Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 349

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 349 (NJ DDR 1979, S. 349); Neue Justiz 8/79 349 enthalten, der die Voraussetzungen für eine Erziehungsrechtsänderung zusammenfaßt (§ 48 FGB).18 Ebenso ist bei der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, die fehlende Zustimmung eines Eltemteils zu einer Annahme an Kindes Statt durch gerichtliche Entscheidung zu ersetzen (§ 70 FGB), mit den Begriffen „Gleichgültigkeit eines Elternteils“ oder „Wohl des Kindes“ auch die Gefährdung seiner Entwicklung mit erfaßt. Das ergibt sich aus den Voraussetzungen für die Annahme an Kindes Statt, bei der außer dem Alter des Kindes, seinem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand, den Bedingungen beim Annehmenden usw. vor allem zu beachten ist, daß die grundlegende Voraussetzung für den staatlichen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht gegeben sein muß. § 27 FGB allerdings nennt als Voraussetzung für den Ausschluß der Umgangsbefugnis des nach Ehescheidung nicht mehr erziehungs-berechtigten Eltemteils die „Störung der Erziehung“ des Kindes. Damit ist eindeutig eine weniger ernsthafte Situation im Leben des Kindes umschrieben. Ob diese rechtliche Ausgestaltung nicht auch zu den Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung der Umgangsbefugnis mit beiträgt, muß künftigen Untersuchungen, vor allem auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 5 des Zentralen Jugendhilfeausschusses19, Vorbehalten bleiben. Jugendhilfearbeit ist Arbeit mit Eltern und Kindern, oft über einen langen Zeitraum hinweg. Sie erfordert viel Einfühlungsvermögen, Geduld und Konsequenz. Der Erfolg dieser Tätigkeit hängt wesentlich davon ab, inwieweit gesellschaftliche Kollektive, in denen die Eltern und die Kinder leben, lernen oder arbeiten, ihre erzieherische Kraft mit 'einbringen, die Jugendhilfeorgane sich auf echte Entwicklungsprobleme der Kinder konzentrieren und zugleich davon ausgehen können, daß Probleme zwischen den Eltern (vor allem nach Scheidung) verantwortungsbewußt durch diese selbst unter Mithilfe des Gerichts und durch das Wirken der Umwelt gelöst werden. * Wenn wir die staatliche Einwirkung auf die Familie im Einzelfall ausführlich dargestellt haben, dann nicht, weil etwa die Notwendigkeit dazu größer geworden wäre. Diese Probleme verdienen Aufmerksamkeit, weil bei den heutigen Entwicklungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft der Nachteil für das Kind, der sich aus familiärem Versagen ergibt, größer sein kann als das früher der Fall war. Natürlich vermag gerade die sozialistische Gesellschaft Schwächen in der Familienerziehung auszugleichen und tut es auch, wo immer das notwendig und möglich ist. Doch Familienerziehung wirkt ja vor allem als Voraussetzung dafür, daß die Kinder und Jugendlichen die hervorragenden Entwicklungsmöglichkeiten wahmehmen, die ihnen die sozialistische Gesellschaft bietet. Je größer aber diese Möglichkeiten sind, um so größer ist im Vergleich zu den anderen Heranwachsenden der Nachteil für diejenigen, die diese Möglichkeiten nicht nutzen. So erweist sich das Zusammenwirken von Gesellschaft und Familie nicht nur als eine Voraussetzung für die Erfüllung der Erziehungsaufgaben der Familie, sondern als grundlegende Wirkungsbedingung der Erziehung insgesamt. Deshalb hat der VIII. Pädagogische Kongreß zu Recht nicht nur die Familienerziehung in seine Aussagen einbezogen und ihre Bedeutung betont, sondern das Anwachsen der erzieherischen Aufgaben ausdrücklich auch für die Familie unterstrichen.20 Die wachsende Rolle der Familie bei der Erziehung der Kinder wird sich u. E. vor allem in einer noch direkteren Orientierung der Eltern am sozialistischen Erziehungsziel äußern und zu einer bewußteren Gestaltung der erzieherischen Komponente des Familienlebens, zum stärkeren Einsatz der erzieherischen Möglichkeiten von Mutter und Vater und zu einer noch zielstrebigeren Zusammenarbeit zwischen der Familie und den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen führen. 1 Vgl. H. Stolz, „A. S. Makarenko und die kommunistische Erziehung heute“, Einheit 1978, Heit 2, S. 172 fl. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 98. 3 Vgl. M. Honecker, „Die Jugend auf die kommunistische Zukunft vorbereiten“, Einheit 1977, Heft 5, S. 527 ff. 4 Vgl. hierzu M. HoneCker, Der gesellschaftliche Auftrag unserer SChule (VIII. Pädagogischer Kongreß), Berlin 1978, S. 68 fl.; W. Herger, „Jugend der DDR ln revolutionärer Bewährung“, Einheit 1977, Heft 5, S. 539 ff. 5 E. HoneCker, Bericht des Zentralkomitees der SED a. a. O., S. 100. 6 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 49. 7 Vgl. Programm der SED, a. a. O., S. 55; § 41 Abs. l des Jugendgesetzes der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 45). 8 Vgl. VO über die Gewährung des staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit drei Kindern vom 4. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 4 S. 52). 9 Programm der SED, a. a. O., S. 55. 