Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 498

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 498 (NJ DDR 1979, S. 498); 498 Neue Justiz 11/79 und Stadtbezirksgerichte mit den Betriebszeitungen bzw. Betriebsfunkstudios hat sich in den letzten Jahren ebenfalls weiterentwickelt. Diese ausgezeichnete Möglichkeit, mit den Werktätigen über Rechtsfragen auf den verschiedensten Gebieten ins Gespräch zu kommen, sollte überall noch zielstrebiger genutzt werden. Die offensive Auseinandersetzung in den Massenmedien mit Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie Berichterstattungen über die Aufklärung von Straftaten und das Zusammenwirken mit der Bevölkerung festigt das Vertrauensverhältnis der Bürger zu den Staatsorganen. Bewährt haben sich auch ehrenamtliche Redaktionsbeiräte für Rechtspropaganda bei Zeitschriften und Zeitungen. In diesen Gremien arbeiten Journalisten . und Juristen, Volkskorrespondenten, Angehörige der Volkspolizei, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit an der Planung, der Gestaltung von Veröffentlichungen, der Vorbereitung von Leseraussprachen und an anderen rechtspropagandistischen Vorhaben. Die erreichten guten Ergebnisse bewirken, daß diese Form in der Zusammenarbeit immer mehr angewandt bzw. weiter ausgebaut wird. Beachtenswert ist die Initiative des Beirates der „Schweriner Volkszeitung“, der mit den Mitgliedern des Beirates der „Ostseezeitung“ einen Erfahrungsaustausch durchführte. Er galt der Suche nach Wegen einer planmäßigen und rationellen Gestaltung der ehrenamtlichen Mitarbeit, einer ausgewogenen Berücksichtigung verschiedener Rechtsgebiete in der publizistischen Arbeit und einer noch engeren Verbindung zu den Lesern.2 Ebenso tragen die Erfahrungsaustausche bei Radio DDR mit Vertretern der Sender und Studios in den Bezirken und Mitarbeitern der Justiz- und Sicherheitsorgane über die Gestaltung wirksamer, differenzierter Rechtspropaganda im Rundfunk dazu bei, den höheren gesellschaftlichen Ansprüchen immer besser gerecht zu werden.3 Bei den meisten Redaktionen der Bezirkszeitungen der SED wurden gemeinsam mit den Justizorganen Möglichkeiten zur Erteilung von Rechtsauskünften organisiert, um die Werktätigen bei der Lösung konkreter Rechtsfragen im persönlichen und beruflichen Leben zu unterstützen und möglichen Rechtskonflikten vorzubeugen. Die Formen und Methoden der Rechtsauskunft sind unterschiedlich, und sicher sind auch hier noch weitere Erfahrungen zu sammeln. Wesentlich ist, daß die Bürger juristisch exakte Antworten erhalten und wenn nötig auch bei der Lösung bestimmter gesellschaftlicher Probleme unterstützt werden. Das zu sichern ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe der Journalisten und Justizorgane. Anforderungen an die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane Die Verantwortung auch der Massenmedien für die Rechtserziehung und Rechtserläuterung ist in den Beschlüssen der Partei- und Staatsführung eindeutig bestimmt. Der spezifische rechtspropagandistische Auftrag, das Fachwissen und die praktischen Erfahrungen der Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane verpflichten diese, den Journalisten bei der Erfüllung ihrer rechtspropagandistischen Aufgaben zur Seite zu stehen. Der weltanschauliche Gehalt, journalistisches Können und juristische Exaktheit entscheiden maßgeblich über die gesellschaftliche Wirksamkeit eines rechtspropagandistischen Beitrags. Als Bestandteil der massenpolitischen Arbeit der Partei wird die Wirksamkeit der Rechtspropaganda an den Maßstäben gemessen, die für die massenpolitische Arbeit insgesamt gelten. Deshalb ist immer wieder darauf zu orientieren, daß es bei der Rechtspropaganda nicht um formale Paragraphenvermittlung, um Normenwissen geht, sondern um die Anerziehung sozialistischer Grundhaltungen, um die Entwicklung einer sozialistischen Lebensweise der Bürger.4 Die Erfüllung dieser Ansprüche ikt am besten durch koordiniertes und zielgerichtetes Zusammenwirken der Massenmedien mit den Justiz- und Sicherheitsorganen gesichert. Durch die von den Justiz- und Sicherheitsorganen im Territorium an die Massenmedien herausgegebenen inhaltlichen Orientierungen, Argumentationen, Informationen und durch die Veröffentlichung eigener Beiträge wurde das