Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 306

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 306 (NJ DDR 1979, S. 306); 306 Neue Justiz 7/79 Paul Fassunge 13. November 1922 - 23. April 1979 Mit unserem Genossen Paul Fassunge haben wir einen bewährten Kommunisten und Staatsfunktionär verloren, der seine ganze Kraft für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und die Stärkung der DDR eingesetzt hat. In einer klassenbewußten Arbeiterfamilie aufgewachsen, fand Genosse Paul Fassunge bereits während des zweiten Weltkriegs den Weg an die Seite seiner sowjetischen Klassenbrüder. Im Auftrag des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ kämpfte er innerhalb der 2. Belorussischen Front zunächst auf sowjetischem Territorium und schließlich mit einer Gruppe Widerstandskämpfer im faschistischen Hinterland für die Befreiung des deutschen Volkes. Dort fiel er Ende März 1945 in die Hände der Gestapo, und nur mit Mühe konnte er nach qualvollen Verhören dem Tod entrinnen. Ab Ende 1945 half Paul Fassunge im damaligen Chemnitz und in Rochlitz maßgeblich beim Aufbau neuer antifaschistischer Kriminaldienststellen. Dabei erwarb er sich besonders bei der konsequenten Verfolgung und Bestrafung von Nazi-und Kriegsverbrechern große Verdienste. Nach dem juristischen Studium war Genosse Paul Fassunge zunächst in den Bezirken Suhl, Gera und Erfurt innerhalb der Staatsanwaltschaft in verantwortlichen Funktionen tätig. Von 1953 an wirkte er als politischer Mitarbeiter im Zentralkomitee der SED insbesondere an der weiteren Herausbildung sozialistischer Justizorgane und an der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung mit. Ab 1964 trug Genosse Paul Fassunge als Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR maßgeblich dazu bei, die internationale Zusammenarbeit bei der universellen Entlarvung, Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher zu verwirklichen. Für seine hervorragenden Verdienste wurden Genossen Paul Fassunge mit der Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, der Medaille „Kämpfer gegen den Faschismus" und anderer hoher Auszeichnungen verdiente Ehrungen zuteil. Wir werden unserem Genossen Paul Fassunge stets ein ehrendes Angedenken bewahren. * 1 Institut für Rechtswissenschaft der Polnischen Akademie der Wissenschaften im Dezember 1971 vorgenommen hatten, die daraus resultierenden Vorschläge für die weitere Vervollkommnung des Rechtssystems, ein Bericht des Hauptvorstandes der Vereinigung Polnischer Juristen über die Situation auf dem Gebiet des Rechts sowie Einschätzungen einzelner Fachministerien zur Wirksamkeit von Normativakten waren die Grundlage für Maßnahmen der Regierung der Volksrepublik Polen zur Sicherung einer strikten Ordnung in der Gesetzgebung. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom '28. Juli 1972 wurde der Rat für Gesetzgebung beim Vorsitzenden des Ministerrates geschaffen. Er. ist ein beratendes und begutachtendes Organ, dem hervorragende Vertreter der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis angehören. Vorsitzender des Rates ist der Minister der Justiz. Der Rat für Gesetzgebung hat folgende Aufgaben: 1. Anfertigung periodischer Einschätzungen der Situation auf dem Gebiet des Rechts sowohl in seiner Gesamtheit als auch auf einzelnen Gebieten. 2. Begutachtung von Lösungswegen, die grundsätzliche Bedeutung haben, insbesondere der gesellschaftspolitischen Leitsätze bei Entwürfen von Normativakten. 3. Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Rechtssetzung, die Gesetzgebungstechnik und die Nutzüng der wissenschaftlichen Errungenschaften auf diesem Gebiet so- wie Ausarbeitung von Entwürfen solcher Normativakte, die über den einzelnen Fachbereich hinäusgehen. 