Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 366 (NJ DDR 1979, S. 366); 366 Neue Justiz 8/79 Drei Arbeitsgerichtsurteile und was dahinter steckt Das Bundesarbeitsgericht der BRD (BAG) hat mit einem Urteil vom 23. Februar 1979 (1 AZR 172/78) entschieden, es sei Gewerkschaftsmitgliedern untersagt, auf Schutzhelmen Gewerkschaftsembleme zu tragen. Zwei Mitglieder der BRD-Gewerkschaft Bau-Steine-Erden hatten das getan und sich einen Rüffel der Firmenleitung eingehandelt. Der Chef bekam Recht. Denn schließlich handele es sich bei diesen Schutzhelmen um Unternehmereigentum, das es zu schützen gelte gegen die Gefahren aus dem Aufkleben von Abziehbildern! Bereits am 9. Dezember 1978 hatte das gleiche höchste Arbeitsgericht der BRD festgestellt (1 AZR 303/77), die Gewerkschaften hätten kein grundgesetzlich geschütztes Recht, Vertrauensleute im Betrieb vor Ort selbst nicht in den Pausen zu wählen. Es sei Sache der Gewerkschaft, aus eigener Kraft Möglichkeiten zu schaffen, etwa indem sie Omnibusse zur Verfügung stelle, die ihre Mitglieder nach Arbeitsende vom Betrieb zu einem Wahllokal bringen können, oder indem sie in der Nähe des Betriebes geeignete Räume miete. Recht bekam schließlich auch mit Urteil vom 23. März 1979 (1 AZR 540/77) ein schleswig-holsteinischer Unternehmer, der es sich nachdrücklich verbeten hatte, daß die BRD-Gewerkschaft IG Metall ihre Mitgliederzeitschrift „Metall“ im Betrieb verteilte. Er machte geltend, diese Zeitschrift enthalte einseitige politische Stellungnahmen. Das BAG bediente sich in diesem Zusammenhang eines salomonischen Spruchs: Zwar sei den Mitgliedern und Vertrauensleuten der IG Metall ein eigenes Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht streitig zu machen; darauf könne man sich bei der Verteilung der Gewerkschaftszeitung durchaus auch berufen. Soweit es sich freilich um eine „innergewerkschaftliche Verteilung“ handele nämlich von der Organisation an ihre Mitglieder , könne die IG Metall gleichwohl kein eigenständiges Recht auf Verteilung beanspruchen. Nun: Es hieße Barthaare zählen wollen, suchte man die Summe jener Entscheidungen auch unterer BRD-Arbeits-gerichte zu ermitteln, in denen auf diese oder jene Weise grundgesetzlich zugesicherte Gewerkschaftsrechte einzelner Mitglieder eingeschränkt oder suspendiert worden sind. Bei diesen drei letztinstanzlichen Urteilen ist allerdings schon mit bloßem Auge zu erkennen: das oberste BRD-Anbeitsgericht höhlt den verfassungsrechtlichen Schutz der gewerkschaftlichen Organisation als solchen aus. Es befindet sich damit auch in beziehungsreicher Nachbarschaft zum Bundesverfassungsgericht bezogen auf die Verfassungsbeschwerde gegen das sog. Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 , das einer Beschneidung substantieller gewerkschaftlicher Organisationsrechte ebenfalls Vorschub leistet. Die BRD-Zeitschrift „Gewerkschaftliche Monatshefte“ (Heft 6/79, S. 346) schreibt in diesem Zusammenhang: „Im Ergebnis könnte die neueste Rechtspre- chung zu den Gewerkschaftsrechten im Betrieb dazu führen, daß die Gewerkschaften aus den Betrieben zu einem Zeitpunkt tendenziell verdrängt werden, wo sie sich um Mitbestimmungsrechte in den Kontroll- und Leitungsorganen der Unternehmen bemühen. Sollten sich derartige Bestrebungen durchsetzen, würden wir im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern wie schon im Hinblick auf die Arbeitskampfrechte (die Aussperrung spielt in unseren Nachbarländern so gut wie keine Rolle) entscheidend zurückgeworfen.