Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 390 (NJ DDR 1979, S. 390); 390 Neue Justiz 9/79 3. Die Wahrnehmung der Verantwortung für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit wird zunehmend charakterisiert durch die enge Verbindung von schöpferischer Gesellschaftsgestaltung, Rechtsverwirklichung und rechtlichem Schutz der gesellschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Rechte und Interessen der Bürger. 4. Die vorbehaltlose Wahrnehmung der Verantwortung der Staatsorgane, Wirtschaftsorganisationen und ihrer Leiter für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit stimuliert das Vertrauen der Bürger zu ihrem Staat und zum Recht sowie eine aktive Mitgestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens und die disziplinierte Erfüllung ihrer eigenen Pflichten. Die auf den Leninschen Prinzipien beruhende sozialistische Gesetzlichkeit ist in die sozialistische Lebensweise eingegangen. Sie ist eine bedeutende politische und soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse und verkörpert einen realen gesellschaftlichen Wert für jeden Bürger. Sie stellt hohe Anforderungen an die Leitungstätigkeit, die Einhaltung der Gesetze, die Staatsdisziplin. Leitungstätigkeit in Leninschem Sinne fußt unabdingbar auf der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dient ihr. Demokratischer Zentralismus und Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit ist Ausdruck und Verwirklichung des demokratischen Zentralismus als „bewährte Grundlage für den Aufbau, das Zusammenwirken und die Tätigkeit aller Organe der sozialistischen Staatsmacht“.8 Die sozialistische Gesetzlichkeit dient der Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten. Sie hilft, die Einheit des gesellschaftlichen Fortschritts und die einheitliche Lösung aller gesellschaftlich bedeutsamen, grundsätzlichen Fragen zu sichern, und sie garantiert die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Deshalb muß die sozialistische Gesetzlichkeit notwendigerweise einheitlich sein. Nach wie vor ist Lenins Forderung, „daß es nicht eine Kalugaer und Kasaner Gesetzlichkeit geben kann, sondern daß die Gesetzlichkeit für ganz Rußland und sogar für die gesamte Föderation der Sowjetrepubliken einheitlich sein muß“, auch für unsere Verhältnisse hochaktuell.9 Die Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit ist eine Grundfrage der Staatsdisziplin, eine Voraussetzung und zugleich wesentliche Grundlage jeder Eigenverantwortung. Eigenverantwortung ist immer Verantwortung, die vom Standpunkt der Gesamtpolitik der Partei ausgeht, die in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften der Republik allgemeinverbindlich normiert ist. Daraus ergibt sich, daß die Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit die wachsende Rolle des demokratischen Zentralismus ausdrückt. Demokratischer Zentralismus erfordert zwingend, die sozialistische Staatsdisziplin in jeder Hinsicht zu wahren. Das wiederum schließt unbedingte Gesetzlichkeit ein. Die 10. Tagung des Zentralkomitees der SED hat diese Grundthesen unterstrichen. Die Forderung, Politik, Ideologie und Ökonomie in ihrer Einheit entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen zu behandeln, schließt die Unbedingte Beachtung der Gesetzlichkeit ein. Sie ist hervorragendes Instrument, diese Einheit zu gewährleisten und „das politisch verantwortungsbewußte Handeln für die Gesamtinteressen der Republik auf allen Ebenen zu stärken“.19 Die sozialistische Gesetzlichkeit stärkt die Bindung an das Gesamtinteresse der DDR, an die gesamtgesellschaftliche Verantwortung.11 Die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften widerspiegeln gesamtgesellschaftliche Erfordernisse und sind verbindliche Grundlage aller Leitungsentscheidungen und Verhaltensweisen. Das Leninsche Prinzip der Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit wird verletzt, wenn Ressortinteressen dem Gesamtinteresse gegenübergestellt oder gar übergeordnet werden, wenn sog. örtliche Initiativen „außerhalb des Plans“ sich in Wirklichkeit gegen den Plan richten. Für solche Entscheidungen und Maßnahmen gibt es keine gesetzliche Grundlage, sie lassen sich auch nicht mit „Wahrnehmung der Eigenverantwortung“ begründen. Gesetz und Plan sind die verbindliche rechtliche Grundlage für die Leitung der ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Prozesse. