Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380); 380 Neue Justiz 8/79 allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts sind die staatlich-rechtliche Wirklichkeit, die allgemeinen und spezifischen objektiven Gesetzmäßigkeiten ihrer Entwicklung, deren Erkenntnis und Ausnutzung Grundlage für die Ausarbeitung der fundamentalen Probleme sind, die für die juristischen Zweigwissenschaften methodologische Bedeutung haben.“ Das 3. Kapitel umfaßt die fundamentalen Probleme und die Struktur der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts, die aus zwei grundlegenden Richtungen besteht: aus der Soziologie des Staates und des Rechts sowie aus der Philosophie des Staates und des Rechts. Dieser Struktur ordnet Kerimow im folgenden die wesentlichsten Probleme zu, die zu untersuchen die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts berufen ist. Im Rahmen der Lehre über den Staat sind das Erkenntnistheorie, Dialektik und Logik der Erkenntnis der politischen und staatlichen Erscheinungen und Prozesse, das politische System der Gesellschaft und die Demokratie, Entstehung, Wesen und Formen des Staates, die staatliche Souveränität sowie die Funktionen des Staates und der Mechanismus ihrer Verwirklichung. Im Rahmen der Lehre über das Recht sind das Erkenntnistheorie, Dialektik und Logik der Erkenntnis rechtlicher Erscheinungen und Prozesse, Entstehung, Wesen und Formen des Rechts, das Rechtsbewußtsein, die Rechtsschöpfung, das System des Rechts und die Systematik der Gesetzgebung sowie Rechtsverwirklichung, Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Im abschließenden 4. Kapitel untersucht Kerimow die methodologische Funktion der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts. Hierin sind eingeordnet allgemein-theoretische Betrachtungen über das Wesen der Methodologie, über ihre unterschiedliche Interpretation und über ihre Bedeutung und Funktion in der Wissenschaft im allgemeinen. Kerimow hebt vor allem zwei wesentliche Komponenten der methodologischen Funktion der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts hervor: erstens ihre weltanschauliche und zweitens ihre spezielle für die juristischen Zweigwissenschaften, die daraus folgt, daß diese Wissenschaft die Theorie und Methode des historischen Materialismus in der Lehre über die staatlich-rechtlichen Erscheinungen konkretisiert und die allgemeinen politischjuristischen wissenschaftlichen Gesetze und Kategorien ausarbeitet. Der Verfasser lenkt mit seiner Monographie nicht nur die Aufmerksamkeit auf eine Reihe theoretischer und erkenntnistheoretischer Probleme, die für die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts als nicht zureichend gelöst gelten, sondern vermittelt auch Denkanstöße, das System der Kenntnisse über diesen Wissenszweig zu vervollkommnen, damit der eigentlichen Funktion der allgemeinen juristischen Wissenschaft geeigneter entsprochen werden kann. Dabei erweist sich die Herausarbeitung innerer Zusammenhänge zwischen allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und juristischen Zweigwissenschaften gestützt auf konkrete Beispiele der Rechtszweige als wertvolle Erkenntnisquelle. Diskussionswürdig und damit theoretisch fördernd ist z. B. Kerimows Definition des Gegenstandes der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts. Es entsteht in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, ob sich die Beziehungen zwischen allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und den juristischen Zweig Wissenschaften auf ihre methodologische Bedeutung reduzieren lassen und Ob die von Kerimow hervorgehobene methodologische Bedeutung ihrerseits nur in der Vermittlung von allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und den juristischen Zweigwissenschaften wirksam ist. Da der Verfasser zu Recht starre Grenzen zwischen den einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen verneint und betont, daß der gesamte Komplex staatlich-rechtlicher Erscheinungen nicht nur von juristischen Disziplinen untersucht wird, sollte dieser