Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 27 (NJ DDR 1979, S. 27); Neue Justiz 1/79 27 Aus anderen sozialistischen Ländern Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der Slowakischen Sozialistischen Republik Dr. MICHAL BENClK, Leiter des Rechtsinstituts des Ministeriums der Justiz der SSR, Dr. VINCENT OZVOLDA, Sekretär der Kommission für Rechtserziehung und Rechtspropaganda der SSR Die Beratungen und Beschlüsse des XV. Parteitages der KPTsch im April 1976 bekräftigten, daß die Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda unter den Bedingungen des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine ständig aktuelle Aufgabe der politisch-ideologischen Arbeit sind. Rechtserziehung und Rechtspropaganda nahmen besonders nach dem XIV. Parteitag, der im Mai 1971 stattfand, einen Aufschwung. In der Entschließung dieses Parteitages wurde erklärt: „Die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Staats- und Bürgerdisziplin, die Achtung vor dem Recht müssen zu einer Angelegenheit aller Staats- und Wirtschaftsorgane, der gesellschaftlichen Organisationen und Bürger werden. Es ist deshalb nötig, den Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens mehr Platz einzuräumen.“ Diese Linie des Parteitages übertrug das Sekretariat des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Slowakei im März 1975 auf die Bedingungen der Slowakischen Sozialistischen Republik (SSR). Es' behandelte einen Bericht über den Stand, das Niveau und die weiteren Aufgaben der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der SSR und faßte wichtige Beschlüsse zur weiteren Entwicklung und Qualifizierung der Tätigkeit auf diesem Gebiet. In diesen Dokumenten wurden die Ziele und Aufgaben der Rechtserziehung und Rechtspropaganda abgesteckt, inhaltlich bestimmt und die Grundlagen dafür gelegt, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda nach den Prinzipien der Planmäßigkeit, der Komplexität, der Koordinierung und der Kontrolle weiterzuentwickeln. Institutionelle Maßnahmen Die Beschlüsse legten auch institutionelle Maßnahmen für die konkrete Verwirklichung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda fest. Es wurde eine Koordinierungskommission des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Slowakei für Rechtserziehung und Rechtspropaganda geschaffen. Ihre Arbeit bezieht sich auf die unteren Parteiorgane und die Parteiorganisationen in den staatlichen und Wirtschaftsorganen sowie in den Massenorganisationen. Die Kommission sorgt zugleich für abgestimmte Maßnahmen der Partei- und der Staatsorgane bei der Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger. Die Regierung der SSR hat ebenfalls eine Kommission für Rechtserziehung und Rechtspropaganda gebildet. Diese Maßnahmen beruhen auf einer kritischen Einschätzung der rechtserzieherischen Praxis vorangegangener Jahre und berücksichtigen insbesondere die Erfahrungen der Sowjetunion. Sie waren der Beginn einer koordinierten und methodischen Entwicklung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der SSR. Rechtserziehung und Rechtspropaganda werden als ein bedeutsamer Bestandteil der kommunistischen Erziehung aufgefaßt und verwirklicht. Sie müssen demzufolge in einem ununterbrochenen Prozeß auf die Herausbildung und Vertiefung des sozialistischen Rechtsbewußtseins wirken. Dieser Prozeß zieht sich von der Familie über die Schuleinrichtungen bis zu den Arbeitskollektiven, den Bildungseinrichtungen der Nationalräte, den gesellschaftlichen Organisationen und den Massenkommunikationsmitteln. Bei der Gewährleistung dieses Prozesses fällt den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung eine bedeutsame Aufgabe zu. Die Regierung der SSR bestätigt langfristige grundsätzliche Orientierungen für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Sie überträgt den einzelnen staatlichen Organen entsprechende Aufgaben, wacht über deren Verwirklichung, nimmt regelmäßig Einschätzungen vor und berät die weiteren Aufgaben. Für die Leitung und unmittelbare Verwirklichung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda sind die einzelnen Ministerien und anderen staatlichen Organe, die Nationalräte, die Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen eigenverantwortlich. Es erwies sich als erforderlich, diesen Prozeß zu koordinieren und methodisch zu orientieren. Diese Aufgabe erfüllt die Kommission für Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der Slowakischen Sozialistischen Republik, die sich die Regierung der SRR als ihr Initiativ-, Beratungsund Koordinierungsorgan geschaffen hat. Sie setzt sich aus Vertretern derjenigen zentralen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sowie Institutionen zusammen, die für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda eine besondere Verantwortung tragen. Die Kommission wird vom Minister der Justiz der SRR geleitet. Die Kommission legt der Regierung Entwürfe für langfristige Konzeptionen zur Entwicklung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda, Vorschläge zur Lösung grundsätzlicher Fragen auf diesem Gebiet sowie Berichte über den Stand, das Niveau und die weiteren Aufgaben der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der SSR vor und beschließt Empfehlungen an die Träger der Rechtserziehung. Sie übt die Kontrolle über die Verwirklichung der Regierungsbeschlüsse zur Rechtserziehung und Rechtspropaganda aus und verallgemeinert die Erfahrungen mit Hilfe ihrer Zeitschrift. Die Kommission hat sich zur Lösung ihrer umfangreichen und differenzierten Aufgaben Arbeitsgruppen geschaffen (z. B. für die Sachgebiete oder Bereiche Wirtschaftsrecht, Massenkommunikationsmittel, Justizorgane, Erlaß von Rechtsvorschriften, für theoretische Arbeit u. a.). Die Arbeitsgruppen leiten Mitglieder des Vorstands der Kommission. Pioniere auf dem gleichen Weg in der unteren Ebene der Koordinierung der rechtserzieherischen Aktionen in den Bezirken, Kreisen und Städten sind die Bezirks- und Kreisorgane der Partei im ostslowakischen Bezirk. Auf Beschluß des Sekretariats der dortigen Bezirksleitung ist eine Bezirkskommission zur Koordinierung und Methodik für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda beim Bezirksgericht gebildet worden. In ihr sind der Bezirksnationalausschuß, die Bezirksstaatsanwaltschaft, die Bezirksverwaltung des Ministeriums des Innern, die wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen, die Massenkommunikationsmittel, die Rechtswissenschaft, Produktionsbetriebe und Institutionen vertreten. Die Bezirkskommission hat drei Arbeitsgruppen: Arbeit unter der Jugend, Massenkommunikationsmittel und Ökonomik. Zur Unterstützung der Kreiskommissionen, die bei den Kreisgerichten gebildet wurden, sind Mitglieder der Bezirkskommission beauftragt worden. Diese Kommissionen haben sich die Aufgabe gestellt, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda im Einklang mit der gesamtgesellschaftlichen Zielstellung inhaltlich auszugestalten. Dabei soll die Art und Weise des Vorge-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 27 (NJ DDR 1979, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 27 (NJ DDR 1979, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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