Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 454 (NJ DDR 1979, S. 454); 454 Neue Justiz 10/79 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Erfahrungen und Ergebnisse bei der Rechtserziehung der Lehrlinge Dr. MANFRED MIELKE, Staatssekretariat für Berufsbildung In der Berufsausbildung wird die Rechtserziehung, aufbauend auf den Ergebnissen der Bildungs- und Erziehungsarbeit der polytechnischen Oberschule, kontinuierlich fortgeführt. Sie ist untrennbarer Bestandteil der beruflichen Ausbildung und kommunistischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses sowie gemeinsames Anliegen der Berufsbildungseinrichtungen und gesellschaftlichen Erziehungsträger, insbesondere des sozialistischen Jugendverbandes und der Gewerkschaften.1 Die Rechtserziehung spielt eine wichtige Rolle bei der Herausbildung sozialistischer Facharbeiterpersönlichkeiten, weil die Fragen der Moral und des Rechts bei der Durchsetzung der sozialistischen Lebensweise ein großes Gewicht haben. Auf diesen Zusammenhang wurde in der gemeinsamen Arbeitsberatung des Staatssekretariats für Berufsbildung, des Zentralrates der FDJ und des Bundesvorstandes des FDGB zur bildungspolitischen Orientierung des Lehr- und Ausbildungsjahres 1979/80 besonders hingewiesen.2 Inhalt und Gestaltung der Rechtserziehung Die Rechtserziehung vollzieht sich in der Berufsausbildung unter mehreren, eng miteinander verbundenen Aspekten. Durch die Vermittlung soliden und fundierten Wissens sollen die Lehrlinge umfassender und differenzierter mit dem Wesen und dem Inhalt des sozialistischen Rechts, mit Rechtsvorschriften und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten eines sozialistischen Staatsbürgers vertraut gemacht und zur bewußten Einhaltung des Rechts erzogen werden. Gleichzeitig gilt es, Rechtserziehung in allen Bereichen der Berufsausbildung, im theoretischen und berufspraktischen Unterricht sowie außerhalb des Unterrichts zu leisten, indem alle Lehrer, Lehrmeister, Arbeitskollektive und Erzieher sie in ihre pädagogische Arbeit einordnen und verwirklichen. Und schließlich sind es die Lehrlinge selbst, die unter Führung der FDJ den Prozeß der Selbsterziehung organisieren und aktiv an der Rechtserziehung des Facharbeiternachwuchses mitwirken. Eine besondere Rolle bei der Ausprägung des Rechtsbewußtseins und Rechtsverhaltens der Lehrlinge spielt das seit 1. September 1977 in die Berufsausbildung eingeführte Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“. Damit wurde ein entscheidender Schritt zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtserziehung der Jugend getan. Seitdem sind ca. 400 000 Lehrlinge mit ausgewählten Fragen des sozialistischen Rechts vertraut gemacht worden. Entsprechend dem Lehrplan wurden der gesellschaftliche Auftrag des sozialistischen Rechts und die Verantwortung der Bürger für die Mitwirkung an der Gestaltung sozialistischer Arbeitsrechtsverhältnisse, bei der Durchsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des Umweltschutzes, bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und bei der Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen behandelt. Die 36stündige Ausbildung in diesem Unterrichtsfach bietet gute Möglichkeiten für die Lehrlinge, sich fundierte Kenntnisse anzueignen, auf ihrer Grundlage eigene Erfahrungen zu prüfen und das persönliche Verhalten beim Lernen und Arbeiten und im täglichen Leben besser an den geltenden Rechtsnormen zu orientieren. Die überwiegende Mehrheit der Lehrlinge bringt zum Ausdruck, daß ihnen dadurch klarer geworden ist, welche Bedeutung die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Rechts, die Verhaltensanforderungen und Verhaltensvorschriften für sie persönlich haben. In der Berufsschule, der Ausbildungsstätte, dem Betrieb, dem Lehrlingswohnheim sowie im persönlichen Leben handeln sie immer bewußter danach. Vorbereitung und Weiterbildung der Lehrkräfte im Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ Zur Vorbereitung der Lehrkräfte führten vor allem die Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung Fach- und Speziallehrgänge durch und vermittelten zielgerichtet Rechtskenntnisse auf der Grundlage des Weiterbildungsprogramms des Staatssekretariats für Berufsbildung. In den Bezirkskabinetten wurden ca. 1 600 Lehrkräfte vorbereitet. Sowohl die pädagogischen Leiter als auch die Lehrkräfte widmen dem Fach große Aufmerksamkeit. Sie heben besonders seine große Erziehungswirksamkeit und seinen Einfluß auf die Ausschöpfung der erzieherischen und bildenden Potenzen aller Lehrplaninhalte der verschiedenen Fächer und Lehrgänge des berufstheoretischen und berufspraktischen Unterrichts hervor. Eine wesentliche Rolle spielte und spielt die enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen. Vielerorts wurden langfristige Vereinbarungen über ihre Unterstützung der weiteren Qualifizierung der Lehrkräfte abgeschlossen.3 Zur Gewährleistung einer systematischen und kontinuierlichen Weiterbildung der Lehrkräfte sind an allen Bezirkskabinetten Sektionen „Betriebsökonomie/Sozialisti-sches Recht“ bzw. an einigen Kabinetten Sektionen „Sozialistisches Recht“ (so z. B. in Rostock, Schwerin, Leipzig) gebildet worden. Erfahrene Staatsanwälte, Richter, Mitarbeiter des Ministeriums des Innern und anderer Organe, z. B. der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion, unterstützen die Sektionsarbeit maßgeblich, die sich mit zunehmender Erfahrung im Hinblick auf das neue Grundlagenfach weiter ausprägt und präzisiert. Positiv für die Gestaltung eines praxisbezogenen Unterrichts hat sich auch die Unterstützung der Lehrkräfte durch die Justitiare der Kombinate und Betriebe bewährt. In der Vorbereitungsphase 1976/77 auf das neue Fach stand im Mittelpunkt der Weiterbildung an den Kabinetten die Aufgabe, die Lehrkräfte mit den politisch-ideologischen, fachlich-inhaltlichen und erzieherischen Ziel- und Aufgabenstellungen des Lehrplans vertraut zu machen. In Einheit damit wurden ihnen die Grundlagen des sozialistischen Rechts sowie didaktisch-methodische Empfehlungen für die Unterrichtsgestaltung vermittelt. Im Lehr- und Ausbildungsjahr 1977/78, in dem die Lehrlinge erstmalig eine Ausbildung im Unterrichtsfach „Sozialistisches Recht“ erhielten, wurden diese Aktivitäten mit dem Ziel weitergeführt, neue Anregungen und Impulse für die methodische Umsetzung des Lehrplans zu geben. Die Bezirkskabinette organisierten verstärkt Veranstaltungen, in denen Erfahrungen bei der Unterrichtsgestaltung ausgetauscht und verallgemeinert wurden. Bei der weiteren Qualifizierung der Lehrkräfte stehen gegenwärtig im Vordergrund: die didaktisch-methodische Gestaltung der einzelnen Stoffgebiete, die Unterrichtsmittelarbeit, berufsspezifische Möglichkeiten der besseren Verbindung des Unterrichts mit der beruflichen und betrieblichen Praxis, Konsequenzen für den Unterrichtsmittelselbstbau, die Gestaltung von Unterrichtskabinetten und die Arbeit in solchen Kabinetten, Möglichkeiten der Aktivierung und Einbeziehung der Lehrlinge in die Unterrichtsarbeit, Erfahrungen in der thematischen Planung und ihre Realisierung u. a. m. Auf der Grundlage der Anweisung, über die Bildung und Aufgabenstellung der Methodischen Kommissionen an den Einrichtungen der Berufsbildung vom 7. Dezember 19774 koordinieren die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise und Bezirke die Bildung und die Arbeit dieser Kommissionen an den Einrichtungen der Berufsbildung. Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, Methodische Kommissionen für das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ in Stützpunkten zu schaffen, d. h. jeweils eine Kommission für die Lehrkräfte mehrerer Einrichtungen der Berufsausbildung des Kreises bzw. des Bezirks zu schaffen. Ihre Arbeit wird insbesondere durch die Vermittlung praktischer Erfahrungen und Erkenntnisse der Vertreter der Justiz- und Sicherheitsorgane im Territorium unterstützt. Die Arbeit der Methodischen Kommissionen für das;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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