Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 332

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332); 332 Neue Justiz 7/79 nisdert werden. Die Behandlung dieser bedeutsamen politischen und ökonomischen Zusammenhänge soll dazu beitragen, daß Bürger und Dienstleistungsbetriebe (DLB) ihre Rechte und Pflichten durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit noch effektiver für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen nutzen. Der Autor hat sich bewußt auf die Darstellung der wichtigsten Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, persönliche Dienstleistungen und Ausleihe) beschränkt. Die rechtlichen Regelungen des ZGB über diese Dienstleistungen werden stets in Verbindung mit angrenzenden Bestimmungen des ZGB (z. B. allgemeine Bestimmungen über die Verträge, Regelungen über Schadenersatz und Verjährung) erläutert. Der komplexen Darstellung der Dienstleistungen war es förderlich, daß die mit diesen in Beziehung stehenden Kundendienste angefangen von der Information über Dienstleistungen bis hin zur Rechtsberatung erwähnt werden. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Bürger und DLB werden in chronologischer Reihenfolge erläutert. Der Autor gliedert seine Darlegungen nach Abschluß, Erfüllung und Beendigung des Dienstleistungsvertrags sowie Ansprüchen bei Vertragsverletzungen. Ausdruck einer differenzierten Betrachtungsweise der materiellen (z. B. hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen) und nichtmateriellen Dienstleistungen (z. B. Friseur- und Kosmetikleistungen) ist es auch, daß Göhring bei den materiellen Dienstleistungen zutreffend auf die unterschiedlichen Garantieregelungen hinweist, die sich aus § 177 Abs. 1 ZGB einerseits und § 177 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 ALB-Wäscherei vom 28. Mai 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 312) andererseits ergeben. Rechtserhebliche Unterschiede werden aber auch dann hervorgehoben, wenn es darum geht, aus der Sicht des DLB und des Bürgers die Informationspflicht (z. B. beim Vertragsabschluß) und die Mitwirkungspflicht darzulegen. Dabei steht die betriebliche Verantwortung im Vordergrund. Gleichzeitig wird betont, daß der DLB nur dann die an ihn gestellten Erwartungen erfüllen kann, wenn der Bürger u. a. die erforderlichen Informationsleistungen und Mitwirkungshandlungen erbringt Damit wird sichtbar gemacht: Der Werktätige kann nur dann mit Erfolg Rechte geltend machen, wenn er seine Pflichten erfüllt hat Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß wird zutreffend darauf hingewiesen, daß die Dienstleistungsverträge (mit Ausnahme der Kfz-Instandhaltungsverträge über 30 M) formfrei sind vgl. § 2 Abs. 3 der AO über die ALB für Instandhaltungsleistungen an Kraftfahrzeugen vom 5. Dezember 1978 [GBl. I 1979 Nr. 3 S. 29]). Dies hätte jedoch nicht ausgeschlossen, in bestimmten Fällen (z.B. bei größeren Leistungen oder wenn Kinder oder Jugendliche für ihre gesetzlichen Vertreter umfangreichere Dienstleistungen in Auftrag geben) im Interesse der Rechtssicherheit und unzweideutiger Vereinbarungen einen schriftlichen Vertragsabschluß zu empfehlen. Einige Aussagen regen zu weitergehenden Argumentationen an. So wird auf S. 81 zutreffend darauf hingewiesen, daß die DLB bei technischen Konsumgütem, für die eine Ersatzteillieferfrist abgelaufen ist, den Vertragsabschluß nicht generell verweigern können, weil evtL Ersatzteile aus weiterentwickelten Konsumgütem oder aus defekten Baugruppen älterer Geräte zu verwenden sind. Diese Argumentation läßt sich noch dahin ergänzen, daß z. T. bei der Reparatur älterer technischer Konsumgüter überhaupt keine Ersatzteile benötigt werden (z. B., wenn nur bestimmte Teile befestigt werden müssen). Auf S. 61 wird richtig festgestellt, daß bei der Schadenersatzleistung nur vom jeweiligen Zeitwert ausgegangen werden kann. Im Ausnahmefall kann aber der Zeitwert seine obere Grenze auch im Neuwert finden, so wenn Bürger z. B. Gardinen oder Bekleidung unmittelbar nach dem Kauf und vor der ersten Nutzung dem DLB zur Änderung übergeben haben und diese Gegenstände verlorengehen. Göhrings Broschüre ist vor allem dazu bestimmt und auch geeignet, den Bürgern den Weg durch das Dienstleistungsrecht zu weisen. Sie ist aber zugleich auch- für die-in den Dienstleistungsbetrieben, staatlichen Organen und Rechtspflegeorganen tätigen Mitarbeiter ein wertvoller Leitfaden für ihre Arbeit. Rechtsanwalt Dr. GERHARD BAATZ, Mitglied des Kollegiums des Bezirks Leipzig CORENCAHHE 10-iene co jtpn ocBoaamu rflP X. XAHhije Harne npaBO HeceT noqepK paBovero Kaacca 286 y.-E. XOHEP/T. UITPACMAHH npaBoaue sonpocu pa3BHTlia KOMÖHHaTOB 290 P. X3HEPT/3. 3MrEPT/K. 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KEJIbHEP O mgcthoh KOMnereHTHOCTH no rpaxtgaHCKHM ge-nu 320 BOnpOCH ■ OTBCTM 321 tOpKcaxxnix no TpysosoMy, ce.MeiinoMy H rpaKgaeCKOMy npasy 323 Ofiiqn nag3op npoKypopa aa coOjnoemicM i.iKOHHOCTH 331 Übersetzung: Erika Hoflmann, Berlin CONTENTS 30th annlversary ol tbe GDB Horst H e 1 n t z e : Our leglslatlon bears the slgnature ol the working dass 286 Uwe-Jens Heuer/ Günter Strassmann : Legal Problems ol the development ol comblnes 290 Richard Hähnert / Erich S 1 e g e r t / Klaus Zieger: On some provlslons on the extra-contractual material responslbility ol soclallst enterprises 294 Helmut Keil / Sieglried Wittenbeck : To lncrease the soclallst eflectlveness ol judlcature on social property 297 Hartwig Krüger/ Manfred H 1 e k e : Legal responslbility lor the preservation ol livlng space 301 Joachim Knödel / Reinhard Krone : Saleguardlng the cltlzens’ rights, a task ol the notarlal reliel procedure 303 From other soclallst countries Jerzy B a 11 a : Toplcal lssues ol leglslatlon ln the Pollsh Feople’s Republic 305 Dlscnsslon Horst Luther / Friedrich W o 111 : On the question whether delence ln crta nal proceedlngs ls a personal Service 308 State and law ln lmperlallsm Jochen DOtsch : □evelopmental trends ol the legal System ir. the USA 310 Legal Propaganda and legal educatlon Horst Oslewacz : Implementation ol the declsion ol the Zeit: dlstrlct assem-bly ln the Held ol public educatlon 819 Wlnlrled Wöllel / Sieglried K a m u 1 : Cooperation ln the legal educatlon ol the juplls 316 Practlcal experlences Joachim Schlegel / Heinz B 1 ö c k e r : On the crimlnal assessment ol the una horized use ol motor-vehlcles 317 Wolf gang W e 1 n e c k : . ' On the duty ol power-supplying enterprisci to provlde and eonnect the cltlzens wlth their supply 318 Horst Kellner : On the local competence ln matters ol civ.l law 320 Questlons and answers 321 Jurlsdlctions on labour, lamlly and civil law 323 General supervlslon ol legallty by.the procurator 331 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 332 (NJ DDR 1979, S. 332)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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