Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 435 (NJ DDR 1979, S. 435); Neue Juatiz 10/79 435 wälte lag eindeutig auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung der Bürger. Das muß auch künftig so bleiben.“12 Innerhalb dieses Hauptgebiets haben sich jedoch beachtliche Verschiebungen ergeben, die Ausdruck der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Rechtspflege sind. Während z. B. im Berliner Kollegium 1962 noch 31 Prozent aller Mandate Strafsachen betrafen, waren es 1977 nur noch 17 Prozent. Dafür erhöhte sich der Anteil der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen entsprechend. Insgesamt ist die Zahl der Mandate im Berliner Kollegium in dieser Zeit um etwa 10 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung dürfte der in den anderen Kollegien der DDR gleichen. Mit den höheren Aufgaben, die Partei und Regierung auch an die Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Rechtserziehung und Rechtspropaganda stellten, wuchs die Zahl der unentgeltlichen Rechtsauskünfte ein Wesensmerkmal sozialistischer Rechtsanwaltschaft. So werden von Mitgliedern der Kollegien jährlich etwa 65 000 unentgeltliche Rechtsauskünfte erteilt. Stellt man diese Zahl einer Gesamtzahl entgeltlicher Mandate von 120 000 gegenüber und berücksichtigt man, daß die Zahl der wirklich erteilten Rechtsauskünfte sicher höher ist als die statistisch erfaßte, so erkennt man die große erzieherische und vorbeugende Tätigkeit der Rechtsanwälte auf diesem Gebiet. Die nächsten Aufgaben Die Entwicklung der Rechtsanwaltschaft zu einer der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechenden Institution der Rechtspflege ist ohne die führende Rolle der SED nicht denkbar. Angefangen von den Beschlüssen der 2. Parteikonferenz im Jahre 1952 bis zum IX. Parteitag im Jahre 1976, zeigten die Beschlüsse der Partei den Weg zur Gründung und Festigung der Kollegien. Die zunächst in Parteigruppen, dann überall in Betriebsparteiorganisationen zusammengeschlossenen Genossen Rechtsanwälte standen an der Spitze des Kampfes um eine neue, sozialistische Anwaltschaft gegen überkommene bürgerliche Denk-, Verhaltens- und Arbeitsweisen. Durch ihr Auftreten vor Gericht und in den Mitgliederversammlungen überwanden sie die Ursachen der Vorbehalte, die vor der Gründung der Kollegien gegen die Arbeit von Rechtsanwälten bestanden hatten, und schufen so die Voraussetzungen dafür, daß die in den Kollegien zusammengeschlossenen Rechtsanwälte einen anerkannten Beitrag zur Entwicklung unserer sozialistischen Rechtspflege leisten.13 Bei allem Stolz über das Erreichte soll nicht vergessen werden, daß noch nicht alle Aufgaben bereits gelöst wurden. Neue Probleme sind hinzugekommen. Wie die ganze DDR und ihre staatlichen Justizorgahe muß auch die Rechtsanwaltschaft den immer höher werdenden Anforderungen der Zeit gewachsen sein. An der Spitze aller Aufgaben steht die weitere ideologische Entwicklung der Anwaltschaft. Unter den komplizierten Bedingungen der ideologischen Auseinandersetzung an der Scheidelinie der beiden Weltsysteme muß der Anwalt über eine hohe gesellschaftswissenschaftliche Qualifikation verfügen, um den Ansprüchen an seinen Beruf zu genügen. Die ideologische Entwicklung der Anwaltschaft ist jedoch nicht nur eine Frage der Aneignung gesellschaftswissenschaftlicher Kenntnisse, sondern zugleich der Herausbildung einer moralischen Haltung, wie sie dem Beruf des sozialistischen Rechtsanwalts entspricht. Es charakterisiert diesen Beruf, daß er dem Recht und dem häufig mit dem Recht in Konflikt geratenen Mandanten verpflichtet ist. Aus dieser Stellung des Anwalts erwächst die Notwendigkeit eines hohen moralisch-politischen 'Bewußtseins, das täglich neu auf die Probe gestellt wird. Fortzuführen ist auch die fachliche Weiterbildung, damit die Mitglieder ihre anwaltliche Tätigkeit in vollem Bewußtsein ihrer hohen gesellschaftlichen Verantwortung auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Rechtsvor- schriften qualifiziert ausüben und das Vertrauen der Bürger rechtfertigen. Die aktive Mitarbeit aller Mitglieder in den Mitgliederversammlungen und.in den Kommissionen der Kollegien ist' weiter zu fördern und die Entwicklung zu sozialistischen Anwaltspersönlichkeiten aktiv zu unterstützen. Auftretenden Mängeln 'in der Arbeit ist prinzipieller zu begegnen und auf