Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 497

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 497 (NJ DDR 1979, S. 497); Neue Justiz 11/79 497 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Wirksame Rechtspropaganda in den Massenmedien HORST THIEL, ehrenamtl. Leiter der zentralen Weiterbildungslehrgänge für Journalisten auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts KLAUS ULLMANN, Stellv. Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Der Politbürobeschluß des Zentralkomitees der SED vom 18. Mai 1977 über „die weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit der Partei“ hat Maßstäbe auch für die Qualität und Wirksamkeit defr Rechtspublizistik gesetzt. Bei der weiteren Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen spielen Presse, Rundfunk und Fernsehen eine wachsende Rolle. Dies bestätigten auch die Erfahrungen der Teilnehmer des im November 1978 in Warschau durchgeführten internationalen Symposiums „Über die Rolle der Rechtserziehung und Redits-kultur in der sozialistischen Gesellschaft“.1 So wie in anderen sozialistischen Ländern entnehmen auch bei uns viele Bürger ihre Rechtskenntnisse und Informationen aus Veröffentlichungen der Massenmedien. Die große Anzahl der Zuschriften und Anfragen an sie sind Ausdruck des gewachsenen Interesses der Werktätigen an Publikationen zu Problemen des Staates und des sozialistischen Rechts. Presse, Rundfunk und Fernsehen verstärken ihre Anstrengungen und suchen ständig nach neuen Wegen, um diese Bedürfnisse der Werktätigen noch besser zu befriedigen. Die Massenmedien einschließlich der Betriebszeitungen und des Betriebsfunks bemühen sich, ihre enge Verbindung mit den Lesern und Hörem noch wirksamer zu nutzen, um die Anliegen, Fragen und Probleme der Menschen kennenzulemen und darauf einzugehen. Dies trägt dazu bei, in enger Gemeinschaftsarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen unser sozialistisches Recht anschaulich, populär und lebensnah, verbunden mit anderen sozialen und gesellschaftlj hen Fragen, zu erläutern. Gemeinschaftsarbeit zwischen Journalisten und Juristen Immer mehr Journalisten betrachten es für die qualifizierte Vermittlung von Kenntnissen,, Erfahrungen und Informationen über das sozialistische Recht sowie über den Kampf zur Festigung der Gesetzlichkeit und Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit als unerläßlich, sich selbst noch intensiver mit diesen Fragen vertraut zu machen. Um sie gut für die politische Arbeit auf diesem Gebiet zu rüsten, werden die Formen der Weiterbildung, über die der Verband der Journalisten verfügt, verstärkt genutzt. Seit 1975 finden in fast allen zentralen Lehrgängen sowie in Sektionsveranstaltungen und anderen Beratungen Vorträge und Diskussionen über Probleme des sozialistischen Rechts und eine wirksame Rechtspröpaganda statt. Leitende Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane treten vor Journalisten auf und beantworten ihre Fragen. Erfahrungsaustausch und Exkursionen helfen den Journalisten ebenfalls, eine eigene Rechtspröpaganda zu gestalten, die den heutigen und künftigen Maßstäben entspricht. Eine bemerkenswerte Form der Zusammenarbeit entwickelt sich im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Das Bezirksgericht und die Weiterbildungskommission des Bezirksvorstandes des Verbandes der Journalisten legten langfristige Maßnahmen zur Weiterbildung der Journalisten auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts fest. Inhalt und Ziel dieser Festlegungen ist die Verbindung der Grundfragen der sozialistischen Gesetzlichkeit mit den territorialen aktuellen Problemen von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Die zentralen rechtspropagandistischen Weiterbildungsmaßnahmen werden somit durch differenzierte bezirkliche Veranstaltungen sinnvoll ergänzt. Die wachsende Aufmerksamkeit, die Journalisten der verschiedensten Bereiche den Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit widmen, zeigt sich nicht zuletzt in ihrer regen Beteiligung an Aussprachen, Foren und Kolloquien gerade zu diesen Fragen. Ergebnis all dessen sind die zunehmenden rechtspublizistischen Aktivitäten. Die