Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 489

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 489 (NJ DDR 1979, S. 489); Neue Justiz 11/79 489 auskünfte erteilen, davon etwa 60 Prozent unentgeltlich. Eine Vergütung von Auskünften erfolgt in der Regel nur dann, wenn umfangreichere Feststellungen, die Einholung von Unterlagen oder ähnliche Maßnahmen erforderlich sind, also ein größerer Arbeitsaufwand notwendig ist. Arbeitsrechtliche Fragen, insbesondere solche, in denen die Einhaltung der gesetzlichen Garantien des sowjetischen Arbeitsrechts eine Rolle spielen, werden immer unentgeltlich beantwortet. Solche Fragen werden nicht selten auch von Gewerkschaftsfunktionären an die Rechtsanwälte herangetragen. Nicht unerwähnt möchten wir lassen, daß die Rechtsanwälte in vielen unentgeltlichen Vorträgen, besonders in Betrieben und in den Arbeitskollektiven, die Bürger mit Rechtsfragen vertraut machen und damit eine großartige prophylaktische Arbeit leisten. So gibt es im Moskauer Stadtkollegium der Rechtsanwälte einen Beschluß, wonach jeder Rechtsanwalt verpflichtet ist, einmal im Monat einen rechtspropagandistischen Vortrag zu halten. Im letzten Jahr waren es über 15 000, also weitaus mehr, als vorgesehen waren. Jeder Rechtsanwalt sieht gerade diese Tätigkeit als eine ehrenvolle gesellschaftliche Verpflichtung an. Artikel 161 Abs. 2 der Verfassung der UdSSR bestimmt, daß die Organisation und die Ordnung der Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft durch die Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken geregelt werden. Welche Maßnahmen sind dazu bisher eingeleitet worden, und welchen Anteil hat die Rechtsanwaltschaft daran? Bisher wurde der Entwurf eines Gesetzgebungsaktes über die grundsätzlichen Aufgaben und die Stellung der Rechtsanwaltschaft in der UdSSR ausgearbeitet. In ihm sind z. B. die Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte festgelegt, sowie Regelungen über Formen der Anerkennung und Belobigung, aber auch über .die disziplinarische Verantwortlichkeit der Rechtsanwälte enthalten. Er wird auch Festlegungen zur Arbeitsweise der Kollegien, zu den Rechten und Pflichten der Vorstände und der Vorsitzenden sowie der Leiter der Zweigstellen der Kollegien treffen. Schließlich werden auch die Beziehungen zwischen der Rechtsanwaltschaft, dem Ministerium der Justiz der UdSSR, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft sowie den örtlichen Organen der Staatsmacht eindeutig bestimmt. Auf der Grundlage dieser zu erwartenden Kodifikation werden Fragen der konkreten Tätigkeit der Kollegien der Rechtsanwälte und ihrer Organe sowie der Mitglieder in nachfolgenden Gesetzgebungsakten der einzelnen Unionsrepubliken geregelt. Das ist notwendig, weil es in diesen Republiken nationale Besonderheiten gibt, die nicht ignoriert werden sollen. Die Gesetze der Republiken werden also die Aufgaben der Rechtsanwälte konkretisieren bzw. auch erweitern. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs der gesetzlichen Regelung war die Rechtsanwaltschaft unmittelbar einbezogen. Alle Fragen wurden mit den Rechtsanwälten beraten und dem Justizministerium entsprechende Vorschläge unterbreitet. Der Entwurf des Gesetzgebungsaktes ist inzwischen den zuständigen Ausschüssen des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR zugeleitet worden, der seine endgültige Fassung beraten wird. (Das Gespräch führte Heinz Graf) Aus anderen sozialistischen Ländern Die Familiengerichte in Palen Dr. WLADYSLAW PATULSK1; Leiter der Hauptabteilung für Familiensachen und Angelegenheiten Minderjähriger im Ministerium der Justiz der Volksrepublik Polen Mit dem 1. Januar 1978 wurden in der Volksrepublik Polen die seit 30 Jahren existierenden Gerichte für Minderjährige in Familiengerichte umgestaltet. Der Entschluß des Ministeriums der Justiz zu dieser Maßnahme beruht auf den mehrjährigen Erfahrungen 16 versuchsweise eingerichteter Familiengerichte. Dementsprechend gibt es heute bei allen Rayongerichten entweder spezialisierte Familienrichter oder Gerichtsabteilungen für Familien- und Jugendsachen, wobei letztere insgesamt 97 in größeren Städten geschaffen wurden. -Die Bildung von Familiengerichten in unserem Land zählt zu denjenigen organisatorischen Regelungen auf dem Gebiet der Justiz, die die Intensivierung der Arbeit zur Festigung und Entwicklung der Familie sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fördern. Es ist kein Zufall, daß die Anpassung der Formen und organisatorischen Methoden an die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft auf dem Gebiete der Justiz während der Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei erfolgte. Diese Beschlüsse erhöhten Rang und. Achtung der Familie in der Gesellschaft. Die 11. Landeskonferenz der PVAP unterstrich im Januar 1978, daß „ein bedeutender Charakterzug unserer humanistischen Politik der Sorge um die Zukunft der Nation sowie der Sorge um Fragen der Familie, ihrer Festigung und ihres Wohles entspringt“. Grundsätze der Tätigkeit und sachliche Zuständigkeit Die Festigung und die Entwicklung der Familie, der Schutz der Jugend, insbesondere die Verhütung von Demoralisierung und Kriminalität, sowie die Überwindung von Gefährdungserscheinungen dienen dem Wohl der Familie als Grundzelle der Gesellschaft und zählen zu den grundsätzlichen Zielen des Wirkens der Justizorgane, wie sie sich aus den Artikeln 58, 79 und 80 unserer Verfassung von 1976 ergeben. Die Tätigkeit der Familiengerichte stützt sich hauptsächlich auf folgende Grundsätze: komplexes Erfassen der Problematik von Kindern und Jugendlichen durch Verbindung der Fürsorge-, Erzie-hungs- und Resozialisierungsarbeit, die von den Gerichten durchgeführt wird, mit der Arbeit, die andere staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen leisten; einheitliche Ausrichtung sowie Gewährleistung des Zusammenhangs der Rechtsprechung in Verfahren, die verschiedene Rechtsprobleme betreffen, die in einer Familie auftreten und mit einer Gefährdung des Wohles der Kinder verbunden sind; Erleichterung der Entscheidung von Angelegenheiten einer bestimmten Familie, indem diese Entscheidung einem Richter übertragen wird, der die Gesamtheit der Konflikte in dieser Familie kennt; Erweiterung der prophylaktischen und resozialisierenden Tätigkeit in jenen Bereichen, wo Erziehungs- und Fürsorgeprobleme auftreten, die mit dem richtigen Funktionieren der Familie im Zusammenhang stehen. Für diese Grundsätze und Aufgaben der Familiengerichte sprachen die Erfahrungen und Errungenschaften der bisherigen Gerichte für Minderjährige, die seit dem Jahre, 1949 arbeiteten, sowie die Erfahrungen der bereits erwähnten;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 489 (NJ DDR 1979, S. 489) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 489 (NJ DDR 1979, S. 489)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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