Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 268

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 268 (NJ DDR 1979, S. 268); 268 Neue Justiz 6/79 Parteisekretär und BGL-Vorsitzender das Dokument gemeinsam und sichern so seine komplexe Wirksamkeit bei Beachtung ihrer spezifischen Verantwortung. Ausgangspunkte für die Bestimmung der Maßnahmen sind die politisch-ideologischen Aufgaben und die Analyse des Standes des Rechtsbewußtseins und der Rechts-propaganda im Betrieb sowie die Einschätzung der Anforderungen, die im künftigen Planungszeitraum zu erwarten sind. Gleichzeitig ist der Maßnahmeplan Grundlage für die Rechenschaftslegungen der Leiter. Im Maßnahmeplan werden die Anforderungen aus den zentralen Schwerpunkten der Rechtspropaganda6 entsprechend den betrieblichen Erfordernissen präzisiert. Es werden nur für den gesamten Betrieb bedeutsame Vorhaben auf genommen; sie berücksichtigen die Einheit von Ökonomie und Recht. Dazu werden exakt abrechenbare und kontrollierbare Aktivitäten für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) mit Verantwortlichkeit und Terminstellung fixiert. Der Maßnahmeplan enthält konkrete Aufgaben und Maßnahmen zur Verwirklichung der Grundsätze und Ziele, die in betrieblichen Ordnungen enthalten sind. Er ist darauf gerichtet, eine hohe Massenwirksamkeit insbesondere in den Arbeitskollektiven, dem Hauptfeld rechtspropagandistischer Arbeit, und unter der Arbeiterjugend zu erreichen. Der Maßnahmeplan ist Grundlage für die Leitung und Planung der Rechtspropaganda in jedem Verantwortungsbereich und auf jeder Ebene des Betriebes sowie in jeder im Betrieb tätigen gesellschaftlichen Organisation (Gewerkschaft, FDJ, Kammer der Technik u. a.). Er dient der praktischen Koordinierung der Arbeit der gesellschaftlichen Kräfte und dem Zusammenwirken mit den Rechtspflegeorganen, der VdJ und der URANIA. Inhaltliche Gestaltung der Maßnahmepläne In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen enthalten die Maßnahmepläne der Zeitzer und Karl-Marx-Städter Betriebe Festlegungen zu einer Reihe von Schwerpunkten. Einleitend werden Grundlagen und Ziele des Maßnahmeplans charakterisiert. Der Maßnahmeplan im VEB Zernag Zeitz leitet die Anforderungen an die Rechtspropaganda aus dem engen Zusammenhang zwischen den Aufgaben der weiteren Intensivierung, der Planerfüllung und der Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Betrieb ab. Bei der Aufzählung der Rechtsgrundlagen des Maßnahmeplans wird neben zentralen Regelungen u. a. zutreffend der Beschluß des Kreistages Zeitz über die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit vom 29. Juni 1977 genannt. Wie entsprechende Beschlüsse örtlicher Staatsorgane in anderen Kreisen und Bezirken enthält er verbindliche Aufgabenstellungen für die Gestaltung der Rechtspropaganda in den Betrieben (§ 48 Abs. 1 und 2 GöV), z. B. zum zuverlässigen Schutz des sozialistischen Eigentums, zur breiteren Entfaltung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit und ihre unmittelbare Einbeziehung in den sozialistischen Wettbewerb, zur Rechtserziehung in den Arbeitskollektiven und zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen.'' Schwerpunkte der Maßnahmepläne sind: Maßnahmen der Leitungstätigkeit. Sie dienen der stärkeren Einbeziehung der Rechtsarbeit in die tägliche Leitungspraxis. Das sind Maßnahmen zur Ausarbeitung oder Neufassung betrieblicher Ordnungen, zur Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit mit dem Recht, vor allem mit Wirtschaftsverträgen zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag, und in die Kontrolle im Interesse einer kontinuierlichen Planerfüllung. Zur Durchsetzung der VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag bei dem Ab- schluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. Januar 1978 (GBl. I Nr. 6 S. 85) wurde im VEB Zernag eine betriebliche Ordnung erlassen, die u. a. den Bereichen Beschaffung