4. Qualifizierung von Mitarbeitern, die an der Ausarbeitung von Normativakten teilnehmen. Aus der bisherigen Tätigkeit des Rates für Gesetzgebung sind vor allem seine Aktivitäten bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen auf dem Gebiet der Wirtschaft (Wirtschaftsrecht) und zur weiteren Verbesserung des Gesetzgebungsprozesses in den Fachbereichen hervorzuheben. Die Einflußnahme des Rates auf die Gesetzgebung zeigt sich insbesondere in der Orientierung auf die eindeutige Bestimmung der gesellschaftspolitischen Ziele in den Entwürfen von Normativakten; die Berücksichtigung der Verpflichtungen des innerstaatlichen Rechts und der Bindungen Polens, die sich aus internationalen Verpflichtungen ergeben; eine einheitliche Handhabung der rechtlichen Sanktionen innerhalb des gesamten Rechtssystems; einheitliche Lösungen für rechtstechnische Probleme. Im Ergebnis von Begutachtungen durch den Rat wurden sowohl Entwürfe von Normativakten verbessert als auch allgemeine Gesetzgebungskonzeptionen ausgearbeitet. Der Rat half mit seinen Gutachten auch einzelnen Fachbereichen, ihre Gesetzgebungsarbeit zu qualifizieren. Zugleich wirkte der Rat dem Erlaß von solchen Normativakten entgegen, die inhaltlich ungenügend vorbereitet waren. Die Gutachten des Rates für Gesetzgebung entstehen in unmittelbarem Zusammenwirken mit Vertretern der Fachbereiche. Auch seinen Einschätzungen gehen in allen Fällen Diskussionen mit Vertretern der Fachbereiche voraus. Der Rat für Gesetzgebung billigte den Vorschlag des Ministers der Justiz, ein Register für die Rechtsvorschriften der einzelnen Fachbereiche einzuführen. Mit diesem Register wird vor allem das Ziel verfolgt, die Zahl der Rechtsvorschriften der Fachbereiche zu verringern und ihre Qualität zu verbessern. Außerdem sollen solche Rechtsvorschriften aufgehoben werden, die den Normativakten der Regierung entgegenstehen oder entbehrlich sind. Dieses Register hat neben der die Gesetzgebung der Fachbereiche ordnenden Funktion auch eine informative Funktion. Auf der Grundlage der im Register enthaltenen Informationen läßt der Minister der Justiz die Situation auf dem Rechtsgebiet, das von den im Register eingetragenen Rechtsvorschriften erfaßt wird, periodisch einschätzen. Danach informiert er den Ministerrat und legt ihm Schlußfolgerungen für die Gesetzgebungsarbeiten zur weiteren Vervollkommnung der Rechtsvorschriften der Fachbereiche vor. Diese Schlußfolgerungen werden zuvor mit den Mitgliedern des Rates für Gesetzgebung beraten. Der Minister der Justiz gibt auch den ständigen Kommissionen des Sejm Informationen für deren Kontrolltätig-keit. Er informiert ferner darüber, ob eine bestimmte Rechtsvorschrift im Register eingetragen ist. Falls Zweifel bestehen, legt er seinen Standpunkt zur Rechtsgültigkeit dieser Vorschrift dar. Mit dem Register für die Rechtsvorschriften wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß eine vollständige Übersicht über die Gesetzgebung aller Fachbereiche besteht, daß Analysen und Einschätzungen vorgenommen und Schlußfolgerungen hinsichtlich derjenigen Hauptrichtungen gezogen werden können, in denen Aktivitäten notwendig sind, um die Gesetzgebung zu vervollkommnen. Durch vergleichende Übersichten ist auch eine ständige Information des Ministerrats auf diesem Gebiet gesichert. Eine wichtige Aufgabe des Rates für Gesetzgebung war es, ein Gutachten in Vorbereitung der Ratifizierung der beiden UN-Menschenrechtskonventionen von 1966 zu erarbeiten. Dafür war eine grundsätzliche Analyse der gesamten Gesetzgebung unseres Landes notwendig. Der Rat wies die grundlegende Übereinstimmung zwischen den Re-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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