Niveau der Rechtspropaganda in Presse und Funk erheblich beeinflußt. Immer mehr Juristen sehen in der Rechtspublizistik ein wichtiges rechtspropagandistisches Wirkungsfeld zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht. Bei der differenzierten Behandlung der vom Ministerium der Justiz empfohlenen Schwerpunkte der Rechtspropaganda5 gewinnen u. E. in den Publikationen solche inhaltlichen Fragen an Bedeutung wie: die offensive und kämpferische Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen der imperialistischen Staatsund Rechtsideologie einschließlich aller Tendenzen falsch verstandener Toleranz und des Liberalismus; die Förderung der Massenbewegung der Werktätigen für Ordnung, Disziplin und Sicherheit vor allem zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben und zum Schutz des sozialistischen Eigentums im Rahmen der sozialistischen Wettbewerbe in Betrieben und Wohngebieten ; die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Verwirklichung der Grundrechte und der planmäßigen Gestaltung unserer sozialökonomischen Verhältnisse; die wachsenden Aktivitäten der Werktätigen, der Betriebe, staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und der Nationalen Front zur Erhöhung der politischen Wachsamkeit, zur strikten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Schaffung einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Die vielfältigen journalistischen Genres (Grundsatzartikel, Kommentare, Interviews, Gerichtsberichterstattung, Rechtsauskünfte, Porträts, Reportagen usw). ermöglichen eine interessante differenzierte Rechtspropaganda. Für die Juristen kommt es neben eigenen Publikationen insbesondere auf die politisch-fachlich fundierte Mitarbeit an der rechtspublizistischen Arbeit der Massenmedien (z. B. Empfehlungen für Veröffentlichungen und für die ausgewogene Behandlung der verschiedensten Rechtsgebiete, Beratung zu geplanten bzw. vorliegenden Beiträgen, Rechtsauskünfte u. a. m.) sowie darauf an, gute Voraussetzungen für die rechtspublizistische Tätigkeit der Journalisten zu schaffen. Darin zeigt sich die ganze Breite der Mitverantwortung, die insbesondere die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane, aber auch die .Schöffen und die Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte zur Gestaltung einer wirksamen Rechtspublizistik im Territorium tragen. 1 Vgl. K.-H. Christoph/U. Krause ln NJ 1979, Heft 3, S. 121 f. 2 Vgl. G. JafEke, „Anlaß zum Vergleichen und Abwägen“, Neue , Deutsche Presse 1979, Heft 9, S. 11. 3 Vgl. K. Ullmann/U. Krause, „Rechtspropaganda nicht auf journalistischem Nebengleis“, Neue Deutsche Presse 1979, Heft 8, S. 18. 4 Vgl. H. Wostry, „Rechtspropaganda als Beitrag zur Verwirklichung der Politik der SED“, NJ 1978, Heft 9, S. 374. 5 Vgl. K.-H. Christoph, „Rechtspropaganda - wirksames Instrument der politischen Massenarbeit“, NJ 1977, Heft 13, S. 399 und die Materialien zu den Schwerpunkten der Rechtspropaganda in NJ 1978, Beilage zu Heft 1, 2, 6, 7, 8, 9 und NJ 1979, Beilage zu Heft 4, 5, 9. (Fortsetzung von S. 496) taten nicht unter die eigens dafür geschaffene Amnestie vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 314) fielen - meist von Angehörigen der Opfer initiiert. Falls es überhaupt zu einem Urteil kam, waren die Strafen außerordentlich niedrig und wurden wie z. B. gegen den Kommandanten des KZ Hohnstein, JähniChen bald im Gnadenwege niedergeschlagen. 28 Näheres dazu bei G. Wieland, „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind universell und unbefristet zu verfolgen“, NJ 1978, Heft 10, S. 416 ff. 29 Vgl. H. Toeplitz, „Das Nürnberger Juristenurteil - Bedeutung und aktuelle Lehren“, NJ 1967, Heft 23, S. 713 ff. 30 Vgl. „Roland Freislers Nazi-Richter bleiben weiterhin ungeschoren“, NJ 1979, Heft 8, S. 343. 31 So z. B. der in Berlin (West) freigesprochene Beisitzer am Volksgerichtshof H.-J. Rehse (vgl. dazu F. K. Kaul, „Der Fall Rehse“, NJ 1969, Heft 5, S. 148 ff., und Hefte, S. 179 ff.). 32 Fall 3, a. a. O., S. 137.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 498 (NJ DDR 1979, S. 498) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 498 (NJ DDR 1979, S. 498)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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