Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 33 (NJ DDR 1979, S. 33); Neue Justiz 1/79 33 lichkeitsrate zwischen 1968 und 1976 von 37 auf 42,8 bei 1 000 Geburten. Die BRD gehört zu den Ländern mit sehr hoher Säuglingssterblichkeit. 23 von 1 000 Neugeborenen werden nicht ein Jahr alt. Jedes Jahr sterben 15 000 Babys wegen vernachlässigter Mutterschaftsvorsorge und anderen Mängeln in der Schwangerschaftsbetreuung. Nach einer Untersuchung des Düsseldorfer Kinderarztes Prof. Eberhard Schmidt sterben in Arbeitervierteln dreimal so viele Säuglinge wie in bürgerlichen Wohngegenden. In Portugal ist die Kindersterblichkeit noch so hoch, daß statistisch auf 1 000 Lebendgeburten 44,83 Tote kommen. Im Bezirk Vila Real kommen beispielsweise noch 70 von 100 Kindern ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Hebamme zur Welt. In Chile liegt die Kindersterblichkeit bei 76,6 je 1 000 Lebendgeborenen. 80 Prozent aller Minderjährigen sind unterernährt. 20 Prozent von ihnen rechnen Mediziner werden durch die chronische Unterernährung lebenslang Himschäden davontragen. In Südafrika stirbt mehr als die Hälfte der Kinder unter fünf Jahren an Unterernährung. In Haiti erlebt ein Drittel aller Kinder nicht das fünfte Lebensjahr, da lebenswichtige Proteine fehlen. Profitable Kinderausbeutung Wie zur Zeit des Frühkapitalismus sind Kinder in kapitalistischen Ländern zusätzliche Profitquelle. Die Gesellschaft, die ihnen eine scheinbare „Freiheit“ verspricht, liefert sie erbarmungslos dem Zwang der Ausbeutung und allen damit verbundenen Folgen aus. Die UNESCO berichtet, daß vier Prozent der Arbeitskräfte in den kapitalistischen Industrieländern Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren sind. Nach einer Erhebung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom August 1978 werden mindestens 52 Millionen Kinder in vielen Teilen der Welt als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Diese Ziffer sei jedoch nur die Spitze" des Eisberges, da die mißbrauchten Kinder in zahlreichen Ländern nicht von Statistiken erfaßt werden. Die Mädchen und Jungen, von denen viele nicht älter als sieben. Jahre sind, müssen meist unter brutalen Bedingungen und nur für einen geringen Lohn in Werkstätten, Fabriken und auf Feldern arbeiten. In den USA sind allein Zehntausende Kinder der Land-und Wanderarbeiterfamilien von frühester Kindheit an zu schwerer körperlicher Arbeit bei niedrigster Entlohnung auf den Großfarmen verurteilt. So sind in drei an Mexiko grenzenden US-Staaten zwischen 50 und 60 Prozent aller Kinder der mexikanischen Saisonarbeiter illegal beschäftigt. Nach Angaben der US-Landarbeitergewerkschaft von 1977 handelt es sich um mindestens 800 000 Kinder. In Italien werden etwa 600 000 Mädchen und Jungen unter 15 Jahren vor allem im Süden des Landes in der Landwirtschaft als billige, oftmals sogar unbezahlte, nur mit Naturalien bezahlte Arbeitskräfte mißbraucht. In Spanien wurde 1978 geschätzt, das 280 000 Kinder unter 14 Jahren in arbeitsintensiven Prozessen, die keine Qualifikation erfordern, beschäftigt sind. 100 000 Kinder arbeiten allein für Betriebe in Madrid. In der BRD wurde durch Lockerung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Jahre 1976 sogar die Kinderausbeutung erleichtert. Durften Kinder bisher nur in der Landwirtschaft mithelfen, können jetzt über 13jährige Kinder „mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten“ zu Arbeiten herangezogen werden. Im Jahre 1974 wurden in der BRD 3 200 Arbeitsunfälle von Kindern, die in der Landwirtschaft arbeiten, registriert. Opfer staatlicher Repressivmaßnahmen In einer Reihe von Ländern werden Kinder in zunehmendem Maße Opfer staatlicher Repressivmaßnahmen, die