Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 307 (NJ DDR 1979, S. 307); Neue Justiz 7/79 307 gelungen des polnischen Rechts und den Menschenrechtskonventionen nach und kennzeichnete die Anforderungen, die unter diesem Aspekt an künftige Normativakte gestellt werden müssen. Das Regierungsprogramm zur Vervollkommnung des Rechts und weitere aktuelle Gesetzgebungsvorhaben Die Tätigkeit des Rates für Gesetzgebung trug wesentlich dazu bei, daß der Entwurf eines Regierungsprogramms zur Vervollkommnung des Rechts erarbeitet werden konnte. Dieser Entwurf wurde der Kommission des Sejm für Gesetzgebungsfragen zu einer ersten Beurteilung vorgelegt, an der auch Vertreter aller anderen Kommissionen des Sejm mitwirkten. Die Kommissionen beurteilten den Entwurf positiv, weil er einen wesentlichen Schritt zur Realisierung des Beschlusses des VI. Parteitages der PVAP über eine planmäßige Gesetzgebungstätigkeit darstellt. Am 8. Februar 1974 beschloß der Ministerrat das Programm zur Vervollkommnung des Rechts für die Jahre 1974 bis 1980, das für alle Fachbereiche verbindlich ist. Dieses Programm sieht für den Zeitraum von sieben Jahren die Ausarbeitung von 106 Gesetzentwürfen vor, die in komplexer Art und Weise eine in bisher 250 Gesetzen normierte Materie erfassen. Zur Realisierung des Regierungsprogramms wurde bisher eine Reihe wesentlicher Gesetze erlassen, die für die Vervollkommnung des Rechts besondere Bedeutung haben. Dazu gehören insbesondere Gesetze auf den Gebieten des Wohnrechts, des Baurechts, des Wasserrechts, des Zollrechts und des Bankrechts, das Gesetz über Geldleistungen der Sozialversicherung im Falle von Krankheit und Mutterschaft, das Gesetz über Leistungen bä Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, das Gesetz über die Änderung des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs sowie das Gesetz über den Brandschutz. Inzwischen wurden auch Gesetze erlassen, die die im Regierungsprogramm gekennzeichneten Aufgaben teilweise verwirklichen, so z. B. das Gesetz über die Handelstätigkeit und einige andere Arten von Tätigkeiten der nicht vergesellschafteten Wirtschaftsunternehmen sowie das Gesetz über die Bezirksarbeitsund Sozialversicherungsgerichte. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß die gesetzgeberische Arbeit, die zur Realisierung des Regierungsprogramms durchgeführt wird, nicht mit der Gesamtheit der gesetzgeberischen Arbeit identisch ist. Eine Reihe von Normativakten wurde vom Regierungsprogramm nicht erfaßt, weil sie entweder bei Inkrafttreten des Programms bereits vorbereitet waren, oder weil sich das Bedürfnis zu ihrer Ausarbeitung aus aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Erfordernissen ergab. Dazu gehören z. B. das. Arbeitsgesetzbuch sowie Gesetze über die Volkszählung, über die Personalausweise, über die Rentenversorgung und andere Leistungen zugunsten von Landwirten und ihren Familien. Unter dem Gesichtspunkt neuer gesellschaftlicher und ökonomischer Erfordernisse werden auch gegenwärtig Entwürfe von Gesetzen vorbereitet, die nicht im Regierungsprogramm enthalten sind, so z. B. die Gesetze über die allgemeine Rentenversorgung der Arbeiter und ihrer Familien, über das Vertragssystem, über die Zwangsvollstreckung, über den Schutz der Natur und über den Schutz psychisch Kranker. Gegenwärtig wird die Aufmerksamkeit auf diejenigen Normativakte konzentriert, die unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen und ökonomischen Erfordernisse besonders wichtig sind. Das betrifft insbesondere die Erarbeitung von Gesetzentwürfe® zu den Aufgaben sozialistischer Betriebe, zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse, zum effektiven Einsatz der Produktionsn ttel, zur Organisierung und Realisierung von Handels- und Dienstleistungen, zum Umweltschutz, zum Gesundheitsschutz, zum System der Volksbildung und Erziehung, zum Schutz der Jugend vor Demoralisierung, zur juristischen Betreuung der sozialistischen Wirtschaft, zum Konsulardienst der Volksrepublik Polen sowie zur Erarbeitung und Verkündung von Normativakten (Gesetz über die Rechtssetzung). Gefordert werden auch Arbeiten an einem Gesetz über die Planung der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes. Der Ausarbeitung der Grundsätze des Gesetzes über die Rechtssetzung gingen umfangreiche Untersuchungen voraus, in deren Rahmen verschiedene Konzeptionen analysiert wurden. Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es sich um ein Gesetz mit nur technischem und formell-prozessualem Charakter handeln soll, das das Verfahren zur Vorbereitung und Verkündung der Normativakte regelt, oder ob es ein Gesetz sein soll, das die Quellen des Rechts ordnet, die grundlegenden Direktiven auf dem Gebiet der allgemeinen Rechtspolitik formuliert und allgemeine Grundsätze des sozialistischen Rechts sowie die Grundlagen seiner Schaffung durch bestimmte, zu gesetzgeberischer Tätigkeit berechtigte Subjekte enthält Im Ergebnis der Diskussion wurde festgelegt, daß dieses Gesetz sowohl inhaltliche als auch formell-prozessuale Elemente enthalten- soll. Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, daß die gesetzgeberische Tätigkeit sowohl der obersten Organe der Staatsmacht als auch der örtlichen Organe und der staatlichen Verwaltung normiert werden soll. Das Gesetz wird u. a. auch solche Fragen regeln wie die Grundsätze der Gesetzgebung, die Kennzeichnung der Arten der Normativakte, die Form der Normativakte, das Gesetzgebungsverfahren, die Planung und Koordinierung der gesetzgeberischen Tätigkeit, die Art und Weise ihrer Realisierung und nicht zuletzt die Untersuchung der gesellschaftlichen Erscheinungen, die eine rechtliche Regelung erfordern. Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß in der Volksrepublik Polen der Grundsatz der Planung der gesetzgeberischen Tätigkeit verwirklicht wird. Das ist ein guter Ausgangspunkt für die Arbeiten zur weiteren Vervollkommnung des polnischen Rechtssystems. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung aus dem Polnischen von Dr. Helmut Keil, Berlin) * S. * * * * * * 12 Fußnoten zu Art. Hähnert u. a. 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1916, S. 113; Autorenkollektiv, Marxistisch-leninistische Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 1, Berlin 1974, S. 329 fl., und Bd. 4, Berlin 1976, S. 9 fl. 2 Vgl. Marxistisch-leninistische Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 4, S. 4111. 3 VgL Beschluß des Ministerrates der DDR über die Verbesse- rung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313). 4 VgL z. B. bei Bergschäden §§ 18 bis 25 Berggesetz der DDR vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 29) i. V. m. §§ 25 bis 30 der 1. DVO zum Berggesetz vom 12. Mai 1969 (GBl. n Nr. 40 S. 257; Ber. Nr. 50 S. 336) i. d. F. der 3. DVO zum Berggesetz vom 12. August 1976 (GBl. I Nr. 32 S. 403) und bei Immissionsschäden - soweit sie nicht Bergschäden sind - £§ 13 Abs. 2 und 19 der 5. DVO zum Landeskulturgesetz - Reinhaltung der Luft vom 17. Januar 1973 (GBL I Nr. 18 S. 157). 5 VgL Ziff. 3.2.1. der Grundsätzlichen Feststellung Nr. 2/1975 des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR vom 30. September 1975 zur Anwendung von Bestimmungen des ZGB auf Wirtschaftsrechtsverhältnisse (Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts 1975, Nr. 2, S. 5). 6 VgL M. Posch, Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung, Grundriß Zivilrecht, Heft 8, Berlin 1977, S. 44 fl. 7 VgL M. Posch, a. a. O., S. 38. 8 In dieser Frage vertritt K.-H. Christoph („Höhere Verantwortung der Betriebe für die Reinhaltung der Luft“, Wirtschaftsrecht 1973, Heft 3, S. 134) eine andere Auffassung, der u. E. jedoch nicht beigepflichtet werden kann. 9 VgL W. Weineck, „Schadenersatz nach'Bergrecht“, NJ 1971, Heft 8, S. 232 fl., und Heft 10, S. 293 fl. 10 VgL ZVG 23 AM-12/J2, Aus der Spruchpraxis des Staatlichen Vertragsgerichts, Bd. 3, Berlin 1974, S. 175. 11 VgL VO über die Vorbereitung von Investitionen vom 13. Juli 1978 (GBL I Nr. 23 S. 251) und VO über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen vom 13. Juli 1978 (GBL I Nr. 23 S. 257). 12 VgL K.-H. Christoph, a. a. O., S. 134.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen. demonstratives und provokatorisches Auftreten, insbesondere yontSÖfiP Bürgern, die Entstehung, die Ziele und das Wirksamwerden feinjSäägggativer Gruppen und Gruppierungen, Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit Erscheinungsformen. Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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