Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 51 (NJ DDR 1979, S. 51); Neue Justiz 2/79 51 Zweitens wurden die Rechtspropaganda und die Rechtserziehung zielgerichteter und gehaltvoller ausgestaltet. Drittens wurden die Initiativen und Aktivitäten der Werktätigen im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit als eine bedeutende Potenz bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erkannt und von den Rechtspflegeorganen auf vielfältige Weise unterstützt Viertens wurde durch eine politisch und fachlich qualifizierte Eingabenbearbeitung und Sprechstundentätigkeit das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat weiter gefestigt. Ein bedeutsames Ereignis zwischen dem VIII. und IX. Parteitag war die Annahme des neuen Zivilgesetzbuchs durch die Volkskammer, das am 1. Januar 1976 in Kraft getreten ist Damit wurde, 30 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, im Ergebnis der revolutionären Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse in unserem sozialistischen Vaterland das antiquierte BGB der bürgerlich-kapitalistischen Ära in die Archive verwiesen. „Dort wird es“, wie Friedrich Ebert vor der Volkskammer ausführte, „künftigen Generationen günstigenfalls als Zeitdokument über die durch die Macht der Arbeiter und Bauern überwundene Ausbeuterordnung dienen.“3 Man kann sagen, daß sich die Organe der Rechtspflege insbesondere die Gerichte von Anfang an bewußt waren, daß das neue Zivilgesetzbuch und die neue Zivilprozeßordnung mit einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit durchgesetzt werden müssen. Wachsende Rolle des sozialistischen Staates und des Rechts nach dem IX. Parteitag der SED Vom 18. bis 22. Mai 1976 fand in Berlin der IX. Parteitag der SED statt, auf dem die marxistisch-leninistische Generallinie für den neuen gesellschaftlichen Entwicklungsabschnitt beschlossen wurde, deren Zielsetzung darin besteht, „in der Deutschen Demokratischen Republik weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen“.4 Ganz in diesem Sinne wurde auf dem Parteitag den Fragen der weiteren Stärkung der Staatsmacht und der Festigung der Rechtsordnung ein vorderer Platz eingeräumt. Erich Honecker erklärte, daß auch in der Zukunft alle Veranlassung besteht, „der Stärkung der Staatsmacht die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen“.6 Dabei spielt das Recht eine große Rolle, denn es ist bei konsequenter Durchsetzung ein bedeutendes Mittel der Machtausübung. In diesem Sinne heißt es im Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag, daß unser Staat nicht nur Recht zu setzen, sondern auch durchzusetzen hat. Wir betrachten daher die Würdigung der pflichtbewußten Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane durch das Zentralkomitee6 nicht nur als ein großes Lob, sondern in erster Linie als eine Verpflichtung, unsere Anstrengungen für den Schutz unseres sozialistischen Vaterkindes, des Volkseigentums, des Lebens und der Gesundheit sowie der Rechte der Bürger zu vervielfachen. Nach dem Parteitag wurden in den zentralen Rechtspflegeorganen Dokumente erarbeitet, in denen ausgehend von den Parteitagsbeschlüssen festgelegt wurde, wie die Qualität und gesellschaftliche Effektivität unserer Tätigkeit weiter erhöht werden kann. In diesem Zusammenhang erscheint es mir bedeutsam, darauf hinzuweisen, daß trotz der unterschiedlichen Aufgabengebiete der einzelnen Justizorgane von folgenden einheitlichen Standpunkten ausgegangen wurde: 1. Jeder Mitarbeiter hat did Pflicht, mit vollem Einsatz seiner Person, mit politischer Klugheit und hoher Sachkenntnis, mit Überzeugungskraft und juristischer Exaktheit an jede Entscheidung heranzugehen. 2. Jeder Richter, Staatsanwalt und Notar trägt eine hohe Verantwortung für die Gewährleistung der Rechtssicherheit im Leben unserer Gesellschaft. Die Rechtssicherheit ist in der sozialistischen Gesellschaft Bestandteil und Bedingung der sozialen Sicherheit, die ihrerseits wiederum untrennbar mit dem Wohl des Menschen und seinem glücklichen Leben als dem Sinn des Sozialismus verbunden ist. 3. Die gesamte Tätigkeit der Rechtspflegeorgane muß so angelegt werden, daß sie letztendlich Einfluß nimmt auf die Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen und sozialistischer Beziehungen der Bürger. In den genannten Dokumenten der zentralen Rechtspflegeorgane wurde der Strafrechtsprechung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wegen ihrer Bedeutung für unsere Tätigkeit sei auf folgende Aspekte hingewiesen: Gegenüber feindlichen Elementen, die Verbrechen gegen unsere Staats- und Gesellschaftsordnung begehen, sowie gegenüber besonders böswilligen Straftätern gibt es keine Nachsicht. Dazu gehören auch jene, die auf Kosten der Gesellschaft zu leben versuchen und schwere Schädigungen des sozialistischen Eigentums begehen. Große Aufmerksamkeit verdient die Differenzierung. Strafen mit Freiheitsentzug sind nur dort anzuwenden, wo es unumgänglich ist. Strafen ohne Freiheitsentzug ist der Vorzug dann zu geben, wenn die Straftat selbst und die Umstände der Tatbegehung sowie die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters eine Freiheitsstrafe nicht erfordern. Noch bestehende formale Züge in der Strafrechtsprechung sind endgültig zu überwinden. Die Strafrechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik ist in der Hauptsache auf die Resozialisierung der Straftäter gerichtet und soll weiteren Straftaten Vorbeugen. Bei der Strafverfolgung kommt es darauf an, die Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaft noch besser zu nutzen. Dazu gehören die weitere Vertiefung unserer Verbindungen zu den Werktätigen, insbesondere die noch wirkungsvollere Einbeziehung der Kollektive der Werktätigen in das Strafverfahren und in die Wiedereingliederung. Für eine noch wirkungsvollere Vorbeugung der Straftaten gilt es, die Massenbewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben, Genossenschaften, Städten und Gemeinden tatkräftig zu unterstützen. Höhere Maßstäbe sind auch an die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit anzulegen. Die Rechtspropaganda der Organe der Rechtspflege ist ein spezifischer Beitrag zur sozialistischen Bewußtseinsentwicklung der Werktätigen. * Die Beiträge „Zur Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik“ waren ein Versuch, den Aufbau unseres Justizwesens in knappester Form darzustellen. Mein Anliegen war es, deutlich zu machen, daß dieser Aufbau sich im Rahmen eines großen revolutionären Prozesses vollzog. Das heißt, daß die Entwicklung der Rechtspflegeorgane sich nicht isoliert von der Entwicklung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung vollzogen hat, sondern in diese eingebettet und jeder Schritt zur weiteren Ausgestaltung unseres Justizwesens von der Entwicklung unseres Staates und der damit einhergehenden Vervollkommnung seiner Tätigkeit abhängig war. Dieser Ausgangspunkt zwang mich, den Neuaufbau und die weitere Vervollkommnung unserer Justizorgane während ganz bestimmter Zeitabschnitte darzustellen, die für die Entwicklung unseres Staates jeweils von entscheidender Bedeutung waren. Die Beiträge „Zur Entwicklung der Rechtspflegeorgane in der Deutschen Demokratischen Republik“ sind vorran-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 51 (NJ DDR 1979, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 51 (NJ DDR 1979, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze und Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Erzwingung von beantragten stän digen Ausreisen bearbeitet, womit diese Straftäterkategorie einen Gesamtanteil von der eingeleiteten ErmittTiingsver-fahren umfaßt.

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