Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 462

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462); 462 Neue Justiz 10/79 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten Jugendlicher Eine entscheidende Voraussetzung für die Vorbeugung der Jugendkriminalität ist die Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Diese Aufgabe wird um so wirksamer gelöst, je besser die Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit im jeweiligen Verfahren beachtet wird. In der Dienststelle des Staatsanwalts des Kreises Oranienburg hat sich bewährt, diese Fragen immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen, weil das die konsequente Verwirklichung der Forderungen in bezug auf die vorbeugende Arbeit aus dem Strafverfahren heraus gewährleisten hilft. Da die Qualität der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht von der Qualität des Ermittlungsverfahrens mitbestimmt wird, wurde stärker darauf Einfluß genommen, daß im Zusammenhang mit der tatbezogenen Aufklärung der Familien- und sonstigen Erziehungsverhältnisse des Jugendlichen (§ 69 StPO) stets auch geprüft wird, ob Mängel in der Erziehungsarbeit der Schulen, Betriebe und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen die Straftat begünstigt haben. Auf diese Weise wurden zunehmend besser die notwendigen tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten gemäß § 19 Abs. 1 StPO zu treffen bzw. bei festgestellten Rechtsverletzungen Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht nach § 31 StAG zu ergreifen. Es kann eingeschätzt werden, daß Anzahl und Qualität der Aufsichtsmaßnahmen und damit ihre Ausstrahlungskraft gewachsen sind. Die sorgfältigere Feststellung und konsequente Reaktion auf straftatbegünstigende Faktoren hat in den betreffenden Bereichen die'Auseinandersetzung mit nachlässigem Verhalten gegenüber Rechtspflichten gefördert. Sehr positiv hat sich dabei die verstärkte Teilnahme von Mitarbeitern des Untersuchungsorgans und von Staatsanwälten an Kollektivaussprachen ausgewirkt. Die Aufsichtsmaßnahmen waren im wesentlichen auf die Einhaltung folgender gesetzlicher Forderungen gerichtet: Sicherung einer beruflichen Grundausbildung bzw. einer beruflichen Qualifizierung Der Staatsanwalt des Kreises wandte sich mit einer Aufsichtsmaßnahme z. B. gegen die nicht ordnungsgemäße Wahrnehmung von Informationspflichten der Schule gegenüber der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Schüler um eine Lehrstelle. Bei konsequenter Einhaltung der AO vom j 5. August 1977 (GBl. I Nr. 26 S. 318) wäre es nicht möglich gewesen, daß zwei Schüler, unterstützt durch nachlässiges Verhalten ihrer Eltern, kein Lehrverhältnis bzw. Arbeitsrechtsverhältnis eingingen. Die beiden Jugendlichen verschafften sich nach der Schulentlassung durch Diebstähle und Betrügereien Mittel zum Lebensunterhalt. Die Aufsichtsmaßnahme wurde mit den Direktoren der Polytechnischen Oberschulen ausgewertet. Ihre Erfahrungen wurden von der betreffenden Schule mit genutzt, um künftig die strikte Einhaltung der genannten Anordnung zu sichern. Stabilität der Ausbildungs- und Arbeitsrechtsverhältnisse In einigen Fällen wurden Aufsichtsmaßnahmen ergriffen, weil einzelne Betriebe Lehrverträge vorzeitig aufgelöst bzw. Arbeitsrechtsverhältnisse mit Jugendlichen beendet hatten, ohne die Rechtsvorschriften zu beachten. Beispielsweise war ein Jugendlicher plötzlich ohne Arbeit, weil der Ausbildungsbetrieb das Lehrverhältnis wegen Disziplinschwierigkeiten des Lehrlings gelöst hatte, ohne die Erziehungsberechtigten und das staatliche Organ, deren Zustimmung erforderlich ist, zu informieren. Es war auch unterblieben, dem Jugendlichen eine zumutbare Arbeit anzubieten (Verletzung des § 5 Abs. 2 der AO über das Lehrverhältnis vom 15. Dezember 