Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 479

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 479 (NJ DDR 1979, S. 479); Neue Justiz 11/79 479 der UN-Voll Versammlung festgelegt, zunächst einmal die begonnene Gesamtanalyse über die Menschenrechtstätigkeit der Organisation abzuwarten und die Diskussion dazu nicht durch weitere Hochkommissar-Projekte zu belasten. Dessenungeachtet setzten die imperialistischen Staaten in der Folgezeit ihre Anstrengungen sowohl auf der 35. Tagung der UN-Menschenrechtskommission als auch auf der 1. ECOSOC-Tagung 1979 fort. Ihren Vorstößen war jedoch erneut kein Erfolg beschießen. So empfahl die Menschenrechtskommission dem ECOSOC in einem Resolutionsentwurf, zu bestätigen, daß sie über die Errichtung des Postens eines Hochkommissars „keine Einigung erzielen konnte“ ,9 Die DDR hat in einer dem UN-Generalsekretär im November 1978 übermittelten Stellungnahme zu Kapitel IX des Berichts der 34. Tagung der UN-Menschenrechtskommission über den Tagesordnungspunkt „Weitere Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich Programm und Methoden für die Arbeit der Kommission“ Vorschläge zur Effektivierung der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen unterbreitet.10 Danach kommt es vor allem darauf an, die Resolution 32/130 der UN-Vollversammlung, die die Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen wi-derspiegedt, als allgemeine Basis und Ausgangspunkt der weiteren menschenrechtlichen Tätigkeit der Vereinten Nationen zu akzeptieren; die von der völkerrechtlich gebotenen Friedenspflicht der Staaten isolierte Behandlung der Menschenrechte zu überwinden; eindeutig von der Einheit und Gleichwertigkeit der politischen und sozialökonomischen Rechte auszugehen, u. a. auch durch die Vereinheitlichung der Durchsetzungsverfahren der beiden UN-Menschenrechtskonventionen von 1966; die UN-Konventionen zu Menschenrechtsfragen durch die Erhöhung der Mitgliederzahl und die volle Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten universell wirksam zu machen; der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die demokratische Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen ein wesentlicher Faktor bei der effektiven Förderung der Menschenrechte ist; den Kampf gegen die massenhaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen mit friedensbedrohendem bzw. friedensgefährdendem Charakter wirksamer zu gestalten und zu diesem Zweck das umständliche gültige Feststellungsverfahren gemäß den ECOSOC-Resolutio-nen 728 F (XXVII), 1235 (XLII) und 1503 (XLVIII) durch ein zeitgemäßes und wirksames Verfahren zu ersetzen; weitere Menschenrechte auf dem Wege der völkerrechtlichen Kodifizierung auszuformen und nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechende UN-Menschen-rechtsdokumente zu überarbeiten. Speziell zum Projekt eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte hat der Vertreter der DDR Ende 1978 auf der 33. Tagung der UN-Vollversammlung im 3. Komitee erklärt: „Die DDR lehnt die Einrichtung eines Hochkommissars für Menschenrechte grundsätzlich ab, weil er keine Alternative für eine effektivere Gewährleistung der Menschenrechte darstellt. Seine Tätigkeit kann vielmehr nur auf Intervention, auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten hinauslaufen. Damit steht der Vorschlag zur Schaffung eines solchen Postens im krassen Widerspruch zu den Prinzipien der UN-Charta und der Aufgabenstellung der Vereinten Nationen.“11 Diese Position wird von den sozialistischen Bruderländern geteilt und von vielen nichtpaktgebundenen Staaten, vor allem von den einen fortschrittlichen Entwicklungsweg beschreitenden Ländern, unterstützt. Auszeichnungen In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielten den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze: Rudolf Bahn, Staatsanwalt des Kreises Merseburg, Eberhard Bieter, ehern. Direktor des Kreisgerichts Rostock-Stadt, Lieselotte Hechler, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Mitte, Elfriede Heger, ehern. Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Halle, Prof. Dr. habil. Klaus Heuer, wiss. Mitarbeiter im Zentralkomitee der SED, Prof. Dr. sc. Hans Hinderer, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle, Dr. Manfred Hofmann, Vorsitzender des Rechtsanwaitsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen, Dr. Helmut Keil, Direktor des Bezirksgerichts Cottbus, Herbert Köhler, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Gera, Günter Lindemann, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt/Oder, Rolf Mann, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Pankow, Dr. Werner Neuhof, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts . Neubrandenburg, Harry Piehl, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Erfurt, Dr. Ulrich Roehl, Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR, Walter Schneider, Direktor des Kreisgerichts Halle-Saalkreis, Siegfried Stranowsky, Direktor des Bezirksgerichts Neubrandenburg. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Vgl. dazu B. Graefrath, „Zu Internationalen Aspekten der Menschenrechtsdiskussion“, NJ 1978, Heft 8, S. 329 ff.; R. Fram-bach/H. Gruber, „Menschenrechtsfragen in der UNO“, NJ 1979, Heft 9, S. 395 ff. 2 Vgl. dazu B. Graefrath, „Internationale Zusammenarbeit der Staaten zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte“, NJ 1977, Heft 1, S. 1 ff. 3 Zur Geschichte vgl. B. Graefrath, „Zur 6. Auflage des Projekts eines UNO-HoChkommlssars für Menschenrechte“, Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978; Heft 4, S. 29 ff.; I. p. Blistschenko/I. K. Panewski, „Über die Pläne zur Schaffung des Amtes eines Hochkommissars für Menschenrechte im System der UNO“, Sowjetskoje gossudar-stwo 1 prawo 1979, Heft 4, S. 96 fl.; K. Grasshof, „Ein Hoher Kommissar für Menschenrechte bleibt das Ziel“, Vereinte Nationen (Koblenz) 1974, Heft 1, S. 13 ff. 4 Zur Position der sozialistischen Staaten vgl. die Reden des UdSSR-Vertreters V. A. Sorin auf der 34. Tagung der Menschenrechtskommission (Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978, Heft 3, S. 31 fl., und Heft 4, S. 48 ff.) sowie eine Erklärung des DDR-Vertreters B. Graefrath während der 32. UN-Vollversammlung (Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978, Heft 1, S. 41 ff.). Vgl. auch B. Graefrath, „Zur Arbeit des Dritten Ausschusses der XXVm. UNO-Vollversammlung“, UNO-Bilanz 1973/74 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1974), S. 101 ff. 5 Vgl. zu diesen Versuchen UN-Doc. A/C. 3/32/1,. 25/Rev. 1. 6 Vgl. UN-Doc. A/C. 3/33/L. 37. 7 Vgl. UN-Doc. A/C. 3/33/L. 50. 8 Abgedruckt in: Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978, Heft 1, S. 51 ff. 9 UN-Doc. E/CN. 4/L. 1426/Add. 8, p. 2 ff. 10 Vgl. UN-Doc. e/CN. 4/1318/Add. 1. Deutsche Fassung in: Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1979, Heft 2, S. 61 ff. 11 UN-Doc. A/C. 3/33 SR. 56.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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