Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 48 (NJ DDR 1979, S. 48); 48 Neue Justiz 1/79 den ablehnt (vgl. z. B. für Berlin, Hauptstadt der DDR, Ziff. 3.9. der Ordnung über die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge auf Wohnungstausch vom 30. April 1971 [VOBl. Nr. 11 S. 85] i. d. F. der Ergänzung vom 13. November 197'2 [VOBl. 1973 Nr. 1 S. 1], auch abgedruckt in der Textausgabe „Sozialistische Wohnungspolitik“, Berlin 1977, S. 51 ff.), ln diesen Fällen ist der Tauschvertrag mit der Genehmigung voll wirksam geworden, und eine gegen die Genehmigung eingelegte Beschwerde wäre vom Wohnraumlenkungsorgan als unzulässig abzuweisen. Eine Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens bis zur Entscheidung über diese unzulässige Beschwerde kommt dann nicht in Betracht, weil nach § 71 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO das Verfahren nur zu unterbrechen ist, wenn die Entscheidung eines anderen Organs für die in der Sache zu treffende gerichtliche Entscheidung von Bedeutung sein kann. ln der Praxis gibt es Fälle, in denen sich Tauschpartner von einem abgeschlossenen Wohnungstauschvertrag auch durch Eingaben und Beschwerden zivilrechtlichen Inhalts an die Wohnraumlenkungsorgane lösen wollen, wie dies im vorliegenden Verfahren geschehen ist. Deshalb erscheint es erforderlich, den Ausführungen Kellners zur Verfahrensfrage einige Bemerkungen zur Wirksamkeit eines Wohnungstauschvertrags und zu den Möglichkeiten, sich von ihm zu lösen, hinzuzufügen. Im vorstehenden Verfahren hat der Verklagte vorgetragen, daß er noch vor Genehmigung des Wohnungstauschvertrags durch das Wohnraumlenkungsorgan diesem mitgeteilt habe, daß er nicht tauschen wolle. Er ist der Auffassung, daß die Genehmigung deshalb nicht hätte erteilt werden dürfen. Abgesehen davon, daß über die Berechtigung des Ein-wands des Verklagten wegen seines zivilrechtlichen Gehalts sachlich nicht das Wohnraumlenkungsorgan, sondern das Gericht zu entscheiden hat, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Partner eines Wohnungstauschvertrags sind auch vor der Genehmigung grundsätzlich an den Vertrag gebunden. Es würde dem Grundsatz der sozialistischen Vertragstreue widersprechen, wenn sich die Partner in der Zeit zwischen Abschluß des Vertrags und seiner Genehmigung durch das Wohnraumlenkungsorgan einseitig vom Vertrag lösen könnten. Aus dem Vertragsabschluß erwächst vielmehr jedem Partner die Verpflichtung, das Erforderliche zu veranlassen, um die Genehmigung herbeizuführen (§§44, 47 ZGB). Das gilt grundsätzlich für alle Verträge, die einer Genehmigung bedürfen, so z. B. auch für die Partner eines Grundstückskaufvertrags nach der notariellen Beurkundung bis zur Genehmigung des Vertrags durch den Rat des Kreises bzw. durch die für den Kreis zuständige Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes oder für den Verkäufer beim Verkauf einer Ware an einen Minderjährigen in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und seiner Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter bzw. bis zum Ablauf eines Monats nach Kenntnisnahme des gesetzlichen Vertreters vom Vertragsabschluß (§ 50 ZGB). Auch eine Überprüfung der Gründe eines Rücktritts vom Wohnungstauschvertrag erfolgt grundsätzlich gleich ob der Rücktritt vor oder nach der Genehmigung erklärt wird nur durch das Gericht. Dabei ist allerdings im ersten Fall die Entscheidung des Wohnraumlenkungsorgans abzuwarten, weil dann, wenn der Vertrag aus wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht genehmigt wird, für eine Entscheidung über einen Rücktritt von dem dann gemäß § 68 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB nichtigen Vertrag kein Raum ist. In diesem Sinne leitet auch der Magistrat von Berlin, Abt. Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, die örtlichen Wohnraumlenkungsorgane an (vgl. hierzu K.-H. Beyer, „Rücktritt vom ungenehmigten Wohnungstauschvertrag“, NJ 1977, Heft 17, S. 607). EDGAR PRÜFER, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht COflEPXAHME K. 30PTEHMXT AxTyajibHue 3a.ua™ b oSjiacTH rocyaapcTBa h npaBa 2 r. TEnJIMU Eopböa c pacn3MOM h c pacoBOü aiiCKpHMHnaniiCH 7 P. MAfiCCHEP, B. nEITEJI BeHCKaa KOHBeHpMs o npaBO-npeeMCTBe rocypapcrB b aoronopax io M. EEHHMMH, y.-E. XOREP, fl. 3AflflEJI, E. BMHKJIBAy3P CoiHajiHCTHwecKoe npaBO xax MHCTpyMeHT ynpaBJiemia HayHHO-TexHMwecKMM nporpeccoM 13 r. 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Ernst Winklbauer : Socialist law as an instrument for managing scientific and technological progress 13 Dr. Günther Becker : Problems of patent jurisdiction 15 Dr. Lothar Reuter : On the role of the parents in criminal proceedings against young people 18 Our topical interview No prescription of Nazi crimes! (Interview with Prof. Dr. Jerzy B a f i a , Minister of Justice of the Polish People’s Republic) 23 People’s representation and legality Dr. Gerhard Steffens : Experience of the effectiveness of arbitration commitees 25 Not only an offence 26 From other socialist countries Dr. Michael Benöik / Dr. Vincent O £ v o 1 d a : Legal education and legal Propaganda in the Slovak Socialist Republic 27 State and justice in imperialism Renate D ä h n : Arbiträr!ness in the practice of prosecution in the FRG 29 Freedom for political prisoners in Uruguay 31 Violation of children’s rights in Imperialist countries 32 New chicanery against unemployed in the FRG 34 Experience from practice Joachim Dietrich : Exchange of experience with Order and public safety groups in residential areas 35 Hans Z e p p a n / Siegfried Zenker : Rehabilitation of citizens released from penal institutions at VEB Synthesewerk Schwarzheide 35 Heinz H e 1 b i g : Violation of the Obligation to give assistance, and undutiful behaviour after a traffic accident 36 Discussion Peter M a r r : On the examination of causality and guilt in cases of negli-gence 37 General supervisin of legality by the public prosecutor Questions and answers 39 Jurisdiction in the fields of family and civil law 41 Übersetzung: Intertext, Fremdsprachendienst der DDR, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 48 (NJ DDR 1979, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 48 (NJ DDR 1979, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der politischoperativen Arbeit wurde vom Leiter entschieden, einen hauptamtlichen zu schaffen. Für seine Auswahl und für seinen Einsatz wurde vom Leiter festgelegt: Der muß in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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