Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 462

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462); 462 Neue Justiz 10/79 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten Jugendlicher Eine entscheidende Voraussetzung für die Vorbeugung der Jugendkriminalität ist die Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Diese Aufgabe wird um so wirksamer gelöst, je besser die Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit im jeweiligen Verfahren beachtet wird. In der Dienststelle des Staatsanwalts des Kreises Oranienburg hat sich bewährt, diese Fragen immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen, weil das die konsequente Verwirklichung der Forderungen in bezug auf die vorbeugende Arbeit aus dem Strafverfahren heraus gewährleisten hilft. Da die Qualität der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht von der Qualität des Ermittlungsverfahrens mitbestimmt wird, wurde stärker darauf Einfluß genommen, daß im Zusammenhang mit der tatbezogenen Aufklärung der Familien- und sonstigen Erziehungsverhältnisse des Jugendlichen (§ 69 StPO) stets auch geprüft wird, ob Mängel in der Erziehungsarbeit der Schulen, Betriebe und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen die Straftat begünstigt haben. Auf diese Weise wurden zunehmend besser die notwendigen tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten gemäß § 19 Abs. 1 StPO zu treffen bzw. bei festgestellten Rechtsverletzungen Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht nach § 31 StAG zu ergreifen. Es kann eingeschätzt werden, daß Anzahl und Qualität der Aufsichtsmaßnahmen und damit ihre Ausstrahlungskraft gewachsen sind. Die sorgfältigere Feststellung und konsequente Reaktion auf straftatbegünstigende Faktoren hat in den betreffenden Bereichen die'Auseinandersetzung mit nachlässigem Verhalten gegenüber Rechtspflichten gefördert. Sehr positiv hat sich dabei die verstärkte Teilnahme von Mitarbeitern des Untersuchungsorgans und von Staatsanwälten an Kollektivaussprachen ausgewirkt. Die Aufsichtsmaßnahmen waren im wesentlichen auf die Einhaltung folgender gesetzlicher Forderungen gerichtet: Sicherung einer beruflichen Grundausbildung bzw. einer beruflichen Qualifizierung Der Staatsanwalt des Kreises wandte sich mit einer Aufsichtsmaßnahme z. B. gegen die nicht ordnungsgemäße Wahrnehmung von Informationspflichten der Schule gegenüber der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Schüler um eine Lehrstelle. Bei konsequenter Einhaltung der AO vom j 5. August 1977 (GBl. I Nr. 26 S. 318) wäre es nicht möglich gewesen, daß zwei Schüler, unterstützt durch nachlässiges Verhalten ihrer Eltern, kein Lehrverhältnis bzw. Arbeitsrechtsverhältnis eingingen. Die beiden Jugendlichen verschafften sich nach der Schulentlassung durch Diebstähle und Betrügereien Mittel zum Lebensunterhalt. Die Aufsichtsmaßnahme wurde mit den Direktoren der Polytechnischen Oberschulen ausgewertet. Ihre Erfahrungen wurden von der betreffenden Schule mit genutzt, um künftig die strikte Einhaltung der genannten Anordnung zu sichern. Stabilität der Ausbildungs- und Arbeitsrechtsverhältnisse In einigen Fällen wurden Aufsichtsmaßnahmen ergriffen, weil einzelne Betriebe Lehrverträge vorzeitig aufgelöst bzw. Arbeitsrechtsverhältnisse mit Jugendlichen beendet hatten, ohne die Rechtsvorschriften zu beachten. Beispielsweise war ein Jugendlicher plötzlich ohne Arbeit, weil der Ausbildungsbetrieb das Lehrverhältnis wegen Disziplinschwierigkeiten des Lehrlings gelöst hatte, ohne die Erziehungsberechtigten und das staatliche Organ, deren Zustimmung erforderlich ist, zu informieren. Es war auch unterblieben, dem Jugendlichen eine zumutbare Arbeit anzubieten (Verletzung des § 5 Abs. 2 der AO über das Lehrverhältnis vom 15. Dezember 1977 [GBl. I 1978 Nr. 2 S. 42] und der §§141, 