und Absatz eine wertvolle Unterstützung bei der Lösung ihrer Aufgaben zur Sicherung des Reproduktionsprozesses gibt. Weitere Festlegungen betreffen Leistungsvergleiche, die z.B. der weiteren Verbesserung der Arbeit mit Neuerervorschlägen und Neuerervereinbarungen dienen, die schwerpunktmäßige Einbeziehung der Fragen des Rechts, der Ordnung und Sicherheit in die Rechenschaftslegungen der Leiter sowie Schwerpunkte der'jährlichen analytischen Einschätzung der Rechtsarbeit und der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs. Sie orientieren auf Beispiele kollektiver und persönlicher Verpflichtungen, die der Ordnung, Disziplin und Sicherheit an jedem Arbeitsplatz dienen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Rechtserziehung keine Kampagnearbeit ist, sondern Bestandteil der täglichen Arbeit in den Arbeitskollektiven sein muß. Die allseitig gebildete sozialistische Persönlichkeit entwickelt sich vor allem im Arbeitskollektiv. Hier wachsen die sozialistischen Prinzipien und Anschauungen zur Moral und zum Recht, zum Zusammenleben der Bürger und ihre Einstellung zu ihrem Staat. Die Festlegungen zu diesem Punkt enthalten aktuelle Ansatzpunkte, für Verpflichtungen der Werktätigen, die die Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen fördern. Es wird dabei auf die Förderung solcher Aktivitäten orientiert, die zur Erfüllung von Verpflichtungen führen, wie sie z. B. im Pflichtenheft für die Chemiefacharbeiter im Betrieb Caprolactam der Leuna-Werke, ausgehend von der Spezifik der einzelnen Arbeitsplätze, erfaßt sind und wie sie sich bei der Anwendung der Bassow-Methode ergeben.8 Der Selbsterziehung dient u. a. auch die stärkere Nutzung der „Notizen zum Plan“.8 In diesem Schwerpunkt ist auch die besondere Unterstützung der Brigaden, die um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ kämpfen, durch rechtspropagandistische Veranstaltungen enthalten. Ausdrücklich ist bestimmt, daß die Anerkennung als „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ eine unabdingbare Voraussetzung für die Verleihung des Staatstitels ist. Schulungsmaßnahmen zur Erhöhung der Rechtskenntnisse der Werktätigen. Einen zentralen Platz nimmt darin die Qualifizierung der Leiter aller Ebenen ein. Ihre Funktion verlangt, daß die Maßnahmen zur weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins sowohl auf die Ausprägung einer entsprechenden ideologischen Einstellung zum sozialistischem Recht als auch auf die Vermittlung konkreter Rechtskenntnisse gerichtet sind. Demgemäß ist u.a. festgelegt, daß in den Schulungen am „Tag des Meisters“ regelmäßig Rechtsthemen zu behandeln sind. Darüber hinaus sind differenzierte Schulungen für spezielle Kader (z. B. Reisekader, Messestandspersonal) und Berufsgruppen und für gesellschaftliche Kräfte (Mitglieder des Verkehrssicherheitsaktivs, der Neuererbrigaden u. a.) sowie die Einbeziehung von Fragen des Rechts in die „Schulen der sozialistischen Arbeit“ vorgesehen. Der Maßnahmeplan enthält jeweils nur die grundsätzlichen Aufgaben und Zielstellungen; Einzelheiten werden in Lehrplänen, in Plänen der Betriebsakademien und in Leitungsentscheidungen festgelegt. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen wurden ln Betrieben verschiedentlich auch Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtskenntnisse, zur Rechtserläuterung und Rechtsberatung zu solchen Rechtsfragen durchgeführt, die von den Werktätigen in ihrem täglichen Leben auch außerhalb des Betriebes zu bewältigen sind. Maßnahmen zur Rechtserläuterung und Rechtsberatung. Sie verpflichten die Leiter und Justitiare, neue Rechtsvorschriften sowie Ergebnisse von Schiedsverfahren vor;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 268 (NJ DDR 1979, S. 268) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 268 (NJ DDR 1979, S. 268)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

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