Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431); Neue Justiz 10/79 431 Die Schaffung des einheitlichen Arbeitsrechts nach der Gründung der DDR Als die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 in Art. 18 Abs. 1 den Auftrag aussprach, unter maßgeblicher Mitbestimmung der Werktätigen ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen, konnte sie bereits auf revolutionären Errungenschaften aufbauen. Dazu gehörte insbesondere das Entstehen von Arbeitsverhältnissen neuen Charakters: Arbeitsverhältnissen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe in den neuen volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben. Inhaltliche Leitlinien für die Schaffung des einheitlichen Arbeitsrechts ergaben sich insbesondere aus den Abschnitten über die Rechte des Bürgers (Art. 6 bis 18 der Verfassung) und über die Wirtschaftsordnung (Art. 19 bis 29 der Verfassung). Sichtbarer Ausdruck der Realisierung dieses Verfassungsauftrages war das fundamentale Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten vom 19. April 1950 (GBl. Nr. 46 S. 349). Es umspannte trotz seines knappen Umfangs von nur 60 Paragraphen bereits das gesamte Arbeitsrecht mit Ausnahme der Sozialversicherung. In zehn Abschnitten enthielt es grundlegende Bestimmungen über das Recht auf Arbeit, das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Förderung der Aktivisten-und Wettbewerbsbewegung, die planmäßige Verwendung der Arbeitskräfte, die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und beruflich qualifizierten Frauen, den Erholungsurlaub, das Kündigungsrecht, den Arbeitsschutz sowie die weitere Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten. Noch kein Arbeitsgesetzbuch im eigentlichen Sinne, hatte das Gesetz der Arbeit mehr den Charakter eines Rahmengesetzes. Dennoch beruhte auf ihm eine dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand angemessene erste Keimform der Kodifikation des Arbeitsrechts. Sie bestand hauptsächlich außer dem Gesetz der Arbeit selbst aus einem systematischen Verordnungswerk, einem planmäßig abgeschlossenen Netz von kollektiven normensetzenden Verträgen in den Volkswirtschaftszweigen und schließlich den betrieblichen arbeitsrechtlichen Normativakten.6 Das Gesetz der Arbeit von 1950 brachte das Arbeitsrecht mit der Planung der Volkswirtschaft in Einklang und diente als wichtiges rechtliches Instrument, um sozialistische Arbeitsverhältnisse zu entfalten. Das GBA von 1961 Ausdruck des Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse * V. Nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse wurde eine höhere Stufe der Entwicklung der Arbeitsgesetzgebung möglich und erforderlich. Auf Beschluß des V. Parteitages der SED (Juli 1958) wurde das erste Arbeitsgesetzbuch unserer Republik ausgearbeitet. Nach einer öffentlichen Diskussion, an der die Mehrzahl aller Arbeiter und Angestellten teilgenommen hatte, wurde das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) am 12. April 1961 von der Volkskammer verabschiedet (GBl. I Nr. 5 S. 27). Es stellte den ersten umfassenden Kodex auf dem Gebiet des Arbeitsrechts dar und regelte die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter-und Angestellten nach den Prinzipien der sozialistischen Organisation der Arbeit systematisch und in sich geschlossen. Der Gesetzestext umfaßte 156 Paragraphen. Das GBA berücksichtigte die Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung, indem es die notwendige Konkretheit der einzelnen arbeitsrechtlichen Institutionen mit der Festlegung der Entwicklungsrichtung und der daraus resultierenden Aufgaben für die nächsten Jahre verband. Das Gesetz bewährte sich während mehr als anderthalb Jahr- zehnten bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten in den Jahren des umfassenden Aufbaus des Sozialismus und der beginnenden Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Es förderte die Entfaltung der sozialistischen Demokratie bei der Leitung der Arbeitsverhältnisse, die soziale Geborgenheit der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft und die stete Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Das GBA bestimmte Profil und Wachstum des gesamten sozialistischen Arbeitsrechts einschließlich der Sozialversicherung in den sechziger Jahren und in der ersten Hälfte der siebziger Jahre. Wichtige Festlegungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen wurden dabei auf der Grundlage des vom VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) beschlossenen sozialpolitischen Programms und der danach ergangenen Gemeinsamen Beschlüsse des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 27. April 1972, vom 25. September 1973 und vom 29. April 1974 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms getroffen. Wegen der Fülle der in diesem Zeitraum ergangenen Regelungen auf unterschiedlichen Gebieten der Arbeitsbedingungen können hier nur einige, sozialpolitisch besonders bedeutsame erwähnt werden. Die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche wurde ab 28. August 1967 eingeführt, nachdem bereits ab 9. April 1966 jede zweite Woche zur'5-Tage-Arbeitswoche geworden war. Für erwachsene Werktätige, deren wöchentliche Arbeitszeit seit 1966 45 Stunden betrug, wurde sie 1967 weiter auf 43 3/4 Stunden und für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiteten, auf 42 Stunden (vorher 44 Stunden) im Wochendurchschnitt verkürzt (vgl. VO vom 22. Dezember 1965 [GBl. II Nr. 134 S. 897] und VO vom 3. Mai 1967 [GBl. II Nr. 38 S. 237]). Das hatte starke soziale Auswirkungen. Auch die Arbeitsbedingungen für werktätige Mütter wurden weiter verbessert. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub wurde von insgesamt 11 Wochen wie er durch § 46 des Gesetzes der Arbeit von 1950 festgelegt war (vgl. auch § 10 MKSchG vom 27. September 1950 [GBl. Nr. 111 S. 1037] und §34 SVO vom 21. Dezember 1961 [GBl. II Nr. 83 S. 533]) - im Jahre 1963 auf 14 Wochen (VO vom 5. September 1963 [GBl. II Nr. 82 S. 636]), 1974 auf 18 Wochen (§ 41 SVO vom 14. November 1974 [GBl. I Nr. 5& S. 531]) und schließlich 1976 auf insgesamt 26 Wochen (VO vom 27. Mai 1976 [GBl. I Nr. 19 S. 269]) verlängert Ein über dem Grundurlaub liegender Mindesturlaub wurde eingeführt und zunächst auf 15 Werktage (VO vom 3. Mai 1967 [GBl. II Nr. 39 S. 253]), später auf 18 Werktage festgesetzt (VO vom 12. September 1974 [GBl. I Nr. 51 S. 478]). Im gleichen Zeitraum konnten die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhöht, die freiwillige Zusatzrentenversicherung eingeführt und das Rentenrecht grundlegend neu gestaltet werden.7- Die immer stärkere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die zunehmende Rationalisierung erforderten Regelungen, die die Interessen der davon betroffenen Werktätigen mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen in Einklang brachten. Hierzu wurden Vorschriften geschaffen, die die Werktätigen bei Rationalisierungsmaßnahmen sozial voll sicherstellten und zum ersten Mal das neue Rechtsinstitut des Überleitungsvertrages (zunächst Dreiecksvertrag) einschlossen.8 Das AGB von 1977 Instrument zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Das vom IX. Parteitag (Mai 1976) beschlossene Programm der SED gibt die zukünftige Richtung an, in der die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten planmäßig;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 431 (NJ DDR 1979, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung anzuwendenden Mittel und Methoden verfügen, erwächst ihnen im Rahnen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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