Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 313 (NJ DDR 1979, S. 313); Neue Justiz 7/79 313 Förderung der Investitionen oder des Außenhandels) sehr viele Regelungen, die allgemeinen Belangen der Bourgeoisie, der Sicherung der kapitalistischen Ordnung als Ganzes Rechnung tragen, aber auch die Anerkennung sozialer Rechte, die durch die Arbeiterklasse und ihre Organisationen erkämpft wurden. Die Gesetze werden ergänzt durch eine rasch anwach-ende exekutive Rechtsetzung (administrative Verordnungen des Präsidenten, Richtlinien der Bundeskommissionen, administrative Richtlinien und Anweisungen von Regierungsbehörden u. a.), welche die Gesetzesakte für einzelne gesellschaftliche Beziehungen konkretisieren und dabei häufig von bestimmten Sonderinteressen der herrschenden Monopolgruppen (z. B. des Militär-Industrie-Komplexes) diktiert sind. Durch die Rechtsprechung erfolgt schließlich eine spezifische Ausgestaltung der Normen für die vielfältigen Einzelsituationen, wobei das staatlich gesetzte Recht nicht nur verbindlich interpretiert und „ausgefüllt“ wird, sondern vor allem durch die Obergerichte auf der Basis des Präjudizienrechts Rechtssätze von oft weittragender Bedeutung entwickelt werden, die neben dem gesetzten Recht Gültigkeit besitzen oder diesem sogar eine neue inhaltliche Ausrichtung geben. Es ist das eigentliche flexible Element in der amerikanischen Rechtsordnung, das den sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen und Interessen Rechnung trägt. In einer Reihe von Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen nimmt diese Funktion auch das von den Monopoluntemehmen selbst gesetzte Recht wahr (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Tarifrecht). Deutlich zeigt sich das Zusammenwirken von Gesetzesrecht und Richterrecht z. B. anhand der Rechtspraxis zum Einheitlichen Handelsgesetzbuch. In diesem ist ausdrücklich festgelegt, daß es durch die Rechtsprechung „frei“ ausgelegt werden soll und daß die allgemeinen Grundsätze des Common Law ergänzende Anwendung finden (Art. 1 § 103 UCC). Auf die konkrete richterrechtliche Ausgestaltung orientieren auch zahlreiche Einzelregelungen, indem sie durch Generalklauseln oder Rahmenbestimmungen nur die allgemeine Richtung des geforderten Verhaltens angeben. So können die Gerichte z. B. immer dann, wenn sie das Erbringen einer vertraglich vereinbarten Leistung als nicht realisierbar (impracticable) oder nicht mehr sinnvoll (unreasonable) erachten, das verpflichtete Monopolunternehmen von seiner Leistungspflicht befreien (Art 2 §§ 613 bis 616 UCC). Das Handelsrecht bietet daher heute ein Gemisch von Gesetzes- und Fallrecht, wobei das Gesetzesrecht einerseits früheres Fallrecht verdrängt, andererseits aber von neuem Fallrecht überlagert wird. Ausbau des außenrechtlichen repressiven Machtinstrumentariums Gleichzeitig darf man nicht übersehen, daß sich die herrschende Klasse neben rechtlichen Methoden in zunehmendem Maße solcher administrativen und repressiven Mittel bedient, die keiner rechtlichen Bindung unterliegen. Der außerrechtliche Handlungsbereich der bürgerlichen Staatsmacht wächst vor allem mit dem Ausbau des der Unterdrückung der Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte dienenden Machtinstrumentariums. Bedeutende Teile des Staatsapparates, besonders die für innere Sicherheit zuständigen Organe und die Geheimdienste, agieren faktisch außerhalb des geltenden Rechts und sind fortlaufend bestrebt, ihre Manövriermöglichkeiten zu erweitern. So geht die Polizei unter der Losung einer Wiederherstellung von Recht und Ordnung (law and Order) in immer brutalerer Weise und unter Mißachtung selbst in der Verfassung verbriefter und vom Obersten Gericht der USA als grundlegend (fundamental) bezeichneter Persönlichkeitsrechte vorwiegend gegen politisch mißliebige Perso- nen, Afroamerikaner und Angehörige nationaler Minderheiten vor. Wie führende Vertreter der Afroamerikaner und Chicanos bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium erklärten, „ist die übermäßige Anwendung von Gewalt, einschließlich tödlicher