollversammlung. Sie ist eine dringliche Mahnung an die Westmächte, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Völkern im südlichen Afrika nachzukommen. Die systematische Aufdeckung aller Unternehmen und Kräfte, die heute an der Aufrechterhaltung der rassistischen Regimes verdienen, ist nicht nur eine wichtige Maßnahme im weiteren Kampf gegen die Apartheid. Sie hat auch praktische Bedeutung für die Verwirklichung des Dr. Werner Gentz 27. Juli 1884 - 3. November 1979 Genosse Werner Gentz gehörte zu den Juristen, die als Aktivisten der ersten Stunde großen Anteil am Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Rechtspflege hatten. Als fortschrittlicher Jurist setzte sich Werner Gentz bereits in den zwanziger Jahren für einen humanen Strafvollzug ein. 1933 wurde er von den Faschisten gemaßregelt. Nach der Befreiung vom Faschismus wirkte Werner Gentz als Oberstaatsanwalt im Stadtbezirk Berlin-Mitte und als Leiter des Berliner Strafvollzugs. Mit der Errichtung der Zentralen Deutschen Justizverwaltung übernahm er dort die Leitung der Abteilung Strafvollzug, eine Funktion, die er nach 1949 auch im Ministerium der Justiz der DDR bis zur Überleitung des Strafvollzugs an das Ministerium des Innern ausübte. Er hatte großen Anteil daran, daß mit der Demokratisierung der Justiz Maßnahmen für eine fortschrittliche Gestaltung des Strafvollzugs im Sinne der Erziehung der Strafgefangenen durch produktive Arbeit eingeleitet wurden. Vor allem aber - und das ist in historischer Sicht wohl sein größter Verdienst - organisierte Werner Gentz bereits 1945 eine Arbeitsgruppe der Deutschen Justizverwaltung, die in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Opfer des Faschismus begann, die in Konzentrationslagern und Strafanstalten begangenen faschistischen Verbredfen aufzudecken eine erste deutsche Initiative zur Bestrafung der Naziverbrecher. Nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerium der Justiz arbeitete Werner Gentz - schon im Rentenalter stehend noch eine Reihe von Jahren in leitenden Funktionen, so insbesondere beim Staatlichen Vertragsgericht der DDR. Bis ins hohe Alter widmete er seinen vielseitigen gesellschaftlichen und juristischen Interessen seine ganze Schaffenskraft. Seine großen Verdienste wurden mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt. Die Juristen der DDR werden Werner Gentz stets ehrend gedenken. Art. X der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheidverbrechens, denn sie erleichtert z. B. die Aufstellung einer Liste derjenigen Personen und Institutionen, die für die Begehung des Apartheidverbrechens strafrechtlich verantwortlich sind. Die genaue Ermittlung der Komplizen rassistischer Regimes schafft zugleich wesentliche Voraussetzungen, um die Quellen für die spätere Befriedigung der Reparationsansprüche der ausgebeuteten Kolonialvölker zu erfassen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche hängt natürlich sehr stark vom gemeinsamen solidarischen Handeln der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft und der nichtpaktgebundenen Staaten ab. Angesichts der öl- und Rohstoffabhängigkeit der meisten imperialistischen Länder sind jedoch für die Realisierung solcher Ansprüche neue Voraussetzungen entstanden. Diese Fragen werden in dem Umfang an Aktualität gewinnen, in dem der antiimperialistische Befreiungskampf im südlichen Afrika voranschreitet. 1 1 Vgl. UN-Centre agalnst Apartheid, Notes and Documents, No 5/79; vgl. auch den Khallfa-Report, UN-Doc. E/CN. 4/Sub. 2/ 383/Rev. 1. 2 Die Resolution 33/183 G der UN-Vollversammlung Ist abgedruckt ln: UNO-Bilanz 1978/79 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheit, 1979), S. 142. Vgl. auch, die Resolution 418 (1977) des UN-SiCher-heltsrates ln: UNO-Bilanz 1977/78 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1978, S. 135 i. 3 U. S. Corporate Interests ln Africa, Report to the Committee on Foreign Relations, United States Senate January 1978, 95th Congress Ist Session, p. 13. 4 A 3 O p 209 5 AbgedruCkt ln’ UNO-Bilanz 1978/79, S. 143. 6 GBl. der DDR II 1974 Nr. 26 S. 492. 7 Die Resolution 33/182 A ist abgedruCkt ln: UNO-Bilanz 1978/79, S. 144 ff. 8 In diesem Sinne auch die Deklaration der Weltkonierenz zum Kampf gegen Rassismus und Rassendiskriminierung vom August 1978 sowie die Abschlußdeklaration der VI. Gipfelkonferenz der Staats- bzw. Regierungschefs nichtpaktgebundener Staaten in Havanna vom 9. September 1979.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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