Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 490

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 490 (NJ DDR 1979, S. 490); 490 , Neue Justiz 11/79 und seit 1974 versuchsweise eingerichteten 16 Familiengerichte. Ihre Erfahrungen besagten, daß die einzelnen Angelegenheiten einer Familie miteinander eng verbunden sind und ihre Aufteilung auf verschiedene Abteilungen eines Gerichts (mitunter sogar auf mehrere Gerichte) nicht nur zu einer unnötigen Teilung der Entscheidungen, zu einem erhöhten Verfahrenseingang und zur Zunahme der Verwaltungsarbeiten führte, sondern vor allem auch die richtige Inangriffnahme der zum Schutz der Kinder und Jugendlichen notwendigen Maßnahmen des Gerichts erschwerte. Die Konzentrierung dieser Verfahren in einer gerichtlichen Abteilung hat dagegen nicht nur auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung Einfluß, sondern gewährleistet auch, daß ein Richter, der die Quelle der in der jeweiligen Familie auftretenden Konflikte kennt, grundsätzlich alle Verfahren durchführt, die diese Familie betreffen. Eine hinreichende Kenntnis der Konflikte und insbesondere ihrer Ursachen und Bedingungen ermöglicht es, eine schnelle Er-ziehungs- und Fürsorgehilfe (auch materieller Art) für die Kinder und Jugendlichen zu leisten, und begünstigt die prophylaktische sowie resozialisierende Tätigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch das Kriterium der sachlichen Zuständigkeit des Familiengerichts zu sehen. Sie wurde in Auswertung der experimentellen Ergebnisse verhältnismäßig breit festgelegt. Die Familiengerichte sind u. a. zuständig für Verfahren wegen Unterhalts, Feststellung der Vaterschaft, Ehescheidung, Vormundschaftsangelegenheiten Minderjähriger und Erwachsener sowie für Strafsachen Jugendlicher, Strafsachen Erwachsener gegen die Familie, Aufsichtspflichtverletzungen und Verfahren wegen zwangsweiser Heilung von Gewohnheitstrinkern. Einige Familien verfahren gehören jedoch in erster Instanz weiterhin zur Zuständigkeit der Wojewodschaftsgerichte. Das sind z. B. Verfahren wegen Ehenichtigkeitserklärung, Aufhebung der Vaterschaft und Auflösung einer Adoption. Um die Erfüllung ihrer Entscheidungen zu sichern, verfügen die Familiengerichte über eine breite Skala von Vollstreckungsmöglichkeiten, insbesondere in Verfahren gegen Jugendliche und wegen Fürsorgemaßnahmen. Verwirklichung der Aufgaben des Familiengerichtswesens Von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Grundsätze und Aufgaben des Familiengerichtswesens ist die territoriale Arbeitsaufteilung unter den Richtern und Kuratoren für Minderjährige.* Gegenwärtig verhandelt jeder Familienrichter alle Verfahren aus dem ihm zugeteilten Territorium. Gleichzeitig wacht er über das Vollstreckungsverfähren sowie über die prophylaktische Tätigkeit. Jeder Rayon (Stadtteil oder einige Gemeinden), der einem bestimmten Familienrichter zugeteilt wird, hat ungefähr 40 000 bis 50 000 Einwohner. In der Regel bedürfen etwa 150 Familien einer ständigen Fürsorge des Familiengerichts und einige Tausend Familien gelegentlich einer entsprechenden Hilfe. Dem Familienrichter stehen dabei ein Berufskuratör und mehrere gesellschaftliche Kuratoren zur Seite. Jeweils drei gesellschaftliche Kuratoren bilden einen Kuratorenstützpunkt für die Arbeit mit Jugendlichen. Der Wirkungsbereich dieser Stützpunkte umfaßt ungefähr 30 Minderjährige, die einer verstärkten Aufsicht bedürfen. Die Stützpunkte sind in der Regel täglich am Nachmittag vier Stunden geöffnet. Die Zuweisung von Aufsichtsbedürftigen an den Stützpunkt durch das Familiengericht ist nur dann begründet, wenn sie ohne entsprechende Aufsicht und Fürsorge in der Freizeit sind oder wenn ihre Persönlichkeit, Erziehungsbedingungen und Lebenssituation eine systematische Verhaltenskontrolle erfordern. Die Kuratorenstützpunkte, in denen die Aufsichtsbedürftigen