Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 52 (NJ DDR 1979, S. 52); 52 Neue Justiz 2/79 / gig an unseren Nachwuchs gerichtet. Sie sollen den jungen Staatsanwälten, Richtern und Notaren verdeutlichen, daß vom Beginn des Neuaufbaus demokratischer Justizorgane im Jahre 1945 bis zur Erreichung ihres heutigen Profils ein langer und oft beschwerlicher Weg gegangen werden mußte. Abschließend sei es mir gestattet, noch einmal die entscheidendsten Aufgaben zu nennen, die in den ersten Jahren zu lösen waren: 1. Der faschistische Justizapparat mußte zerschlagen werden, da er im besonderen Maße der Gewaltherrschaft des Dritten Reiches gedient hatte. Dabei ging es in der Hauptsache um die Entfernung belasteter Juristen und deren Ersetzung durch demokratisch gesinnte Juristen und aktive Antifaschisten ohne juristische Vorbildung. In der Gerichtsorganisation wurden zunächst nur nazistische Institutionen beseitigt, ansonsten wurde im wesentlichen die Gerichtsorganisation der Weimarer Republik beibehalten. 2. Von Anfang an ging es darum, das Vertrauen der Werktätigen zu gewinnen und das eingewurzelte tiefe Mißtrauen der einfachen Menschen zur Justiz und zu jeder Rechtsprechung abzubauen. 3. Es war notwendig, daß sich die Justiz von Anfang an darüber klar werden mußte, daß sie nicht mehr über den Institutionen des Volkes steht, sondern ein Bestandteil der staatlichen Leitung und dem Volke verantwortlich ist. Man kann nicht verhehlen, daß in den ersten Jahren einigen Leuten speziell in den Oberlandesgerichten der Abstieg aus dem „Elfenbeinturm“ recht schwergefallen ist 4. Es ging darum, die bürgerliche Rechtsideologie, die bei den Juristen besonders ausgeprägt war, aus den Köp- fen zu verbannen. Hier handelte es sich um eine äußerst komplizierte Aufgabe; denn keiner von der bürgerlichen Klasse hervorgebrachten ideologischen Konzeption ist es in gleicher Weise so wie in der Ideologie vom Recht gelungen, sich zur absoluten Ideologie zu erheben und zu behaupten. Immer wieder hat die Partei der Arbeiterklasse darauf hingewiesen, daß auf dem Boden des Posi-tivisrtius im Rechtsdenken Formalismus und Dogmatismus besonders gut gedeihen und das Haupthemmnis sowohl in unserer Staats- und Rechtspraxis als auch in der Staatsund Rechtslehre darstellen. Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik war die erste Etappe des Neuaufbaus unseres Justizwesens abgeschlossen. In den seither vergangenen drei Jahrzehnten hat sich das sozialistische Profil der Rechtspflegeorgane kontinuierlich weiterentwickelt, und es ist uns wenn auch nicht immer ohne Schwierigkeiten gelungen, den wachsenden und komplizierter werdenden Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gerecht zu werden. * Die vorangegangenen Beiträge wurden veröffentlicht in NJ 1978, Heft 6, S. 238 ff.; Heft 7, S. 282 ff.; Heft 9, S. 370 ff.; Heft 10, S. 414 ff.; Heft 12, S. 510 ff. 1 Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1978, S. 563. 2 Vgl. ProtokoU der Verhandlungen des VTH. Parteitages der SED, Berlin 1971, Bd. 1, S. 34. 3 Vgl. NJ 1975, Heft 14, S. 408. 4 Vgl. Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, a. a. O., S. 655 f. 5 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 110. 6 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 113. Einige Gedanken zur Rechtsprechung bei Straftaten Jugendlicher Dr. GÜNTER SARGE, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts Die Partei der Arbeiterklasse, die Regierung und alle Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik bringen den jungen Bürgern unseres Landes eine hohe Wertschätzung entgegen. Achtung, Vertrauen und Verantwortung für unsere junge Generation, das sind selbstverständliche Prämissen der Jugendpolitik seit Existenz der Arbeiter-und-Bauem-Macht auf deutschem Boden. Auf dem IX. Parteitag der SED wurde betont, daß „die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus verlangen, der Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung der Jugend besondere Aufmerksamkeit zu schenken“.* 1 Die fast 30jährige Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik verdeutlicht, daß die junge Generation unseres Landes ein aktiver Gestalter 'der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung war und ist und sich in hervorragender Weise an den revolutionären Veränderungen unserer Zeit beteiligt. Beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft, beim Schutz der Errungenschaften des Sozialismus, bei der Verwirklichung volkswirtschaftlicher Vorhaben, in der antiimperialistischen Solidarität, in der Pflege der Freundschaftsbeziehungen zu den Völkern der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten und auch in schwierigen Perioden der Entwicklung zeigt sich für jedermann das neue, das sozialistische Antlitz unserer jungen Generation. Es ist geprägt von solchen Charaktereigenschaften, wie Achtung und Liebe zu den Menschen und zum Leben, Willensstärke, Mut, Diszipliniertheit, Ka- meradschaftlichkeit, Bescheidenheit und Treue zum sozialistischen Vaterland. „Die Veränderung des Menschen, seiner Auffassungen und Haltungen, seines Bewußtseins und seiner Moral ist die größte historische Leistung, die der Sozialismus hervorbringt“, stellte mit Recht der VIII. Pädagogische Kongreß der DDR im Oktober 1978 fest.2 Von dieser grundlegenden Einschätzung ausgehend, hat sich das Oberste Gericht auf seiner 10. Plenartagung am 14. Dezember 1978 mit einigen Problemen der Rechtsprechung bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität in unserem Lande beschäftigt. Das Plenum nahm dazu einen Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts entgegen und bestätigte diesen als Anleitungsdokument für die Rechtsprechung der Gerichte. Die grundlegenden Ziele und Aufgaben dieser Plenartagung des Obersten Gerichts lassen sich etwa wie folgt kennzeichnen: 1. Wirksamere Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Erziehung und Selbsterziehung junger Menschen durch die Gerichte. Dabei kommt es insbesondere auf die Ausprägung der Rechtserziehung und der Vorbeugung von Rechtsverletzungen an. 2. Verstärkte Zusammenarbeit der Gerichte mit allen Erziehungsträgern bei der Durchsetzung eines gesellschaftsgemäßen Verhaltens junger Menschen. Dazu sind die durch die Familie gegebenen Bedingungen und die Fähigkeiten der Eltern stärker für die Erziehung straffällig gewordener Jugendlicher zu nutzen. 3. Die Strafverfahrenspraxis hat sich prinzipiell bewährt. Es gibt keine Veranlassung, Rechtsverletzungen;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers und der Aussagetätigkeit des Beschuldigten ist. Das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung muß offensiv auf die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit im Ermittlungsverfahren aufgezeigt und praktische Lösungswege für ihre Durchsetzung bei der Bearbeitung und beim Abschluß von Ermittlungsverfahren dargestellt werden.

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