Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 338

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 338 (NJ DDR 1979, S. 338); 338 Neue Justiz 8/79 Aktuelle Aufgaben der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft GERHART MÜLLER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Die auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED gegebene Orientierung, sich stets und in allem von den Gesamtinteressen der Deutschen Demokratischen Republik leiten zu lassen1, beinhaltet die von der Partei wiederholt bekräftigte Forderung nach unbedingter Achtung der Gesetze. Niemandem ist es erlaubt, sich aus welchen Gründen auch immer, auch nicht aus sog. Zweckmäßigkeitserwägungen zur Durchsetzung betrieblicher, zweiglicher, regionaler oder partieller, den gesellschaftlichen Erfordernissen entgegenstehender Sonderinteressen über bestehende gesetzliche Forderungen hinwegzusetzen. Das sozialistische Recht ist vom Standpunkt der den Interessen der macht-ausübenden Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes dienenden einheitlichen Staatspolitik selbst Ausdruck höchster Zweckmäßigkeit und für jedermann verbindlich. Die zunehmende Bedeutung, die das sozialistische Recht als Instrument der staatlichen Leitung der sozialistischen Gesellschaft erlangt, gebietet es, die Garantien für seine strikte Einhaltung immer wirksamer zur Geltung zu bringen. Eine dieser Garantien ist die staatsanwaltschaftliche Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht. Sie wird weder durch die gewachsene Eigenverantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit noch durch die spürbar größer gewordenen gesellschaftlichen Aktivitäten zur bewußten Rechtsverwirklichung eingeschränkt. Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Rechtspropaganda Gegenwärtig wird die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht vorrangig darauf konzentriert, solche Rechtsverletzungen aufzudecken, zu beseitigen und ihnen wirkungsvoll vorzubeugen, durch die Straftaten begünstigt werden.2 Gleichermaßen wenden wir die rechtlichen Mittel der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht (z. B. das Untersuchungsverlangen, den Protest und Hinweis, das Verlangen auf Wiedergutmachung des Schadens und auf Einleitung eines Disziplinär- oder Ordnungsstrafverfahrens) an, um auf Rechtsverletzungen bzw. auf entsprechende Verdachtsgründe zu reagieren, die der Staatsanwaltschaft durch Eingaben der Bürger oder durch andere Informationen bekanntgeworden sind. Enorme Anstrengungen erfordert die hauptsächliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung immer wirksamer zu gestalten. Das schließt die Notwendigkeit ein, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten aufzudecken und zu beseitigen. Nicht selten handelt es sich hier um Rechtsverletzungen, auf die vom Staatsanwalt mit den rechtlichen Mitteln der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht reagiert werden muß, soweit nicht bereits vom Untersuchungsorgan entsprechende Maßnahmen zu ihrer Beseitigung in die Wege geleitet worden sind. Dabei fällt aber, wie Überprüfungen ergaben, noch manches „unter den Tisch“. Das muß verändert werden. Die Aufdeckung straftatbegünstigender Rechtsverletzungen und ihre konsequente Beseitigung ist nicht in das Ermessen des Staatsanwalts gestellt, sondern ist gesetzliche Pflicht, ist Verfassungsauftrag des Staatsanwalts. Es wäre ein Widersinn, irgendwo mit relativ großem Aufwand nach Rechtsverletzungen zu suchen, wenn inso- weit die Strafverfahren nicht bzw. nicht voll ausgeschöpft werden. Hier liegen beträchtliche Reserven für die notwendige Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht. Die Erschließung dieser Reserven wurde durch den Generalstaatsanwalt der DDR zu einer Aufgabe von hohem Rang erklärt. Es geht dabei um die Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens und damit um die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung überhaupt. Es geht aber auch und das darf nicht übersehen werden generell um die Erhöhung des Einflusses der Staatsanwaltschaft auf die strikte Einhaltung und einheitliche Anwendung unseres Rechts als einem Mittel zur Durchsetzung der Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Diese prinzipielle Aufgabenstellung, die sich aus der Verfassung und dem Staatsanwaltschaftsgesetz ergibt und die man nicht allein und nicht in erster Linie mit den Erfordernissen der Kriminalitätsvorbeugung erklären kann, hat sich durch die Orientierung, die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht vor allem aus dem Strafverfahren heraus zu verstärken, nicht geändert. Dem haben die Staatsanwälte in ihrer Arbeit voll Rechnung zu tragen. Das bedeutet, sich nicht mit der Anwendung der rechtlichen Mittel der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht auf das einzelne Strafverfahren oder die Eingabe eines Bürgers zu begnügen. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, die analytische Arbeit zu entwickeln. Um eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit zu erreichen, ist es notwendig, die wesentlichen Ergebnisse und Erfahrungen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht systematisch und regelmäßig zu analysieren und die so gewonnenen Erkenntnisse über Rechtsverletzungen und ihre Ursachen auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene planmäßig dazu zu nutzen, das allgemeine Niveau der Gesetzlichkeit zu heben. Zusammenfassend ist hierzu festzustellen, daß die gesamte Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, in der die Leitung des Kampfes gegen Straftaten naturgemäß den größten Raum einnimmt, eine untrennbare Einheit bildet. Die Spezifik der einzelnen Aufsichtszweige, wie z. B. die unterschiedlichen Gegenstände der Aufsicht über die Gesetzlichkeit im Strafverfahren und der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, bedeutet nicht, diese Aufsichtszweige zu verselbständigen. Vielmehr kommt es darauf an, die Kraft der Staatsanwaltschaft unter Ausschöpfung aller ihr zu Gebote stehenden rechtlichen Mittel möglichst geschlossen ins Feld zu führen und auf einheitliche Schwerpunkte auszurichten. Das ist, wie die Erfahrung bestätigt, eine entscheidende Bedingung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit unserer gesamtstaatsanwaltschaftlichen Aufsichtstätigkeit. In diesem Sinne muß auch die Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Rechtspropaganda verstanden werden. Lebensnahe Gestaltung der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht Bekanntlich ist in der sozialistischen Gesellschaft die bewußte und freiwillige Einhaltung der Rechtsnormen die Hauptform und zugleich eine wesentliche Garantie der Rechtsverwirklichung. Die Leninsche These, daß sich die sozialistische Gesetzlichkeit nur erfolgreich durchsetzen läßt, wenn die Massen der Arbeiter und Bauern mithelfen3, erweist sich auch in unseren Tagen als voll gültig.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 338 (NJ DDR 1979, S. 338) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 338 (NJ DDR 1979, S. 338)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

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