Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 26

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 26 (NJ DDR 1979, S. 26); 26 Neue Justiz 1/79 usw. Eine solche ausdrückliche Befugnis trägt jedenfalls zur Erhöhung der Autorität bei. Schließlich wurde vorgeschlagen, auch die Formen der Zusammenarbeit und Anleitung mit den Schiedskommissionen durch die staatlichen Organe zu präzisieren. So sollten z. B. Informationen über die Realisierung ausgesprochener Geldbußen und Ordnungsstrafen durch den zuständigen Rat regelmäßig erfolgen. Der Vorsitzende des ’Verfassungs- und Rechtsausschusses, Prof. Dr. Wolfgang W e i c h e 11, wertete auf der Beratung in Greifswald die bisherige Tätigkeit und die Wirksamkeit der Schiedskommissionen als wichtigen Beitrag im Prozeß der Durchsetzung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der DDR. In ihrer Arbeit vereinen sich sichtbar die Elemente der sozialistischen Demokratie und des sozialistischen Rechts, beides bedeutsame Wachstumsfaktoren unserer Gesellschaft. Der Ausschuß wird in seiner Arbeit die unterbreiteten Vorschläge beachten und noch weitere Untersuchungen zur Wirksamkeit auch anderer gesellschaftlicher Gerichte (Konflikt- und Schiedskommissionen) führen. Dr. GERHARD STEFFENS Nicht nur eine Beleidigung Ein naßkalter Oktoberabend des Jahres 1978 liegt über Z., einer kleinen Gemeinde im Bezirk Rostock, unweit der Kreisstadt Greifswald. Ruhe ist eingekehrt. Das Tagewerk ist geschafft. Ein friedlicher, ruhiger Eindruck, den der Ort zu dieser Stunde vermittelt. Geschäftigkeit zur gleichen Zeit im Schulgebäude. Die Schiedskommission tagt. Eine öffentliche Beratung. Einwohner der Gemeinde und an diesem Abend auch Gäste Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer finden sich in dem für die Beratung kulturvoll umgestalteten Klassenraum als interessierte Zuhörer ein. Eine junge Frau sagen wir Frau R. , Mutter von drei Kindern, Arbeiterin in der Molkerei, tritt als Antragsteller auf. Sie fühlt sich beleidigt. Häßliche, ehrenrührige Worte sollen gefallen sein an einem Tag im Frühherbst. Antragsgegner ist eine Familie aus dem gleichen Haus, nennen wir sie Familie S. Zur Familie S. zählen der Vater ein Rentner , die Mutter und die schon erwachsene Tochter übrigens im Alter nicht weit der Frau R. nachstehend. Brüske und temperamentvolle, nicht immer ganz sachliche Zurückweisung des Vorwurfs. Unübersehbar ist: dieser „Familienaussage“ ging bereits eine Kollektivberatung eigener Art voraus. Das Ergebnis: Kein Mensch hat eine Beleidigung ausgesprochen. Kaum begonnen scheint die Beratung am Ende. Aussage steht gegen Aussage. Eine Aussöhnung lehnen beide Seiten ab. Auch eingeladene Hausbewohner können nicht helfen, sie haben nichts gehört, können nichts bezeugen. Für die Schiedskommission von Z. beginnt nun aber gerade an dieser Stelle der Fall erst richtig interessant zu werden. Sie kam auch nicht unvorbereitet in diese Beratung, das war von der Eröffnung an zu spüren. Bekannt war, beide Parteien leben seit Jahren in einem Haus mit weiteren vier Familien. Bekannt war, sie nennen sich Hausgemeinschaft. Und auch das seit Jahren und zu Recht.- Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung, gemeinsame Arbeiten zur Verschönerung des Vorgartens sowie vorbildliche Ordnung und Sauberkeit im Haus belegten das. Gute zwischenmenschliche Beziehungen, eine offene Atmosphäre, typisch also wie in den sozialistischen Hausgemeinschaften allerorts in unserem Lande. Nun dieser Bruch. Was steckte dahinter? Was störte plötzlich den Hausfrieden? Wieso aus dem jahrzehntelangen Mit- und Füreinander nun diese scheinbare Gegnerschaft? Man sagt sich weiter Du auch in der Beratung vor dem gesellschaftlichen Gericht , aber man empfindet nicht mehr das gleiche. Ja, da werden sogar Fehler, Schwächen des anderen registriert, gesammelt. Früher, noch vor kurzem, machte man sich in Freundschaft darauf aufmerksam oder sah darüber hinweg. Heute aber, in der Beratung, da trägt man es vor, will sich damit „ins rechte Licht“ und den anderen „ins Unrecht“ setzen. Es ist offenkundig: Ein Konflikt ist ausgebrochen, die zwischenmenschlichen Beziehungen sind gestört, Unfrieden ist eingekehrt. Sie sind nicht glücklich dabei, das sieht der unbeteiligte