Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 291 (NJ DDR 1979, S. 291); Neue Justiz 7/79 291 tivität der Kombinate selbst und die Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung. Mit der neuen Rolle der Kombinate und den an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen sind eine Vielzahl von Rechtsfragen verbunden, die heute noch nicht alle beantwortet werden können. Auf einige wichtige Fragen wollen wir im folgenden näher eingehen. Die Rechtsstellung des Kombinats und der Kombinatsbetriebe * 1 Die Rechtsstellung der Kombinate und der Kombinatsbetriebe ist gegenwärtig ln der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I Nr. 15 S. 129) i. d. F. der ÄndVO vom 27. August 1973 (GBl. I Nr. 39 S. 405) geregelt. Die VEB-VO geht vom volkseigenen Betrieb aus; die Betriebe des Kombinats erscheinen als Unterform des volkseigenen Betriebes (§ 25 Abs. 2). Kombinate, die einem Ministerium unterstellt sind, bilden die Ausnahme (§26). Das eigentliche Organ zur Leitung eines Wirtschaftszweiges ist die WB (§§ 34 ff.). Diese Festlegungen in der VEB-VO entsprachen der damaligen Wirtschaftsorganisation der DDR und haben in erheblichem Umfang Prozesse der Konzentration und Spezialisierung im Rahmen der Kombinate, weniger im Rahmen der VVBs ermöglicht Heute ist der absolut vorherrschende Typ des volkseigenen zentralgeleiteten Betriebes der Kombinatsbetrieb. Die Bestimmung des Verhältnisses von Kombinat und Kombinatsbetrieb einerseits sowie von Kombinat und zentralen staatlichen Organen, insbesondere Industrieministerien, andererseits ist die entscheidende Frage, die auch in der bisherigen Diskussion die Hauptrolle spielt.10 Den Ausgangspunkt bilden dabei zwei eng miteinander verbundene juristische Prämissen: 1. Das Kombinat ist Rechtssubjekt. Seine Rechtsstellung ist so auszugestalten, daß die mit der Kombinatsbildung beabsichtigte Zusammenfassung der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Potenzen gewährleistet ist. Es gibt keine organisatorische Trennung von Leitungsorgan und Wirtschaftsorgan. Im Gegensatz zur WB ist das Kombinat Wirtschaftseinheit. ■ 2. Auf dieser Grundlage und in diesem Rahmen behal- ten die Kombinatsbetriebe ihre juristische Selbständigkeit. Kombinate von solcher Größenordnung und volkswirtschaftlichen Verantwortung, wie sie sich jetzt herausgebildet haben, können ihre ökonomische Leistungskraft und ihre Leitbarkeit, ihre Einordnung in die verschiedenen Territorien und die Entfaltung der sozialistischen Demokratie nur gewährleisten, wenn auch die Kombinatsbetriebe eine eigene Rechtssubjektivität behalten und juristische Person i. S. des § 11 Abs. 1 ZGB bleiben.11 Mit einem solchen Herangehen werden bewährte Resultate der bisherigen rechtlichen Regelung beibehalten. Im Unterschied zu einigen anderen sozialistischen Ländern wird in der DDR seit langem konsequent davon ausgegangen, daß der Kombinatseffekt durch die Rechtssubjektivität der Kombinatsbetriebe nicht eingeschränkt wird; vielmehr ist diese Rechtssubjektivität in der Lage, für längere Zeit die Verwirklichung des demokratischen Zentralismus innerhalb des Kombinats zu sichern.12 Allerdings ist es erforderlich, von den o. g. Prämissen her die Rechte des Kombinats einerseits und des Kombinatsbetriebes andererseits entsprechend abgestuft festzulegen. Mit der Anerkennung der Rechtssubjektivität sowohl des Kombinats als auch der Kombinatsbetriebe ist noch wenig über ihren rechtlichen und ökonomischen Entscheidungsraum festgelegt. Die Rechtssubjektivität besagt nur, daß Kombinat und Kombinatsbetriebe Träger von Rechten und Pflichten sein, im eigenen Namen Verpflichtungen eingehen können. Welche Rechte und Pflichten sie Auszeichnungen In Anerkennung hervorragender und langjähriger Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR wurden mit dem Orden „Banner der Arbeit“ Stufe I ausgezeichnet: Prof. Dr. Max Schmidt, Direktor des Instituts für internationale