Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 385 (NJ DDR 1979, S. 385); Neue Justiz 9/79 385 steht darin, durch bewußte Ausnutzung dieser Faktoren unsere Hauptaufgabe noch besser zu verwirklichen. Alle Aktivitäten auf diesem Gebiet fördern zugleich die sozialistische Persönlichkeitsentwicklung. So werden allmählich Bedingungen geschaffen, die immer mehr auf die freiwillige Einhaltung und schöpferische Verwirklichung des sozialistischen Rechts gerichtet sind. Jene Kollektive handeln richtig, die solche konkreten Verpflichtungen dazu übernehmen, die zugleich die enge Verbindung zur Erfüllung des Planes erkennen lassen. Die Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit existiert nicht neben der Produktion, sondern in enger Verbindung zum Produktionsprozeß und zur Planerfüllung. Die Verpflichtungen müssen deshalb konkret, überschaubar, abrechenbar und kontrollfähig sein. Ihre Einlösung muß eine spürbare Veränderung auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit herbeiführen. Daraus ergibt sich die Konsequenz, daß ganze Betriebe analog auch Städte nur dann eine Auszeichnung als „Betrieb (Stadt) der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ erhalten sollten, wenn nachweisbar alle Arbeitsbereiche und Kollektive von derartigen Initiativen erfaßt sind und selbst aktiv zu den sichtbaren Ergebnissen beitrugen. Dabei sind vereinzelt anzutreffende Vereinfachungen zu überwinden. Solche Verpflichtungen wie beispielsweise: Sauberkeit am Arbeitsplatz oder Einhaltung der Arbeitszeit sind Selbstverständlichkeiten. Sie ergeben sich aus Gesetz und Arbeitsvertrag und sind Bestandteil der unumgänglichen Disziplin. Insoweit sei an das Marx-Wort erinnert: „Regel und Ordnung ist ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise.“7 Was mit Hilfe von Betriebsordnungen und Weisungen zu verbessern ist, kann nicht Inhalt von Verpflichtungen sein. Die Entwicklung unserer DDR vollzog sich auf dem Gebiet des Staates und des Rechts in den zurückliegenden 30 Jahren kontinuierlich. Sie entsprach jederzeit den Interessen unseres werktätigen Volkes und wurde in engster Zusammenarbeit und im Geiste unverbrüchlicher Freundschaft mit der Sowjetunion und den anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft durchgesetzt. Diese Politik der souveränen sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik ist das Ergebnis der stets richtungweisenden Beschlüsse der marxistisch-leninistischen Arbeiterpartei. Auf ihrer Grundlage entfaltete sich und erstarkte die Macht der Arbeiterklasse und deren Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und den übrigen Werktätigen. Und so schreiten wir weiter voran bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. 1 2 3 4 5 6 7 1 Vgl. Geschichte der SED, Abriß, Berlin 1978, S. 140'f. 2 W. I. Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 246. 3 Vgl. 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Aus dem Schlußwort des Genossen E. Honecker, Berlin 1979, S. 189. 4 Zu Fragen der Ausgestaltung der sozialistischen Demokratie und Einbeziehung der Werktätigen in die staatliche Leitung vgl. insbesondere F. Ebert, „Weitere Stärkung des sozialistischen Staates und Rechts und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie“, NJ 1978, Heft 11, S. 462 fE.; K. Hager, „Unser Staat - unser Stolz“, Einheit 1979, Heft 8, S. 787 ff. (803 f.); K. Sorgenicht, „Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet des Staates und des Rechts“, NJ 1979, Heft 1, S. 2 fE. (5); K.-H. Brandt/ F. Müller, „Die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie - die Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger im sozialistischen Staat“, Beilage zu den Schwerpunkten der Rechtspropaganda, NJ 1979, Heft 4. 