Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 332

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332); 332 Neue Justiz 7/79 nisdert werden. Die Behandlung dieser bedeutsamen politischen und ökonomischen Zusammenhänge soll dazu beitragen, daß Bürger und Dienstleistungsbetriebe (DLB) ihre Rechte und Pflichten durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit noch effektiver für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen nutzen. Der Autor hat sich bewußt auf die Darstellung der wichtigsten Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, persönliche Dienstleistungen und Ausleihe) beschränkt. Die rechtlichen Regelungen des ZGB über diese Dienstleistungen werden stets in Verbindung mit angrenzenden Bestimmungen des ZGB (z. B. allgemeine Bestimmungen über die Verträge, Regelungen über Schadenersatz und Verjährung) erläutert. Der komplexen Darstellung der Dienstleistungen war es förderlich, daß die mit diesen in Beziehung stehenden Kundendienste angefangen von der Information über Dienstleistungen bis hin zur Rechtsberatung erwähnt werden. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Bürger und DLB werden in chronologischer Reihenfolge erläutert. Der Autor gliedert seine Darlegungen nach Abschluß, Erfüllung und Beendigung des Dienstleistungsvertrags sowie Ansprüchen bei Vertragsverletzungen. Ausdruck einer differenzierten Betrachtungsweise der materiellen (z. B. hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen) und nichtmateriellen Dienstleistungen (z. B. Friseur- und Kosmetikleistungen) ist es auch, daß Göhring bei den materiellen Dienstleistungen zutreffend auf die unterschiedlichen Garantieregelungen hinweist, die sich aus § 177 Abs. 1 ZGB einerseits und § 177 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 ALB-Wäscherei vom 28. Mai 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 312) andererseits ergeben. Rechtserhebliche Unterschiede werden aber auch dann hervorgehoben, wenn es darum geht, aus der Sicht des DLB und des Bürgers die Informationspflicht (z. B. beim Vertragsabschluß) und die Mitwirkungspflicht darzulegen. Dabei steht die betriebliche Verantwortung im Vordergrund. Gleichzeitig wird betont, daß der DLB nur dann die an ihn gestellten Erwartungen erfüllen kann, wenn der Bürger u. a. die erforderlichen Informationsleistungen und Mitwirkungshandlungen erbringt Damit wird sichtbar gemacht: Der Werktätige kann nur dann mit Erfolg Rechte geltend machen, wenn er seine Pflichten erfüllt hat Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß wird zutreffend darauf hingewiesen, daß die Dienstleistungsverträge (mit Ausnahme der Kfz-Instandhaltungsverträge über 30 M) formfrei sind vgl. § 2 Abs. 3 der AO über die ALB für Instandhaltungsleistungen an Kraftfahrzeugen vom 5. Dezember 1978 [GBl. I 1979 Nr. 3 S. 29]). Dies hätte jedoch nicht ausgeschlossen, in bestimmten Fällen (z.B. bei größeren Leistungen oder wenn Kinder oder Jugendliche für ihre gesetzlichen Vertreter umfangreichere Dienstleistungen in Auftrag geben) im Interesse der Rechtssicherheit und unzweideutiger Vereinbarungen einen schriftlichen Vertragsabschluß zu empfehlen. Einige Aussagen regen zu weitergehenden Argumentationen an. So wird auf S. 81 zutreffend darauf hingewiesen, daß die DLB bei technischen Konsumgütem, für die eine Ersatzteillieferfrist abgelaufen ist, den Vertragsabschluß nicht generell verweigern können, weil evtL Ersatzteile aus weiterentwickelten Konsumgütem oder aus defekten Baugruppen älterer Geräte zu verwenden sind. Diese Argumentation läßt sich noch dahin ergänzen, daß z. T. bei der Reparatur älterer technischer Konsumgüter überhaupt keine Ersatzteile benötigt werden (z. B., wenn nur bestimmte Teile befestigt werden müssen). Auf S. 61 wird richtig festgestellt, daß bei der Schadenersatzleistung nur vom jeweiligen Zeitwert ausgegangen werden kann. Im Ausnahmefall kann aber der Zeitwert seine obere Grenze auch im Neuwert finden, so wenn Bürger z. B. Gardinen oder Bekleidung unmittelbar nach dem Kauf und vor der ersten Nutzung dem DLB zur Änderung übergeben haben und diese Gegenstände verlorengehen. Göhrings Broschüre ist vor allem dazu bestimmt und auch geeignet, den Bürgern den Weg durch das Dienstleistungsrecht zu weisen. Sie ist aber zugleich auch- für die-in den Dienstleistungsbetrieben, staatlichen Organen und Rechtspflegeorganen tätigen Mitarbeiter ein wertvoller Leitfaden für ihre Arbeit. Rechtsanwalt Dr. GERHARD BAATZ, Mitglied des Kollegiums des Bezirks Leipzig CORENCAHHE 10-iene co jtpn ocBoaamu rflP X. XAHhije Harne npaBO HeceT noqepK paBovero Kaacca 286 y.