Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 432

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 432 (NJ DDR 1979, S. 432); 432 Neue Justiz 10/79 auszugestalten sind. Danach sind die Arbeitsbedingungen so zu regeln und zu organisieren, daß sie Arbeitsfreude, Einsatzbereitschaft und Schöpfertum sowie das Streben der Werktätigen nach Ordnung, Sicherheit und Disziplin fördern. Der wissenschaftlich-technische Fortschritt ist so durchzusetzen, daß gleichzeitig ein besserer Gesundheitsund Arbeitsschutz erreicht wird. Die Einkommenspolitik soll in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft das Arbeitseinkommen der Werktätigen gemäß ihrer Leistung mehren. Abhängig vom Entwicklungstempo der Arbeitsproduktivität legte die SED programmatisch die Linie dar, den Erholungsurlaub weiter differenziert zu verlängern sowie schrittweise zur 40-Stunden-Arbeits-woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der 5-Tage-Arbeitswoche überzugehen.9 Hierzu sind inzwischen mit der neuen UrlaubsVO vom 28. September 1978 (GBl. I Nr. 33 S. 365) die ersten wesentlichen Schritte getan worden. Das Tempo, in dem diese und andere im Parteiprogramm vorgesehene Maßnahmen ergriffen werden können, hängt entscheidend davon ab, wie es gelingen wird, die Effektivität der sozialistischen Arbeit zu heben und gleichzeitig die steigenden außenwirtschaftlichen Belastungen zu meistern. Auf dem IX. Parteitag der SED war beschlossen worden, das vom VIII. Parteitag entwickelte Gestzgebungspro-gramm konsequent fortzuführen. Insbesondere das Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht sollten schrittweise ausgestaltet werden. Besonderes Gewicht legte der Parteitag darauf, die neuen Normativakte für die Werktätigen verständlich und handhabbar zu machen. Das Arbeitsgesetzbuch vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185), dessen Entwurf in der Öffentlichkeit umfassend diskutiert worden war, bedeutete einen wichtigen Schritt bei der Realisierung dieser Forderung. Als die Magna Charta der Arbeit stellt es einen Grundpfeiler des einheitlichen sozialistischen Rechts unserer Republik dar.10 Mit dem AGB wurde eine neue Etappe der Entwicklung des Arbeitsrechts der DDR eingeleitet; es entspricht nunmehr den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die ersten Erfahrungen, Untersuchungen und Analysen der Wirksamkeit des AGB in der Praxis zeigen, daß es sich durchgängig bei der weiteren sozialistischen Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse, bei der Verbesserung der Qualität der Leitung und bei der stärkeren Mitwirkung der Werktätigen zur Lösung der betrieblichen Aufgaben bewährt.11 Im Zuge des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ist auch in den Arbeitsverhältnissen die entscheidende Triebkraft des Sozialismus die wachsende Übereinstimmung der persönlichen, kollektiven und gesellschaftlichen Interessen immer stärker ausgeprägt und wirksamer geworden. Es gilt jetzt, das neue AGB effektiv weiter zur Lösung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Praxis der Betriebe auch unter zuweilen komplizierten Bedingungen anzuwenden und zu nutzen. Jeder Vorschrift des AGB und der seiner Verwirklichung dienenden arbeitsrechtlichen Normativakte liegt eine sorgfältige Abwägung der persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Interessen zugrunde. Dementsprechend wurden die jeweiligen Rechte und Pflichten der am Arbeitsrechtsverhältnis Beteiligten geregelt und die Felder ihres aktiven und schöpferischen Tätigwerdens verbindlich ausgestaltet. Zur Erschließung der entscheidenden Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft, zur konkreten Herstellung der grundlegenden Interessenübereinstimmung im jeweiligen Einzelfall, ist es unerläßlich, dieses Wesen der betreffenden Vorschrift zu erfassen und in Erkenntnis der Einheit und wechselseitigen Bedingtheit von Rechten und Pflichten in die Praxis umzusetzen. So wird sich mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft diese grundlegende Übereinstimmung der Interessen vertiefen. Die Herausbildung des sozialistischen Arbeitsrechts der DDR ist eine historische Leistung der von ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten Arbeiterklasse. Im sozialistischen Arbeitsrecht finden die Errungenschaften des revolutionären Kampfes der Arbeiterklasse zum Ausbau einer leistungsfähigen Volkswirtschaft, zur ununterbrochenen Mehrung des Volkseigentums, zur Erzielung einer hohen Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit und zur Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht sowie die konsequente Verwirklichung der Ideale der Arbeiterklasse ihren umfassenden rechtlichen Ausdruck. 1 K. Marx/F. Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, ln: Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 476. 