Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 28

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 28 (NJ DDR 1979, S. 28); 28 Neue Justiz 1/79 hens vereinheitlicht, die zeitliche Reihenfolge abgestimmt und die Kontrolle der Verwirklichung sowie die Verallgemeinerung der Erfahrungen gesichert werden. In den anderen Bezirken der SSR gibt es bisher noch kein derartig gezieltes System der Leitung bzw. Koordinierung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda. In einigen Kreisen sind jedoch Kommissionen für Rechtserziehung und Rechtspropaganda nach ähnlichen Grundsätzen gebildet worden. Häufig wird darüber diskutiert, bei welchem Organ eine solche Kommission angesiedelt sein müßte und wer ihr Vorsitzender sein sollte. Das ist eine wichtige Frage, aber wir sehen sie auf der gegenwärtigen Entwicklungsstufe der institutionellen Sicherung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda nicht als entscheidend an. Wichtig ist die Bildung solcher Kommissionen, ihre Orientierung sowie ihr Arbeitsstil und ihre Arbeitsmethode. Im ostslowakischen Bezirk wurde die Entscheidung getroffen, daß diese Kommissionen bei den Gerichten tätig sind. Es gibt jedoch auch Auffassungen, daß sie bei den örtlichen Organen der Staatsmacht gebildet werden sollten. Als Vorsitzende sollten nach dem jetzigen Stand der Diskussion stellvertretende Vorsitzende der Bezirks- bzw. Kreisnationalräte wirksam werden. Planung der rechtspropagandistischen Arbeit Um eine zielstrebige Entwicklung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda zu fördern, hat die Regierung der SSR einen Beschluß über die Ausarbeitung von Jahresplänen gefaßt. In den dazu von der Kommission erlassenen methodischen Empfehlungen an die Träger der Rechtserziehung und Rechtspropaganda wurde insbesondere auf folgendes orientiert: Rechtspropaganda und Rechtserziehung müssen auf alle Rechtszweige ausgerichtet und so beschaffen sein, daß vor allem die gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse und die damit verbundenen Anforderungen an die einzelnen Organe und Organisationen berücksichtigt werden. Rechtserziehung muß sich sowohl auf die Mitarbeiter des betreffenden Organs als auch auf die Menschen erstrecken, die dieses Organ mit seinen Leitungsakten und anderen Entscheidungen anspricht. Rechtserziehung und Rechtspropaganda müssen differenziert und mit den für den jeweiligen Adressaten wirksamsten Formen und Methoden betrieben werden. In den Plänen für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda sind Art, Zeit und Ort der rechtserzieherischen Tätigkeit sowie Durchführende und Mitwirkende zu nennen und der Adressatenkreis zu kennzeichnen. Den Staats- und Wirtschaftsorganen sowie gesellschaftlichen Organisationen wurde empfohlen, Kommissionen für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda als Hilfs-, Initiativ- und Kontrollorgane des Leiters einzurichten. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, daß sich während der letzten beiden Jahre Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der SSR auf einer breiteren Massenbasis entfaltet haben. Dabei werden solche Prioritäten respektiert, die z. B. in bezug auf die Grundkenntnisse über den Staat und das Recht, insbesondere über den Mechanismus der sozialistischen Staatsgewalt und die Grundsätze des sozialistischen Rechts, in dem Maße gegeben sind, wie diese Kenntnisse für die Bürger erforderlich sind, um ihre Arbeitsaufgaben und Funktionen zu erfüllen. Im Rahmen dieser Ausrichtung stehen die Fragen des Schutzes der Grundlagen unseres Staates und der Kampf gegen gesellschaftswidrige und das Recht negierende Handlungen im Vordergrund. Es ist sehr positiv, daß die rechtserzieherische Tätigkeit flexibel gestaltet wird, um zur Lösung der aktuellen Bedürfnisse’ der Gesellschaft beizutragen. Und gerade dieser Trend, die allgemeine Rechtserziehung mit den konkreten gesamtgesellschaftlichen, aber auch mit den örtlichen Bedürfnissen zu verbinden, gewährleistet eine größere Effektivität Ein bedeutsamer Faktor der Effektivität der Rechtserziehung und Rechtspropaganda ist auch die