Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431); Neue Justiz 10/79 431 Die Schaffung des einheitlichen Arbeitsrechts nach der Gründung der DDR Als die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 in Art. 18 Abs. 1 den Auftrag aussprach, unter maßgeblicher Mitbestimmung der Werktätigen ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen, konnte sie bereits auf revolutionären Errungenschaften aufbauen. Dazu gehörte insbesondere das Entstehen von Arbeitsverhältnissen neuen Charakters: Arbeitsverhältnissen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe in den neuen volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben. Inhaltliche Leitlinien für die Schaffung des einheitlichen Arbeitsrechts ergaben sich insbesondere aus den Abschnitten über die Rechte des Bürgers (Art. 6 bis 18 der Verfassung) und über die Wirtschaftsordnung (Art. 19 bis 29 der Verfassung). Sichtbarer Ausdruck der Realisierung dieses Verfassungsauftrages war das fundamentale Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten vom 19. April 1950 (GBl. Nr. 46 S. 349). Es umspannte trotz seines knappen Umfangs von nur 60 Paragraphen bereits das gesamte Arbeitsrecht mit Ausnahme der Sozialversicherung. In zehn Abschnitten enthielt es grundlegende Bestimmungen über das Recht auf Arbeit, das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Förderung der Aktivisten-und Wettbewerbsbewegung, die planmäßige Verwendung der Arbeitskräfte, die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und beruflich qualifizierten Frauen, den Erholungsurlaub, das Kündigungsrecht, den Arbeitsschutz sowie die weitere Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten. Noch kein Arbeitsgesetzbuch im eigentlichen Sinne, hatte das Gesetz der Arbeit mehr den Charakter eines Rahmengesetzes. Dennoch beruhte auf ihm eine dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand angemessene erste Keimform der Kodifikation des Arbeitsrechts. Sie bestand hauptsächlich außer dem Gesetz der Arbeit selbst aus einem systematischen Verordnungswerk, einem planmäßig abgeschlossenen Netz von kollektiven normensetzenden Verträgen in den Volkswirtschaftszweigen und schließlich den betrieblichen arbeitsrechtlichen Normativakten.6 Das Gesetz der Arbeit von 1950 brachte das Arbeitsrecht mit der Planung der Volkswirtschaft in Einklang und diente als wichtiges rechtliches Instrument, um sozialistische Arbeitsverhältnisse zu entfalten. Das GBA von 1961 Ausdruck des Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse * V. Nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse wurde eine höhere Stufe der Entwicklung der Arbeitsgesetzgebung möglich und erforderlich. Auf Beschluß des V. Parteitages der SED (Juli 1958) wurde das erste Arbeitsgesetzbuch unserer Republik ausgearbeitet. Nach einer öffentlichen Diskussion, an der die Mehrzahl aller Arbeiter und Angestellten teilgenommen hatte, wurde das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) am 12. April 1961 von der Volkskammer verabschiedet (GBl. I Nr. 5 S. 27). Es stellte den ersten umfassenden Kodex auf dem Gebiet des Arbeitsrechts dar und regelte die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter-und Angestellten nach den Prinzipien der sozialistischen Organisation der Arbeit systematisch und in sich geschlossen. Der Gesetzestext umfaßte 156 Paragraphen. Das GBA berücksichtigte die Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung, indem es die notwendige Konkretheit der einzelnen arbeitsrechtlichen Institutionen mit der Festlegung der Entwicklungsrichtung und der daraus resultierenden Aufgaben für die nächsten Jahre verband. Das Gesetz bewährte sich während mehr als anderthalb Jahr- zehnten bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten in den Jahren des umfassenden Aufbaus des Sozialismus und der beginnenden Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Es förderte die Entfaltung der sozialistischen Demokratie bei der Leitung der Arbeitsverhältnisse, die soziale Geborgenheit der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft und die stete Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Das GBA bestimmte Profil und Wachstum des gesamten sozialistischen Arbeitsrechts einschließlich der Sozialversicherung in den sechziger Jahren und in der ersten Hälfte der siebziger Jahre. Wichtige Festlegungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen wurden dabei auf der Grundlage des vom VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) beschlossenen sozialpolitischen Programms und der danach ergangenen Gemeinsamen Beschlüsse des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 27. April 1972, vom 25. September 1973 und vom 29. April 1974 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms getroffen. Wegen der Fülle der in diesem Zeitraum ergangenen Regelungen auf unterschiedlichen Gebieten der Arbeitsbedingungen können hier nur einige, sozialpolitisch besonders bedeutsame erwähnt werden. Die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche wurde ab 28. August 1967 eingeführt, nachdem bereits ab 9. April 1966 jede zweite Woche zur'5-Tage-Arbeitswoche geworden war. Für erwachsene Werktätige, deren wöchentliche Arbeitszeit seit 1966 45 Stunden betrug, wurde sie 1967 weiter auf 43 3/4 Stunden und für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiteten, auf 42 Stunden (vorher 44 Stunden) im Wochendurchschnitt verkürzt (vgl. VO vom 22. Dezember 1965 [GBl. II Nr. 134 S. 897] und VO vom 3. Mai 1967 [GBl. II Nr. 38 S. 237]). Das hatte starke soziale Auswirkungen. Auch die Arbeitsbedingungen für werktätige Mütter wurden weiter verbessert. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub wurde von insgesamt 11 Wochen wie er durch § 46 des Gesetzes der Arbeit von 1950 festgelegt war (vgl. auch § 10 MKSchG vom 27. September 1950 [GBl. Nr. 111 S. 1037] und §34 SVO vom 21. Dezember 1961 [GBl. II Nr. 83 S. 533]) - im Jahre 1963 auf 14 Wochen (VO vom 5. September 1963 [GBl. II Nr. 82 S. 636]), 1974 auf 18 Wochen (§ 41 SVO vom 14. November 1974 [GBl. I Nr. 5& S. 531]) und schließlich 1976 auf insgesamt 26 Wochen (VO vom 27. Mai 1976 [GBl. I Nr. 19 S. 269]) verlängert Ein über dem Grundurlaub liegender Mindesturlaub wurde eingeführt und zunächst auf 15 Werktage (VO vom 3. Mai 1967 [GBl. II Nr. 39 S. 253]), später auf 18 Werktage festgesetzt (VO vom 12. September 1974 [GBl. I Nr. 51 S. 478]). Im gleichen Zeitraum konnten die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhöht, die freiwillige Zusatzrentenversicherung eingeführt und das Rentenrecht grundlegend neu gestaltet werden.7- Die immer stärkere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die zunehmende Rationalisierung erforderten Regelungen, die die Interessen der davon betroffenen Werktätigen mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen in Einklang brachten. Hierzu wurden Vorschriften geschaffen, die die Werktätigen bei Rationalisierungsmaßnahmen sozial voll sicherstellten und zum ersten Mal das neue Rechtsinstitut des Überleitungsvertrages (zunächst Dreiecksvertrag) einschlossen.8 Das AGB von 1977 Instrument zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Das vom IX. Parteitag (Mai 1976) beschlossene Programm der SED gibt die zukünftige Richtung an, in der die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten planmäßig;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung stören, beoder verhindern.

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