142 AGB). Da der Jugendliche eine labile Einstellung zur Arbeit hatte, trieb er sich in der Folgezeit herum und würde straffällig. Der Protest des Staatsanwalts an den Betrieb wurde mit den Direktoren der Berufsausbildungseinrichtungen im Kreis ausgewertet. Im Mittelpunkt stand die Verantwortung 'aller an der Erziehung eines Jugendlichen Beteiligten, die notwendige Hilfe für seine erfolgreiche berufliche Entwicklung zu organisieren bzw. bei unumgänglich werdenden Veränderungen seiner Ausbildung alle Voraussetzungen für einen nahtlosen Übergang zu einem anderen Beruf zu schaffen. Durchsetzung der Verantwortung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei Jugendtanzveranstaltungen Mit den rechtlichen Mitteln der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht wurde ebenfalls in solchen Fällen reagiert, in denen festgestellt worden ist, daß in Gaststätten bzw. bei Jugendtanzveranstaltungen die gesetzlichen Beschränkungen des §7 KJSchVO über den Alkoholausschank an Jugendliche verletzt und dadurch unbefugte Benutzungen von Kraftfahrzeugen, rowdyhafte Handlungen und andere Straftaten begünstigt wurden. Gewährleistung der Erziehung gefährdeter junger Bürger Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Einhaltung der Informationspflichten aus der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 6 S. 130) i. d. F. der 2. VO vom 6. Juli 1979 (GBl. I Nr. 21 S. 195). Verletzungen solcher Pflichten können sich bei jungen Bürgern, die wegen ihres sozialen Fehlverhaltens von den Organen der Jugendhilfe betreut wurden und aus dieser Betreuung nach Erreichen der Volljährigkeit ausschei-den, sehr negativ auswirken. Gegen solche und andere Rechtspflichtverletzungen, durch die in einem Fall den Eltern nicht die notwendige staatliche Hilfe zuteil wurde, die sie zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Erziehung ihres Sohnes gesucht hatten (Verletzung der §§ 44, 49 Abs. 2 FGB), wandte sich der Staatsanwalt mit Aufsichtsmaßnahmen und forderte eine Veränderung der Arbeitsweise. Im Vorfeld der Jugendkriminalität eine bessere Vorbeugungsarbeit zu leisten bedeutet auch, bei gravierenden Mängeln in der Erziehungssituation im Elternhaus geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um zu wirksamen Veränderungen zu kommen. Deshalb werden regelmäßig vom Referat Jugendhilfe und von der Kriminalpolizei gründliche Einschätzungen der Erziehungsprobleme bei den einzelnen Jugendlichen und auch bei Kindern, die delikti-sche Handlungen begangen haben, vorgenommen und gemeinsam notwendige Maßnahmen beraten. Erforderlich ist, daß eine größere gesellschaftliche Breite in der vorbeugenden Arbeit im Einzelfall erreicht wird. Dazu ist eine bessere Koordinierung und ein engeres Zusammenwirken der Erziehungsträger notwendig. Für sehr wichtig halten wir, daß die Lehrer z. B. die Erziehungsberatung verstärken bzw. daß stärker als bisher die Arbeitskollektive informiert und in die Erziehungsarbeit, vor allem gegenüber den Eltern, einbezogen werden. Wir wollten uns mit diesem Beitrag zu einem wichtigen Problem unserer Arbeit äußern und unsere Erfahrungen vermitteln, weil wir wissen, daß auf diesem Gebiet' überall nach den besten Wegen, Möglichkeiten und Mitteln gesucht wird, um weiterzukommen. Es wäre deshalb nützlich, wenn hierzu stärker Erfahrungen in dieser Zeitschrift ausgetauscht würden. DIETER BERTHOLD, Staatsanwalt des Kreises Oranienburg HANS-WERNER BÄSELT, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 462 (NJ DDR 1979, S. 462)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung auslösen. Die ständige Entwicklung von Vorläufen Ausgehend von den generellen Vorgaben für die Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage und zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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