Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 452

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 452 (NJ DDR 1979, S. 452); 452 Neue Justiz 10/79 Aus anderen sozialistischen Ländern i Rechtserziehung der Jugend in der Volksrepublik Polen STANISLAW KOLODZ1EJ, Generalsekretär der Vereinigung Polnischer Juristen Unsere Bilanz zum 35. Jahrestag der Gründung der Volksrepublik Polen umfaßt auch den aktiven Beitrag, der durch die Rechtserziehung und Rechtspropaganda zur Vertiefung des gesellschaftlichen Bewußtseins der Bevölkerung geleistet wurde. Von der großen Bedeutung der Rechtserziehung der Gesellschaft zeugen in unserem Lande die Beschlüsse, die auf dem VI. Parteitag der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei im Dezember 1971 und auf dem VII. Parteitag im Dezember 1975 gefaßt wurden.* Auf ihrer Grundlage hat das Politbüro des Zentralkomitees der PVAP in den Jahren 1972 und 1977 detaillierte Orientierungen gegeben, die darauf gerichtet sind, jeden Bürger mit einem Minimum an rechtlichem Wissen auszurüsten, das für die tägliche Arbeit im Betrieb und für das persönliche Leben erforderlich ist, sowie diejenigen Rechtsnormen inhaltlich und in ihrer Anwendung zu verallgemeinern, die ethisch, erzieherisch und prophylaktisch besonders bedeutsam sind. Diese Beschlüsse der Partei wurden auch für die Tätigkeit der Vereinigung Polnischer Juristen zu einer bedeutsamen Orientierung. Sie spiegeln sich nicht nur in ihrem Statut wider, sondern z. B. auch in einem Beschluß, der vom Landeskongreß unserer Vereinigung im Jahre 1976 gefaßt wurde. In ihm wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Arbeitsmethoden des Juristenverbandes, dem bei der Rechtserziehung insgesamt eine führende Rolle zukommt, vielfältiger und moderner zu gestalten, soweit sie die prophylaktische und erzieherische Einwirkung betreffen. In der umfangreichen Arbeit, die die Vereinigung Pol- . nischer Juristen sowohl selbständig als auch im Zusammenwirken mit staatlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen auf diesem Gebiet leistet, nimmt dip Rechtserziehung der Jugend, vor allem in den der Grundschule folgenden v schulischen Einrichtungen, einen wichtigen Platz ein. Seit über zwei Jahren werden die von Mitgliedern der Vereinigung in den Schulen durchgeführten rechtlichen Unterweisungen intensiver und dynamischer gestaltet. Im Ergebnis des wachsenden Interesses der Jugend sowie der Pädagogen entwickelte sich daraus inzwischen ein selbständiges Lehrfach. Die Konzentration des rechtserzieherischen Wirkens auf die lernende und arbeitende Jugend ergibt sich auch aus unserer Verfassung. Sie legt fest, daß sich die Volksrepublik Polen mit besonderer Sorgfalt um die Erziehung der Jugend sorgt und der jungen Generation weitestgehende Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen für eine aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben schafft. Dabei ist das Gefühl der Mitverantwortung der Jugend für die Entwicklung des Vaterlandes zu entwickeln. Diese Aufgaben und die sich daraus gegenüber der Jugend ergebenden Verpflichtungen bestehen parallel zu den Erfordernissen der Herausbildung angemessener staatsbürgerlicher Haltungen in der gesamten Gesellschaft sowie der Erhöhung der Achtung des Rechts und der festgelegten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Lehrprogramm und Handbuch zum Rechtsunterricht Das Lehrprogramm für den Unterricht auf dem Gebiet des Rechts wird den Bedürfnissen und Interessen der Jugend gerecht. Es ist im Ergebnis durchgeführter experimenteller Maßnahmen erarbeitet worden. In ihm werden alle Rechtsgebiete, einzelne rechtliche Institutionen sowie ausgewählte Schlüsselprobleme behandelt: auf dem Gebiete des Staatsrechts z. B. das Wesen des Staates, der sozialistischen Demokratie, des Rechts und der Rechtsordnung sowie der staatlichen Macht- und Verwaltungsorgane, die Rechte und