Standpunkt auch konsequent auf die Rolle der Methodologie der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts für weitere gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen übertragen werden. Für den wissenschaftlichen Meinungsstreit über Grundfragen der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie ist Kerimows Werk eine wertvolle Bereicherung. Dt. MANFRED SCHULZ, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR COÄEP5KAHJ1E 30-jiexne CO gHs ocuoBanwa mP X. TEriJIHTIt Hpoqnaa raiaccOBaa ii03iii;msi iophctob 335 r. MKDJIJIEP AicryajibHLie 3aflaHM oönjero Hafl3opa npoKypa-TypH 33 COÖJIlOfleHJieM 3aK0HH0CTH 338 A. 3K)CMMJlbX/B. TMJlb 3HaqeHMe TpyflOBux AOrOBopoB Mey TpyfljnijHMCH h npeflnpHjrraeM 341 A. TPAHflKE/K. OPT/B. PHTEP/M. mTOJIbüE 06 9(J)(j3eKTMB- hocth npaßa Ha BocnHTaHHe CeMeikHoro KOAexca 345 K.-X. 3BEPXAPflT üpHMeHCHHC hojiojkchhä rpaacflaHCKOro ko-fleicca Ha ceMeHHO-npaBOBue OTHomeHHH 350 M. (DPMTmE/fl. B. MIOJIJIEP/K.-IO. niTAYX O npaße rpaKflaH Ha oxpaHy ot hmmhcchm 353 HapoAHoe npeACTaBirrejibCTBO h aanoHHOCTb 3. JIAHMAHH OcymecTBjiero; nojiosKeHHM o ropoflax n oöhjh- Hax 355 HoB&ie npaBOBue npeanHcaniiH 3. JIEPJIEP H Ap. OÖ30p 3aKOHOAäT€JHCTBa BO II-OM KBapTajie 1979 r. 359 113 Apyrnx conpfajmcTHHecKHx crpaH M. A. TEJibOEP Pa3Bnme yrojioBHoro 3aKOHOAaTejibCTBa b co-AHajiHCTHHecKHx rocyApcTBax Eßponu 361 06mch onuTOM no BonpocaM cpaBHeroia npaßa 364 TocyAapcTBO h npaBO b iiMnepnajui3Me Eojiee cypOBbie HaKa3aHHa h weHbme ncnxojionin?* 365 Tpn pemeHHH cyAa no TpyAOBHM AJiaM w hto 3a sthm KpoeTca 366 OnhlT H3 npaKTHKH X. MAJIJIM K o6a3aHHOCTH npHcrerHyTb npMBH3HOM peMeHb 367 X. 3Al[IAPT nopHAOK H 6e3()naCHOCTb B CKJiaACKOM X03JIMCTBe 368 B. mHAftßEP CrpoHTejibCTBO rapaxcen Ha jimhho nojib30BaHHbix 3eMenbHbix ynacTKax, ABjunonuixcH coÖCTBeHHOCTbio HapoAa 369 X. KEJIJIHEP Mokho jih oöxcajiOBaTb cyAeÖHbie corjiameHHH nyreM ncxa o bo3o6hobjichhh npon3BOACTBa ? 370 BOIipOChl H OTBeTbl K)pHCAHKAHB no TpyAOBOMy, rpaKAaHCKOMy h yrojiOBHOMy npasy 373 Übersetzung: Erika Hoffmann, Berlin CONTENTS 30th anniversary of the GDE Heinrich Toeplitz : Firm dass Position of the jurists 335 Gerhart Müller: Topieal tasks of the general superversion of legality by the procurator 338 Annemarie Süßmilch /Wera Thiel : The significance of labour contracts between worker and enterprise 341 Anita Grandke / Klauspeter Orth/ Wolfgang R i e g e r / Ilona Stolpe : On the effectiveness of the parental right to education according to Family Code 345 Karl-Heinz Eberhardt: The application of the provisions of the Civil Code to relations of family legislation 350 Ingo Fritsche / Dieter Wolfgang Müller/ Klaus-Jürgen Stauch : On the citizens’ Claim to protection against immissions 353 People’s representative bodies and legality Elfriede L. e y m a n n : The Implementation of municipal and village regulations 355 New legal provisions Sighart Lörler et al.: A survey of legislation in the n. quarter of 1979 359 Front other socialist countries Miron Abramowitsch Geifer : The development of criminal law in the socialist countries of Europe 361 Exchange of experiences on Problems of comparing laws 364 State and law in lmperialism “Tougher penalties and less psychology?“ 365 Three judgmets pronouneed by labour courts and what ls behind it 366 Experiences from practice Heribert M a 11 y : On the duty to use safety belts 367 Heinz Seyfarth : Orderlines and safety in storage control 368 Wolfgang Schneider : Constructlon of garages on personally-used nationally-owned land 369 Horst Kellner: , Can Settlements in court be contested by a Petition to reopen proceedings? 370 Questions and answers 371 Jurisdiction on labour, civil and criminal law 373 Übersetzung: Dr. Emst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende Komplikationen und Schwierigkeiten, die sie auf Grund mangelhafter oder nicht vorhandener Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge Subjektivistisch bewerteten. Diese Bürger sehen durch ihre eigenen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X