Gewalt, durch die Polizei zum Hauptproblem geworden, dem sich die Schwarzen, die spanischsprachigen Amerikaner und andere Minderheitsgruppen im ganzen Lande gegenübersehen“.14 Kampf der Arbeiterklasse um politische und soziale Rechte Andererseits ist auch im amerikanischen Recht sichtbar, daß die herrschenden Kreise nicht mehr unbegrenzt handlungsfähig sind, sondern in wachsendem Maße die Forderungen der Arbeiterklasse und ihrer Organisationen berücksichtigen müssen. Sie werden zur Gewährung von rechtlichen Konzessionen gezwungen, die zumindest einem Teil dieser Forderungen Rechnung tragen, zugleich aber oft so angelegt sind, daß sie die Bemühungen um Integration der Arbeiterklasse in die staatsmonopolistische Ordnung und insgesamt um eine Stabilisierung dieser Ordnung unterstützen. Deutlich zeigt sich dies vor allem in den Regelungen des amerikanischen Arbeitsrechts. So konnten die Werktätigen durch organisierte Kampfaktionen in einigen tarifvertraglichen Regelungen durchaus beachtliche soziale Leistungen der kapitalistischen Unternehmen durchsetzen, so z. B. sog. Lohngleitklauseln, die eine regelmäßige Anpassung der Löhne an die steigenden Lebenshaltungskosten vorsehen, Pensionszahlungen bei Erreichen des Rentenalters oder eine begrenzte Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die gleichen Tarifverträge enthalten allerdings oft Festlegungen, die bei den Werktätigen zu einem höheren Leistungsdruck und Arbeitstempo führen, ferner Festlegungen über die Einhaltung von Friedens- und Kooperationspflichten der Gewerkschaften gegenüber den Unternehmensleitungen u. a. m. Die Aufnahme derartiger Regelungen wird durch die vom Gedanken sozialer Partnerschaft geprägte Haltung vieler maßgeblicher Gewerkschaftsführer begünstigt. Wenn auch die Tendenz eines wachsenden Einflusses der Arbeiterklasse auf das bürgerliche Recht in anderen entwickelten kapitalistischen Ländern deutlicher in Erscheinung tritt als in den USA, wirkt sie zunehmend auch hier. Dafür sprechen die qualitativ neuen Aspekte, die für die Kampfaktivität, besonders für die Streikkämpfe, der amerikanischen Werktätigen in jüngerer Zeit kennzeichnend sind. Es nehmen vor allem die großen, ganze Wirtschaftszweige umfassenden Aktionen (wie etwa der Streik von 160 000 Kohlekumpeln um die Jahreswende 1977/78) zu, und es wächst die Klassensoiidarität auch über den einzelnen Gewerkschaftsverband hinaus. Die gewerkschaftlichen Forderungen erhalten damit eine größere Durchschlagskraft. Die großen Gewerkschaften vertreten heute nicht nur solche sozialen Forderungen wie die nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (der mit 2,90 Dollar ab 1. Januar 1979 in grobem Mißverhältnis zu den sprunghaft steigenden Lebenshaltungskosten steht) und nach Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch solche für die Kampfposition der Werktätigen gegenüber den Monopolen so wichtigen Forderungen wie die Schaffung von Kündigungsschutzrechten und die Gewährung eines unbehinderten Streikrechts. Wie die Kommunistische Partei der USA betont, kommt im Rahmen des Kampfes um die Verbesserung der Lage der Arbeiterklasse der „Intensivierung der legislativen Aktivitäten in bezug auf ein breites Spektrum politischer, sozialer und ökonomischer Probleme“ eine erhebliche Bedeutung zu. Zu diesen Aktivitäten, die von einem breiten Bündnis demokratischer, von den herrschenden Gruppierungen unabhängiger Kräfte getragen werden müssen, rechnet die Partei u. a. gesetzliche Regelungen,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 313 (NJ DDR 1979, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 313 (NJ DDR 1979, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Beschwerde sachlich gerechtfertigt ist. Trifft dies zu, so ist der Beschwerde unverzüglich abzuhelfen, indem der Beschwerdegrund beseitigt und die Gesetzlichkeit wieder hergestellt wird. In diesen Fällen ist äußerst gewissenhaft zu prüfen, wie weiter zu verfahren ist, denn nicht selten versuchen Beschuldigte, sich mit bestimmten Aussagen interessant zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X