Zuhörer, das sieht vor allem die Schiedskommission. Aber der Stachel des Konflikts bohrt bei den Parteien, er sitzt offenbar tief, „man ist sich böse“! Und gerade da hakt die Schiedskommission ein. Sie sucht nach der Ursache. Die Schiedskommissionsordnung, § 14, verpflichtet sie dazu. Nur wenn sie gefunden wird, kann geholfen werden. Das weiß dieses erfahrene Kollektiv von fünf Werktätigen, von dem wir später erfahren, daß es sich vor 15 Jahren,‘also zur „Gründerzeit“ der Schiedskommissionen in der DDR, zusammenfand. Was der Zuhörer in der nahezu zweistündigen Beratung nun erlebt, ist das Ringen um die Menschen, um Abbau aufgerichteter Vorbehalte, um Rückkehr zur Gemeinsamkeit, zur offenen und sauberen Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft eines sozialistischen Dorfes. Es ist zu spüren, hier wirkt ein gesellschaftliches Organ mit hoher Autorität. Die Vorsitzende, eine schon betagte LPG-Bäuerin, resolut und doch mit großem Einfühlungsvermögen die Beratung leitend, läßt keinen Zweifel daran aufkommen, daß gerade in dieser rechtlich scheinbar unlösbaren Situation die Klärung der Grundfrage, das Zurück zur gegenseitigen Achtung und Unterstützung, das Ziel der Aussprache sein muß. Eine kollektive Leistung bietet die Kommission. Ob der Leiter der Konsum-Filiale der Gemeinde, die Mitarbeiterin aus dem Versorgungslager, der Angestellte des Rates des Kreises oder der Kraftfahrer aus der LPG, sie alle mühen sich, jeder auf seine Art, jeder seine Erfahrungen nutzend, die Ursache zu ergründen, um die Versöhnung herbeizuführen. Und es gelingt. Aber dazu hört man auch den Vertreter des Kollektivs aus dem Betrieb der Frau R., und es sprechen die Klassenleiter und Kindergärtnerin ihrer drei Kinder. Auch die Hausbewohner und der Vertreter des Rates der Gemeinde sagen aus, beantworten die Fragen. Entscheidend wird aber schließlich dann die Aussage der Konfliktgegner selbst. Ihnen ist anzumerken, daß sie den Widerspruch erkennen, in den sie sich hineinmanövriert haben. Und da hört man dann, daß die hängengelassene Wäscheleine einmal, Eifersucht bzw. gewisse Rivalität das andere Mal und Ungezogenheiten der Kinder ein weiteres Mal Anlaß zu Unstimmigkeiten geboten hatten. Schade, jammerschade kann man da nur sagen. Denn es handelt sich hier um Menschen, die das gesellschaftliche Leben selbst aktiv und wenn man Frau R. gesondert betrachtet , sogar vorbildlich mitgestalten. Ein Konflikt lag vor. Widersprüche waren aufgetreten. Sie zu lösen und zu helfen, daß sie nicht erneut auftreten, das war Anliegen der Schiedskommission in Z. Und sie erreicht, daß beide Parteien sich künftige Achtung Zusagen. Es soll so werden, wie es bis vor kurzem war. Die Hausbewohner wollen dabei helfen. Der Rat der Gemeinde wird der alleinstehenden werktätigen Mutter mit den drei Kindern noch mehr Unterstützung gewähren, dafür sorgt z. B. auch die auf § 22 der SchKO gestützte Empfehlung der Schiedskommission an den Bürgermeister, beschlossen an diesem Oktoberabend 1978 in Z. Die Vorsitzende des gesellschaftlichen Gerichts resümiert: „Es war eine schwere Beratung. Aber wir haben es geschafft. Nicht der Rechtsstreit die Beleidigung an sich, sondern das, was ihn heraufbeschwor, darum ging es.“ Über ein Stüde Leben aus dem sozialistischen Alltag sollte hier berichtet werden, verdeutlicht an der Arbeit einer der 5 124 Schiedskommissionen, die gegenwärtig in unserem Land als gesellschaftliche Gerichte eine wirkungsvolle Tätigkeit zur Festigung unserer Rechtsordnung leisten, denen die Vorbeugung von Rechtsverletzungen am Herzen liegt und denen die weitere Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen unserer Bürger eine bedeutungsvolle Aufgabe ist. Diese Gewißheit verschafften sich auch die Volkskammerabgeordneten erneut an diesem Abend. Dr. G. St.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 26 (NJ DDR 1979, S. 26) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 26 (NJ DDR 1979, S. 26)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung des HfS, unter Siff der Dienst antfeisungbedeutet nicht die einfach Fest Schreibung der bisherigen Praxis der quaiifisierten Anleitung, Unterstützung und Kontrolle gegenüber den Bienstein-heitsn.

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