10 Vgl. Art. 16, 17 und 18 der Grundlagen für die Ehe- und Familiengesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 27. Juni 1968 in: Familiengesetze sozialistischer Länder, Berlin 1971, S. 19 fl., sowie Art. 47 fl. des Gesetzbuchs über die Ehe und Familie der RSFSR vom 30. Juli 1969, a. a. O., S. 46 ff.; vgl. auch OG, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 ZzF 14/73 - (NJ 1974, Heft 6, S. 185). 11 Vgl. Familiengesetze sozialistischer Länder, a. a. O. 12 Vgl. hierzu R. Walther, „Die Rolle der Familie im Bildungsund Erziehungsprozeß der Jugend“, NJ 1972, Heft 16, S. 473 fl. 13 Der Stiefelternteil hat Jedoch nicht die Pflicht, für die Kinder seines Ehegatten Unterhaltsleistungen zu erbringen. 14 Vgl. Lehrbuch FamilienreCht, Berlin 1976, S. 249 fl. 15 H. Dorn, „Zur Problematik des Erziehungsversagens von Familien“, Jugendhilfe 1977, Heft 1, S. 16. 16 Vgl. hierzu E. Weiß, „Grundideen A. S. Makarenkos zur elterlichen Erziehung - schöpferisch zu nutzen“, Jugendhilfe 1978, Heft 4, S. 102 fl.; dieselbe, „Zur politisch-erzieherischen Grundhaltung von Eltern, deren Kinder entwicklungsgefährdet sind -Untersuchungsergebnisse und Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit der Organe der Jugendhilfe“, Diss. A, Berlin 1976; dieselbe, „Untersuchungen zu den Eltern-Kind-Beziehungen bei erziehungsgefährdeten Kindern“, Materialien der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität, März 1976, S. 94. 17 E. MannsChatz, „Aufgaben der Jugendhilfeorgane auf dem Gebiet der Erziehungshilfe“, NJ 1978, Heft 2, S. 55. 18 Das gilt insbesondere für die Fälle, ln denen die Erziehungsverhältnisse des Kindes beim Erziehungsberechtigten nachhaltig gestört sind (vgl. auch Kommentar FamilienreCht, Berlin 1973, Anm. 1.3. ZU § 48 [S. 199]. 19 Richtlinie Nr. 5 des Zentralen Jugendhilfeausschusses zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe im Zusammenhang mit dem Umgang des Nichterziehungsberechtigten mit dem Kind nach Ehescheidung (Richtlinie zu § 27 Abs. 2 FGB) vom 2. Mai 1973, Jugendhilfe 1973, Heft 7/8, S. 213; Textsammlung Jugendhilfe, Berlin 1978, S. 52. 20 Vgl. M. Honecker, Der gesellschaftliche Auftrag unserer Schule, a. a. O. * 3 Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Peter Klein/Klaus Engelhardt: Weltproblem Abrüstung (Politische und ökonomische Probleme des Ringens um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung) 224 Seiten; EVP (DDR): 10,50 M Mit dem vom Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR herausgegebenen Buch verfolgen die Autoren das Ziel, die objektiven Voraussetzungen und die subjektiven Möglichkeiten der Abrüstung zu analysieren und die darauf begründeten Hauptlinien der Politik der sozialistischen Staaten zur Begrenzung des Wettrüstens und zur Abrüstung sowie die Gegenposition der imperialistischen Hauptmächte darzustellen. Im Kapitel Sozialismus Frieden Abrüstung“ werden die sozialökonomischen Wurzeln der Abrüstungspolitik der Staaten und ihre Haltung zu Krieg und Frieden untersucht. Es wird nachgewiesen, daß die Abrüstung ein Kampfziel der sozialistischen Staaten und der revolutionären Weltbewegung ist und der XXV. Parteitag der KPdSU die Leitlinie für das weitere Ringen der Völker um Frieden, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung darstellt. Das Kapitel Kapitalismus - Rüstung - Kriegsgefahr“ zeigt demgegenüber Ursachen und Ausmaß des Wettrüstens auf, entlarvt die Lüge von der angeblichen militärischen Bedrohung aus dem Osten" und anlysiert die politische Strategie des Imperialismus in der Abrüstungsfrage sowie die Unterstützung seines abrüstungsfeindlichen Kurses durch die Pekinger Führung. Den ökonomischen und sozialen Problemen der Abrüstung ist das 3. Kapitel gewidmet. Abschließend erörtern die Verfasser Möglichkeiten, Ergebnisse und Aufgaben im Ringen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. Hier interessiert vor allem die Darstellung der drei Ebenen zwischenstaatlicher Verhandlungen und ihrer Resultate: der Verhandlungen im Rahmen der UNO (vor allem die Genfer Konferenz des Abrüstungsausschusses), der sowjetisch-amerikanischen Verhandlungen, in deren Mittelpunkt bisher Vereinbarungen über die Begrenzung der strategischen Rüstungen (SALT) stehen, sowie der Verhandlungen auf regionaler Ebene, unter denen die Wiener Verhandlungen zur Begrenzung von Streitkräften und Rüstungen in Mitteleuropa hervorgehoben seien. Im Anhang enthält das Buch Übersichten über multilaterale Verträge und bilaterale Verträge bzw. Vereinbarungen der UdSSR zu Abrüstungsfragen, über entsprechende aktuelle Initiativen der UdSSR und der anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft sowie über einschlägige Dokumente internationaler nichtstaatlicher Gremien. Zahlreiche statische Materialien erhöhen die Überzeugungskraft des Buches.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 349 (NJ DDR 1979, S. 349) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 349 (NJ DDR 1979, S. 349)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beruhende Anwung und Nutzung der Gesetze auszuf gehen. Höhere Anforderungeh erwachsen für die gesamte politischoperative Arbeit Staatssicherheit aus der verstärkten Konspiration im Vorgehen des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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