eine zügigere Überwindung hinzuwirken. Die Arbeit der Besten muß Maßstab für die Tätigkeit silier sein. Schließlich ist auch das eigentliche „Anwaltsrecht“ erneuerungsbedürftig. Die VO über die Bildung der Kollegien der Rechtsanwälte vom 15. Mai 1953 läßt manche Frage offen. Seit dem Erlaß des Musterstatuts sind bedeutende gesellschaftliche Veränderungen vollzogen worden, die eine Vervollkommnung des Musterstatuts aud} unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Kollegien als angebracht erscheinen lassen. Die Anpassung der betagten Rechtsanwaltsgebührenordnung von 1879 an das geltende Verfahrensrecht ist ebenfalls dringend erforderlich.' * Der Blick auf das Erreichte und der Ausblick auf das noch zu Erreichende zeigen, daß in der DDR eine sozialistische Rechtsanwaltschaft entstanden ist, deren Mitglieder bewußt und mit hohem humanistischen Berufsethos ihre gesellschaftliche Funktion erfüllen, die Rechte und gesetzlich geschützten Interessen ihrer Mandanten zu wahren und dadurch zur Verwirklichung der Ziele der Rechtsprechung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen. 1 Vgl. H. Benjamin/K. Gömer/W. Anders, Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949, Berlin 1976, S. 81 ff., S. 120 f. 2 Vgl. „Zur Bildung von Rechtsanwaltskollegien“, NJ 1953, Heft 8, S. 238. 3 Vgl. H. Benjamin, „Antwort an Rechtsanwalt Glaser“, NJ 1952, Heft 13, S. 547. 4 Vgl. R. Helm, „Die Bildung von Rechtsanwaltskollegien“, NJ 1953, Heft 10, S. 317 5 Vgl. „Probleme einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft“, NJ 1958, Heft 19, S. 666. 6 Vgl. J. Streit, „Zur Vorbereitung einer zentralen Konferenz der Justizfunktionäre“, NJ 1960, Heft 3, S. 75. 7 Vgl. H. Benjamin, „Das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED und die Arbeit der Justizorgane“, NJ 1961, Heft 2, S. 41. 8 Vgl. „Die öffentliche Aussprache über die höhere Qualität der Rechtspflege hat begonnen“, NJ 1963, Heft 1, S. 5. 9 Vgl. H. Wünsche, „15 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte“, NJ 1968, Heft 12, S. 360. 10 Vgl. H.-J. Heusinger, „20 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte“, NJ 1973, Heft 12, S. 340. 11 Vgl. F. Wolff, „Der Weg zur sozialistischen Rechtsanwaltschaft“, NJ 1959, Heft 19, S. 685. 12 Vgl. H.-J. Heusinger, a. a. O., S. 339. 13 Vgl. H.-J. Heusinger, a. a. O., S. 339. Zwei Neuerscheinungen im Staatsverlag der DDR DDR - UdSSR, Zusammenarbeit und Annäherung 220 Seiten; EVP (DDR); 5,20 M Die hier vorgeiegte Gemeinschaftsarbeit von Wissenschaftlern des Instituts für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR und der Akademie für Diplomatie des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR ist der Herausbildung und Entwicklung der Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR während der letzten 30 Jahre gewidmet. Sie veranschaulicht die einzelnen Entwicklungsetappen dieser Beziehungen und die Zusammenhänge mit den komplizierten internationale/! Bedingungen. Im Mittelpunkt steht der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der DDR und der UdSSR vom 7. Oktober 1975, mit dessen Abschluß eine neue Seite in den brüderlichen Beziehungen beider Länder aufgeschlagen wurde. Die Autoren analysieren die widrigsten Bestimmungen dieses Vertrags und belegen faktenreich die Schritte, die beide Länder zu seiner Realisierung sowie zur Erfüllung der Beschlüsse des XXV. Parteitags der KPdSU und des IX. Parteitags der SED getan haben. DDR - VRB, Freundschaft und Zusammenarbeit 239 Seiten; EVP (DDR): 5,20 M Die Autoren dieser gemeinsam vom Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR und vom Institut für Internationale Beziehungen und sozialistische Integration der Volksrepublik Bulgarien herausgegebenen Arbeit verfolgen das Ziel, das Werden und Wachsen der neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen beiden Staaten nachzuweisen sowie Umfang und Wirkung der vielseitigen auf die Festigung von Freundschaft und Zusammenarbeit gerichteten Kontakte sichtbar zu machen. Besondere Bedeutung wird dabei dem Vertrag zwischen der DDR und der VRB vom 14. September 1977 gewidmet, der die Grundrichtung für den weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen festlegt.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der. Auf aber, befähigen.

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