Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 408 (NJ DDR 1979, S. 408); 408 Neue Justiz 9/79 nimmt: Wir verbanden unsere vorbeugende Tätigkeit enger als je zuvor mit der Tätigkeit anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen. Die Rolle der Staatsanwaltschaft im System der Vorbeugung von Rechtsverletzungen besteht vor allem darin, alle Informationen über negative gesellschaftliche und wirtschaftliche Erscheinungen zu nutzen, um die zuständigen Organe zu nachhaltigen Maßnahmen anzuregen. Zugleich muß die Staatsanwaltschaft feststellen, welche der bisher angewandten Maßnahmen sich als nicht genügend wirksam erwiesen und worin die Ursachen der mangelnden Wirksamkeit lagen. Die Staatsanwälte wirken mit anderen staatlichen Organen und den Zentralstellen der Genossenschaften in vielen Fällen auf der Grundlage von Vereinbarungen zusammen: Beide Seiten übermitteln einander Informationen über Erscheinungen, die die Gesetzlichkeit beeinträchtigen. Darüber hinaus wirken die Staatsanwälte an Schulungen mit, die von staatlichen Organen und den Zentralstellen der Genossenschaften für Revisoren, Inspektoren, Inventurprüfer, Justitiare usw. organisiert werden. Erfolgreich ist auch das Zusammenwirken der Staatsanwaltschaft mit den gesellschaftlichen Organisationen. So schloß die Staatsanwaltschaft entsprechende Vereinbarungen mit dem Verband Polnischer Jäger, mit der Vereinigung zur Bekämpfung der Körperbeschädigung sowie mit der Frauenliga ab. Diese Vereinbarungen sind ähnlich wie die bereits früher z. B. mit dem Gesellschaftlichen Komitee zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs abgeschlossenen Vereinbarungen eine Form, um eine breite gesellschaftliche Basis zur Bekämpfung und Verhütung negativer gesellschaftlicher Erscheinungen zu schaffen. Die örtlichen Staatsanwaltschaften unterhalten ständige Kontakte mit den Kommissionen für Parteikontrolle der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei. Im 2. Halbjahr 1978 wurden die Staatsanwälte in breitem Umfang in die Tätigkeit der Komitees für gesellschaftliche Kontrolle einbezogen. Den entsprechenden Wojewodschaftskomitees traten 42 Staatsanwälte bei, während den Orts-, Stadt- und Gemeindekomitees 170 Staatsanwälte angehören. Die vorbeugende Tätigkeit, die Aktivitäten auf dem Gebiet des Zivilrechts sowie die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit sind auf die Bekämpfung derjenigen negativen gesellschaftlichen Erscheinungen ausgerichtet, die gegenwärtig einen Schwerpunkt der kriminellen Gefährdung darstellen. Die Staatsanwaltschaft konzentriert sich vor allem auf den Schutz des sozialistischen Wirtschaftssystems und des gesellschaftlichen Eigentums, den Schutz der Familie, die Verhinderung der Demoralisierung von Kindern und Jugendlichen, die Herausbildung vorbildlicher Verhaltensweisen, die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs und der Asozialität. Um die staatsanwaltschaftlichen Bemühungen zu veranschaulichen, die in der Umgangssprache „Vorbeugungsmaßnahmen“ genannt werden, aber auch die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit und die Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts umfassen, seien einige Zahlen angeführt: Allein im Jahre 1978 nahmen die Staatsanwälte insgesamt 3 800 Untersuchungen und Kontrollen vor, regten 350 Kontrollen an, erarbeiteten 40 250 Referate, veranstalteten 18 660 Aussprachen in verschiedenen Bereichen, führten 92 880 ermahnende Gespräche, übermittelten staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen 12 730 Informationen, nahmen an 6 750 Beratungen und Schulungen teil, übergaben den gesellschaftlichen Gerichten 16 760 Verfahren, informierten in 33 130 Fällen die zuständigen Organe oder Institutionen über das tadelnswerte Verhalten von Bürgern und belobigten 530 Bürger für vorbildliches Verhalten bei der Bekämpfung der Kriminalität. Der würdigen Auszeichnung von Bürgern, die an der Aufdeckung von Straftaten mitwirkten oder die Straftaten spontan vereitelten, messen wir große Bedeutung bei. Die Staatsanwälte organisieren gemeinsam