Politik und Wirtschaft der DDR, Prof. Dr. habil. Uwe-Jens Heuer, Zentralinstjtut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED, als Mitglied eines Wissenschaftler-Kollektivs dieses Instituts. In Anerkennung und Würdigung hervorragender Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend wurde Christian Langer, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Potsdam, mit der „Artur-Becker-Medaille“ in Gold geehrt. tatsächlich haben, wird auf dieser Ebene noch nicht entschieden. Die Grundorientierung ergibt sich aus der Stellung der Kombinatsbetriebe als integrierter Bestandteil einer umfassenderen Wirtschaftseinheit. Entsprechend ist in § 24 Abs. 2 VEB-VO festgelegt, daß der Direktor des Kombinats über den Kombinatsplan auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen die Konzentration, Spezialisierung und Kooperation im Kombinat, die einheitliche wissenschaftlich-technische und ökonomische Entwicklung sowie die planmäßige Rationalisierung und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben sichert. Dem Kombinat ist das Recht eingeräumt, Funktionen und Aufgaben zur rationellen Gestaltung des Reproduktionsprozesses zu zentralisieren, also auf der Ebene des Kombinats durchzuführen (§ 25 Abs. 1 VEB-VO). So ist es auch Sache des Kombinatsdirektors, die Verantwortung für den Abschluß der Wirtschaftsverträge entsprechend den spezifischen Reproduktionsbedingungen im Kombinat und der Größe und territorialen Lage seiner Betriebe differenziert zu regeln. Er ist berechtigt festzulegen, daß bestimmte Wirtschaftsverträge ausschließlich durch das Kombinat abgeschlossen werden (§ 30 Abs. 1 VEB-VO). Aus diesen Regelungen wird deutlich, daß die tatsächliche Gestaltung der Rechtsstellung der Kombinatsbetriebe auf der Grundlage der VEB-VO weitgehend über Festlegungen des Kombinatsdirektors, teilweise im Statut, vor allem aber in Ordnungen, erfolgen mußte.13 Dabei handelt es sich um einen wichtigen Teilaspekt des kombinatlichen Leitungssystems und seiner Organisation, die vor allem von ökonomischen Kriterien, insbesondere der dem Kombinat gesetzten volkswirtschaftlichen Zielstellung, der Grundstruktur seines Reproduktionsprozesses und dem Entwicklungsstand im Vergesellschaftungsprozeß, abgeleitet sind. Für die Rechtsstellung des Kombinats und der Kombinatsbetriebe ist es von wesentlicher Bedeutung, ob das Kombinat mittels eines Stammbetriebes geleitet wird, ob also die Kombinatsleitung zugleich einen Kombinatsbetrieb, den Stammbetrieb, direkt leitet, oder ob eine eigene Kombinatsleitung existiert. Die Leitung über den Stammbetrieb ist die rationellste und effektivste Form; sie gewährleistet in besonders hohem Grade die erforderliche enge Verbindung von Leitung und unmittelbarer Produktion. Sie wird in vielen Kombinaten, so z. B. im Kombinat VEB NARVA „Rosa Luxemburg“, im VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ und im Kombinat Umformtechnik „Herbert Warnke“ Erfurt erfolgreich angewandt. Voraussetzung dafür ist das Bestehen oder die Herausbildung eines geeigneten leistungsfähigen Stammbetriebes. Ist dies nicht oder'noch nicht der Fall oder ergaben sich aus dem umfassenden Produktionssortiment des Kombinats oder aus anderen Ursachen entsprechende Erfordernisse, so wurden eigene Kombinatsleitungen gebildet. Die eigene Kombinatsleitung kann mit der Existenz von Leitbetrieben verbunden sein. Das gilt sowohl bei;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie Untersuchung vorzunehmen ist, in Wahrnehmung von Bef ragungsbefugnis sen aus dem Gesetz über die. Auf gaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, insbesondere zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feind-lich-neqativer Einstellungen und Handlungen. In der vollzieht sich - wie in anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft - die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

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