Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 305 (NJ DDR 1979, S. 305); Neue Justiz 7/79 305 * Aus anderen sozia listischen Ländern Aktuelle Fragen der Rechtssetzung in der Volksrepublik Polen Prof. Dr. habil. JERZY BAFIA, Minister der Justiz der Volksrepublik Polen Mit diesem Beitrag beginnen wir den Abdruck einiger Artikel, in denen im 35. Jahr der Gründung der Volksrepublik Polen Erfahrungen der Rechtsentwicklung und Rechtspraxis unseres sozialistischen Nachbarlandes vermittelt werden. D. Red. Das vom VI. Parteitag der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei im Dezember 1971 beschlossene und auf der L Landeskonferenz der Partei im Oktober 1973 konkretisierte Programm für den Aufbau des Sozialismus in der Volksrepublik Polen eröffnete einen neuen Abschnitt in der Geschichte unseres Landes. Die konsequente Verwirklichung dieses Programms führte zu einem bedeutenden Fortschritt auf allen Gebieten des sozialistischen Aufbaus in Volkspolen. Deshalb konnte der VII. Parteitag der PVAP im Dezember 1975 feststellen, daß Polen in eine neue, höhere Etappe des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eintritt. Der Parteitag charakterisierte die Volksrepublik Polen als einen Staat der Diktatur des Proletariats, der sich allmählich entsprechend den Fortschritten bei der Errichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in einen Staat des ganzen Volkes verwandelt. In Übereinstimmung mit den Parteitagsbeschlüssen nahm die oberste Volksvertretung Polens, der Sejm, am 10. Februar 1976 ein Gesetz über die Änderung der Verfassung vom 22. Juli 1952 an. Die Änderungen und Ergänzungen entsprechen der neuen gesellschaftlichen Entwicklungsetappe und betreffen vor allem die Grundlagen der politischen und sozialökonomischen Ordnung sowie die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger. Sie enthalten u. a. Grundsätze, die auf die Stärkung und Erweiterung der sozialistischen Demokratie und der Rolle der Gewerkschaften gerichtet sind. Das weitere Voranschreiten der gesellschaftlichen Entwicklung, die wachsende Rolle des sozialistischen Staates und der Ausbau der sozialistischen Demokratie erfordern auch, das System des sozialistischen Rechts, das sich in den vergangenen 35 Jahren der Volksmacht in Polen herausgebildet hat, ständig zu vervollkommnen. Dabei gehen wir davon aus, daß unser Recht seine Funktionen nur dann erfüllen kann, wenn bei seinem Erlaß folgende Voraussetzungen vorliegen: Die gesetzgeberische Planung muß in untrennbarem Zusammenhang mit der Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung stehen. Die dem Recht gestellten Ziele können nur unter Anwendung komplexer Mittel erreicht werden, die das gesamte Rechtssystem umfassen. Das Recht muß aus einer Verallgemeinerung der objektiven gesellschaftlichen und ökonomischen Prozesse erwachsen. Das zwingt dazu, in der Gesetzgebungsarbeit die Feststellungen und Verallgemeinerungen aus Untersuchungen über die Wirksamkeit des Rechts zu nutzen. Besonderer Nachdruck ist auf die rationelle Verbindung der rechtsschöpferischen Tätigkeit mit der Gestaltung der sozialistischen Ökonomik zu legen. Das ist ein wesentlicher Faktor zur Erzielung von Fortschritten auf dem Gebiet der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Die Gesetzgebung ist bereits in der Phase der Erarbeitung gesellschaftspolitischer Grundsätze und erster Ent- würfe von Rechtsakten durch die einzelnen Fachbereiche zu verbessern und auf ein höheres Niveau zu heben. Die Rechtsnormen müssen mit den Moralnormen übereinstimmen, besonders mit denjenigen, in denen die sozialistischen Grundsätze gesellschaftlichen Zusammenlebens zum Ausdruck kommen. Das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis bei der rechtsschöpferischen Tätigkeit Eine wichtige Rolle bei der Erhöhung des Niveaus der Gesetzgebung spielt die Rechtswissenschaft. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des geltenden Rechts sowie zur Ausarbeitung von grundlegenden Orientierungen für künftige Kodifikationen. Polnische Rechtswissenschaftler formulieren ihre Standpunkte in Berichten über die Situation auf dem Gebiet des Rechts sowie in individuellen oder kollektiven Gutachten für die Kommissionen des Sejm. Wissenschaftliche Ausarbeitungen mit Schlußfolgerungen für die Änderung und Ergänzung von Rechtsvorschriften wurden häufig zu einem wesentlichen Element gesetzgeberischer Vorhaben. In letzter Zeit wurden neue Formen des Zusammenwirkens von Wissenschaft und Praxis im Prozeß der Rechtsschöpfung entwickelt: gemeinsame Konferenzen von Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und staatlicher Organe zu Fragen der Gesetzgebung, Vereinbarungen über gemeinsame Forschungen auf dem Gebiet des Rechts, z. B. über gemeinsame Untersuchungen hinsichtlich der Rechtsverwirklichung, sowie die Organisierung von Diskussionen über Entwürfe zu Normativakten in wissenschaftlichen Institutionen. Ein Beispiel für das enge Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis war die gemeinsame Sitzung der Kommission für Gesetzgebungsarbeiten des Sejm und des Komitees für Rechtswissenschaft der Polnischen Akademie der Wissenschaften. Dort wurden Forderungen formuliert, die u. a. darauf abzielen, die normative Kompetenz der staatlichen Organe und das Objekt der gesetzlichen Regelungen präziser zu kennzeichnen sowie das Rechtssystem durch Anpassung an die gegenwärtige Etappe des sozialistischen Aufbaus zu aktualisieren. Dazu wurden auch Vorstellungen über das Regierungsprogramm zur Vervollkommnung des sozialistischen Rechts in der Volksrepublik Polen vorgetragen. In diesem Zusammenhang sind noch folgende Maßnahmen hervorzuheben: 1. Einzelne Ministerien und juristische Institutionen haben bei der Analyse der Wirksamkeit des Rechts festgestellt, daß die rechtlichen Lösungen vieler Normativakte nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus der gegenwärtig! Etappe des sozialistischen Aufbaus und den perspektivischen Aufgaben ergeben. Auf dieser Grundlage haben sie detaillierte Vorschläge für neue rechtliche Regelungen unterbreitet. 2. Es wurde die Notwendigkeit anerkannt, die gesetzgeberische Arbeit in den einzelnen Fachbereichen bereits in der Phase der Erarbeitung von Grundsätzen und ersten Entwürfen auf ein' höheres Niveau zu heben und die Zahl der Rechtsakte der Fachbereiche mit allgemeinem Charakter wesentlich zu verringern. Die Rolle des Rates für Gesetzgebung beim Vorsitzenden des Ministerrates Die Schlußfolgerungen aus einer gemeinsamen Analyse des Rechtssystems, die das Ministerium der Justiz und das \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 305 (NJ DDR 1979, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 305 (NJ DDR 1979, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X