mit der Front der Nationalen Einheit Zusammenkünfte solcher vorbildlicher Bürger und sorgen dafür, daß Informationen über die positiven Verhaltensweisen und ihre gesellschaftliche Anerkennung in den Arbeitskollektiven und Wohngebieten ausgewertet und verallgemeinert werden. Rechtspropaganda und Rechts er Ziehung Bei der Erziehung der jungen Generation entsprechend den Idealen des Sozialismus leisten die Staatsanwälte beachtliche Arbeit. Sie nahmen an 3 000 von Schulen verschiedenen Typs organisierten Aktionen teil, bei denen den Jugendlichen ausgewählte gesellschaftspolitische Probleme vermittelt wurden. Die Staatsanwälte hielten Lektionen und führten zahlreiche Aussprachen mit Jugendgruppen, Pädagogen und Eltern durch. In den bei der Föderation der Sozialistischen Jugendverbände Polens eingerichteten rechtspolitischen Zentren arbeiten über 1 000 junge Staatsanwälte aktiv mit. Sie popularisieren das Recht unter der Jugend und führen Rechtsberatungen durch. Allein im Jahre 1978 erschienen in der Tagespresse und in periodischen Publikationen über 500 Artikel, die von Staatsanwälten geschrieben wurden. Ferner nahmen Staatsanwälte an über 160 Rundfunk- und Fernsehsendungen teil. Noch umfassender war die Mitarbeit der Staatsanwälte an den Betriebszeitungen. Die Staatsanwälte sind aber nicht nur selbst publizistisch aktiv, sondern initiieren auch Aktivitäten der Massenmedien. Vielen Pressekonferenzen, Begegnungen mit Journalisten und dem unmittelbaren Kontakt mit ihnen ist es zu verdanken, daß im Jahre 1978 über 1 000 gesellschaftlich nützliche Publikationen entstanden sind. Unserer Einschätzung nach hat die rechtspropagandistische Tätigkeit der Staatsanwälte zu positiven Veränderungen im gesellschaftlichen Bewußtsein beigetragen. Immer mehr Bürger setzen sich entschlossen bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten, anderen Rechtsverletzungen und sonstigen negativen Erscheinungen im gesellschaftlichen Leben ein. Davon zeugt nicht nur die Kriminalitätsstatistik, sondern auch die ständig steigende Zahl der von uns ausgezeichneten tapferen Menschen, der Presseveröffentlichungen und schließlich der Briefe, die wir von Bürgern erhalten. * Tagtäglich werden von den Staatsanwälten der Volksrepublik Polen die Losungen verwirklicht: „Jeder Staatsanwalt ist ein aktiver gesellschaftlicher Funktionär“ und „Die Staatsanwaltschaft erfüllt konsequent die Direktiven der Partei“. Davon zeugt u. a. die Tatsache, daß 70 Prozent der Staatsanwälte Mitglieder der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei sind, daß über ein Drittel von ihnen Funktionen in den Parteiinstanzen der verschiedenen Ebenen ausübt, daß 520 Staatsanwälte beratende Funktionen in den Volksräten aller Ebenen bekleiden und daß über 1 000 Staatsanwälte in den Jugendorganisationen tätig sind. Staatsanwälte gehören den führenden Gremien einer Reihe von gesellschaftlichen Organisationen an, so der Vereinigung Polnischer Juristen, dem Gesellschaftlichen Komitee zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs und dem Polnischen Komitee für gesellschaftliche Unterstützung. Wir betrachten es deshalb als eine hohe Auszeichnung für alle Staatsanwälte, daß der Vorsitzende des Staatsrates der Volksrepublik Polen, Henryk Jabionski, am 3. Mai 1979 in einer Beratung des Kollegiums der Generalstaatsanwaltschaft den aktiven gesellschaftlichen Einsatz sowie das Bemühen um die ständige Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Arbeit, insbesondere um die Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit, würdigte. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung aus dem Polnischen von Dr. Helmut Keil);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 408 (NJ DDR 1979, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 408 (NJ DDR 1979, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken zu lösenden Aufgaben durchführen und zu diesem Zweck auch über die notwendigen Direktverbindungen zu den jeweils verantwortlichen Diensteinheiten bzw, Kräften des verfügen.

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