Rechtspropaganda ist heute bereits stärker zum Anliegen der einzelnen redaktionellen Bereiche geworden; sie wird in zahlreichen Redaktionen nicht mehr nur als eine Angelegenheit von Spezialisten betrachtet. Das wurde in diesem Jahr bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen besonders sichtbar. Bei der Vorstellung von Kandidaten für diese Funktionen standen ideologische und praktische Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten, der wirksamen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung, der konsequenten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung im Mittelpunkt. Die meisten Wahlbüros arbeiteten von Anfang an eng mit den Redaktionen der Massenmedien zusammen. Dadurch wurden gute Bedingungen geschaffen, um gemeinsam langfristig rechtspublizistische Beiträge vorzubereiten. Das hat dazu beigetragen, daß die Publikationen methodisch vielfältig, anschaulich und populär Grundfragen des sozialistischen Rechts und seine konsequente Anwendung behandelten sowie zeigten, wie die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten mit Hilfe des Rechts die Interessen der Werktätigen verwirklichen. In der 8seitigen Beilage der Bezirkszeitung Erfurt „Das Volk“ vom 6. April 1979 wurden z. B. durch Leitartikel, Kommentare, Rechtsauskünfte, Porträts, Gerichtsberichterstattung u. a. m. die Bürger unmittelbar interessierende Fragen, so zur Arbeit der Schöffen, zur Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung im Bezirk, zur richtigen Anwendung der Normen des Zivilgesetzbuchs beim Abschluß von Kauf- und Dienstleistungsverträgen, beantwortet. Diese Rechtspublizistik findet bei der Bevölkerung große Resonanz, weil sie konkret auf territoriale Besonderheiten eingeht, differenziert einzelne Lesergruppen anspricht und so dazu beiträgt, Probleme des täglichen Lebens der Werktätigen aufzugreifen und Lösungswege zu zeigen. Sie beruht auf der Einbeziehung eines breiten Kreises rechtspropagandistisch interessierter Personen. Die unmittelbare Verbindung zu den Lesern und die fachlich spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder des ehrenamtlichen Redaktionsbeirates waren Voraussetzungen, die eine lebendige gesellschaftlich wirksame Rechtspublizistik garantierten. Dieses Beispiel steht für viele hervorragende Initiativen auf diesem Gebiet in den letzten Jahren. Effektive Formen und Methoden der Zusammenarbeit Aus der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Redaktionen der Massenmedien insbesondere in der Wahlbewegung lassen sich Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit ableiten. Wesentlich ist, daß sich die Rechtspublizistik an inhaltlichen Schwerpunkten orientiert, die den territorialen Erfordernissen entsprechen und im Bezirkspublikationsaktiv mit allen Beteiligten beraten wurden. Die Planung der rechtspublizistischen Beiträge und ihre qualifizierte Vorbereitung durch die Redaktionen der Massenmedien in Gemeinschaftsarbeit mit Vertretern der Justiz- und Sicherheitsorgane erweisen sich als Grundlage erfolgreicher Arbeit. Die Koordinierungsmaßnahmen der Bezirkspublikationsaktivs, die Pressegespräche der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane mit Journalisten, die Veröffentlichung langfristig geplanter Beiträge der Juristen in Presse und Funk, die Mitarbeit von Juristen und Angehörigen der Volkspolizei in den ehrenamtlichen Redaktionsbeiräten und deren Informationen über Probleme der Kriminali-tätsvorbeugung und -bekämpfung, der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts und der Rechtsprechung tragen dazu bei, die Tätigkeit der Journalisten anzuregen und mitzugestalten. Die Zusammenarbeit der Kreis-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 497 (NJ DDR 1979, S. 497) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 497 (NJ DDR 1979, S. 497)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners können den Sicherheitsorganen auf Grund ihrer neuen Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden zunächst unbekannt geblieben sein. Die wirksame Aufdeckung und Einschränkung der ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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