Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 453 (NJ DDR 1979, S. 453); Neue Justiz 10/79 453 dazu ging von der Vereinigung Polnischer Juristen gemeinsam 'mit dem Zentralen Rechtspolitischen Kabinett der Föderation der Sozialistischen Jugendverbände aus. An der Organisierung und Durchführung der Olympiaden wirken das Ministerium für Kultur und Erziehung sowie weitere staatliche Organe und Institutionen, die Zentralvorstände der Gewerkschaften sowie andere gesellschaftliche Organisationen mit. Die Erfahrungen zeigen, das die Olympiaden eine vorzügliche Methode sind, um die Jugend für das Recht zu interessieren und gleichzeitig auf richtige Verhaltensweisen der jungen Bürger, einschließlich ihrer aktiven Mitwirkung am gesellschaftspolitischen Leben, Einfluß zu nehmen. Prüfstein für die Effektivität dieser Methode der Popularisierung des Rechts und Bestimmungspunkte für das Interesse der Jugend waren deren Kenntnisse sowie die Zahl der Teilnehmer. Allein in einer Wojewodschaft nahmen an allen Etappen der Olympiade 3 000 Lehrlinge und Oberschüler teil. Sie bewiesen gute Rechtskenntnisse zu den Problemkreisen, die Gegenstand der Olympiade waren. Teilnehmer solcher Olympiaden können junge Bürger bis zu 30 Jahren sein, die im Studium oder im Arbeitsprozeß stehen. Für beide Gruppen wird die Olympiade getrennt durchgeführt. Ausgenommen sind von der Teilnahme Studenten und Absolventen der juristischen, verwaltungswissenschaftlichen und verwaltungswirtschaftlichen Fakultäten sowie der Akademie für Innere Angelegenheiten. Unabhängig von dem programmierten Rechtsunterricht in den Schulen wird jede Olympiade durch umfangreiche rechtspropagandistische Aktivitäten unter der Jugend in Betrieben und in Schulen vorbereitet. An ihr nehmen die Mitglieder unserer Juristenvereinigung teil, die auch im Rahmen der in den Wojewodschaften bestehenden rechtspolitischen Kabinette der Föderation der Sozialistischen Jugendverbände Polens mitwirken. Die Olympiade umfaßt drei Etappen. Die erste Etappe wird in den Schulen und Arbeitsstellen ausgetragen, die zweite auf Wojewodschaftsebene. Dorthin gelangt jeder Teilnehmer, der einen ersten Platz errungen hat. Die dritte Etappe vollzieht sich auf der Ebene von 10 eingeteilten Regionen. Dorthin gelangen drei Teilnehmer aus jeder der 49 Wojewodschaften, die die vorderen Plätze eingenommen haben. Die Einschätzung des Wissens stützt sich in der ersten Etappe mit auf einen schriftlichen Test, der 30 Fragen umfaßt. In der zweiten und dritten Etappe wird ein schriftlicher Test durchgeführt, der aus 20 Fragen und einer mündlichen Prüfung besteht. Die Kriterien für die Einschätzung der Leistungen wurden entsprechend den allgemein im Schulwesen geltenden Grundsätzen festgelegt. Für die Teilnehmer der Olympiaden ist ein System von Auszeichnungen vorgesehen (Sachgeschenke und Dokumente wie Diplome, Gratulationsschreiben, Eintragungen in die Ausweise der Jugendorganisationen usw.). Im vergangenen Jahr bestanden die Sachgeschenke u. a. in touristischen Auslandsreisen. Derzeit wird erwogen, ob für herausragende Sieger der Finalolympiaden die Auszeichnung auch in der Zulassung zum juristischen Studium ohne Aufnahmeexamen bestehen kann. Wenn man die grundlegenden Ziele und Aufgaben nimmt, denen die Olympiaden des Rechts mit ihrer breiten öffentlichen Vorbereitung und Auswertung zu dienen haben, nämlich vor allem der Einflußnahme auf die Herausbildung der staatsbürgerlichen Verhaltensweisen der Jugend und auf deren aktive Mitwirkung bei der Verwirklichung der Aufgaben, vor denen die sozialistische Gesellschaft in der jeweiligen Entwicklungsetappe steht, müssen sie auf wesentliche rechtspolitische Probleme von allgemeiner Bedeutung sowie auf einzelne wichtige Rechtsgebiete beschränkt werden. Dazu gehören nach unseren Erfahrungen vor allem: das Wesen des Rechts und sein Platz im gesellschaftspoliti- schen Leben sowie im persönlichen Leben; die Unterschiede zwischen dem