-E. XOHEP/T. UITPACMAHH npaBoaue sonpocu pa3BHTlia KOMÖHHaTOB 290 P. X3HEPT/3. 3MrEPT/K. IlMTEP O HCKOTOpux yperyjmpOBa-HHSX BHeflOrOBOpHOH MaTepHajIbHOH OTBeTCTBeHHOCTH COLCHajIHCTH- cecKHX npeAnpiurrKH 294 X. KAHJI/3. BMTTEHEEK noBwcuTL oBiiiecTiieH’iyio actxbeKTi'B-HOCTi lOpuCJCHKUHH HO OXpaHe COIJHajIHCTHVeCKOH C06CTBCHH0CTHI 297 X. KPKDrEP/M. XMKE npaBOBaa OTBeTCTBeHHOCTb aa coxpaHe- hhc XMjin.ioinaaH 301 E. KHOflEJl/P. KPOHE 3amnTa npaB rpaacflaH aagava HOTa-pHajibHoro npon3BOflCTBa no noneqenHK) . 303 H3 gpyrox ccHpcaJncmecxHX CTpaH O. EAtPHE AKTyajitHwe Bonpocu npaBOTBOpxecTBa b noabCKOä HapoßHOH PecnyöjraKe 305 Ha oOcyxxenae X. JiyTEP/*. BOJIBOxD K Bonpocy o tom, BBaaeTcx mt aanurra b yroaoBHOM cyonpon3BocTBe OKaaaHHeM jihvhhx ycjiyr 308 rocyxapcTBO ■ npaso ■ HMnepHanH3Me E. flEU TeHiceaqHH pa3BHTna npaBonopsgKa b CIUA 310 npaBOmax npoagam ■ npaBOBoe BoemrraHxe X. OCMEBAH OcymecTBjieHHe pemeHHS panoHHOro coSparoix ge-cyraTOB Uaäi; b oßaacrH HapogHoro oSpaaOBaHHS 315 B. B£JIbPEJI/3. KAMyt B3anMOfleücTBHe b npaBOBOM Bocrorra-HHH yHCHMKQB 316 Omn aa npaKTHicn B. IHJIErEJI/x. EJIEKKEP o yroaoBHO-npaBOBOä oiieHKe caMO-BOJiBHOro yrona aBTOMauiHH 317 B. BAHHEK 08 oösi3aHHOCTH npegnpjuroiH SHcprocHaÖHceHHa no CHaCaceHMio b b k.-ihtm CH a :o b OTHoraeHMH rpaxcgaH 318 X. KEJIbHEP O mgcthoh KOMnereHTHOCTH no rpaxtgaHCKHM ge-nu 320 BOnpOCH ■ OTBCTM 321 tOpKcaxxnix no TpysosoMy, ce.MeiinoMy H rpaKgaeCKOMy npasy 323 Ofiiqn nag3op npoKypopa aa coOjnoemicM i.iKOHHOCTH 331 Übersetzung: Erika Hoflmann, Berlin CONTENTS 30th annlversary ol tbe GDB Horst H e 1 n t z e : Our leglslatlon bears the slgnature ol the working dass 286 Uwe-Jens Heuer/ Günter Strassmann : Legal Problems ol the development ol comblnes 290 Richard Hähnert / Erich S 1 e g e r t / Klaus Zieger: On some provlslons on the extra-contractual material responslbility ol soclallst enterprises 294 Helmut Keil / Sieglried Wittenbeck : To lncrease the soclallst eflectlveness ol judlcature on social property 297 Hartwig Krüger/ Manfred H 1 e k e : Legal responslbility lor the preservation ol livlng space 301 Joachim Knödel / Reinhard Krone : Saleguardlng the cltlzens’ rights, a task ol the notarlal reliel procedure 303 From other soclallst countries Jerzy B a 11 a : Toplcal lssues ol leglslatlon ln the Pollsh Feople’s Republic 305 Dlscnsslon Horst Luther / Friedrich W o 111 : On the question whether delence ln crta nal proceedlngs ls a personal Service 308 State and law ln lmperlallsm Jochen DOtsch : □evelopmental trends ol the legal System ir. the USA 310 Legal Propaganda and legal educatlon Horst Oslewacz : Implementation ol the declsion ol the Zeit: dlstrlct assem-bly ln the Held ol public educatlon 819 Wlnlrled Wöllel / Sieglried K a m u 1 : Cooperation ln the legal educatlon ol the juplls 316 Practlcal experlences Joachim Schlegel / Heinz B 1 ö c k e r : On the crimlnal assessment ol the una horized use ol motor-vehlcles 317 Wolf gang W e 1 n e c k : . ' On the duty ol power-supplying enterprisci to provlde and eonnect the cltlzens wlth their supply 318 Horst Kellner : On the local competence ln matters ol civ.l law 320 Questlons and answers 321 Jurlsdlctions on labour, lamlly and civil law 323 General supervlslon ol legallty by.the procurator 331 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und deren Stell vertretejp ppdiese Aufgaben durch ständige persönliche Einflußnahme und weitere ihrer Vorbildwirkung, in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Agitation den Kollektiven für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksverwaltungen sowie den zuständigen Diensteinheiten. Die stellt den geeignete Materialien für ihre Öff entlichlceitsarbeit zur Verfügung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entscheidenden politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Prozesse, um damit verbundene Entwick-lungsprobleme, die mit der Überwindung der Nachwirkungen der kapitalistischen Produktions- und Lebensweise, der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X