Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 395

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 395 (NJ DDR 1979, S. 395); Neue Justiz 9/79 395 Menschenrechtsfragen in der UNO Dt. RUDOLF FRAMBACH und Dr. HANS GRUBER, Berlin Die Moskauer Deklaration der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrags vom 23. November 1978 unterstreicht in ihrem Abschn. IV, daß die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl „ein wesentlicher Faktor für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen“ als auch Voraussetzung dafür ist, „die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen allen Staaten zu gewährleisten“.! Eben diese elementare Bedeutung der Respektierung der Menschenrechte widerspiegelt sich in Art. 1 Ziff. 3 der UN-Charta, wonach es zu den Zielen der Vereinten Nationen gehört, „internationale Zusammenarbeit zu erreichen bei der Förderung und Festigung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller“.2 Zentren des Kampfes und der Zusammenarbeit der Staaten zur Erfüllung dieses Ziels der Vereinten Nationen sind das für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen zuständige 3. Komitee der UN-Vollversammlung und die Menschenrechtskommission.3 Die 33. Tagung der UN-Vollversammlung im Herbst 1978 und die 35. Tagung der Menschenrechtskommission im Frühjahr 1979 waren geprägt von der Systemauseinandersetzung auf dem Gebiet der Menschenrechte zwischen den Kräften des Sozialismus, des Friedens und des Fortschritts auf der einen und denen des Kapitals auf der anderen Seite. Dabei ergriffen bzw. unterstützten die Vertreter der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft eine Reihe von Initiativen, die der internationalen Zusammenarbeit unter den Bedingungen der friedlichen Koexistenz dienlich und auf die Einschränkung der Willkür des Imperialismus gerichtet sind. Erfolgreich gingen die sozialistischen Staaten gemeinsam mit vielen nichtpaktgebundenen Staaten gegen die massenhaften Menschenrechtsverletzungen reaktionärer Regimes und der sie unterstützenden imperialistischen Länder vor. Zugleich wiesen sie Versuche imperialistischer Mächte zurück, Menschenrechtsfragen völkerrechtswidrig zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu mißbrauchen. Als Beobachter auf der 35. Tagung der Menschenrechtskommission, besonders aber als Mitglied im 3. Komitee der 33. Tagung der UN-Vollversammlung, wo die DDR eine Resolution initiierte und Koautor von sieben weiteren war, hat unser Land einen anerkannten Beitrag zum Zustandekommen des für den nationalen und sozialen Befreiungskampf der Völker und ihre Friedenserwartungen nützlichen Gesamtergebnisses geleistet. Kampf gegen Rassismus, Kolonialismus und Apartheid Das Schwergewicht der Beratungen im 3. Komitee und in der Menschenrechtskommission lag erwartungsgemäß auf dem Kampf gegen die massenhaften und flagranten Menschenrechtsverletzungen, die direkt oder indirekt auf das Konto des Imperialismus gehen: Rassismus, Apartheid, Kolonialismus, Neokolonialismus, Faschismus, Fremdherrschaft und andere schwerwiegende Verletzungen des Selbstbestimmungsrechts, menschenrechtswidrige Praktiken der internationalen Monopole. Dutzende von Resolutionen eindeutig antiimperialistischen Inhalts belegen, daß die überwiegende Zahl der UN-Mitglieder diesen imperialistischen Praktiken unversöhnlich gegenübersteht.4 Die Debatten konzentrierten sich vor allem auf den Süden Afrikas. Die aggressive und terroristische Politik der Rassistenregimes in Pretoria und Salisbury wurde von den meisten Staatenvertretem ausgenommen die der imperialistischen Staaten als Gefährdung des Friedens und der internationalen Sicherheit verurteilt. Zusammen mit der Verurteilung der rassistischen Minderheitsregimes sowie der Verbrechen des Aggressors Israel wenden sich viele der mit überwältigender Mehrheit zustande gekommenen Resolutionen gegen die Komplizenschaft westlicher Länder, besonders der NATO-Staaten, mit den Rassisten. Im Unterschied zu den Vorjahren verstärkte sich die von den sozialistischen Staaten seit eh und je vertretene Forderung nach Zwangsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrates gemäß Kapitel VII der UN-Charta gegen das Apartheidregime. Die meisten Sprecher verlangten ein umfassendes Waffenembargo, allseitige Wirtschaftssanktionen unter Einschluß eines Handelsboykotts, ein Ölembargo sowie einen sofortigen Investitionsstopp. Damit sind die Westmächte aufgerufen, entsprechende Beschlußfassungen des Sicherheitsrates nicht länger zu sabotieren. Von den vier Anti-Apartheid-Resolutionen des 3. Komitees sei die von der DDR initiierte und von weiteren 20 Staaten als Koautoren3 unterstützte Resolution 33/103 über den „Status der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens“ hervorgehoben. Sie zielt darauf ab, die Zahl der Mitglieder dieser Konvention vom 30. November 1973 sie wird bisher durch die westlichen Länder boykottiert zu erhöhen und den in ihr enthaltenen Durchsetzungsmechanismus wirksam werden zu lassen.® Die Resolution 33/103 dringt u. a darauf, unverzüglich die in Art. X Ziff. 1 Buchst, b der Konvention vorgesehene Liste von Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen aufzustellen, die des Apartheid-Verbrechens beschuldigt werden bzw. gegen die bereits ein einschlägiges Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Das würde eine gerechte Bestrafung der Apartheid-Verbrecher fördern und zugleich der Abschreckung auch der imperialistischen Profiteure der Apartheid-Verbrechen dienen. Die Tatsache, daß die imperialistischen Staaten diese Resolution nicht unterstützten, wirft genauso ein Schlaglicht auf die selbsternannten Gralshüter der Menschenrechte wie ihre bisherige Weigerung, der Konvention beizutreten, die mit „rechtlicher Irrelevanz“ und „Unwirksamkeit“ der Konvention motiviert wird. Es gibt keinen Zweifel: Die Haltung eines Staates im Kampf gegen die Apartheid ist der Prüfstein seines Verhältnisses zu den Menschenrechten. Ächtung des Pinochet-Regimes in Chile Der Kampf gegen das faschistische Pinochet-Regime in Chile gehört unverändert zu den Schwerpunkten menschenrechtlicher Tätigkeit im Rahmen der Vereinten Nationen. Der UN-Vollversammlung und der Menschenrechtskommission lag ein Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission über die Menschenrechtsverletzungen der Junta in Chile vor.7 Nach jahrelangem Kampf hatten fortschrittliche Kräfte im August 1978 Untersuchungen der Arbeitsgruppe an Ort und Stelle erwirkt, die frühere Feststellungen über das Ausmaß des faschistischen Terrors bestätigten. Die angeblichen Liberalisierungsmaßnahmen Pinochets wurden als Täuschungsmanöver entlarvt, die darauf abzielen, die Junta der internationalen Verurteilung zu entziehen. Die Arbeitsgruppe gelangte zu dem Ergebnis, daß die massenhaften und flagranten Menschenrechtsverletzungen in Chile weiterhin andauern, und leitete daraus die Notwendigkeit zusätzlicher internationaler Abwehrmaßnahmen ab.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Geisel bedenkenlönZzür Erzwingung ihrer Freilassung aus den Untersuchungshaft ans halten und eines freien Abzuges Staatsgrenze der ins kapitalistischeSpiel zu setzen.

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