Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364); 364 Neue Justiz 8/79 Hans-Joachim Heusinger, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, begrüßt die Teilnehmer der Konferenz Foto: ADN-ZB/Kaufhold Erfahrungsaustausch zu Fragen des Rechtsvergleichs Einer Empfehlung der IV. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten folgend, führte das Ministerium der Justiz der DDR einen Erfahrungsaustausch mit dem Thema „Zur Konzeption und Methodik rechtsvergleichender Arbeiten zwischen den Justizministerien sozialistischer Länder“ durch, der am 12. und 13. Juni 1979 in Berlin stattfand. An ihm beteiligten sich leitende Juristen aus den Justizministerien der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR und der Ungarischen Volksrepublik. In seiner Eröffnungsansprache hob der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz der DDR, H.-J. Heusinger, u.a. hervor, daß die rechtsvergleichenden Untersuchungen dazu beitragen, den wissenschaftlichen Vorlauf für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung in den sozialistischen Staaten zu schaffen. Das einleitende Referat zum Thema der Beratung hielt Dr. G.-A. Lübchen, Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung im Ministerium der Justiz der DDR. Er bezeichnete es als das Ziel der Rechtsvergleichung, allgemeine Tendenzen der Rechtsentwicklung auf bestimmten Gebieten und die ihr zugrunde liegenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und Bedingungen zu verdeutlichen, praktische Erfahrungen hinsichtlich der Gestaltung, Anwendung und gesellschaftlichen Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zu vermitteln, über Ähnlichkeiten und Unterschiede bestimmter rechtlicher Regelungen sowie ihrer gesellschaftlichen Grundlagen zu informieren. Erste und entscheidende Voraussetzung für den Rechtsvergleich ist eine präzise Information über die Gesetzgebung in den anderen sozialistischen Ländern. Das erfordert vor allem die Übermittlung der Gesetzestexte. Darüber hinaus ist es notwendig, daß die Justizministerien einander die wichtigsten Gerichtsurteile, insbesondere Richtlinien, Beschlüsse und Grundsatzurteile des Obersten Gerichts, sowie rechtswissenschaftliche Literatur, die der Erläuterung der Gesetze dient, zur Kenntnis geben. Als sehr effektiv haben sich Fragespiegel zur Feststellung der gesellschaftlichen Praxis in bezug auf die Anwendung von Rechtsvorschriften erwiesen. Eine gute Methode hat das Justizministerium der UdSSR entwickelt, das den Entwurf des Fragespiegels den Justizministerien der anderen sozialistischen Staaten zunächst zur Stellungnahme übermittelte. Dadurch konnte erreicht werden, daß nur solche Fragen aufgenommen wurden, die die Unterschiedlichkeiten in den Rechtsordnungen der beteiligten Länder berücksichtigen. Weitere bewährte Methoden der Rechtsvergleichung sind der Austausch von kleinen Studiendelegationen sowie als Ausnahme die Durchführung von multilateralen Seminaren zu bestimmten Themen. Hinsichtlich der Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Materials liegen ebenfalls erste Erfahrungen vor: Der zusammenfassende Abschlußbericht durch das jeweils federführende Justizministerium kann sowohl nach den einzelnen Ländern als auch nach systematischen Gesichtspunkten der rechtlichen Regelung untergliedert werden. In jedem Fall sollte versucht werden, die allgemeinen Tendenzen der rechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern deutlich zu machen. Am nützlichsten ist die Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Materials unter funktionellen Aspekten. Bei dieser Form soll, ausgehend von der systematischen Darstellung der Rechtsvorschriften, gezeigt werden, wie sich die Regelungen in der Praxis bewährt haben und welche gesellschaftlichen Veränderungen bewirkt wurden. Abschließend wandte sich Lübchen der langfristigen Planung der Schwerpunkte des Rechtsvergleichs zu. Als solche Schwerpunkte bieten sich vor allem diejenigen Themen und Probleme an, die auf der Tagesordnung der künftigen Justäzmiinisterkonferenzen stehen werden. In der dem Referat folgenden lebhaften Diskussion trugen die Vertreter aller Delegationen theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus ihrer bisherigen rechtsvergleichenden Tätigkeit vor, wobei sie ihre eigenen Vorstellungen in Beziehung zu den Bemerkungen der anderen Delegation setzten. Von den Vertretern der UdSSR wurde unterstrichen, daß der dialektische und historische Materialismus die wissenschaftliche Grundlage des Rechtsvergleichs sowie der dabei angewendeten Methoden sein muß. Die Teilnehmer aus den anderen Ländern betonten, daß es notwendig ist, mittels der rechtsvergleichenden Arbeit tiefer in die Bedingungen und Probleme der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts einzudringen. Abhängig vom konkreten Gegenstand des Rechtsvergleichs müssen Funktion, Wirkungsweise und Wirkungsrichtung der rechtlichen Regelungen näher untersucht werden. Wertvolle Anregungen unterbreiteten die Diskussionsredner auch zur organisatorischen Vorbereitung rechtsvergleichender Untersuchungen, zur Einbeziehung von Rechtswissenschaftlem in den Rechtsvergleich, zu den verschiedenen Methoden des Vergleichs von Gesetzestexten sowie zum Inhalt und zur Gliederung der Abschlußberichte. In seinem Schlußwort konnte Dr. Lübchen feststellen, daß der Meinungs- und Erfahrungsaustausch in allen Fragen zu übereinstimmenden Auffassungen geführt hat. Das betrifft insbesondere die Verantwortung des jeweils federführenden Justizministeriums für die Konzipierung des Themas des Rechtsvergleichs und für die Festlegung der Untersuchungsmethoden sowie die Verpflichtung der anderen Ministerien zur konstruktiven Mitarbeit. So hat auch die erste Beratung von Vertretern der Justizministerien sozialistischer Länder zu Fragen des Rechtsvergleichs einen beachtlichen Beitrag zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit und zur Festigung der freundschaftlichen Beziehungen geleistet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit Ermittlungsverfahren gegen Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Bahre eine. Zunahme von, Prozent. Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste sonstige Spionage bändesve rrä rische. Nach rieh ten-Übermittlung Land es rräter?ische Agententätigkeit - Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Dive rsion Staatsfeindlicher Menschenhandel Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X