eindeutig dem in den Menschenrechten proklamierten Schutz der Kinder vor Willkür widersprechen. In Südafrika befinden sich nach Berichten der Internationalen Juristenkommission zahlreiche Kinder im Schulalter ir% Gefängnis. Von den allein im November 1977 inhaftierten 714 Personen sind beispielsweise 180 Minderjährige gewesen. In Nikaragua wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres 1978 rund 50 Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und 14 Jahren von der Nationalgarde verschleppt. Sie sind seitdem spurlos verschwunden. In Chile wurden durch den blutigen Terror des Pinochet-Regimes über 20 000 Kinder zu Waisen gemacht. Viele von ihnen leiden seitdem an schweren Schlafstörungen, Angstzuständen und geistigen Entwicklungsstörungen. In der BRD werden immer mehr auch Kinder das Opfer von Bespitzelungen durch den Verfassungsschutz und andere Geheimdienste. *,Die Tat“ dazu am 11. August 1978: „Der bayrische Innenminister Seidl (CSU) und Kultusminister Maier haben im Landtag die Spitzeltätigkeit des Verfassungsschutzes ausdrücklich bestätigt und die Fortsetzung als ,staatspolitisch notwendig1 bezeichnet. Beide Minister betonen, daß ,die Schulleitungen angehalten sind, dem Verfassungsschutz Amtshilfe durch Auskünfte über einzelne Schüler, Schülergruppen und -Organisationen zu geben“. Schüleraktivitäten würden auch weiterhin durch den Geheimdienst registriert.“ Gegen Kinder wird von Polizeikommandos das lebensgefährliche Kampfgas „Chemische Keule“ eingesetzt. So beispielsweise im März 1978 an der Ziehen-Schule in Frankfurt (Main), wobei sechs Schüler teilweise erheblich verletzt wurden. Im BRD-Land Bayern wurde es mit dem 1978 neu geschaffenen Polizeigesetz ausdrücklich gestattet, bei „Verdacht“ auch auf Kinder zu schießen. In Hannover (BRD-Land Niedersachsen) wurde die Bürgerforderung nach Bau von Kinderspielplätzen für Kleinkinder mit der offiziellen Begründung abgelehnt, auf ihnen würden „Kinder zum Protestieren und Demonstrieren, letztlich zum Terrorisieren, abgerichtet“. (Nach „Unsere Zeit“, 25. Juli 1978). In den USA werden sechsjährige Kinder auf „potentielle Aggressivität“ hin untersucht und in manchen Fällen sogar einer sogenannten Psychochirurgie unterzogen. Kinder, die gegen schlechten Unterricht in überfüllten Klassen aufbegehren, gelten als „funktionsgestört“ und werden unter Verletzung des international geltenden Rechts mit hochdosierten Drogen behandelt. Ritalin und andere Am-ptamine werden Millionen Schulkindern verabreicht, um sie in Passivität zu halten. Perspektivlosigkeit der Kinder im Imperialismus In der BRD begingen 1976 500 Kinder Selbstmord (Nach: Welt am Sonntag, 23. Juli 1978) In Japan wurden 1977 über 800 Kinderselbstmorde registriert. (Nach: Spandauer Volksblatt, 16. Dezember 1977) Die schwierige existentielle Lage aer Millionenmassen, die sich mit der kapitalistischen Krise zunehmend verschärft, bringt immer neue erschreckende Erscheinungen hervor, die den Tatbestand des sozialen Mordes an den Kindern erfüllen. Dazu gehören: Drogenkonsum, Nikotin, Alkohol, Beruhigungs- und Aufputschmittel. In der BRD greifen rund 27 Prozent aller 12jährigen Schüler und 42 Prozent aller 14jährigen mindestens dreimal in der Woche zum Alkohol. Rund 40 000 junge Menschen im Alter von über 10 Jahren gehören zu den regelmäßigen Drogenkonsumenteiv 25 000 Kinder zwischen 13 und 15 Jahren in der BRD waren 1977 heroinsüchtig. In den USA veranschlagt Dr. Morris Chafetz, Direktor des „Nationalinstituts zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs“, die Zahl der Kinderalkoholiker auf 500 000.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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