Auswahl wirksamer Formen und Methoden zu ihrer Verwirklichung. Neben den traditionellen Formen und Methoden, wie Vorträge, Instruktionen, Schulungen usw., werden zunehmend gezielte Vortragszyklen, Vorträge mit Aussprachen, Foren, Quiz-Veranstaltungen, Rechts- und Sozialrechtsberatungen, Eheberatungen und solche zur Ehevorbereitung durchgeführt, Sendungen der örtlichen und betrieblichen Rundfunkstationen, aktuelle Beiträge in den Betriebszeitungen und in der örtlichen Presse gebracht sowie Ausstellungen über juristische Literatur bzw. thematische Ausstellungen (über Brandschutzmaßnahmen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz usw.) gestaltet. Der Leitung von Rechtserziehung und Rechtspropaganda wird insgesamt größere Aufmerksamkeit gewidmet. So werden dazu in allen zentralen Organen und in den mittleren Leitungsebenen sowie allmählich auch in den Betrieben, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Volksräten der untersten Ebene Pläne erarbeitet. Darin zeigt sich, daß die Bedeutung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda immer mehr erkannt wird und das Bedürfnis wächst, sie in das System der Organisation- und Leitungsarbeit einzugliedern. Zur Wirksamkeit der Rechtserziehung Die Rechtserziehung ist ein langfristiger und komplizierter Prozeß, der Ungeduld und Unüberlegtheit nicht verträgt. Dennoch drängt sich die Frage auf, wie es um ihren gesellschaftlichen Effekt bestellt ist. Wir wissen, daß konzentrierter Ausdruck der Effektivität der Erziehung und Propaganda Veränderungen sind, die auf geistigem Gebiet und im Verhalten des Volkes bis hin zu jedem einzelnen wirksam werden. Ihre Erfolge sind dadurch gekennzeichnet, wie tief die propagierten Ideen in das Bewußtsein des Menschen eindringen, inwieweit sie seine Überzeugungen verändern und sich schließlich in der Praxis niederschlagen. Wenn wir in diesem Sinne die Wirksamkeit der Rechtserziehung und Rechtspropaganda einschätzen (da wir bislang keine ausgearbeiteten Kriterien der Effektivität der Rechtserziehung und Rechtspropaganda besitzen), kann man bestimmte positive Ergebnisse feststellen, die gemeinsam mit anderen Maßnahmen erzielt wurden: Erreicht wurde ein Rückgang der Kriminalität in der SSR (z. B. sank im Jahre 1977 gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen um 8,7 Prozent); in einigen Bereichen ist die Anzahl der Beschwerden sowie der Arbeits- und Schiedsgerichtsstreitigkeiten zurückgegangen; die Qualität der Entscheidungstätigkeit hat sich verbessert, und die Arbeitsdisziplin sowie die technologische Disziplin wurden erhöht. Die positive Entwicklung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda freut und begeistert uns. Indes dürfen wir einige Mängel nicht übersehen. Wir müssen sie vielmehr aufdecken, ihre Ursachen feststellen und vor allem nach neuem, wirksamerem Vorgehen bei der Realisierung der erzieherischen Maßnahmen suchen. Es zeigt sich, daß der entscheidende Faktor bei der Verwirklichung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda ihre Träger sind, d. h. die Organe, Organisationen und Institutionen, die verpflichtet sind, diese Tätigkeit zu organisieren. Bei ihnen bzw. ihren leitenden Mitarbeitern liegt die Verantwortung dafür, daß die Rechtserziehung und Rechtspropaganda nicht nur „als Anhängsel“ irgendeiner Tätigkeit, sondern als ständiger Bestandteil der Leitungsund Organisationsarbeit verwirklicht und mit der Realisierung der jeweiligen Hauptaufgaben verbunden wird. Man darf deshalb die Rechtserziehung nicht unterschätzen, die;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 28 (NJ DDR 1979, S. 28) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 28 (NJ DDR 1979, S. 28)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der in ihrem jeweils erreichten Entwicklungsstand. Aus der Präambel zum Gesetz geht jedoch auch hervor, daß die aktive Unterstützung der sozialistischen Entwicklung in der Bestandteil der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien sowie in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.

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