Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 407 (NJ DDR 1979, S. 407); Neue Justiz 9/79 407 Aus anderen sozialistischen Ländern Aktuelle Aufgaben der Staatsanwaltschaft der Volksrepublik Polen Dt. habil. LUCJAN CZUBlNSKI, Generalstaatsanwalt der Volksrepublik Polen Während der 35 Jahre des Bestehens der Volksrepublik Polen hat sich in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes das Tätigkeitsfeld der Staatsanwaltschaft Schritt für Schritt erweitert. In den ersten Jahren nach 1944 bestand ihre Aufgabe vor allem darin, Kriegs- und Naziverbrecher sowie Straftäter, die ihre Verbrechen aus konterrevolutionären Beweggründen begingen oder die damit den wirtschaftlichen Lebensinteressen des Volkes Schaden zufügten, zu verfolgen. Damit trug die Staatsanwaltschaft Volkspolens dazu bei, die junge Volksmacht zu verteidigen und zu festigen. Heute, da die Volksrepublik in eine neue, höhere Etappe des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eingetreten ist, fallen den Organen der Staatsanwaltschaft zahlreiche und komplizierte Aufgaben zu. Sie ergeben sich aus der marxistisch-leninistischen Konzeption vom Staat und von seinen Funktionen sowie aus der Erkenntnis, daß mit der Festigung der sozialistischen Staatsmacht und dem Ausbau der sozialistischen Demokratie unter vielen Gesichtspunkten ein bedeutend höheres Niveau der Rechtsordnung erforderlich ist. Dabei kommt es insbesondere darauf an, bei den Bürgern das Gefühl ihrer Sicherheit und Geborgenheit in der sozialistischen Gesellschaft zu vertiefen und ihre Überzeugung zu festigen, daß der sozialistische Staat jederzeit in der Lage ist, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung sowie die allgemeine Achtung gegenüber dem Recht wirksam zu gewährleisten. Der Erfüllung dieser Aufgaben wendet sich die Staatsanwaltschaft der Volksrepublik Polen in ihrer gesamten Tätigkeit mit Energie und Konsequenz zu. In engem Zusammenwirken mit den Nationalräten, anderen staatlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen wurde eine breite gesellschaftliche Bewegung zur Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und anderen negativen Erscheinungen, eine Bewegung zur Erziehung der Bürger im Geiste der Achtung gegenüber dem Recht und den sozialistischen Grundsätzen des Zusammenlebens ins Leben gerufen. Bekämpfung der Kriminalität Im Februar 1979 nahm der Staatsrat der Volksrepublik Polen einen Bericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft entgegen, der auch eine Einschätzung des Standes und der Entwicklung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen enthielt. Darin wird auf folgende Tendenzen aufmerksam gemacht: Seit dem Jahre 1971 beobachten wir einen beachtlichen Rückgang der Zahl der Straftaten (um etwa l/4 der damaligen Höhe). Die Zahl der bedrohlichen Verbrechen, die das Gefühl der Sicherheit der Bürger wesentlich berührt, zeigt eine ständig abnehmende Tendenz. Im Vergleich zum Jahre 1977 verringerten sich Tötungen und Schlägereien um über 12 Prozent, Körperverletzungen um fast 10 Prozent, Straftaten gegen Funktionäre der Miliz um 13 Prozent und gefährliche Raubüberfälle um nahezu 3 Prozent. Jedoch haben wir auf dem Gebiet der Kriminalität auch noch eine Reihe von Problemen. Beispielsweise hat sich die seit 1971 festzustellende Tendenz des Rückgangs der Straftaten gegen das gesellschaftliche und gegen das persönliche Eigentum in den letzten Jahren nicht mehr so schnell fortgesetzt. Vor allem die Wirtschaftskriminalität fügt uns noch beträchtliche ökonomische Verluste zu, hemmt die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und verringert das Tempo des Wachstums des Wohlstandes der Bevölkerung. Im Jahre 1978 wurden durch Wirtschaftsstraftaten vor allem die Landwirtschaft, die Energiewirtschaft, das Bauwesen und die Baustoff-Industrie betroffen. In der letzten Zeit haben wir uns auf die konsequente und nachhaltige Bekämpfung der schweren Kriminalität konzentriert. Wir schützen entschieden die wirtschaftlichen Interessen des Staates, das Leben und die Gesundheit der Bürger sowie deren Eigentum und nicht zuletzt die Sicherheit und öffentliche Ordnung. Gegenüber Tätern, die Straftaten von geringerer gesellschaftlicher Schädlichkeit begangen haben, zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt kamen und deren persönliche Eigenschaften eine günstige Prognose für die gesellschaftliche Wiedereingliederung begründeten, wurden weniger empfindlich wirkende, nicht in einer Isolierung bestehende Maßnahmen der Einwirkung angewandt. Andererseits wurde gegen Täter von schweren Straftaten, gegen Rückfalltäter und gegen besonders demoralisierte Personen mit aller Entschiedenheit vorgegangen. Konsequent haben wir gemeinsam mit der Miliz darauf geachtet, daß die Täter von Eigentumsdelikten unverzüglich den verursachten Schaden wiedergutmachen. Um die Durchsetzung von Richtlinien des Obersten Gerichts zu sichern, nutzten die Staatsanwälte in starkem Maße die Rechtsmittel. Das betraf insbesondere Fälle der Entwendung gesellschaftlichen Eigentums in bedeutenderem Umfang, des Vertrauensmißbrauchs, der Verschwendung und der Verursachung von Inventurdifferenzen bei gesellschaftlichem Eigentum, der Vergewaltigung und der Herbeiführung schwerer Verkehrsunfälle. Zur Vereinheitlichung der Strafpolitik gegenüber Tätern, die sich durch Fälschung statistischer Angaben wirtschaftliche Vorteile verschaffen wollen, wandten wir uns an das Oberste Gericht mit dem Antrag, in einem Leitungsdokument detailliert die Grundsätze der rechtlichen Beurteilung derartiger Straftaten zu erläutern. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist ein Institut zur Erforschung von Problemen der Kriminalität eingerichtet worden. Interdisziplinäre Untersuchungen dieses Instituts tragen dazu bei, die Quellen krimineller Gefährdung, die Erscheinungen, die diese Quellen begünstigen, ihre Ausmaße und ihre gesellschaftliche Verbreitung zu erkennen. Die Untersuchungen ermöglichen es auch, wirksame Methoden des Kampfes gegen diese Erscheinungen auszuarbeiten. Die Arbeiten des Instituts sind ein Beispiel echter Hilfe der Wissenschaft für die Praxis der Strafverfolgung und die Rechtsprechung. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in vielen Fällen in der wirtschaftsleitenden Tätigkeit genutzt worden, z. B. bei Korrekturen am System der Kontrolle. Vorbeugung von Rechtsverletzungen Große Kraft verwandten die Staatsanwälte auf die Vorbeugung von Rechtsverletzungen, auf Probleme des Zivilrechts sowie auf die Aufsicht über die Einhaltung des Rechts. Die letzten Jahre besonders das Jahr 1978 brachten wesentliche Veränderungen in der Art und Weise mit sich, in der die Staatsanwaltschaft der Volksrepublik Polen ihre Funktion zur Verhinderung von Rechtsverletzungen wahr-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 407 (NJ DDR 1979, S. 407) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 407 (NJ DDR 1979, S. 407)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit getroffen werden können. Im folgenden werde ich einige wesentliche, für alle operativen Diensteinheiten und Linien verbindliche Qualitätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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