2 Vgl. W. I. Lenin, „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, ln: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 247. 3 Vgl. W. Thlel/P. Sander, „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands - Initiator unserer Arbeitsgesetzgebung“, Arbeit und Arbeitsrecht 1976, Heft 9, S. 271 ff. 4 Vgl. F. Kunz, „Theoretische Grundfragen der Kodifizlerung des Arbeitsrechts“, ln: Internationales Symposium zur Kodlfizie-rung des sozialistischen Arbeitsrechts, Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Heft 164, Potsdam-Babelsberg 1977, S. 34 ff. 5 F. Kunz/H. Wolf, „Grundsätzliche Probleme der Kodifizlerung des sozialistischen Arbeltsrechts/Thesen“, ln: Internationales Symposium ., a. a. O., S. 12. 6 Zur Arbeitsgesetzgebung der DDR ln den fünfziger Jahren vgl. F. Kunz/W. Tippmann, Die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland, Berlin 1956, S. 106 ff., sowie R. Schneider, Geschichte des Arbeitsrechts der DDR, Berlin 1957, S. 80 ff. 7 Vgl. R. BähnlsCh/K. Romund, „Rechtsvorschriften zur Verwirklichung der Sozialpolitik“, NJ 1979, Heft 3, S. 112 ff. 8 Vgl. Direktive für die Regelung arbeltsreChtllcher Fragen, die Im Zusammenhang mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung sowie der Veränderung der Produktionsstruktur ln volkseigenen Betrieben und staatlichen Einrichtungen auftre-ten, vom 14. August 1968, Sonderdruck des Staatsverlages der DDR 5958/72. 9 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 24 f. 10 Vgl. „Das neue AGB - ein Gesetz der sozialen Sicherheit und der Menschenwürde (Materialien von der Tagung der Volkskammer am 16. Juni 1977) *, NJ 1977, Heft 13, S. 382 fl. 11 Vgl. W. Strasberg, „Zur Anwendung des AGB ln der Rechtsprechung als ein Beitrag zur Verwirklichung der WirtsChafts-und Sozialpolitik“, NJ 1979, Hefts, S. 200 ff.; I. Noack, „AGB wird verantwortungsbewußt verwirklicht“, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 5, S. 221 f. 12 Vgl. K. Hager, Der IX. Parteitag und die Gesellschaftswissenschaften, Berlin 1976, S. 30. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Herbert Kröger): Sozialistische Staatengemeinschaft und Völkerrecht 217 Seiten; EVP (DDR); 10,50 M Mit dieser Monographie leisten fünf Völkerrechtler der DDR einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion von theoretischen und praktischen Fragen, die sich Im Zusammenhang mit der Herausbildung und weiteren Entwicklung völkerrechtlicher Regelungen für die qualitativ neuartigen zwischenstaatlichen Beziehungen der Länder der sozialistischen Gemeinschaft zueinander ergeben. Ausgehend von den von Marx, Engels und Lenin geschaffenen theoretischen Grundlagen für die Gestaltung der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten behandeln die Verfasser Im 1. Kapitel die Herausbildung sozialistischer Völkerrechtsprinzipien und -normen Im Prozeß der Entstehung und Entwicklung des sozialistischen Weltsystems. Im Mittelpunkt stehen dabei der Inhalt der Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen Internationalismus und die Bedeutung dieser Prinzipien für die Gesamtheit der völkerrechtlichen Regelungen sozialistischer zwischenstaatlicher Beziehungen. Im 2. Kapitel wenden sich die Verfasser dem Prinzip der unverbrüchlichen Freundschaft und der gegenseitigen brüderlichen Hilfe als Kern der Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen Internationalismus sowie den Prinzipien der gegenseitigen Achtung der Souveränität, der Gleichberechtigung, der Nichteinmischung in Innere Angelegenheiten, der Berücksichtigung nationaler Interessen und der strikten Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen zu. Mit der Entstehung und Entwicklung sozialistischer Rechtsformen der Planung der Ökonomisten Zusammenarbeit und Integration Innerhalb des RGW befaßt sich das 3. Kapitel. Hier werden u. a. Rechtsfragen der Liefen- und Leistungsabkommen, der Plankoordinierung, des abgestimmten Plans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen und der Zielprogramme erörtert. Das 4. Kapitel behandelt die Bildung sozialistischer zwischenstaatlicher ökonomischer Organisationen und die rechtliche Regelung ihres Wirkens (Rechtsstatus der Organisationen, die Willensbildung In ihnen und ihre Vertragsbeziehungen). Die Verfasser lassen keinen Zweifel daran, daß sich der rechtliche Regelungsmechanismus für die Beziehungen neuen Typs zwischen sozialistischen Staaten sowohl hinsichtlich seiner inhaltlichen Gestaltung als auch hinsichtlich seines Umfangs und seiner Detailliertheit noch im Prozeß der vollen Herausbildung und schrittweisen Entwicklung befindet. Sie wollen ihre Ausführungen als persönliche, dem heutigen Erkenntnisstand entsprechende Auffassungen zu z. T. noch erheblich umstrittenen Problemen verstanden wissen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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