Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 396 (NJ DDR 1979, S. 396); 396 Neue Justiz 9/79 Als sachdienlich erwies sich ferner eine Studie von Prof. C a s s e s e (Italien), der die Hilfe des internationalen Monopolkapitals für das Pinochet-Regime und deren negative Auswirkungen auf die Menschenrechte untersuchte.8 Dabei gelangte er zu dem bemerkenswerten Ergebnis, daß das Terrorregime Pinochets einzig und allein durch die Unterstützung imperialistischer Kreise am Leben gehalten wird und daß gerade die Liquidierung der Menschenrechte in Chile das Land für die internationalen Monopole attraktiv gemacht hat Nach ausgiebigen Debatten verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution 33/175 und die Menschenrechtskommission die Resolution 11 (XXXV), die in der Substanz ähnlich weitgehend den Vorstellungen der Unidad Populär und der fortschrittlichen Kräfte in der Welt entsprechen. Sie stellen konkrete Forderungen an Pinochet mit dem Ziel, völkerrechtlichen Mindeststandards in bezug auf die Gewährleistung der Menschenrechte im Land Geltung zu verschaffen. Dabei spielt die Wiederherstellung der Gewerkschaftsrechte eine besondere Rolle. Im Mittelpunkt steht nach wie vor das Verlangen, endlich Auskunft über das Schicksal der 2 500 politischen Gefangenen zu geben, die die Junta spurlos verschwinden ließ. Mit der Resolution 33/174 legt die UN-Vollversamm-lung die Gründung eines UN-Treuhandschaftsfonds für die Unterstützung der Opfer des Juntaterrors in Chile sowie ihrer Angehörigen fest Das Auftreten der meisten imperialistischen Länder in der Chile-Debatte war durch zwei unterschiedliche Tendenzen gekennzeichnet: Einerseits bemühten sie sich, die Lage in Chile zu verharmlosen und die Chile-Frage zu einem zweitrangigen Problem herunterzuspielen. So drängten sie auf die Auflösung der Chile-Arbeitsgruppe. Allen Widerständen zum Trotz gelang es zu sichern, daß in Zukunft ein Mitglied der Arbeitsgruppe als Chile-Spezialberichterstatter die Tätigkeit der Gruppe auf der Grundlage ihres ursprünglichen Mandats fortführen wird. Ihm wurde eine neugeschaffene Expertengruppe zur Seite gestellt, die die Aufgabe hat, das Schicksal der „Verschwundenen“ in Chile aufklären zu helfen. Andererseits betonten Länder wie die USA und die BRD prononciert, der Kampf gegen den Pinochet-Terror sei ein „Präzedenzfall für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen auch in anderen Teilen der Welt“. Wie ein italienischer Resolutionsentwurf in der Vollversammlung zeigte9, schwebt ihnen vor, analoge Instrumentarien wie hinsichtlich Chiles in beliebigen Ländern zur Untersuchung nicht definierter, ihnen genehmer Fragestellungen einzusetzen. Dabei lassen sie wieder einmal bewußt außer acht, daß sich die Aufgabenstellung der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte aus der friedenssichemden Funktion der Weltorganisation ableitet. Das verbietet, die Menschenrechte zu einem Störfaktor in den internationalen Beziehungen umzufunktionieren, indem man sie willkürlich aus der innerstaatlichen Kompetenz ausklammert. Das verlangt aber genau so nachdrücklich von der internationalen Staatengemeinschaft, massenhaften flagranten Menschenrechtsverletzungen friedensgefährdender oder friedensverletzender Art entschieden entgegenzutreten. Und beim chilenischen Faschismus handelt es sich um einen solchen Fall, mit dem sieh die Vereinten Nationen auch weiterhin bis zur Liquidierung der Juntaherrschaft beschäftigen müssen. Wirksamere Ausübung der menschenrechtlichen Tätigkeit Nicht unerwartet gestalteten sich die Beratungen über die Effektivierung der menschenrechtlichen Tätigkeit der Vereinten Nationen sowie über das künftige Arbeitsprogramm und die Arbeitsmethoden der Menschenrechtskommission zu einem weiteren Schwerpunkt der politischen Auseinan- dersetzung zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten. Die Vertreter sozialistischer Staaten setzten sich unterstützt von einer Reihe von Entwicklungsländern konsequent für die Konsolidierung und den Ausbau der antiimperialistischen Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen ein.10 Im Mittelpunkt dieser Konzeption, die erst 1977 mit der Resolution 32/130 der UN-Vollversammlung ihre aktuelle Bestätigung erfahren hat11, steht das Recht auf ein Leben in Frieden, auf Selbstbestimmung und auf Freiheit von jeglicher Diskriminierung. Die imperialistischen Staaten versuchten hingegen, die UN-Menschenrechtskonzeption auf das Niveau überholter bürgerlicher Menschenrechtsvorstellungen zurückzuschrauben. In erster Linie konzentrierten sie assistiert von reaktionären lateinamerikanischen Regimes ihre Anstrengungen darauf, durch Veränderungen in der Struktur und Arbeitsweise der auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen UN-Organe Interventionsmechanismen zu schaffen, die eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten unter der Flagge des Schutzes der Menschenrechte rechtfertigen sollen. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen stand mehr oder weniger deutlich apostrophiert der Plan, den Posten eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte als Kontroll-, Uberwachungs- und Durchsetzungsinstanz auf dem Gebiet der Menschenrechte zu installieren.19 Der Ständige Vertreter der UdSSR bei den Vereinten Nationen wies derartige vom Völkerrecht nicht gedeckte Störmanöver unter Hinweis auf die Gründungsdokumente der Organisation zurück. Zur Rechtslage erklärte er, die Autoren der UN-Charta seien sich einig gewesen, daß spezifische Rechte der Bürger durch die Verfassungen und andere Gesetzgebungsakte der Länder bestimmt werden. Der spezifische Schutz der Bürgerrechte sei ein Vorrecht des Staates und werde durch Aktivitäten der Staaten im nationalen Rahmen erreicht. Eine Einmischung in diese Aktivitäten der Staaten durch die Vereinten Nationen, zu deren Grundprinzipien die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten gehört, sei unzulässig. Auch der DDR-Vertreter legte dar19, daß ein Hochkommissar für Menschenrechte nicht zur Effektivierung menschenrechtlicher Tätigkeit der Vereinten Nationen führen könne. Die Wirksamkeit der Vereinten Nationen in Menschenrechtsfragen hänge vielmehr zu einem Großteil von den in der Organisation gesetzten Prioritäten ab. Die DDR tritt deshalb dafür ein, diese Prioritäten zukünftig besser am UN-Menschenrechtskonzept zu orientieren. Das verlangt nach Auffassung der DDR: die Respektierung der Souveränität der Staaten in Menschenrechtsfragen unter Berücksichtigung der Unterschiede der Staaten entsprechend der Gesellschaftsordnung sowie den historischen und kulturellen Bedingungen ; die Anerkennung des Grundsatzes, daß die menschenrechtliche Tätigkeit der Vereinten Nationen in die Grundprinzipien der UN-Charta eingebettet sein muß; die Überwindung einer von der Friedenspflicht der Staaten isolierten Behandlung der Menschenrechte und die Konzentration auf die Sicherung des grundlegenden Menschenrechts auf ein Leben in Frieden; die Garantie der Einheit, Gleichwertigkeit und gleichberechtigten Behandlung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ohne die Ausübung der sozialökonomischen Rechte die volle Verwirklichung der politischen Rechte nicht möglich ist; die Anerkennung der Tatsache, daß die rasche Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung demokratischen Charakters unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung der ökonomischen, so-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 396 (NJ DDR 1979, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 396 (NJ DDR 1979, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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