5 Vgl. F. Ebert, a. a. O., S. 465 f. 6 Zur Erwachsenenbildung vgl. „Gemeinsamer Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates“, ND vom 10 Tllll 1Q7Q 7 7 K. Marx, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 801. Die Geburtsurkunde unserer Republik Prof. em. Dr. sc. PETER ALFONS STEINIGER, Berlin Der 30. Jahrestag unseres sozialistischen Staates legt es nahe, seiner Geburtsurkunde, der Verfassung von 1949, ihrer historischen Herkunft und Rolle zu gedenken. Mir ist das aber auch persönliches Bedürfnis, da ich als Abgeordneter der Provisorischen Volkskammer an der Abstimmung vom 7. Oktober 1949 teilnahm, durch die unser Staat gegründet und seine erste Verfassung in Kraft gesetzt wurde. Zweierlei wurde in jenen unvergeßbaren Tagen augenscheinlich. Das war erstens die reale Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Vorhut, der SED im breiten Bündnis mit den im Demokratischen Block und der Nationalen Front vereinten Kräften. Das war zweitens die Selbstverständlichkeit, mit der unser Berlin, seit dem Tage der Befreiung Hauptstadt der am 10. Oktober 1949 aufgehobenen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, in die Rolle der Hauptstadt des souveränen deutschen Staates der Arbeiter und Bauern hineinwuchs. So lebendig diese Tage in der Erinnerung sind z. B. das von Erich Honecker dem Arbeiterpräsidenten Wilhelm Pieck überbrachte Gelöbnis der Jugend , wichtiger als dieses oder jenes Detail ist die Antwort auf die Frage: Wer schuf für wen die erste Verfassung des ersten deutschen Staates volksdemokratischen Typs? Die Antwort, vom Leben selbst gegeben und in der „Geschichte der SED“ analysiert, haben marxistisch-leninistische Geschichtsforscher und speziell unsere Rechtshistoriker zu dokumentieren begonnen. Sie lautet: Diese Verfassung hat sich das werktätige deutsche Volk, geführt von der Vorhut der geeinten Arbeiterklasse, der SED, selbst gegeben. Es hat entsprechend dem erreichten Stand der objektiven und subjektiven Entwicklung in Überein- stimmung mit den historischen Gesetzmäßigkeiten von seinem Selbstbestimmungsrecht, verbürgt durch das Potsdamer Abkommen, realen antiimperialistischen Gebrauch gemacht und sich damit den Weg zum Sozialismus eröffnet. Die internationale Lage, in der dies geschah, war einmalig in ihrer Größe und ihrer Härte. Ihre Größe kenn-zeichnete der Triumph der Sowjetarmee an der entscheidenden Front und ihrer Verbündeten in der Antihitlerkoalition über das an seinen Verbrechen gesetzmäßig wenn auch unter großen Opfern der Befreier tatsächlich und rechtlich im Mai 1945 untergegangene Deutsche Reich. Ihre Härte ergab sich aus der Preisgabe dieser Koalition durch die Westmächte alsbald nach Kriegsende und aus ihrem verräterischen Bündnis mit den separatistischen Kräften, die vor unseren Augen Deutschland spalteten. So wurde die objektiv herangereifte Notwendigkeit einer demokratischen Zentralisierung der Staatsgewalt in unserem Bereich zugleich eine Antwort auf die separatistische Herausforderung der BRD-Gründer und ihrer Komplizen. Ohne den interventionistischen Mißbrauch der Besatzungsmacht und ohne das Dazutun rechter SPD-Führer wäre den restaurativen Kräften in der BRD der Akt der Losreißung der völkerrechtswidrig zusammengefügten Westzonen nicht gelungen. Die sowjetische Befreiermacht, die verantwortungsbewußt im Interesse des Friedens ihre antinazistische, antimilitaristische Kontrollpflicht wahmahm und ihre legitimen Reparationsansprüche im Interesse des demokratischen Neuaufbaus in der Sowjetischen Besatzungszone weiter reduzierte, handelte im Sinne der antifaschistischdemokratischen Ansprüche des Potsdamer Abkommens an;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 385 (NJ DDR 1979, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 385 (NJ DDR 1979, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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