Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 500

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 500 (NJ DDR 1979, S. 500); 500 Neue Justiz 11/79 AO zu den Regelungen für die Arbeit mit dem Gegenplan bei der Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne vom 15. Juli 1977 (GBl. I Nr. 23 S. 293)4 wurde aufgehoben. Auf eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechnungsführung und Finanzkontrolle zielt die VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben Hauptbuchhalter-VO - vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156) ab. Dem Entwicklungsstand unserer Volkswirtschaft entsprechend wird die Kontrolltätigkeit der Hauptbuchhalter zur Wahrung gesamtgesellschaftlicher Interessen verstärkt. Die Hauptbuchhalter der volkseigenen Kombinate erhalten größere Rechte und Pflichten. Mit ihren Kontrollen und Analysen haben sie aktiv dazu beizutragen, materielle und finanzielle Reserven zu erschließen sowie die Plan- und Finanzdisziplin und das Sparsamkeitsprinzip konsequent durchzusetzen. Die Hauptbuchhalter der Kombinate sind im Auftrag der Regierung und der Generaldirektoren für die Kontrolle einer hohen Effektivität des Kreislaufs und Umschlags der Fonds auf der Grundlage des Plans verantwortlich. Daraus ergeben sich Anleitungs- und Kontrollpflichten gegenüber den Hauptbuchhaltern der Betriebe. Der Hauptbuchhalter eines Kombinats ist berechtigt, die Ordnungsmäßigkeit der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen der Betriebe der Kombinate zu prüfen und eigenverantwortlich Entscheidungen über deren Bestätigung zu treffen. Er ist verpflichtet, aus seiner Tätigkeit heraus dem Generaldirektor des Kombinats erforderliche Entscheidungsvorschläge für die Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses sowie für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Ordnung bei der Verwaltung und Mehrung des Volkseigentums zu unterbreiten. Bei Verstößen gegen die sozialistische Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Rechnungsführung kann er dem zuständigen Leiter Auflagen erteilen. Der Hauptbuchhalter ist gegenüber dem Generaldirektor, dem zuständigen Minister und bei schwerwiegenden Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit auch gegenüber dem Minister der Finanzen zur Information verpflichtet. Mit der neuen Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 21. August 1979 (GBl. I Nr. 28 S. 253)5 werden den Kombinaten größere Befugnisse auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft edngeräumt, eine strengere Disziplin bei der Finanzierung der Investitionen festgelegt sowie die Planung und Verwendung des Gewinns exakter geregelt. Es sind Festlegungen getroffen worden, die die Generaldirektoren bei der Wahrnehmung ihrer höheren Rechte und Pflichten unterstützen sollen. Zu diesem Zweck wird der Reservefonds zu 50 Prozent bereits mit dem Plan gebildet. Die Generaldirektoren können über die bisherigen Möglichkeiten hinaus bestimmte Fonds beim Kombinat zentralisieren. Die Begrenzung des Verfügungsfonds auf maximal 500 000 M wurde aufgehoben. Die Bestimmungen über die Finanzierung der Investitionen sind darauf gerichtet, eine höhere Planmäßigkeit der Investitionstätigkeit zu erreichen und die Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung zu gewährleisten. Finanzielle Mittel dürfen nur für solche Vorhaben geplant werden, die Bestandteil der bestätigten Pläne und Titellisten sowie der materiellen Investitionskennziffern, und Bilanzen sind. Für die planmäßige Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen sind ab 1980 mindestens 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel des Leistungsfonds einzusetzen. Für Investitionen außerhalb des Plans darf kein Geld bereitgestellt werden; davon ausgenommen sind nur Rationalisierungsinvestitionen zur schnellen Erhöhung der Produktion und der Effektivität, die durch betriebliche Initiativen im Laufe des Planjahrs konzipiert und ohne Inanspruchnahme bilanzierter materieller Fonds durchgeführt werden. Mit den veränderten Festlegungen über Planung und Verwendung des Gewinns soll stärker auf die planmäßige Erwirtschaftung und