Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 305 (NJ DDR 1979, S. 305); Neue Justiz 7/79 305 * Aus anderen sozia listischen Ländern Aktuelle Fragen der Rechtssetzung in der Volksrepublik Polen Prof. Dr. habil. JERZY BAFIA, Minister der Justiz der Volksrepublik Polen Mit diesem Beitrag beginnen wir den Abdruck einiger Artikel, in denen im 35. Jahr der Gründung der Volksrepublik Polen Erfahrungen der Rechtsentwicklung und Rechtspraxis unseres sozialistischen Nachbarlandes vermittelt werden. D. Red. Das vom VI. Parteitag der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei im Dezember 1971 beschlossene und auf der L Landeskonferenz der Partei im Oktober 1973 konkretisierte Programm für den Aufbau des Sozialismus in der Volksrepublik Polen eröffnete einen neuen Abschnitt in der Geschichte unseres Landes. Die konsequente Verwirklichung dieses Programms führte zu einem bedeutenden Fortschritt auf allen Gebieten des sozialistischen Aufbaus in Volkspolen. Deshalb konnte der VII. Parteitag der PVAP im Dezember 1975 feststellen, daß Polen in eine neue, höhere Etappe des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eintritt. Der Parteitag charakterisierte die Volksrepublik Polen als einen Staat der Diktatur des Proletariats, der sich allmählich entsprechend den Fortschritten bei der Errichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in einen Staat des ganzen Volkes verwandelt. In Übereinstimmung mit den Parteitagsbeschlüssen nahm die oberste Volksvertretung Polens, der Sejm, am 10. Februar 1976 ein Gesetz über die Änderung der Verfassung vom 22. Juli 1952 an. Die Änderungen und Ergänzungen entsprechen der neuen gesellschaftlichen Entwicklungsetappe und betreffen vor allem die Grundlagen der politischen und sozialökonomischen Ordnung sowie die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger. Sie enthalten u. a. Grundsätze, die auf die Stärkung und Erweiterung der sozialistischen Demokratie und der Rolle der Gewerkschaften gerichtet sind. Das weitere Voranschreiten der gesellschaftlichen Entwicklung, die wachsende Rolle des sozialistischen Staates und der Ausbau der sozialistischen Demokratie erfordern auch, das System des sozialistischen Rechts, das sich in den vergangenen 35 Jahren der Volksmacht in Polen herausgebildet hat, ständig zu vervollkommnen. Dabei gehen wir davon aus, daß unser Recht seine Funktionen nur dann erfüllen kann, wenn bei seinem Erlaß folgende Voraussetzungen vorliegen: Die gesetzgeberische Planung muß in untrennbarem Zusammenhang mit der Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung stehen. Die dem Recht gestellten Ziele können nur unter Anwendung komplexer Mittel erreicht werden, die das gesamte Rechtssystem umfassen. Das Recht muß aus einer Verallgemeinerung der objektiven gesellschaftlichen und ökonomischen Prozesse erwachsen. Das zwingt dazu, in der Gesetzgebungsarbeit die Feststellungen und Verallgemeinerungen aus Untersuchungen über die Wirksamkeit des Rechts zu nutzen. Besonderer Nachdruck ist auf die rationelle Verbindung der rechtsschöpferischen Tätigkeit mit der Gestaltung der sozialistischen Ökonomik zu legen. Das ist ein wesentlicher Faktor zur Erzielung von Fortschritten auf dem Gebiet der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Die Gesetzgebung ist bereits in der Phase der Erarbeitung gesellschaftspolitischer Grundsätze und erster Ent- würfe von Rechtsakten durch die einzelnen Fachbereiche zu verbessern und auf ein höheres Niveau zu heben. Die Rechtsnormen müssen mit den Moralnormen übereinstimmen, besonders mit denjenigen, in denen die sozialistischen Grundsätze gesellschaftlichen Zusammenlebens zum Ausdruck kommen. Das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis bei der rechtsschöpferischen Tätigkeit Eine wichtige Rolle bei der Erhöhung des Niveaus der Gesetzgebung spielt die Rechtswissenschaft. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des geltenden Rechts sowie zur Ausarbeitung von grundlegenden Orientierungen für künftige Kodifikationen. Polnische Rechtswissenschaftler formulieren ihre Standpunkte in Berichten über die Situation auf dem Gebiet des Rechts sowie in individuellen oder kollektiven Gutachten für die Kommissionen des Sejm. Wissenschaftliche Ausarbeitungen mit Schlußfolgerungen für die Änderung und Ergänzung von Rechtsvorschriften wurden häufig zu einem wesentlichen Element gesetzgeberischer Vorhaben. In letzter Zeit wurden neue Formen des Zusammenwirkens von Wissenschaft und Praxis im Prozeß der Rechtsschöpfung entwickelt: gemeinsame Konferenzen von Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und staatlicher Organe zu Fragen der Gesetzgebung, Vereinbarungen über gemeinsame Forschungen auf dem Gebiet des Rechts, z. B. über gemeinsame Untersuchungen hinsichtlich der Rechtsverwirklichung, sowie die Organisierung von Diskussionen über Entwürfe zu Normativakten in wissenschaftlichen Institutionen. Ein Beispiel für das enge Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis war die gemeinsame Sitzung der Kommission für Gesetzgebungsarbeiten des Sejm und des Komitees für Rechtswissenschaft der Polnischen Akademie der Wissenschaften. Dort wurden Forderungen formuliert, die u. a. darauf abzielen, die normative Kompetenz der staatlichen Organe und das Objekt der gesetzlichen Regelungen präziser zu kennzeichnen sowie das Rechtssystem durch Anpassung an die gegenwärtige Etappe des sozialistischen Aufbaus zu aktualisieren. Dazu wurden auch Vorstellungen über das Regierungsprogramm zur Vervollkommnung des sozialistischen Rechts in der Volksrepublik Polen vorgetragen. In diesem Zusammenhang sind noch folgende Maßnahmen hervorzuheben: 1. Einzelne Ministerien und juristische Institutionen haben bei der Analyse der Wirksamkeit des Rechts festgestellt, daß die rechtlichen Lösungen vieler Normativakte nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus der gegenwärtig! Etappe des sozialistischen Aufbaus und den perspektivischen Aufgaben ergeben. Auf dieser Grundlage haben sie detaillierte Vorschläge für neue rechtliche Regelungen unterbreitet. 2. Es wurde die Notwendigkeit anerkannt, die gesetzgeberische Arbeit in den einzelnen Fachbereichen bereits in der Phase der Erarbeitung von Grundsätzen und ersten Entwürfen auf ein' höheres Niveau zu heben und die Zahl der Rechtsakte der Fachbereiche mit allgemeinem Charakter wesentlich zu verringern. Die Rolle des Rates für Gesetzgebung beim Vorsitzenden des Ministerrates Die Schlußfolgerungen aus einer gemeinsamen Analyse des Rechtssystems, die das Ministerium der Justiz und das \;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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