Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364); 364 Neue Justiz 8/79 Hans-Joachim Heusinger, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, begrüßt die Teilnehmer der Konferenz Foto: ADN-ZB/Kaufhold Erfahrungsaustausch zu Fragen des Rechtsvergleichs Einer Empfehlung der IV. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten folgend, führte das Ministerium der Justiz der DDR einen Erfahrungsaustausch mit dem Thema „Zur Konzeption und Methodik rechtsvergleichender Arbeiten zwischen den Justizministerien sozialistischer Länder“ durch, der am 12. und 13. Juni 1979 in Berlin stattfand. An ihm beteiligten sich leitende Juristen aus den Justizministerien der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR und der Ungarischen Volksrepublik. In seiner Eröffnungsansprache hob der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz der DDR, H.-J. Heusinger, u.a. hervor, daß die rechtsvergleichenden Untersuchungen dazu beitragen, den wissenschaftlichen Vorlauf für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung in den sozialistischen Staaten zu schaffen. Das einleitende Referat zum Thema der Beratung hielt Dr. G.-A. Lübchen, Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung im Ministerium der Justiz der DDR. Er bezeichnete es als das Ziel der Rechtsvergleichung, allgemeine Tendenzen der Rechtsentwicklung auf bestimmten Gebieten und die ihr zugrunde liegenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und Bedingungen zu verdeutlichen, praktische Erfahrungen hinsichtlich der Gestaltung, Anwendung und gesellschaftlichen Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen zu vermitteln, über Ähnlichkeiten und Unterschiede bestimmter rechtlicher Regelungen sowie ihrer gesellschaftlichen Grundlagen zu informieren. Erste und entscheidende Voraussetzung für den Rechtsvergleich ist eine präzise Information über die Gesetzgebung in den anderen sozialistischen Ländern. Das erfordert vor allem die Übermittlung der Gesetzestexte. Darüber hinaus ist es notwendig, daß die Justizministerien einander die wichtigsten Gerichtsurteile, insbesondere Richtlinien, Beschlüsse und Grundsatzurteile des Obersten Gerichts, sowie rechtswissenschaftliche Literatur, die der Erläuterung der Gesetze dient, zur Kenntnis geben. Als sehr effektiv haben sich Fragespiegel zur Feststellung der gesellschaftlichen Praxis in bezug auf die Anwendung von Rechtsvorschriften erwiesen. Eine gute Methode hat das Justizministerium der UdSSR entwickelt, das den Entwurf des Fragespiegels den Justizministerien der anderen sozialistischen Staaten zunächst zur Stellungnahme übermittelte. Dadurch konnte erreicht werden, daß nur solche Fragen aufgenommen wurden, die die Unterschiedlichkeiten in den Rechtsordnungen der beteiligten Länder berücksichtigen. Weitere bewährte Methoden der Rechtsvergleichung sind der Austausch von kleinen Studiendelegationen sowie als Ausnahme die Durchführung von multilateralen Seminaren zu bestimmten Themen. Hinsichtlich der Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Materials liegen ebenfalls erste Erfahrungen vor: Der zusammenfassende Abschlußbericht durch das jeweils federführende Justizministerium kann sowohl nach den einzelnen Ländern als auch nach systematischen Gesichtspunkten der rechtlichen Regelung untergliedert werden. In jedem Fall sollte versucht werden, die allgemeinen Tendenzen der rechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern deutlich zu machen. Am nützlichsten ist die Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Materials unter funktionellen Aspekten. Bei dieser Form soll, ausgehend von der systematischen Darstellung der Rechtsvorschriften, gezeigt werden, wie sich die Regelungen in der Praxis bewährt haben und welche gesellschaftlichen Veränderungen bewirkt wurden. Abschließend wandte sich Lübchen der langfristigen Planung der Schwerpunkte des Rechtsvergleichs zu. Als solche Schwerpunkte bieten sich vor allem diejenigen Themen und Probleme an, die auf der Tagesordnung der künftigen Justäzmiinisterkonferenzen stehen werden. In der dem Referat folgenden lebhaften Diskussion trugen die Vertreter aller Delegationen theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus ihrer bisherigen rechtsvergleichenden Tätigkeit vor, wobei sie ihre eigenen Vorstellungen in Beziehung zu den Bemerkungen der anderen Delegation setzten. Von den Vertretern der UdSSR wurde unterstrichen, daß der dialektische und historische Materialismus die wissenschaftliche Grundlage des Rechtsvergleichs sowie der dabei angewendeten Methoden sein muß. Die Teilnehmer aus den anderen Ländern betonten, daß es notwendig ist, mittels der rechtsvergleichenden Arbeit tiefer in die Bedingungen und Probleme der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts einzudringen. Abhängig vom konkreten Gegenstand des Rechtsvergleichs müssen Funktion, Wirkungsweise und Wirkungsrichtung der rechtlichen Regelungen näher untersucht werden. Wertvolle Anregungen unterbreiteten die Diskussionsredner auch zur organisatorischen Vorbereitung rechtsvergleichender Untersuchungen, zur Einbeziehung von Rechtswissenschaftlem in den Rechtsvergleich, zu den verschiedenen Methoden des Vergleichs von Gesetzestexten sowie zum Inhalt und zur Gliederung der Abschlußberichte. In seinem Schlußwort konnte Dr. Lübchen feststellen, daß der Meinungs- und Erfahrungsaustausch in allen Fragen zu übereinstimmenden Auffassungen geführt hat. Das betrifft insbesondere die Verantwortung des jeweils federführenden Justizministeriums für die Konzipierung des Themas des Rechtsvergleichs und für die Festlegung der Untersuchungsmethoden sowie die Verpflichtung der anderen Ministerien zur konstruktiven Mitarbeit. So hat auch die erste Beratung von Vertretern der Justizministerien sozialistischer Länder zu Fragen des Rechtsvergleichs einen beachtlichen Beitrag zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit und zur Festigung der freundschaftlichen Beziehungen geleistet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 364 (NJ DDR 1979, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Neues Deutschland., Sowjetunion verfolgt konsequent den Leninschen Kurs des Friedens, Rede auf dem April-Plenum des der Partei , Neues Deutschland.

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