Verwendung durch die Betriebe eingewirkt werden. Diesem Anliegen dient die veränderte Reihenfolge bei der Planung des Nettogewinns und seiner Verwendung. Die Betriebe haben das ganze Jahr über Planraten an den Staat abzuführen, unabhängig davon, ob der Gewinn planmäßig erwirtschaftet wird oder nicht. In den einzelnen Monaten auftretende Minderungen des Gewinns führen in voller Höhe zur Kürzung der Zuführungen zu den eigenen Fonds. Bei Überschreitungen des Arbeitskräfteplans haben die Betriebe zu Lasten des einheitlichen Betriebsergebnisses bis zu 5 000 M je Arbeitskraft als Sanktion abzuführen. Die AO über die Kassenplanung vom 2. August 1979 (GB1.I Nr. 28 S. 249) dient dem Ziel, mit der Kassenplanung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung und in allen Bereichen der Volkswirtschaft die Plandurchführung vorausschauend zu leiten, eine straffe Haushalts- und Finanzwirtschaft zu gewährleisten, planmäßig den Gewinn zu erwirtschaften und die geplanten finanziellen Mittel rationell und sparsam zu verwenden. Deshalb werden in den zentralen staatlichen Organen vor Beginn eines jeden Halbjahrs und in den diesen direkt unterstellten Kombinaten und Betrieben sowie wirtschaftsleitenden Organen und in den örtlichen Räten vor Beginn eines jeden Quartals Kassenpläne ausgearbedtet, die dem Minister der Finanzen bzw. dem übergeordneten Leiter zur Bestätigung vorzulegen sind. Die kontoführende Bank bzw. die Bankfilialen sind verpflichtet, die Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen. Sie kontrollieren die termingerechte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt und die Inanspruchnahme der geplanten Zuführungen aus dem Staatshaushalt entsprechend dem Realisierungsgrad der geplanten materiellen Aufgaben. Ob und in welchem Umfang Kassenpläne in den Kombi-natsbetriebeu und volkseigenen Betrieben, die wirtschaftsleitenden Organen oder örtlichen Räten unterstehen, aufgestellt werden, entscheiden die Generaldirektoren bzw. die örtlichen Räte in eigener Zuständigkeit. Wird kein Kassenplan aufgestellt, gelten als Finanzierungsgrundlage für die Plandurchführung in Betrieben die Monatsaufgaben der aufgegliederten Betriebspläne und in den den örtlichen Räten unterstellten Fachorganen und staatlichen Einrichtungen die im Jahresplan bestätigten Einnahmen und Ausgaben. Weitere Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volkswirtschaft betreffen die Landwirtschaft, den Umweltschutz, Wissenschaft und Technik sowie das Verkehrswesen. Bedingt durch die zunehmende Mechanisierung, Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Arbeitsprozesse zur Produktion und Bereitstellung von Nahrungsmitteln, für die Bevölkerung und von Rohstoffen für die Industrie, ist im Bereich der Landwirtschaft ein technischer Ausrüstungsfonds in Form von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen, Beregnungs- und anderen Anlagen vorhanden, der einen erheblichen volkswirtschaftlichen Wert darstellt und zugleich Voraussetzung für die Kontinuität und Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion ist. Demzufolge ist die VO über die Wartung, Pflege und Konservierung sowie Abstellung der Technik in der Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft vom 21. Juni 1979 (GBl. I Nr. 20 S. 182) darauf gerichtet, die Abnutzung der Technik zu vermindern und ihre Einsatzbereitschaft, Verfügbarkeit, Betriebs- und Verkehrssicherheit vorbeugend zu gewährleisten. Die mit der VO geschaffene straffe Ordnung ist zugleich eine Voraussetzung für die Einhaltung des Gesund-heits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Produktionsstätten der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und im Straßenverkehr. Darüber hinaus werden durch den sorgsamen Umgang mit der Technik die Energie- und Material-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 500 (NJ DDR 1979, S. 500) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 500 (NJ DDR 1979, S. 500)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der Gesamtaufgabenstollung Staatssicherheit hat der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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