ihre Freizeit verbringen, erfüllen ihre resozialisierende und vorbeugende Rolle dadurch, daß sie diese jungen Menschen an die Einhaltung der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens gewöhnen und bei ihnen ein richtiges Verhältnis zum Lernen und Arbeiten herausbilden. Die Familienkuratoren verwirklichen diese Aufgaben durch die Überwindung von Erziehungs- und Bildungsrückständen, die Hebung des kulturellen Niveaus der Anvertrauten, die Ausprägung der Arbeits- und Lerngewohnheiten, die Organisierung der Freizeit sowie durch die Hilfe für die Eltern der Minderjährigen bei Problemen im täglichen Leben oder materiellen Schwierigkeiten. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen nehmen die vom Stützpunkt erfaßten Personen an Sport- und Erholungsveranstaltungen sowie an therapeutischen Maßnahmen teil. Entstehende Ausgaben in den Stützpunkten werden von den Justizorganen aus dem Fonds finanziert, der zur Hilfe für Entlassene aus dem Strafvollzug und für Zwecke der allgemeinen Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung steht. Er wird gebildet aus den 5 Prozent Abzügen von der Arbeitsvergütung der Verurteilten in den Strafvollzugsanstalten sowie der Zöglinge in Anstalten für Minderjährige. Die Kuratorenstützpunkte für die Arbeit mit den Jugendlichen bewähren sich. Das widerspiegelt sich am besten in ihrer Entwicklung. Während im Jahre 1971 30 Kuratorenstützpunkte einige hundert zu betreuende Jugendliche erfaßten, gibt es gegenwärtig über 580 Stützpunkte mit fast 20 000 Kindern und Jugendlichen, auf die prophylaktisch und resozialisierend eingewirkt wird. Für die "Wirksamkeit der Arbeit der Stützpunkte spricht, daß über 95 Prozent der von ihnen Betreuten keine neuen Straftaten begangen haben und über 80 Prozent in die nächste Schulklasse versetzt werden konnten. -Das ist um so bedeutsamer, als die Mehrzahl der von solchen Stützpunkten betreuten Minderjährigen sehr große Unterrichtsrückstände aufweist. Diagnostische Beratungsstellen für die Arbeit in den Familien Bei der Verwirklichung der Aufgaben des Familiengerichtswesens kommt den diagnostischen Familienberatungen bei den Wojewodschaftsgerichten große Bedeutung zu. Es sind spezielle Einrichtungen auf dem Gebiet der Diagnose, Fürsorge und Beratung in Familienverfahren im weitesten Sinne. Die Kollektive dieser diagnostisch-konsultativen Stellen für die Arbeit in der Familie setzen sich aus Spezialisten der Bereiche Psychologie, Pädagogik und Medizin (Psychiatrie) zusammen. Sie führen auf Antrag des Gerichts oder des Staatsanwalts Untersuchungen und Begutachtungen der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen durch. Dies geschieht unter dem Gesichtspunkt der Auswahl der richtigen Erziehungsmittel und der Anwendung wirksamer Methoden im Erziehungsprozeß. Immer häufiger wenden sich, die Familiengerichte an diese Stellen, insbesondere wenn es um Entscheidungen über das elterliche Sorgerecht geht. Dies wirkt sich zugunsten des Einflusses aus, der auf die Familien der Minderjährigen genommen wird. Die bessere Kenntnis der Persönlichkeit und der familiären Bedingun- N gen gefährdeter Minderjähriger dient der sich ständig entwickelnden prophylaktischen Tätigkeit der Familiengerichte. Die diagnostischen Familienberatungen arbeiten mit wissenschaftlichen Forschungsstellen zusammen und vervollkommnen dadurch ihre Untersuchungsmethoden. Darüber hinaus werden die Untersuchungsergebnisse für analytische Ausarbeitungen verwendet, die das Wissen über die dio-psychischen und gesellschaftlichen Faktoren bei Kindern und Jugendlichen bereichern.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 490 (NJ DDR 1979, S. 490) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 490 (NJ DDR 1979, S. 490)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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