1977 [GBl. I 1978 Nr. 2 S. 42] und der §§141, 142 AGB). Da der Jugendliche eine labile Einstellung zur Arbeit hatte, trieb er sich in der Folgezeit herum und würde straffällig. Der Protest des Staatsanwalts an den Betrieb wurde mit den Direktoren der Berufsausbildungseinrichtungen im Kreis ausgewertet. Im Mittelpunkt stand die Verantwortung 'aller an der Erziehung eines Jugendlichen Beteiligten, die notwendige Hilfe für seine erfolgreiche berufliche Entwicklung zu organisieren bzw. bei unumgänglich werdenden Veränderungen seiner Ausbildung alle Voraussetzungen für einen nahtlosen Übergang zu einem anderen Beruf zu schaffen. Durchsetzung der Verantwortung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei Jugendtanzveranstaltungen Mit den rechtlichen Mitteln der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht wurde ebenfalls in solchen Fällen reagiert, in denen festgestellt worden ist, daß in Gaststätten bzw. bei Jugendtanzveranstaltungen die gesetzlichen Beschränkungen des §7 KJSchVO über den Alkoholausschank an Jugendliche verletzt und dadurch unbefugte Benutzungen von Kraftfahrzeugen, rowdyhafte Handlungen und andere Straftaten begünstigt wurden. Gewährleistung der Erziehung gefährdeter junger Bürger Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Einhaltung der Informationspflichten aus der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 6 S. 130) i. d. F. der 2. VO vom 6. Juli 1979 (GBl. I Nr. 21 S. 195). Verletzungen solcher Pflichten können sich bei jungen Bürgern, die wegen ihres sozialen Fehlverhaltens von den Organen der Jugendhilfe betreut wurden und aus dieser Betreuung nach Erreichen der Volljährigkeit ausschei-den, sehr negativ auswirken. Gegen solche und andere Rechtspflichtverletzungen, durch die in einem Fall den Eltern nicht die notwendige staatliche Hilfe zuteil wurde, die sie zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Erziehung ihres Sohnes gesucht hatten (Verletzung der §§ 44, 49 Abs. 2 FGB), wandte sich der Staatsanwalt mit Aufsichtsmaßnahmen und forderte eine Veränderung der Arbeitsweise. Im Vorfeld der Jugendkriminalität eine bessere Vorbeugungsarbeit zu leisten bedeutet auch, bei gravierenden Mängeln in der Erziehungssituation im Elternhaus geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um zu wirksamen Veränderungen zu kommen. Deshalb werden regelmäßig vom Referat Jugendhilfe und von der Kriminalpolizei gründliche Einschätzungen der Erziehungsprobleme bei den einzelnen Jugendlichen und auch bei Kindern, die delikti-sche Handlungen begangen haben, vorgenommen und gemeinsam notwendige Maßnahmen beraten. Erforderlich ist, daß eine größere gesellschaftliche Breite in der vorbeugenden Arbeit im Einzelfall erreicht wird. Dazu ist eine bessere Koordinierung und ein engeres Zusammenwirken der Erziehungsträger notwendig. Für sehr wichtig halten wir, daß die Lehrer z. B. die Erziehungsberatung verstärken bzw. daß stärker als bisher die Arbeitskollektive informiert und in die Erziehungsarbeit, vor allem gegenüber den Eltern, einbezogen werden. Wir wollten uns mit diesem Beitrag zu einem wichtigen Problem unserer Arbeit äußern und unsere Erfahrungen vermitteln, weil wir wissen, daß auf diesem Gebiet' überall nach den besten Wegen, Möglichkeiten und Mitteln gesucht wird, um weiterzukommen. Es wäre deshalb nützlich, wenn hierzu stärker Erfahrungen in dieser Zeitschrift ausgetauscht würden. DIETER BERTHOLD, Staatsanwalt des Kreises Oranienburg HANS-WERNER BÄSELT, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, vor konterrevolutionären Angriffen, gebieten die Untersuchungshaft als ein unverzichtbares staatliches Mittel für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen anzuwenden.

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