Pflichten der Bürger, die Bedeutung und der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, das Wahlrecht und die Rolle der gesellschaftlichen Organisationen im Staat; aus dem Familienrecht die Bedeutung der Eheschließung und der Familie, die Pflichten bei der Erziehung der Kinder, die Vorbereitung einer Fürsorgeerziehung, die Vermögensbeziehungen, die wechselseitigen Pflichten von Eltern und. Kindern, die Unterhaltszahlung für außereheliche Kinder und die Verfahrensweise bei der Geltendmachung solcher Ansprüche; aus dem Arbeitsrecht das Arbeitsrechtsverhältnis, die Einheit von Rechten und Pflichten, Fragen der Sozialversicherung, der arbeitsrechtliche Schutz von Frauen und Jugendlichen, der Arbeitsschutz und die Arbeitshygiene sowie das Urlaubsrecht; aus dem Verwaltungsrecht die Kompetenzen und Pflichten der Verwaltungsorgane gegenüber den Bürgern und Probleme, die die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern kennzeichnen; aus dem Finanzrecht die finanziellen Pflichten der Bür- ger gegenüber dem Staat; aus dem Zivilrecht die Grundsätze der Regelung und Organisierung der Beziehungen zwischen den Bürgern sowie ihres gesellschaftlichen Zusammenlebens; aus dem Strafrecht die Ursachen und Bedingungen für strafbares Verhalten und ihre Bekämpfung und Verhütung sowie Fragen der strafrechtlichen, verwalturigs-strafrechtlichen, disziplinarischen, gesellschaftlichen und moralischen Verantwortlichkeit, Grundsätze des Strafprozesses und Befugnisse der im Strafverfahren beteiligten Organe. In Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Erziehung wurde die Konzeption für ein Handbuch zum Rechtsunterricht ausgearbeitet. Darin sind die bisherigen reichen Erfahrungen der Rechtspropagandisten, der Funktionäre der Juristenvereinigung, aber auch beruflich erfahrener Arbeiter sowie die Hinweise und Forderungen von Pädagogen, von Eltern und schließlich der Jugend selbst berücksichtigt, die sich aus ihren unmittelbaren. Interessen ergeben. Das Handbuch erweitert das bisherige Unterrichtsprogramm und differenziert es für die allgemeinbildenden Oberschulen und Berufsschulen. Einbezogen wurden solche Fragen wie die Rolle des Rechts im gesellschaftspolitischen Leben, Moral und Gewohnheiten, zwischenmenschliche Beziehungen, gesellschaftliche Disziplin, verfahrensrechtliche Probleme u. a. Was die Ziele und die wesentlichen Aufgaben des Handbuchs anbelangt, wird es unter Berücksichtigung seines derzeitig noch experimentellen Charakters die Erwartungen erfüllen und die beabsichtigten Wirkungen hervorbringen. Das hängt natürlich in bedeutendem Maße auch von den Juristen und jenen Mitarbeitern ab, die es benutzen und dabei mit eigenen wertvollen Erfahrungen bereichern. Durchführung von Olympiaden des Rechts In den letzten zwei Jahren wurde die Verallgemeinerung des Rechts unter der Jugend insgesamt entwickelt und vervollkommnet. So wurden beispielsweise Olympiaden des rechtspolitischen Wissens organisiert. Die Initiative;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 452 (NJ DDR 1979, S. 452) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 452 (NJ DDR 1979, S. 452)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der Sicherungsaufgaben unerläß-. . lieh. Zur Gewährleistung einer allseitigen Transport-und Prozeßabsicherung ist eine enge aufgbenbezogene Zusammenarbeit mit anderen -operativen Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das Zusammenwir- ken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern ziehungswe inz ehränLeen. Die Grundanforderung umfaßt die Durchsetzung der Prinzipien der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit führten oder führen konnten. Gemeinsam mit dem Führungsoffizier sind die Kenntnisse des über Staatssicherheit , seine Arbeitsweise, die zum Einsatz kommenden Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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