Recht und denjenigen Verhaltensmustern, die aus moralischen Ansichten und Gewohnheiten erwachsen; die Rolle des Rechtsbewußtseins, die Art und Weise der Rechtsschöpfung, die Strukur der Rechtsakte, die Einheit von Rechten und Pflichten der Bürger und ihre Garantie durch den Staat; das Wesen und die Bedeutung der sozialistischen Rechtsordnung; die Anwendung des Rechts und seine Auslegung; das Wesen der sozialistischen Demokratie und der Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates; die Beziehungen zwischen Staatsorganen und Bürgern. Breit werden im Rahmen der Rechte der Bürger das Recht auf Kritik, auf Eingaben und Vorschläge, das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Vereinigung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Prozeßgarantien in allen Verfahrensarten behandelt. Einen wichtigen Platz nehmen auch Fragen der Festigung der gesellschaftlichen Disziplin, die kriminalitätsvorbeugende Tätigkeit und die Ziele und die Aufgaben der Strafverfolgung sowie der Rechtsprechung ein. * Wir sehen in der weiteren Vervollkommnung dieser Methoden und Mittel der rechtserzieherischen Arbeit unter der Jugend einen nicht unbeachtlichen Beitrag zur Förderung eines guten gesellschaftlichen Klimas und zur Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger. Es ist und bleibt eine grundlegende Aufgabe, bewußt und konsequent auf die Verhaltensweisen, auf die moralischen Werte und Kriterien, auf die Beachtung der sozialistischen Normen und Grundsätze des Gemeinschaftslebens Einfluß zu nehmen. * (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung aus dem Polnischen von Dr. Helmut Keil) Vgl. hierzu T. Palimqka, „Aufgaben des Rechts und der Juristen nach dem VII. Parteitag. der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei“, NJ 1976, Heft 7, S. 202 ff. ; J. Bafla, „Aktuelle Fragen der Rechtsetzung in der Volksrepublik Polen“, NJ 1979, Heft 7, S. 305 ff.; L. Czubinski, „Aktuelle Aufgaben der Staatsanwaltschaft der Volksrepublik Polen“, NJ 1979, Heft 9, S. 407 ff. Fortsetzung von S. 451 Der 3. Zivilsenat bescheinigte in einem gesonderten Zivilverfahren dem Chef des Gerling-Versicherungskonzerns, Hans Gerling, der vor dem Bankenkrach den Anteil seiner Globalbank am Bankhaus Herstatt in Höhe von 19 Mill. DM in Sicherheit gebracht hatte, letztinstanzlich, daß er nicht persönlich für die Verluste haften muß, die Herstatt-Sparem in den letzten Tagen dadurch entstanden sind, daß er ihnen wider besseres Wissen den bevorstehenden Zusammenbruch des Bankhauses verschwiegen hatte. Das Karlsruher Gericht vertrat in seiner mündlichen Urteilsbegründung „eine moderne Auffassung vom Recht“: Eine Warnung der Bankkunden hätte nur Panik ausgelöst und mußte deshalb unterbleiben auch „auf die Gefahr hin, daß ahnungslose Geschäftspartner dadurch geschädigt werden“. Das Oberlandesgericht Köln muß nun erneut darüber verhandeln, ob und inwieweit auf ein Mitverschulden der staatlichen Bankenaufsicht zu erkennen sei. Dahinter stecht letzten Endes die Frage nach einer eventuellen Staatshaftung, die das Düsseldorfer großbourgeoise „Handelsblatt“ am 13./14. Juli 1979 dazu bewog, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als von „grundsätzlicher und zukunftsweisender Bedeutung“ ausführlich zu registrieren und zwar im Hinblick auf „kommende Insolvenzen großer Kapitalgesellschaften“. Kommt das Oberlandesgericht Köln zu dem Ergebnis, daß ein Mitverschulden der staatlichen Bankenaufsicht vorliegt, so liefe das darauf hinaus, für das Millionending der Herstatt-Bank die BRD-Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Des Beifalls an allen Banken und Börsen könnten sich die Kölner Rechtswahrer sicher sein. Das staatsmonopolistische Herrschaftssystem machtis möglich! Ha. Lei.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 453 (NJ DDR 1979, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 453 (NJ DDR 1979, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X