Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 50 (NJ DDR 1979, S. 50); 50 Neue Justiz 2/79 30. Jahrestag der Gründung der DDR Zur Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik (Schluß)* Dr. Dr. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Generalstaatsanwalt der DDR Der VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der vom 15. bis 19. Juni 1971 stattfand, nimmt im Leben unserer Partei einen bedeutenden Platz ein. „Er stellte eine Wende in der Politik der Partei, insbesondere der Wirtschafts- und Sozialpolitik dar.“1 Die Beschlüsse dieses Parteitages fanden in allen Schichten unseres Volkes große Zustimmung. Das Leitmotiv seiner weit in die Zukunft weisenden Dokumente lautete: „Wir kennen nur ein Ziel, das die gesamte Politik unserer Partei durchdringt: alles zu tun für das Wohl der Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür arbeiten und kämpfen wir.“2 Voh diesem Leitgedanken war im besonderen Maße der Beschluß des Parteitages über den Fünf jahrplan getragen, als dessen Hauptaufgabe die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität festgelegt wurde. Im Sinne der schöpferischen Entwicklung und Anwendung des Marxismus-Leninismus behandelte der VIII. Parteitag grundlegende Probleme der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dabei wurde hervorgehoben, daß es zwischen Sozialismus und Kommunismus als den zwei Phasen der einheitlichen kommunistischen Gesellschaft keine starte Grenzlinie gibt. Überzeugend wurde dargelegt, daß auf der Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und ihrer materiell-technischen Basis die sozialistische Gesellschaft allmählich in die kommunistische hinüberwächst. Im Lichte dieser Feststellungen war auch die frühere These vom „Sozialismus als relativ selbständiger Gesellschaftsformation“ nicht haltbar. Festigung der Gesetzlichkeit und Vervollkommnung der Rechtsordnung nach dem VIII. Parteitag der SED Die Beschlüsse des VIII. Parteitages waren für die Rechtspflegeorgane Veranlassung, gründliche Überlegungen besonders darüber anzustellen, wie die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung erhöht, die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft verstärkt und die Rechtserziehung effektiver ausgestaltet werden kann. Bei der Auswertung der Parteitagsbeschlüsse in der Staatsanwaltschaft z. B. wurde ausgehend von dem bedeutenden Beitrag des VIII. Parteitages zur marxistisch-leninistischen Theorie und zu ihrer schöpferischen Anwendung auf die Bedingungen der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt, die theoretische Arbeit wesentlich zu verstärken, die Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft im Interesse höherer wissenschaftlicher Ergebnisse noch enger zu gestalten, leitende Kader der Staatsanwaltschaft an der Ausbildung unseres Nachwuchses zu beteiligen und die Qualifizierung aller Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft auszubauen. Nach gründlichen Diskussionen wurden für die weitere Gestaltung des Kampfes gegen die Kriminalität eine Reihe Thesen erarbeitet, auf die ich wegen ihrer prinzipiellen Bedeutung auszugsweise etwas näher eingehen möchte: Im Kampf gegen die Kriminalität wurden beachtliche Ergebnisse erzielt, die zu den bedeutenden Errungenschaften unserer Staats- und Gesellschaftsordnung zählen. Zur Zurückdrängung der Straftaten bedarf es auch weiterhin gesamtgesellschaftlicher Aktivitäten und der weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafverfolgung und Strafrechtsprechung. Gute Ergebnisse bei der Kriminalitätsvorbeugung setzen wissenschaftlich fundierte Analysen der Struktur der Kriminalität in der DDR und klare Aussagen über begünstigende Bedingungen und Faktoren der Straftaten voraus. Die auf dem VII. Parteitag beschlossenen Grundsätze für die weitere Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht bilden auch die Grundlage für die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane als Glieder des einheitlichen Systems der Staatsmacht und als untrennbare Bestandteile der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen. Die größeren Ansprüche an die staatliche Leitung erwachsen vor allem aus den Erfordernissen der höheren Organisiertheit der Gesellschaft und der gesellschaftlichen Beziehungen sowie aus der wachsenden Bedeutung des subjektiven Faktors bei der Lösung der Aufgaben. Die höheren Anforderungen an die staatliche Leitung bedingen eine immer breitere Einbeziehung der Werktätigen in die staatliche Leitung. Die aktive Mitwirkung der Bürger an der Leitung staatlicher Angelegenheiten ist kein Selbstzweck, sondern Existenzbedingung der sozialistischen Gesellschaft. Das gilt in jeder Hinsicht auch für die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Die wachsende Rolle des sozialistischen Rechts in der sozialistischen Gesellschaft ist nicht allein auf dem Wege einer quantitativen Erweiterung des Rechtssystems zu verwirklichen; in erster Linie geht es um die Effektivität des bestehenden Rechts und um die Erhöhung seiner gesellschaftlichen Wirksamkeit. Bei der Verwirklichung des Rechts haben die Rechtspflegeorgane eine große Verantwortung zu tragen. In den Jahren zwischen dem VIII. und IX. Parteitag wurden bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Vervollkommnung unserer Rechtsordnung beachtliche Ergebnisse erzielt, die wesentlich auch zur Verwirklichung der in der Hauptaufgabe zusammengefaßten Politik der Partei beigetragen haben. Zu diesen Ergebnissen haben die Organe der Rechtspflege einen spezifischen Beitrag geleistet. Die von ihnen in Vorbereitung auf den IX. Parteitag gezogenen Bilanzen machten die neue Qualität in der Tätigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft deutlich: Erstens wurde die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafverfolgung und -rechtsprechung wesentlich erhöht. Das war möglich, weil es die Staatsanwälte und Richter zunehmend besser verstehen lernten, in ihrer Tätigkeit von den Vorzügen unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung auszugehen und ihre Bemühungen als einen Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen die Straftaten zu betrachten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 50 (NJ DDR 1979, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 50 (NJ DDR 1979, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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