“ Unverkennbar ist überdies, daß sine solche juristische Linie nolens volens in einer Zeit fortgezirkelt wird, in der jetzt einflußreiche politische Kräfte mit einem BRD-Kanz-lerkandidaten der Unionsparteien an der Spitze massiv Bei anderen gelesen Gewaltverbrechen in den USA Unter dieser Überschrift gibt Dr. Robert Adam, München, in der BRD-Zeitschrift „Kriminalistik“ (Hamburg) 1979, Nr. 2, S. 66 f. einen bezeichnenden Einblick in einen bedeutsamen Bereich der Kriminalität in den USA. Wir veröffentlichen daraus Auszüge. D. Red. Unter den hauptsächlichsten Gewaltverbrechen versteht man in den USA: Mord, Notzucht, Raub und schwere Körperverletzung. Nach einer vor kurzem veröffentlichten Aufstellung des Federal Bureau of Investigation (FBI), der obersten Bundeskriminalbehörde, kamen auf je 100 000 Einwohner: im Jahr 1968 = 298 Gewaltverbrecher und im Jahr 1977 = 467 Gewaltverbrecher. Das erste Halbjahr 1978 zeigt gegenüber dem Vorjahr einen weiteren Anstieg um etwa ein Prozent. Unter den metropolitan areas steht New York mit 1 339 Gewaltverbrechen auf je 100 000 Einwohner an der Spitze, gefolgt von Miami mit 1 085, Los Angeles mit 1 004. Im einzelnen führt das FBI für das Jahr 1977 an: Mord und Totschlag = 119120 Notzucht = 163 000 Raub = 404 850 schwere Körperverletzung = 522 510. Terroristische Akte stiegen von 2 044 im Jahr 1974 auf 3 177 im Jahr 1977, wobei 127 Personen getötet und 374 schwer verletzt wurden. Was in letzter Zeit in der Öffentlichkeit besonderen Schrecken erregt hat, sind neue Erscheinungsformen des gewalttätigen Verbrechens. Seit September 1977 sind in Columbus (Georgia) sieben Frauen erwürgt worden, ohne daß ein Motiv für diese Tat gefunden werden konnte. In Los Angeles tötete ein Verbrecher zehn Männer in wenigen Wochen. In parkenden Autos erschoß ein Mann, der sich „son of Sam“ nannte, in New York sechs junge Frauen und verwundete sieben Personen. Er behauptete, daß seine Taten von Dämonen befohlen worden seien. darauf aus sind, der Gewerkschaftsbewegung in der BRD durch ihre Spaltung das Rückgrat zu brechen. Aber auch amtierende sozialliberale Regierungsmitglieder in Bonn führen das Wort von allerlei „sozialem Klimbim“ im Munde, mit dem man fertig werden müsse, um die von der freien Marktwirtschaft sprich: von der Macht des großen Kapitals heraufbeschworenen Krisenprobleme wenigstens unter Kontrolle zu bringen. Ludwig Müller, Mitglied des Präsidiums der DKP, hat zu solchen Absichten in einem UZ-Interview vom 10. Juli 1979 hervorgehoben: „Es gibt jetzt nichts Wichtigeres als die Verteidigung unserer Einheitsgewerkschaften. Sie sind und bleiben die entscheidende unverzichtbare Kraft, um unsere gemeinsamen Interessen zur Geltung zu bringen. Das geht jeden einzelnen an wie die ganze Gewerkschaftsbewegung. Aufgerufen sind aber auch alle Organisationen der politischen Arbeiterbewegung, wo immer sie stehen. Dazu gehört die DKP, dazu gehört die SPD, insbesondere ihre Arbeitsgemeinschaften für Arbeitnehmerfragen, dazu gehören aber auch die Gruppen der christlich-demokratischen oder der christlich-sozialen Arbeitnehmerschaft, die sich der christlichen Soziallehre verpflichtet fühlen. Es gilt in parallelen oder gemeinsamen Schritten mit den Gewerkschaften die Angriffe des reaktionären CSU-Klüngels auf die Gewerkschaftseinheit und ihre bewährten Prinzipien entschieden zurückzuweisen.“ Ha. Lei.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 366 (NJ DDR 1979, S. 366) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 366 (NJ DDR 1979, S. 366)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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