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist Lenins Hinweis aktuell, mit dem er das Wesen der Beziehungen von demokratischem Zentralismus und sozialistischer Gesetzlichkeit charakterisiert: „Jede Fabrik, jedes Dorf ist eine Produktions- und Konsumkommune, die das Recht und die Pflicht hat, auf ihre Art die allgemeinen sowjetischen Gesetzgebungsakte anzuwenden („auf ihre Art“ nicht im Sinne ihrer Verletzung, sondern im Sinne der Mannigfaltigkeit der Formen bei ihrer Durchführung) ‘12 Gerade dadurch bestimmte Lenin das Wesen der Eigenverantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Bei ihr geht es um die schöpferische und wirksame Durchsetzung des Rechts unter Ausschluß jeglicher Abweichung von den verbindlichen Rechtsnormen, wie und von wem sie auch begründet werden mag. Recht, Gesetzlichkeit und Leitungsprozeß sind so miteinander verbunden, daß erst in dieser Einheit eine den gesamtgesellschaftlichen Interessen entsprechende Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben ermöglicht wird. Die Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit steht nicht neben der Leitung des Reproduktionsprozesses, sondern ist ihr immanent. Das entspricht der Komplexität des Reproduktionsprozesses und seiner sozialen Bedingungen und Ziele, macht einen Wesenszug sozialistischer Leitung aus. „Unsere sozialistische Demokratie, die dem Volk erst wahre Entscheidungsfreiheit schafft, muß sich immer mit strengster gesellschaftlicher Disziplin verbinden, wenn nicht das örtliche oder betriebliche Interesse über die Interessen der Gesellschaft, die Tagesinteressen über die Zukunftsinteressen die Oberhand gewinnen sollen.“13 Damit wird das politische Wesen der Verantwortung der Leiter für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im und durch den Leitungsprozeß charakterisiert. Die Verantwortung der Staatsorgane und ihrer Leiter schließt sowohl die Verantwortung für die Gesetzlichkeit ihrer Leitungstätigkeit und des Leitungsprozesses ein als auch die Verantwortung dafür, durch den Leitungsprozeß die gesellschaftlichen Verhältnisse gesetzlich zu gestalten und mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu schützen, denn Art. 19 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung legt für alle verbindlich fest, daß die DDR die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit gewährleistet. Leitungsprozeß, Leitungsverantwortung und sozialistische Gesetzlichkeit * IX. Die Verantwortung der Staatsorgane und der Leiter für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist ihrem Wesen nach politische Verantwortung. Im Prozeß der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung zur Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. und des IX. Parteitages der SED ist diese Leitungsverantwortung umfassender, konkreter und als unabdingbarer verbindlicher Inhalt jeder Leitungsverantwortung rechtlich ausgestaltet worden. Die Verantwortung der Leiter für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist Bestandteil ihrer Verantwortung für die Beherrschung der zu leitenden ökonomischen und sozialen Prozesse in ihrer Komplexität, sowohl in ihrem alltäglichen Ablauf wie in ihrer perspektivisch orientierten planmäßigen Entwicklung. Zugleich ist die rechtliche Verantwortung der Leiter für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit selbst komplexer Natur; erst ihre allseitige Verwirklichung als Bestandteil der Leitungstätigkeit und nicht als Ressort-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 390 (NJ DDR 1979, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 390 (NJ DDR 1979, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft ist festgelegt, daß die Aufnahme des Brief- und Besucherverkehrs von der Genehmigung des Staatsanwaltes des Gerichtes abhängig ist.

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